Hallo,
also ich muss erstmal sagen das ich neu hier bin und darum kann es sein das hier und da mal was nicht korrekt ist und ich bitte dies dann zu entschuldigen.
Ich habe ein Problem und fühle mich völlig veräppelt und weiss nicht weiter.
Ich habe vor ein paar Tagen einen Brief von einem Rechtsanwalt/Inkassobüro bekommen von wegen ich schulde meinem Provider (Freenet) ja noch 2,25€ und soll jetzt 55€ dafür zahlen.
Nun ist Punkt a) davon wusste ich nichts, habe auch keinerlei Mahnung oder so von Freenet erhalten und b) weiss ich nicht weiter weil einer schiebt die schuld auf den anderen und die vom Inkasso sagen ich soll zu Freenet und die sagen ich soll zu den Inkasso.
Wie die Kosten zu stande kamen hab ich nun schon erfahren:
Es war eine Rechnung offen die ich bezahlen sollte für einen Zeitraum in dem ich garnicht mehr in der Wohnung gewohnt habe auf den die Rechnung lief.
Also hab ich das nicht gemacht und mir wurde eine Gutschrift versprochen, nach 2 erhaltenene Mahnungen/Rechnungsaufforderungen kam dann auch die Gutschrift, nur das sich diese Wohl nicht zu 100% gedeckt hat mit dem offenen Betrag. Hat mir aber niemals wer gesagt und ich habe sehr viel Kontakt zu Freenet gehabt wegen dem Umzug,
Witziger Weise berufen die vom Inkasso sich mit den Kosten wohl auf ein Paar klauseln die im Vertrag stehen, was sehr witzig ist, da ich nie einen Vertrag von Freenet erhalten habe und die Rechtsabteilung von denen meinte das ich ja eine Bestellbestätigung per SMS erhalten habe und das ja reiche.... Ja und nun weiss ich nicht weiter..
Bitte helft mir
Mfg
Chris
-- Editiert von chris871 am 22.11.2008 18:20
Inkassoschreiben
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Da Du keine Mahnung erhalten hast, könnte dieser Beitrag für Dich
nützlich sein:
BGH zu Verzug, Mahnung, Nachsendeauftrag
Viel Glück !
Post von einem Inkassobüro oder vom RA ?
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Also von der Firma KSP Rechtsanwälte. Aber im Schreiben von Freenet steht das es zum Inkassounternehmen ging. Ich schau mir das da gleich mal an was mts da geschrieben hatt.
Danke schonmal für euere Hilfe
PS: Ich habe am Samstag per mail an den Rechtsanwalt gewand und alles geschildert usw.. bis jetzt keine Antwort.
1. Mailen ist die schlechteste aller Methoden, besser sind eingeschriebene Briefe mit Rückschein.
2. Ein Vertrag kommt auch dann zustande, wenn seine Form rechtmäßig ist und er dem Betroffenen nicht zugesandt wird!
Dies gilt insbesondere für Verträge, die im Internet abgeschlossen werden. Mit einem Klick haben Sie die AGB akzeptiert - unr wer list schon gerne das Kleingedruckte ... ?
Das ist ein Kreuz mit vielen hier:
Man will etwas unbedingt haben. Der Kauf darf nicht mehr als eine Minute in Anspruch nehmen. Nur hinterher will man von allem nichts gewusst haben.
Bitte nicht böse sein, aber es gilt im Netz, wie im normalen Leben - immer das klein gedruckte lesen!
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