Inkassos will Rate nicht annehmen + Frage bzgl. Inkassogebühr

28. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
salt
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkassos will Rate nicht annehmen + Frage bzgl. Inkassogebühr

Hallo liebes Forum/Mitglieder,

ich soll einem Inkassounternehmen 5600€ bezahlen und die nehmen meine Ratenangebot nicht an.

Vorgeschichte/Fallschilderung:
* Selbstständigkeit
* ~4000€ wgn Kreditkarte. Konnte nicht mehr bezahlen, wgn. Krankheit und KK Verweigerung Zahlung Krankengeld.
Deswegen Kredit geplatzt und KK (v, größten Fluss) gekündigt worden (verständlicher weise)
* Harz4
* 14 Monate Arbeit
* 6 Monate ALG1
* Vollstreckungsbescheid AG HB wgn. KK - Also Titel vorhanden!
* Seit einem Jahr ALG2. Total blank, kein wesentlicher Besitz.


Ist-Zustand
*Weiterbildung
* Danach wieder Arbeitsaufnahme möglich.
* Inkasso droht
* Will 5600€
* Briefwechsel - versuch einer Übereinkunft bzgl. Ratenzahlung
* Kann 5€ zahlen wgn. ALG2, aber mehr sobald Weiterbildung Ende und Arbeitsaufnahme.
* Inkasso will mehr
* Inkasso schreibt, einvernehmliche Ratenzahlung von 20€ ab xy
* Widerspruch - weil nicht einvernehmlich - nochmals Angebot von 5€

Letzter Brief Inkasso:
... teilen wir Ihnen mit ... weitere Aussetzung der Forderung nicht einverstanden... Ausgleich Gesamtforderung bis Donnerstag... kein Ausgleich ... Verfahren wird fortgesetzt.

Auch:
Bin blank und könnte eigentlich nichtmal die 5€ Zahlen. Habe noch andere Schulden wgn. Selbständigkeit (12000€). Zahle gerade 100€ an Raten an diverse Gläubiger. Mehr kann ich nicht.

Fragen
1.) Was kann ich machen, damit meine Rate akzeptiert wird?
1b) Ist das überhaupt sinnvoll?
2.) Was passiert schlimmstenfalls? Also was kostet es mich mehr? (Habe ja keine Vermögenswerte, deswegen keine Angst vor dem Gerichtsvollzieher).
3.) Eben im Forum gelesen: Es soll möglich sein die Inkassogebühren nicht zahlen zu müssen. Was kann ich da machen?
Meine eigentlichen KK-Schulden sind ja ~4000€.

-- Editier von salt am 28.03.2017 12:26

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Was kann ich machen, damit meine Rate akzeptiert wird?


Nichts. Niemand ist gezwungen dein Angebot anzunehmen

Zitat:
Ist das überhaupt sinnvoll?


Nein, weil dadurch weitere Gebühren entstehen und du mit den mickrigen 5 Euro nichts tilgst. Da macht es mehr Sinn, dem Inkasso mitzuteilen, dass man momentan zahlungsunfähig ist und sich gerade bemüht, diesen Zustand zu ändern.

Zitat:
Was passiert schlimmstenfalls? Also was kostet es mich mehr? (Habe ja keine Vermögenswerte, deswegen keine Angst vor dem Gerichtsvollzieher).


Schlimmstenfalls: Besuch vom Gerichtsvollzieher, Abgabe der Vermögensauskunft (falls noch nicht geschehen). Die Kosten dafür sind im Vergleich zu den Gesamtschulden vernachlässigbar

Es
Zitat:
soll möglich sein die Inkassogebühren nicht zahlen zu müssen. Was kann ich da machen?


Liste mal auf: Wie hoch ist die titulierte Forderung? Wie sieht die aktuelle Forderungsaufstellung vom Inkasso aus?

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von salt):
1.) Was kann ich machen, damit meine Rate akzeptiert wird?


Nichts, da nicht sinnvoll. Eigentlich auch die 20€ nicht, das deckt vielleicht die Zinsen.

Zitat (von salt):
2.) Was passiert schlimmstenfalls? Also was kostet es mich mehr? (Habe ja keine Vermögenswerte, deswegen keine Angst vor dem Gerichtsvollzieher).


Dann soll der kommen und man gibt Auskunft.

Zitat (von salt):
3.) Eben im Forum gelesen: Es soll möglich sein die Inkassogebühren nicht zahlen zu müssen. Was kann ich da machen?


Wenn tituliert, ist das schlecht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salt
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von fm89):

Nichts. Niemand ist gezwungen dein Angebot anzunehmen

Hmm, klar. Dachte nur vielleicht (aber mich noch nicht eingelesen) an die Schadensminderungspflicht. Da ich vielleicht um Gebühren umhinkomme.
Zitat:
Zitat:
Ist das überhaupt sinnvoll?


Nein, weil dadurch weitere Gebühren entstehen und du mit den mickrigen 5 Euro nichts tilgst. Da macht es mehr Sinn, dem Inkasso mitzuteilen, dass man momentan zahlungsunfähig ist und sich gerade bemüht, diesen Zustand zu ändern.

