Inkassoschreiben Fangprämie

24. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go477063-31
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoschreiben Fangprämie

Hallo, ich hoffe ich gehe damit niemanden auf die nerven, aber ich bräuchte noch einmal eure hilfe :(

(Vorher hinsichtlich Ladendiebstahl/Vermögensdelikt bin ich nicht auffällig geworden.)
(19 Jahre alt)

Ware .: 2 Jägermeister jeweils 0,04L '1,29'€.

Einen hatte ich ausversehen noch stecken da ich aber köpfhörer drin hatte also total abgelenkt war auch total vergessen , es piepste und ein Angestellter meinte ich solle mitkommen was ich tat , dann holte er ein Formular den 'Strafantrag 'raus und ich solle das unterschreiben und könne entscheiden ob ich den Wert der gestohlenen Ware begleichen möchte in dem Falle 1,29€ was ich auch Tat. Anschließend schreib er dies auch in der Zeugendarstellung rein und das ich Koorperativ war es zu gab und die Ware bezahlte. Dan fragte er ob ich eine Fangprämir bezahlen möchte die ich aber nicht konnte da ich so viel Geld nicht dabei hatte .
Jetzt meine Frage und zwar habe ich einen brief bekommen , indem folgendes drin steht:

Aktenzeichen .:......
Vorfall bei der Firma Netto vom 09.10.17

folgenden Gesamtbetrag als Schadensersatz auf das unten Angegebene Konto zu bezahlen:
-Vertragsstrafe / Feststellkosten (Hauptsachbetrag) -> 50€
-1,0 Geschaftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG -> 45,00€
-Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG -> 3,00€
Gesamtbetrag -> 98,00€

das geld soll spätestends bis zum 03 Nov, 2017 überwiesen sein.

"Sollte innerhalb der gesetzten frist kein zahlungseingang feststellbar sein, werden wir ohne weitere ankündigungen zivilklage beim amtsgericht erheben."

Muss ich jz die 50 Euro Zahlen und wenn nicht was könnte passieren ??
Oder muss ich die RA-Gebühren auch zahlen also Vertragstrafe /Post &Rechtsanwalt Gebühren .

Vielen vielen dank für eure Hilfe im voraus :)

-- Editiert von Moderator am 24.10.2017 22:21

-- Thema wurde verschoben am 24.10.2017 22:21

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7421 Beiträge, 3099x hilfreich)

Warum haben Sie die Fangprämie denn nicht schon längst bezahlt? Falls Sie die Kontonummer nicht hatten, in solchen Läden gibt es normalerweise immer jemanden, der Ihnen die Kontonummer hätte geben können...

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34055 Beiträge, 17674x hilfreich)

Muss ich jz die 50 Euro Zahlen Ja.
und wenn nicht was könnte passieren ?? Ganz einfach - man verklagt Sie diesbezüglich, was natürlich auch wieder Geld kostet.


-- Editiert von muemmel am 25.10.2017 13:23

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2625 Beiträge, 768x hilfreich)

Selbstverständlich sind auch die Kosten zu zahlen, da du dich offenbar in Verzug befunden hast.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

Verzug? Ich sehe in der Schilderung nichts, was den Verzug ausgelöst haben könnte.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 300x hilfreich)

Da es sich hier um eine Vertragsstrafe handelt, ist keine verzugsbegründende Mahnung nötig.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

Das ergibt sich woraus genau? Beispielsweise geht das AG Dortmund in 407 C 629/13 davon aus, dass der Verzug hinsichtlich Fangprämie u.ä. gerade nicht einfach so automatisch eintritt, sondern in dem Fall erst mit Klageerhebung gegeben war.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.464 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.458 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen