Hallo,
ich habe gestern, 14.03.09, ein Schreiben von dem Inkassounternehmen "abilita" aus Regensburg erhalten:
......unsere Mandantschaft hat eine Forderung gegen Sie, die bisherigen Zahlungsaufforderungen haben Sie jedoch unbeachtet gelassen.
Forderung: 68,35 €, Inkassokosten 1,3 Gebühr gem.Nr.2300 W RVG: 32,50 €
Auslagen gem. Nr. 7002 VV RGV: 6,50 €, bisher angefallene Zinsen: 18,60 €,
Rücklastschriftkosten/Mahnkosten des Mandanten: 25 €., zu zahlen bis spätestens 22.03.2009 zuzüglich 0,01 € Tageszinsen ab dem 13.03.2009
Indem Schreiben ist "Heartbooker" als Mandant von "ability" erwähnt und ich konnte mich an einen Vorfall aus dem Jahr 2005 erinnern:
Ich hatte mal, dumm wie ich war, in einer Kontaktbörse rumgeklickt, aufeinmal war ich Mitglied bei "Heartbooker". Ich hatte ich aber mit Heartbooker geeinigt, dass ich nur einmal die Mitgliedschaft für 3 Monate bezahlen muss, was ich auch tat.
Ich habe seit nunmehr fast 4 Jahren nie wieder von denen gehört, keine Mahnung etc. Bin inzwischen 2 mal umgezogen aber immer ordungsgemäss gemeldet gewesen.
Was kann ich tun?
Vielen Dank
Inkassoschreiben für Forderung aus dem Jahre 2005
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Wenn die Forderung wirklich bereits in 2005 fällig war, ist die Forderung verjährt. Du musst jedoch ausdrücklich die Einrede der Verjährung geltend machen, sonst kann die Forderung trotzdem beigetrieben werden.
Hallo Borion,
danke dir für die Antwort.Ja, die Forderung war in 2005 fällig.
Reicht da ein Fax aus, oder muss ich ein Einschreiben schicken?
und sorry, wie formuliere ich das: "hiermit lege Einrede der Verjährung ein" oder reicht, die Forderung ist bereits verjährt?
Danke noch mal
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Da du dabei keine Fristen versäumen kannst, reicht eigentlich ein FAX.
Es gibt keine zwingende Wortwahl. Ich würde eine Formulierung in etwa wie folgt wählen: "Bezüglich Ihres Forderungsschreibens vom x über insgesamt x EUR mache ich hiermit die Einrede der Verjährung geltend".
Nur der Hinweis auf die Verjährung fände ich nicht so glücklich, weil es ja vollkommen rechtens ist verjährte Forderungen durchzusetzen, solange diese Einrede nicht vorgebracht wird.
Borin,
ok, dann mache ich das so. Hab' vielen Dank!!
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