Hallo zusammen ,
ich habe ein Inkassoschreiben erhalten und frage mich ob die Kosten gerechtfertigt sind:
Am Haupt- / Restforderung: 444,00 EUR
5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 27.09.2018: 0,50 EUR
Inkassovergütung – Verzugsschaden §§ 280
, 286 BGB
, 1,3 Gebühr entsprechend § 13 RVG
i.V.m. Nr. 2300 VV RVG: 58,50 EUR
Post– und Telekommunikationspauschale entsprechend § 13 RVG
i.V.m. Nr. 7002 VV RVG: 11,70 EUR
Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 514,70 EUR an uns zu überweisen, so dass dieser bis zum 27.09. ausgeglichen ist.
Ich habe am 18.09 an den Online Shop bereits 222 Euro überwiesen. Wie gehe ich jetzt am besten weiter vor?
Sind die entsprechenden Inkassokosten gerechtfertigt in der Höhe?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Viele Grüße
Sarah
Inkassoschreiben , zu viel Mahngebühren
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Welcher Shop? Welches Inkasso? Manchmal hängen die nämlich zusammen und dann wären das auf jeden Fall nicht mehr als 0,00€ Inkassogebühren.
In der Hauptforderung sind bereits Mahngebühren drin und wenn ja, wie hoch? Ansonsten bist du in Verzug, hast also Mahnungen bekommen?
Nein die Unternehmen hängen nicht zusammen und ich war auf jeden Fall im Verzug. Mahnkosten sind in der Hauptforderung nicht enthalten .
Ein Tag nach Überweisung der Hälfte des Betrages würde es ans Inkassounternehmen weitergeleitet.
Vielen Dank.
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Wenn du keine Vereinbarung getroffen hast ist die Abgabe gerechtfertigt und die Kosten zu zahlen.
Wieso wiederholst du immer wieder diesen Unsinn?
Ein Inkasso, was nicht mehr tut, als vollautomatisierte Briefe zu versenden, darf diese 1,3 Gebühr nicht verlangen. Genauso wenig, wie es ein Anwalt darf.
Man kann nun den Verbraucherzentralen folgen und eine etwas höhere Gebühr ansetzen (0,8 Gebühr, 36€ plus 7,20€ Auslagen). Oder du folgst dem AK Inkassowatch mit einer 0,3 Gebühr (18€ in Summe). Oder du gehst voll auf Konfrontation.
Das Inkasso muss letztendlich beweisen, für was es beauftragt wurde und was es getan hat. "Wertes Inkasso. Ich habe soeben die Hauptforderung samt Mahngebühren und Zinsen ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht überwiesen. Ich bestreite, dass sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen. Stattdessen handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um echtes/unechtes Factoring im Sinne des BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17
.
Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen mit Gläubiger geschlossenen Vertragswerkes, eines ausführlichen Tätigkeitsnachweises und eines Kontoauszuges, dass die Inkassokosten in meinem Fall vom Gläubiger bezahlt wurden, das Gegenteil nachzuweisen."
Man erzeugt letztendlich eine Patt-Situation. Man verweigert sich nicht komplett, sondern will sehen, wie der Vertrag aussieht. Damit liegt man auch auf einer Linie mit dem Bundesgerichtshof. Es ist bisher noch nicht vorgekommen, dass ein Inkasso jemals eine Vertragskopie o.ä. vorgelegt hat. Auch nicht bei den vom AK Inkassowatch geführten negativen Feststellungsklagen.
Danke für eure Hilfe.
Ich werde jetzt nochmals 222 Euro anweisen , und oben genanntes ( Wertes Inkasso...) zitieren.
Die bereits geleistet 222 Euro hatte ich an Paypal gezahlt und die noch offen stehenden werde ich an das Inkassounternehmen überweisen. Korrekt ? Oder an Paypal?
Ich habe bis jetzt auch noch keine Bestätigung erhalten, dass ich bereits 222 Euro gezahlt habe.
Danke für eure Hilfe !
Ich würde auch die zweite Überweisung an Paypal richten.
Und jetzt?
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