Inkassoschreiben - Anzeige wegen Betruges stellen?

17. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
tomt2006
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoschreiben - Anzeige wegen Betruges stellen?

Hallo zusammen,

meine Freundin hat ein schreiben eines Inkasso Büros erhalten. Hier geht es um eine Strom nachzahlung aus 2009/2010 aus Ihrer früheren Adresse. Nur dass Sie unter dieser Adresse seit 2008 nicht mehr wohnt. Ihr Ex Freund ist 2009 noch an dieser Adresse wohnhaft gewesen. Wie sieht es rechtlich hier aus? wie kann man hiergegen vorgehen? Anzeige wegen Betruges stellen?


Grüße




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Post vom Inkassobüro?

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19 Antworten
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#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

da hat die freundin, die scheinbar als vertragspartner des stromanbieters auftrat, wohl versäumt, das vertragsverhältnis nach dem auszug zu kündigen, bzw. ggf zu übertragen.
somit ist sie vertragspartner, muss zahlen, kann aber vom ex-freund das geld zurück verlangen, zur not einklagen.

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Handelt es sich um ein externes Inkassobürö oder ist es eine zum Stromkonzern gehörende interne Inkassoabteilung ?
Wer war Vertragspartner ?
Du UND der Ex Freund oder nur Du ?

lg

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#3
 Von 
tomt2006
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

vertragspartner waren damals der ex freund meiner freundin und Sie.
Es handelt sich um ein externes inkasso unternehmen. inkasso deutschland...
Meine freundin hat nun einen brief via einschreiben verfasst und der geht heute raus. mal schauen was drauß wird.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wenn beide Ex Partner Vertragspartner des Konzerns waren müssten die Kosten aufgeteilt werden .
Die Gebühren des ext Inkassos würde ich nicht begleichen

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#5
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Das ist Unsinn.
Wenn beide Parteien gesamtschuldnerich in Anspruch genommen werden können und eine Partei nicht zahlungsfähig ist, geht die Restschuld auf den zweiten Schuldner über.
Es ist nicht Sache des Gläubigers, sich um die Teilung der Schuld zu kümmern - das ist Sache der Schuldner. :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Es ist nicht Sache des Gläubigers, sich um die Teilung der Schuld zu kümmern - das ist Sache der Schuldner.

Logo !

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#7
 Von 
tomt2006
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ersteinmal danke für die Antworten. Klar ist wie Sie alle hier schon erwähnt haben, dass wenn meine Freundin noch als Vertragspartner eingetragen ist sie entweder a) den kompletten betrag zu zahlen oder b) nur die hälfte zu zahlen hat oder sie kommt c) komplett raus.

So, da nun aber der Stromanbieter in diesem Falle RWE nicht einmal auskunft darüber geben kann ob Sie da mit drauf steht ist das ganze sehr fragwürdig vor allem weil das nun schon einige Zeit her ist.

Meine Freundin hat am gleichen Tag als das Schreiben kam dort angerufen und auf dieses Schreiben schriftlich und via email geantwortet mit allen Fakten. Abmelde und ummeldebestätigungen adresse des ex freundes etc.
Das ganze wurde natürlich als Einschreiben mit Rückschein versendet.

Gestern kam nun ein erneuter Brief in welchem stand, ob Sie sich dem Ernst der Lage nicht Bewusst ist und dass Sie nicht auf das Schreiben reagiert hätte.

Heute hat Sie daher erneut ein einschreiben mit rückschein verschickt , mit dem gleichen schreiben und dem Hinweis dass das inkasso büro bereits einen brief vorliegen hat. Als Anlage hat Sie nun eine Kopie des Rückscheins beigefügt.

Sollte Sie nun zusätzlich da das inkasso büro ja nun scheinbar diese briefe ignorieret eine anzeige wegen betruges stellen?

grüße und danke im vorraus für ihre antworten

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
Sollte Sie nun zusätzlich da das inkasso büro ja nun scheinbar diese briefe ignorieret eine anzeige wegen betruges stellen?

Warum sollte sie sich selbst anzeigen?

quote:
vertragspartner waren damals der ex freund meiner freundin und Sie.

Denn wenn sie Vertragtpartner des Stromkonzerns war, schuldet sie auch die Vergütung aus dem Vertrag. Das sie diese dem Konzern bisher vorenthalten hat, wer hat sich dann den Vermögensvorteil verschafft?
Sie haftet auch für die Schulden des Vertragspartners.

Wie sie das Geld vom Ex zurückbekommt muss sie dann mal schauen ...




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
Sollte Sie nun zusätzlich da das inkasso büro ja nun scheinbar diese briefe ignorieret eine anzeige wegen betruges stellen?

Warum sollte sie sich selbst anzeigen?

quote:
vertragspartner waren damals der ex freund meiner freundin und Sie.

Denn wenn sie Vertragtpartner des Stromkonzerns war, schuldet sie auch die Vergütung aus dem Vertrag. Das sie diese dem Konzern bisher vorenthalten hat, wer hat sich dann den Vermögensvorteil verschafft?
Sie haftet auch für die Schulden des Vertragspartners.

Wie sie das Geld vom Ex zurückbekommt muss sie dann mal schauen ...




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#10
 Von 
tomt2006
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:

Warum sollte sie sich selbst anzeigen?




