Inkassoschreiben gleichzeitig mit Mahnung

28. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb547744-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoschreiben gleichzeitig mit Mahnung

Hallo,
ein Konto wurde mit 548 Euro überzogen.
Die Bank hat das Konto gekündigt und die Gesamtforderung an ein Inkassounternehmen vergeben.
Vom Inkassounternehmen kam ein Schreiben mit der Zahlungsaufforderung von 548 Euro (datiert 19.5.2020) - mit beigelegt war die Kündigung der Bank, die gleichzeitig eine Mahnung war (datiert 7.4.2020!!!!). Die Mahnung wurde dem Schuldner NICHT vorab zugestellt. Nach einem Anruf beim Inkassounternehmen und der damit verbundene Frage wie denn die Schulden zu begleichen seien (beispielsweise mit Ratenzahlung), kam ein neuer Brief (datiert 26.5.2020) mit einem ausstehenden Betrag von nun 705 Euro!
1. Ist es rechtens, dass die 1. Mahnung mit dem Inkassoschreiben zeitgleich ankommt?
2. Wieso wurde die Mahnung nicht separat und vorab von der Bank direkt an den Schuldner geschickt?
3. Müsste es nicht möglich sein, die Forderung zu begleichen, ohne die zusätzlichen Inkassokosten? Man hatte ja gar keine Zeit auf die Mahnung der Bank zu reagieren. Auch wenn theoretisch Zeit gewesen wäre, hat das Schreiben vom 7.4. den Schuldner vor dem 19.5. ja gar nicht erreicht.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
LG Nadine

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von fb547744-34):
1. Ist es rechtens, dass die 1. Mahnung mit dem Inkassoschreiben zeitgleich ankommt?

Ja



Zitat (von fb547744-34):
2. Wieso wurde die Mahnung nicht separat und vorab von der Bank direkt an den Schuldner geschickt?

Müsste man die Bank fragen.
Aber eventuell ist die auch nicht angekommen.



Zitat (von fb547744-34):
3. Müsste es nicht möglich sein, die Forderung zu begleichen, ohne die zusätzlichen Inkassokosten?

Eventuell.

Als erstes würde ich mal fragen, weshalb die Bank eine ihrer ureigensten Aufgaben - das eintreiben von Krediten - an einen Dritten auslagert. Dann ist unter Umständen 0,0 Inkassogebühr fällig



Zitat (von fb547744-34):
Man hatte ja gar keine Zeit auf die Mahnung der Bank zu reagieren.

Naja, eventuell war die auch gar nicht notwendig, je nach vertraglicher Vereinbarung und entstehung der Schulden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Kündigung selbst hat man aber erhalten? Wie war diese formuliert? Wusste die Bank von Zahlungsproblemen bzw. hat man die Bank darauf hingewiesen, das derzeit nicht zahlen zu können?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb547744-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für deine Antwort! Das hat mir schonmal sehr geholfen. Könntest du mir noch sagen, wie/wo es sinnvoll wäre zu fragen, ob die Bank die Eintreibung von Krediten auslagern kann/soll?
Ist es immer noch möglich, den Sachverhalt mit der Bank zu klären?
Es gab bis zum Inkasso-Schreiben keine Aufforderung zum Ausgleich des Kontos oder Ähnliches. Es gab lediglich regelmäßig Kontoauszüge mit entsprechenden Zinskosten, die die Schulden erhöht haben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb547744-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Die Kündigung selbst hat man aber erhalten? Wie war diese formuliert? Wusste die Bank von Zahlungsproblemen bzw. hat man die Bank darauf hingewiesen, das derzeit nicht zahlen zu können?


Die Kündigung und die Mahnung waren das selbe Schreiben.
"betreff: Beendigung der Geschäftsbeziehung und Mahnung. Text: Wir haben Ihr Konto aufgelöst. Die Forderung haben wir an XYZ übergeben. Bitte überweisen Sie die Gesamtforderung auf folgendes Verrechnungskonto."

Dieses Schreiben hat der Schuldner nicht von der Bank erhalten. Sondern es war an die erste Inkasso-Forderung angehängt.

Mit der Bank hatte man vor einigen Monaten bereits Kontakt aufgenommen, um zu erfragen, ob eine Ratenzahlung möglich wäre. Da hieß es, das Konto wäre bereits gepfändet, weshalb keine Ratenzahlung möglich wäre. Danach hat der Schuldner das Problem erstmal ruhen lassen.

-- Editiert von fb547744-34 am 28.05.2020 16:28

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb547744-34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb547744-34):
1. Ist es rechtens, dass die 1. Mahnung mit dem Inkassoschreiben zeitgleich ankommt?

Ja



Zitat (von fb547744-34):
2. Wieso wurde die Mahnung nicht separat und vorab von der Bank direkt an den Schuldner geschickt?

Müsste man die Bank fragen.
Aber eventuell ist die auch nicht angekommen.



Zitat (von fb547744-34):
3. Müsste es nicht möglich sein, die Forderung zu begleichen, ohne die zusätzlichen Inkassokosten?

Eventuell.

Als erstes würde ich mal fragen, weshalb die Bank eine ihrer ureigensten Aufgaben - das eintreiben von Krediten - an einen Dritten auslagert. Dann ist unter Umständen 0,0 Inkassogebühr fällig



Zitat (von fb547744-34):
Man hatte ja gar keine Zeit auf die Mahnung der Bank zu reagieren.

Naja, eventuell war die auch gar nicht notwendig, je nach vertraglicher Vereinbarung und entstehung der Schulden.



Hallo, vielen Dank für deine Antwort! Das hat mir schonmal sehr geholfen. Könntest du mir noch sagen, wie/wo es sinnvoll wäre zu fragen, ob die Bank die Eintreibung von Krediten auslagern kann/soll?
Ist es immer noch möglich, den Sachverhalt mit der Bank zu klären?
Es gab bis zum Inkasso-Schreiben keine Aufforderung zum Ausgleich des Kontos oder Ähnliches. Es gab lediglich regelmäßig Kontoauszüge mit entsprechenden Zinskosten, die die Schulden erhöht haben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Dieses Schreiben hat der Schuldner nicht von der Bank erhalten. Sondern es war an die erste Inkasso-Forderung angehängt.

In dem Fall ist man nicht in Verzug und Inkassokosten fallen dann grundsätzlich bereits weg.
Zitat:
Mit der Bank hatte man vor einigen Monaten bereits Kontakt aufgenommen, um zu erfragen, ob eine Ratenzahlung möglich wäre. Da hieß es, das Konto wäre bereits gepfändet, weshalb keine Ratenzahlung möglich wäre. Danach hat der Schuldner das Problem erstmal ruhen lassen.

Und auch das bedeutet im Prinzip: Die Bank wusste von den Problemen und Inkassokosten sind daher nicht durchsetzbar.

Man kann das theoretisch zwar mit der Bank weiterhin klären. Die will davon aber sicher nichts mehr hören.

Wenn du das abbezahlen kannst, dann einfach Raten direkt ans Inkasso bezahlen. Im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung" ergänzen. Sobald dann die Hauptforderung bezahlt ist, sieht man weiter.

-- Editiert von mepeisen am 29.05.2020 14:30

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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