Inkassorechnung zahlen? EOS DID

26. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
JoanaK
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkassorechnung zahlen? EOS DID

Guten Tag, ich habe schon im Internet recherchiert und hatte eigentlich vor, die Inkassoforderung abzulehnen. Bin mir allerdings unsicher und hätte gerne speziell zu meinem Sachverhalt einen Rat.
Und zwar hatte ich eine offene Rechnung bei AboutYou. Ja, das war von mir blöd und ich ärgere mich selbst darüber. Jedenfalls wurde ich angemahnt und mir wurde bei der "letzten Mahnung" das Zahlungsziel 08.08.2017 genannt (Fälligkeitsdadatum ursprünglich 15.06.2017) Leider hatte ich zum betreffenden Zeitpunkt nicht ausreichend Geld für die Überweisung auf meinem Konto und habe am 08.08.2017 eine E-Mail an AboutYou geschickt, in der ich mitgeteilt habe, dass ich zunächst 20,00 Euro überwiesen habe, um meinen Zahlungswillen zu demonstrieren und den Rest in den nächsten Tagen überweisen werde. Dies habe ich dann am 10.08.2017 getan, inkl. Mahnkosten in Höhe von insgesamt 13,00 Euro, und darüber per E-Mail informiert. Beide E-Mails sind angekommen, denn ich habe darauf Antwort bekommen, und zwar, dass ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde. Der Deutsche Inkasso-Dienst (EOS DID) fordert nun noch 40,95 Euro (Hauptforderung war 65,94 Euro zzgl. 13,00 Euro). Ich habe mich im Internet belesen und war der Meinung, dass eine Einschaltung des Inkassounternehmens nicht notwendig gewesen ist, ich ausreichend Mahnkosten bezahlt habe und es sowieso selten zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. Und falls doch, die Gerichte inkassounfreundlich sind. Per Post habe ich vor Kurzem eine Erinnerung des Inkassounternehmens erhalten mit dem Angebot einer Ratenzahlung. Ich dachte mir, dass sie nun eventuell schon sehen, dass ich nicht zahlen werde, und es so noch mal probieren. Nun kam am Sonntag (!) eine E-Mail vom Inkassounternehmen. Wirkte unprofessionell und ich dachte schon, es wäre ein Fake. Nun bemerkte ich, dass es dieses Inkassounternehmen ist, das mich bzgl. AboutYou anmahnt. In diesem Schreiben steht nun, dass ich innerhalb einer Woche zahlen soll, sonst würden sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Ich denke, dass eher nichts passieren würde, habe aber auch Angst vor einem gerichtlichen Mahnverfahren. Wie sollte ich am besten vorgehen?

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

"About you" und EOS gehören beide zur Otto Group. Es ist nicht zulässig, für konzerninterne Dienstleistungen Inkassokosten zu verlangen. Das wissen die Jungs von EOS auch und werden es nicht auf ein gerichtliches Mahnverfahren ankommen lassen. Eine Beschwerde an das Aufsichtsgericht von EOS über diesen Sachsverhalt wäre an dieser Stelle angebracht.

-- Editiert von hausfrau66 am 26.09.2017 14:04

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JoanaK
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort! Sollte ich EOS anschreiben und die Forderung abweisen, auch mit der Begründung, dass es eine konzerninterne Dienstleistung ist?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
habe aber auch Angst vor einem gerichtlichen Mahnverfahren

Das ist komplett unbegründet. In einem Mahnverfahren prüft das Gericht nicht, ob der Anspruch berechtigt ist. Man bekommt ein Widerspruchsformular, kreuz dort die Ziffer 2 an (Ich widerspreche komplett) und schickt es mit Unterschrift aber ohne weitere Begründung per Einschreiben zurück zum Gericht.

Das wars. Dann ist das Inkasso genauso weit wie vor dem Mahnverfahren.

Zitat:
Sollte ich EOS anschreiben und die Forderung abweisen, auch mit der Begründung, dass es eine konzerninterne Dienstleistung ist?

Kann man machen, ist aber fast schon überflüssig. Als Reaktion kommt dann irgendein zusammenfantasiertes Märchen, warum du trotzdem zahlen sollst.

Die von Hausfrau angesprochene Beschwerde ist deutlich wirksamer. Zuständig ist hier das Amtsgericht Hamburg. Die Beschwerde kostet nur Briefporto. Beispiel:

"Wertes Gericht.
Hiermit beschwere ich mich über die nicht gesetzeskonforme Praxis des Inkassobüros EOS DID, für konzerninterne Forderungen Inkassogebühren zu berechnen. Das Inkasso möchte bei mir unter Aktenzeichen ABC eine auch schon längst bezahlte Forderung der About You betreiben. Bedies sind Unternehmen im Otto-Konzern. Gemäß §2 RDG liegt bei verbundenen Unternehmen keine Rechtsdienstleistung vor. Insofern ist eine Gebührenlegung samt Begründung über RDG/RDGEG/RVG dem Gesetz nach verboten.
Da das Inkasso hier trotzdem versucht, einen nicht informierten Schuldner vorsätzlich zu täuschen, in dem es die Kosten über diese Gesetze illegal begründet, liegt meiner Ansicht nach ggf. auch bereits versuchter gewerblicher Betrug vor, dem sie ggf. von Amts wegen nachgehen möchten.
In jedem Fall bitte ich sie, dem Inkasso zukünftig dauerhaft zu untersagen, bei konzerninternen Forderungen gegen die einschlägigen Gesetze zu verstoßen und Inkassokosten zu fordern."

Im Rahmen dieser Beschwerde wird das Inkasso zur Stellungnahme aufgefordert. Vielleicht gibt es vom Aufsichtsgericht nur einen Klapps auf die Hand. "Böses Inkassos, böses". Passieren wird nicht unbedingt viel, aber wer weiß. Das Wichtigste ist: Das Inkasso weiß A) dass du dich zu wehren weißt, B) dass du dich informiert hast und C) dass es sich die Finger verbrennt und Geld vernichtet, wenn es versucht, weiterzumachen.

Sprich: Ab da ist definitiv Ruhe.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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