Wer hat denn eine Selbstanzeige erwähnt? Wenn der Gläubiger nicht einmal mitteilen kann, ob Sie noch als vertragspartner geführt ist, kann ja daran etwas nicht stimmen. und da sie nun seit 2008 nicht mehr dort wohnt und die Bezüge von ende 2009 anfang 2010 sind, finde ich dass es sich hier um betrug handelt da jemand leistungen auf kosten anderer bezieht. daher kann ich nun nicht nachvollziehen wie Sie auf die Aussage "Warum sollte sie sich selbst anzeigen?" kommen

quote:

Denn wenn sie Vertragtpartner des Stromkonzerns war, schuldet sie auch die Vergütung aus dem Vertrag. Das sie diese dem Konzern bisher vorenthalten hat, wer hat sich dann den Vermögensvorteil verschafft?
Sie haftet auch für die Schulden des Vertragspartners.

Wie sie das Geld vom Ex zurückbekommt muss sie dann mal schauen ...


das ist schon klar :) nur wie oben schon erwähnt wenn der Gläubiger nicht einmal mitteilen kann, ob Sie noch als vertragspartner geführt ist, kann ja daran etwas nicht stimmen. und keinerlei unterlagen bis jetzt vorweisen kann.


Grüße

tomt2006

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-- Editiert am 28.10.2010 07:26

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#11
 Von 
guest-12328.10.2010 16:27:41
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>
Zitat:
Die Gebühren des ext Inkassos würde ich nicht begleichen
Das kann man dann irgendwann an den Gerichtsvollzieher zahlen, nachdem diese Forderungen gerichtlich festgestellt wurden. <hr size=1 noshade>


Klar doch !
Hier ist wieder mal der Wunsch Vater des Gedankens
Gibt übrigens ein neues Urteil :

Amtsgericht Dortmund (425 C 8389/09 ) 16.03.2010
Soweit die Klägerin darüberhinaus die Erstattung von Inkassokosten verlangt, war die Klage abzuweisen. Die Forderung war hier von Anfang an bestritten. Die Beklagte hat auf ihre Widerrufsbelehrung hingewiesen. Ferner gab es die Verhandlungen über die Übernahme des Vertrages. Insofern war die Beauftragung eines Inkassoinstituts und die Geltendmachung von entsprechenden Inkassokosten vorliegend ein Verstoß gegen die gemäß § 254 BGB bestehende Schadensminderungspflicht.
http://www.ferner-alsdorf.de/2010/10/ag-dortmund-zum-fitnessvertrag-und-inkassogebuhren/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/

Das Fitnesstudio hat den Prozeß übrigens gewonnen !!
Auf den Inkassokosten bleibt man jedoch trotzdem sitzen
Hätte das Studio nach Widerspruch des Kunden gleich an einen Rechtsanwalt und nicht an ein Inkassobüro abgegeben dann hätte man sich das einsparen können

lg






-- Editiert am 28.10.2010 08:42

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12328.10.2010 16:27:41
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Völlig anders liegt der Sachverhalt selbstverständlich, wenn aufgrund der Tätigkeit des IKU Zahlung erfolgt.


Dann hätte es aber doch kein Gerichtsverfahren gegeben !

lg


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#15
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Sie wollen es nicht verstehen!
Denn ansonsten müsste ich davon ausgehen, dass Sie ziemlich Begriffstutzig sind ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12328.10.2010 16:27:41
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
tomt2006
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

mir gehts eigentlich darum ;-) :

quote:
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Warum sollte sie sich selbst anzeigen?

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Wer hat denn eine Selbstanzeige erwähnt? Wenn der Gläubiger nicht einmal mitteilen kann, ob Sie noch als vertragspartner geführt ist, kann ja daran etwas nicht stimmen. und da sie nun seit 2008 nicht mehr dort wohnt und die Bezüge von ende 2009 anfang 2010 sind, finde ich dass es sich hier um betrug handelt da jemand leistungen auf kosten anderer bezieht. daher kann ich nun nicht nachvollziehen wie Sie auf die Aussage "Warum sollte sie sich selbst anzeigen?" kommen

quote:
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Denn wenn sie Vertragtpartner des Stromkonzerns war, schuldet sie auch die Vergütung aus dem Vertrag. Das sie diese dem Konzern bisher vorenthalten hat, wer hat sich dann den Vermögensvorteil verschafft?
Sie haftet auch für die Schulden des Vertragspartners.

Wie sie das Geld vom Ex zurückbekommt muss sie dann mal schauen ...
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das ist schon klar nur wie oben schon erwähnt wenn der Gläubiger nicht einmal mitteilen kann, ob Sie noch als vertragspartner geführt ist, kann ja daran etwas nicht stimmen. und keinerlei unterlagen bis jetzt vorweisen kann.


Grüße

tomt2006



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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
vertragspartner waren damals der ex freund meiner freundin und Sie.

Sie ist also Vertragspartner gewesen als der Strom verbraucht wurde. (oder gibt es eine nachweislich zugestellte Kündigung?)


Die notwendigen Unterlagen wird man dann spätestens vor Gericht bei der Verhandlung zur Zahlungsklage einsehen dürften ...


Sie hat also Leistungen bezogen ohne diese bis jetzt zu bezahlen.
Wie nennt man das ...




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#19
 Von 
guest-12329.10.2010 15:08:24
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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