Hallo,
am 12.01.2015 habe ich einen Brief von einem Inkassounternehmen bekommen. Indem Forderungen der Deutschen Telekom in Höhe von insgesamt 186,30€ gefordert werden. Es ging um zwei nicht bezahlte Handyrechnungen von August-September 2014. In dem Brief wurde ich aufgefordert den oben genannten Betrag plus zusätzlicher Geschäftsgebühr von 58,50€ und einer Post- und Telekommunikationspauschale von 11,70€ ,also insgesamt 267,03€ bis zum 24.01.2015 zu bezahlen.
Am 27.01.2015 habe ich die Hauptforderung von 186,30€ + 9€ Mahnkosten direkt an die Telekom gezahlt. Auf den Brief des Inkassounternehmens habe ich nicht geantwortet bzw. reagiert.
Heute bekam ich ein Brief einer Anwaltskanzlei aus DD indem eine Gesamtforderung von insgesamt 321,41€ gefordert werden. Sprich die oben genannten Forderungen plus weitere 54€ (Geschäftsgebühr + Post- und Telekommunikationspauschale) für den Anwalt.
Was soll ich nun unternehmen??? Soll ich die Inkassogebühren und Anwaltsgebühren als "Lehrgeld" bezahlen? Oder gibt es eine Möglichkeit diese zu umgehn....
Ich weiss, dass es nicht klug war die Telekomrechnung nicht gleich zu bezahlen, deshalb bitte ich nur um Ernst gemeinte Ratschläge. Und keine Moralprediger!
Vielen Dank im voraus.
Grüße Nikki
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-- Editiert Nikki28 am 03.02.2015 18:24
Inkassoschreiben, Telekom Handyrechnung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Hallo Nikki,
das einfachste ist nicht zu reagieren und das ganze auszusitzen. Du musst nur einem Mahnbescheid - wenn er kommt - widersprechen. Das Spiel was die da versuchen ist nicht zulässig, Kostendoppelung durch Inkasso + RA. Du kannst auch gern denen das Mitteilen aber das lohnt nicht. Da kommen noch ein paar Bettelbriefe, aber irgendwann schläft das ein.
Gruß ré
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Die 54€ Anwaltsgebühren sind zu zahlen
Die Inkassogebühren nicht
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Hallo,
warum? welche rechtliche Grundlage liegt dem zugrunde?
Gruß ré
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§280 BGB
.
Du warst in Verzug ist bist damit zur Erstattung der Anwaltskosten verpflichtet. Es wäre sicher nicht statthaft gewesen, den Anwalt einzuschalten, wenn Du die zuletzt gesetzte Zahlungsfrist eingehalten hättest. Hast Du aber nicht.
Um die Inkassokosten wärst Du wohl auch im Falle einer Klage herumgekommen, die Anwaltskosten sind aber einklagbar.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
Manche Inkassos tricksen gerne und senden Schreiben von Ihren Vertragsanwälten als zusätzliches Druckmittel. Schaut man genauer auf den Brief, ist der Überweisungsschein aber auf das Inkassokonto ausgestellt. Der Anwaltsbrief also auch nur eine Serienbriefvorlage des Inkassos. Ich bin momentan bei ca. 150 Euro nur für Inkasso- und Anwaltskosten angelangt. Die Hauptforderung hatte ich zähneknirschend bezahlt. Seit November letzten Jahres kommt keine Post mehr.
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quote:<hr size=1 noshade>wenn Du die zuletzt gesetzte Zahlungsfrist eingehalten hättest. <hr size=1 noshade>
Dazu müsste erstmal nachgewiesen werden, das er überhaupt in Verzug war.
Wenn da jedoch eine Lastschrift geplatzt ist, dann wären die Anwaltskosten in jedem Falle zu erstatten.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Zum einen würde ich bei einer Telekomrechnung von einer geplatzten Lastschrift ausgehen, zum anderen dürfte die "ich habe aber keine Mahnung o.ä." bekommen etwas unglaubwürdig sein, wenn er 14 Tage nach dem angeblich nicht angekommenen Brief des Inkassounternehmens die HF zzgl. der dort aufgeführten Mahngebühren (oben fehlen zur Gesamtsumme 10,53€, das passt zu 9€ Mahngebühren + Zinsen) überweist.
Schon generell mutet es seltsam an, wenn man Mahngebühren bezahlt ohne je eine Mahnung erhalten zu haben.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
Vielen Dank erstmal, für die schnellen Antworten.
Es war ne geplatzte Lastschrift, da ich zu diesem Zeitpunkt gerade mit der Technikerweiterbildung fertig war, hatte ich kein Geld um die oben genannte Rechnung zu begleichen und nach einiger Zeit auch nicht mehr daran gedacht.
Ich kann jetzt nicht genau rauslesen, was ich eurer Meinung nach tun sollte, überhaupt nichts bezahlen?
Nur den Anwalt bezahlen? Oder doch den kompletten Betrag bezahlen?
Ich möchte auf keine Fall noch mehr bezahlen bzw. noch mehr Ärger bekommen, evtl. sogar Gerichtsbescheide oder gar ein Gerichtsverfahren... Jedoch sehe ich auch nicht ein fast den doppelten Betrag der Ursprünglichen Rechnung zu bezahlen..
Ich habe heute Nachmittag mit der Dame von der Telekom telefoniert, um mich zu versichern das die Rechnung von Seitens der Telekom beglichen ist. Sie meinte es wäre alles okay. Außerdem versucht sie den Inkassauftrag zu stornieren. Sie ruf mich morgen an.
Gruß&Danke im voraus.
Nikki
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-- Editiert Nikki28 am 03.02.2015 23:51
Inkassogebühren: nicht zahlen
Anwaltsgebühren: zahlen (Verwendungszweck "nur Anwaltsgebühren")
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Die Anwälte wurde beauftragt, nachdem bereits bezahlt war. Das nur so am Rande...
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
er hatte aber erst am 27.1 überwiesen
letzte frist war 24.1.
Ich schätze das das Inkasso vorher schon mindestens 2 oder 3 mal geschrieben
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
quote:
Die Anwälte wurde beauftragt, nachdem bereits bezahlt war.
Sicher? Letzte Frist war bis 24.1., Zahlung am 27.1., also Zahlungseingang evtl. erst am 28.1.
Da ist genug Zeit dazwischen, um den Auftrag an den Anwalt zu schicken. Und hier nicht zu zahlen und dann vor Gericht nachgewiesen zu bekommen, dass der Anwalt doch vor Zahlung beauftragt wurde, wäre mir etwas zu riskant. Vor allem da der Betrag ja noch überschaubar ist.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
@thehellion, ich hatte von dem Inkassounternehmen nur ein Schreiben bekommen, indem stand dass ich bis zum 24.01 die Zahlung tätigen sollte.
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