Hallo, ich hoffe ich gehe damit niemanden auf die nerven, aber ich bräuchte noch einmal eure hilfe
(Vorher hinsichtlich Ladendiebstahl/Vermögensdelikt bin ich nicht auffällig geworden.)
(19 Jahre alt)
Ware .: 2 Jägermeister jeweils 0,04L '1,29'€.
Einen hatte ich ausversehen noch stecken da ich aber köpfhörer drin hatte also total abgelenkt war auch total vergessen , es piepste und ein Angestellter meinte ich solle mitkommen was ich tat , dann holte er ein Formular den 'Strafantrag 'raus und ich solle das unterschreiben und könne entscheiden ob ich den Wert der gestohlenen Ware begleichen möchte in dem Falle 1,29€ was ich auch Tat. Anschließend schreib er dies auch in der Zeugendarstellung rein und das ich Koorperativ war es zu gab und die Ware bezahlte. Dan fragte er ob ich eine Fangprämir bezahlen möchte die ich aber nicht konnte da ich so viel Geld nicht dabei hatte .
Jetzt meine Frage und zwar habe ich einen brief bekommen , indem folgendes drin steht:
Aktenzeichen .:......
Vorfall bei der Firma Netto vom 09.10.17
folgenden Gesamtbetrag als Schadensersatz auf das unten Angegebene Konto zu bezahlen:
-Vertragsstrafe / Feststellkosten (Hauptsachbetrag) -> 50€
-1,0 Geschaftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG -> 45,00€
-Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG -> 3,00€
Gesamtbetrag -> 98,00€
das geld soll spätestends bis zum 03 Nov, 2017 überwiesen sein.
"Sollte innerhalb der gesetzten frist kein zahlungseingang feststellbar sein, werden wir ohne weitere ankündigungen zivilklage beim amtsgericht erheben."
Muss ich jz die 50 Euro Zahlen und wenn nicht was könnte passieren ??
Oder muss ich die RA-Gebühren auch zahlen also Vertragstrafe /Post &Rechtsanwalt Gebühren .
Vielen vielen dank für eure Hilfe im voraus
-- Editiert von Moderator am 24.10.2017 22:21
-- Thema wurde verschoben am 24.10.2017 22:21
Inkassoschreiben Fangprämie
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Warum haben Sie die Fangprämie denn nicht schon längst bezahlt? Falls Sie die Kontonummer nicht hatten, in solchen Läden gibt es normalerweise immer jemanden, der Ihnen die Kontonummer hätte geben können...
Muss ich jz die 50 Euro Zahlen Ja.
und wenn nicht was könnte passieren ?? Ganz einfach - man verklagt Sie diesbezüglich, was natürlich auch wieder Geld kostet.
-- Editiert von muemmel am 25.10.2017 13:23
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Selbstverständlich sind auch die Kosten zu zahlen, da du dich offenbar in Verzug befunden hast.
Verzug? Ich sehe in der Schilderung nichts, was den Verzug ausgelöst haben könnte.
Da es sich hier um eine Vertragsstrafe handelt, ist keine verzugsbegründende Mahnung nötig.
Das ergibt sich woraus genau? Beispielsweise geht das AG Dortmund in 407 C 629/13 davon aus, dass der Verzug hinsichtlich Fangprämie u.ä. gerade nicht einfach so automatisch eintritt, sondern in dem Fall erst mit Klageerhebung gegeben war.
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