Habe ich doch gemacht. Und ihnen meinen ALG2 Bescheid geschickt. Nachdem Sie den ALG2 Bescheid hatten kam die Sache mit den 20 Euro.

Zitat:
Zitat:
Was passiert schlimmstenfalls? Also was kostet es mich mehr? (Habe ja keine Vermögenswerte, deswegen keine Angst vor dem Gerichtsvollzieher).


Schlimmstenfalls: Besuch vom Gerichtsvollzieher, Abgabe der Vermögensauskunft (falls noch nicht geschehen). Die Kosten dafür sind im Vergleich zu den Gesamtschulden vernachlässigba

Was heißt "vernachlässigbar" in einer ungefähren Summe?

Zitat:
Es
Zitat:
soll möglich sein die Inkassogebühren nicht zahlen zu müssen. Was kann ich da machen?


Liste mal auf: Wie hoch ist die titulierte Forderung? Wie sieht die aktuelle Forderungsaufstellung vom Inkasso aus?

Das kann ich gerade nicht machen, da die Unterlagen zu Hause sind und ich in der Weiterbildung. Ich werde sie heute Abend raussuchen und dann hier posten. Darf ich dir, wenn ich das gemacht habe, eine PM schicken?


Danke übrigens :)
Salt.

Zitat (von Retels):
Zitat (von salt):
1.) Was kann ich machen, damit meine Rate akzeptiert wird?


Nichts, da nicht sinnvoll. Eigentlich auch die 20€ nicht, das deckt vielleicht die Zinsen.

Was ist dann der Hintergrund, dass das Inkasso auf die 20€ so pocht? Ist da etwas rechtliches dahinter?

Zitat:
Zitat (von salt):
2.) Was passiert schlimmstenfalls? Also was kostet es mich mehr? (Habe ja keine Vermögenswerte, deswegen keine Angst vor dem Gerichtsvollzieher).


Dann soll der kommen und man gibt Auskunft.

Jo. Mein älteren Laptop und so wird er ja nicht mitnehmen. Brauche das für meinen Beruf. (Fachinformatiker).
Übrigens: Besuch vom GV und eine eidesstattliche Versicherung hatte ich schonmal abgegeben. Vor 2,5? Jahren.

Zitat:
Zitat (von salt):
3.) Eben im Forum gelesen: Es soll möglich sein die Inkassogebühren nicht zahlen zu müssen. Was kann ich da machen?


Wenn tituliert, ist das schlecht.

Bedeutet, hätte beim Brief vom Gericht Widerspruch erheben sollen wgn. der Inkassogebühren?


Auch dir ein Danke :)
salt

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#4
 Von 
salt
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Was mir gerade noch eingefallen ist:

Ich kann mir keinen Reim auf das Vorgehen des Inkassos machen. Es ist denen doch bekannt, dass ich ALG2 beziehe und nichts habe. Was hat das für einen tieferen Sinn?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Was ist dann der Hintergrund, dass das Inkasso auf die 20€ so pocht? Ist da etwas rechtliches dahinter?

Teilzahlungen lassen die Verjährung von neuem Beginnen.
Die lassen dich fleißig die 20€ zahlen und am Ende sind die Schulden um so höher.

Wenn du aber nun nichts zahlst, können die Zinsen verjähren. Man bezahlt immer nur die bereits titulierten Zinsen, sowie die Zinsen von 3 Jahren zum Jahresende. Sprich: Am Jahresanfang ist der Schuldenstand am geringsten und am Jahresende am höchsten. Dann verjährt es wieder und am Jahresanfang sind die Schulden wieder am niedrigsten.

Ich würde dem Inkasso folgendes schreiben "Wertes Inkasso. Ich ziehe mein Angebot zurück. Meine finanzielle Situation ist bekannt. Sollte es mir finanziell möglich sein, eine angemessene Rate bei Schuldfestschreibung zu zahlen, komme ich auf Sie zurück. Im übrigen werde ich hinsichtlich Zinsen Einrede der Verjährung erheben und ich behalte mir ansonsten vor, zu gegebener Zeit Einwände gegen die Forderungsaufstellung zu erheben."

Zitat:

Bedeutet, hätte beim Brief vom Gericht Widerspruch erheben sollen wgn. der Inkassogebühren?

Kommt auf die Gesamtsituation drauf an. Ist aber egal, denn jetzt ist es sowieso zu spät.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Da schleppt man 18.000 EUR an Schulden mit rum? Schon mal über eine Insolvenz nachgedacht?


Zitat (von salt):
1.) Was kann ich machen, damit meine Rate akzeptiert wird?

Nichts. Denn das muss das Inkasso nicht.



Zitat (von salt):
1b) Ist das überhaupt sinnvoll?

Nein, denn es mindert die Summe nicht. Im Gegenteil.

Also lieber was gute zu essen kaufen oder sparen.



