Inkassoschreiben bekommen - unzulässig?

28. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tollpension
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoschreiben bekommen - unzulässig?

Hallo.

Ich hatte ein Zeitschriftenabo, welches ich leider in den letzten 2 Monaten nicht bezahlen konnte.

Durch die Nichtbezahlung kuendigte mir die Zeitschrift den Abo-Vertrag. Zudem schickte sie mir eine Abschlussrechnung mit der Summe.

Es waeren eigentlich 19,50 € gewesen, bis einschließlich 10.10.2010.

Diese haben sie auf der Rechnung ins Haben gestellt, den Bezug auf den 19.09.2010 verkürzt und mir so 15 € in Rechnung gestellt.

Die Rechnung ist vom 16.09.2010. Aussage: "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum". Da es mir erst moeglich sein wird, die Rechnung am 30.09. zu begleichen, wäre ich damit genau in der Frist gewesen, oder?

Nun habe ich heute (mit Datum von gestern) einen Brief von einem Inkassounternehmen bekommen.

Dieses fordert:
15 € für den Bezugspreis der Zeitung
10 € Nebenforderung der Mandantin (?)
3,80 € Kontoführungsgebühren
39 € Inkassoauslagen
Gesamtforderung: 67,80 € (Bei Ratenzahlung: 92,80 €) !!!
[color=black][color=red][/color][/color]
Ist das nicht unzulässig? Ich habe doch laut der letzten Rechnung Zeit, die 15 € bis zum 30.09.2010 zu überweisen oder?

Muss ich den Brief vom Inkassounternehmen anerkennen?
Soll ich Ihnen einen Widerspruch mit Kopie der letzten Rechnung senden?
Soll ich am 30.09 nun die 15 € noch an die Zeitschrift überweisen?


Bitte um schnelle Antwort. 15 € wären mir naemlich lieber als 67,80 € / 92,80 € !

Dankeschön und Liebe Grüße aus Hamburg

Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Da Sie bereits in Verzug SIND, denke ich, dass die Forderung berechtigt ist.
Allenfalls die Höhe können Sie monieren.

-----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#2
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Ich würde dem Ink. die Rechnungskopie schicken wo bis 30.09. steht. Allerdings würde ich spätestens heute die knapp 20€ überweisen. Sonst ist der Verzug da.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Sonst ist der Verzug da.
Der Verzug ist bereits eingetreten!? Es gab bereits eine Fristsetzung und diese ist verstrichen.

-----------------
" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tantui
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich das richtig verstanden, dass der Verlag dir eine Frist von 14 Tagen eingeräumt und gleichzeitig ein Inkassounternehmen beauftragt hat? Das wäre natürlich nicht zulässig.

Ich würde die geforderten 15,- Euro überweisen, und zwar so, dass sie auch innerhalb der Frist ankommen, und im Verwendungszweck den Satz schreiben:

Verwendung nur für Hauptforderung!

Damit ist der Verlag bedient und kann keine weiteren Maßnahmen ergreifen.

Da vor Ablauf der Frist kein Inkassounternehmen hätte beauftragt werden dürfen (Schadenminderungspflicht!), musst du die Kosten auch nicht tragen. Dazu gibt es verschiedene Urteile. Evtl. mal googlen :-)

Alles Gute!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6415x hilfreich)

ICH würde ähnlich wie @Tantu vorgehen und die 15 direkt aufs Konto des Aboverlages überweisen
Gegenüber dem Inkassobüro würde ich nach erfolgter Überweisung die Forderung vollumfänglich zurückweisen
Weitere Baustenbriefe können trotzdem kommen
Folgendes maximale Szenario halte ich expl wegen Inkassogebühren möglich :
2 oder 3 Briefe vom Inkasso plus evtl Telefoninkasso plus 1 oder 2 Briefe des angeschlossenen Hausanwaltes. In sehr seltenen Fällen wird ein Mahnbescheid beantragt. Diesen würde ich fristgem vollumfänglich UND begründungslos widersprechen.
Diesen Widerspruch dann nicht wieder zurückziehen


-- Editiert am 28.09.2010 20:44

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