Zitat (von salt):
2.) Was passiert schlimmstenfalls? Also was kostet es mich mehr? (Habe ja keine Vermögenswerte, deswegen keine Angst vor dem Gerichtsvollzieher).

Da kommen dann noch Vollstreckungskosten + Zinsen



Zitat (von salt):
3.) Eben im Forum gelesen: Es soll möglich sein die Inkassogebühren nicht zahlen zu müssen. Was kann ich da machen?

Kommt darauf an was das Inkasso für Unfug-Gebühren berechnet und ob diese schon tituliert sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
salt
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Servus Harry,

ich habe schon damals an Privatinsolvenz gedacht.
Habe mich aber von meinem Vater überreden lassen es nicht zu machen - wgn. Erbe, weil die Insolvenz länger dauert als wenn ich es abzahle und das Erbe so nicht angerührt werden würde.

(Das es heute nicht so geklappt hat... naja, man kann halt nicht in die Zukunft sehen - da muss ich jetzt durch :/. Erstmal die Weiterbildung abschließen, was noch ~ 6Monate dauert. Dann kann wieder gearbeitet werden. )

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bei einer Insolvenz wird das Erbe nicht angerührt. Oder hat dein Vater vor, nur noch weniger als 6 Jahre zu leben?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
salt
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hmm, er hat ziemlich schweren Krebs gehabt. Zusätzlich ist in ein paar Jahren 3/4tel Jahrhundert alt. Er rechnet halt damit, dass es schon quasi morgen soweit sein kann...



-- Editiert von salt am 28.03.2017 15:54

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich drücke es mal anders aus: Wer beispielsweise 20tsd € in weniger als 6 Jahren abbezahlen kann, der kann bei einem eventuellen Immobilien-Erbe sicherlich eine Bank finden, die umschuldet. Oder wäre ein Erben weniger Wert als die Schulden? Fällt das Erbe an, kann drauf zugegriffen werden, egal ob in Rahmen einer Insolvenz oder im Rahmen einer Pfändung.

Und wer es nicht abbezahlen kann, der verplempert Zeit.

Dieses Argument ist irgendwie nicht durchdacht.

-- Editiert von mepeisen am 28.03.2017 15:55

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
salt
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Da hast du wohl recht. Er dachte wahrscheinlich, wenn ich es ohne Pfändung und nur durch Raten schaffe, dann geht die Rechnung auf...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von salt):
Er dachte wahrscheinlich, wenn ich es ohne Pfändung und nur durch Raten schaffe, dann geht die Rechnung auf...


Mit 105,- braucht man 14 Jahre. Mit Zinsen vielleicht 20 Jahre.

...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Gab es eigentlich schon vollstreckungsversuche ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

@thehellion:

Zitat (von salt):
Übrigens: Besuch vom GV und eine eidesstattliche Versicherung hatte ich schonmal abgegeben. Vor 2,5? Jahren.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zu meinem vorherigen Beitrag: Das war wohl in einer anderen Sache. Er hat ja mehrere Baustellen offen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Danke @anonym117

Angesichts der EV und der fruchtlosen Pfändung ist es sicherlich keine schlechte Idee einen Vergleich auszuhandeln

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
salt
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Entschuldigung, das ich mich erst jetzt wieder melde. Aber die Weiterbildung ist knackig...


Zitat (von fm89):

Liste mal auf: Wie hoch ist die titulierte Forderung? Wie sieht die aktuelle Forderungsaufstellung vom Inkasso aus?

Nach der Aufstellung muss ich am Wochenende nochmal genau schauen.

Zitat (von Retels):
Zitat (von salt):
Er dachte wahrscheinlich, wenn ich es ohne Pfändung und nur durch Raten schaffe, dann geht die Rechnung auf...


Mit 105,- braucht man 14 Jahre. Mit Zinsen vielleicht 20 Jahre.

...

Da ich durch ALG2 gelernt habe mit sehr wenig Geld auszukommen, wird das schneller gehen.
Bei meinem letzten AG habe ~3700 brutto bekommen...

Zitat (von thehellion):
Gab es eigentlich schon vollstreckungsversuche ?

Momentan gerade einen von der IHK, wegen Beiträgen aus der Selbständigkeit. Habe einen Antrag auf@ Erlass gestellt, welcher gerade bearbeitet wird.

Zitat (von arnonym117):
Zu meinem vorherigen Beitrag: Das war wohl in einer anderen Sache. Er hat ja mehrere Baustellen offen.

Das ist richtig ich habe mehrere Großschuldner. 2x wgn. Kredit, 1x Krankenkasse und 1x Finanzamt.

Zitat (von thehellion):
Danke @anonym117

Angesichts der EV und der fruchtlosen Pfändung ist es sicherlich keine schlechte Idee einen Vergleich auszuhandeln

Wo kann ich mich zu diesem Thema am Besten einlesen?


-- Editiert von salt am 30.03.2017 13:39

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde dir jenes hier empfehlen: http://www.forum-schuldnerberatung.de/
Dort hat es auch ein Forum, wo auch der ein oder andere Schuldnerberater unterwegs ist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

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