Inkassoschreiben nach 10 Jahren

8. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb514802-88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoschreiben nach 10 Jahren

Guten Tag zusammen,

als ich gerade von der Arbeit kam und meinen Briefkasten geöffnet habe, habe ich einen kleinen "Schlag" bekommen. Ich habe ein Schreiben eines Inkassounternehmes aus Essen im Briefkasten gehabt, welches eine Forderung eines Telekommunikationsanbieters, welcher zwischenzeitlich wohl durch die Gesellschaft Telefonica aufgekauft wurde, eintreiben möchte.

Es handelt sich lt. diesem Schreiben um eine Forderung, welche aus dem Jahre 2008 / 2009 stammt. In dem Schreiben sind mehrere Rechnungsnummern hinterlegt. Es werden insgesamt 1200,53 Euro gefordert. Mir ist der Name des Telekommunikationsanbieters bekannt, da ich bei diesem Kunde war. Habe jedoch den Vertrag seinerzeit ordentlich gekündigt und bin seitdem bei meinem aktuellen Anbieter.

In dem Schreiben werde ich aufgefordert, die Summe bis zum 15.05.2019 komplett zu begleichen. Es wird der Hinweis erteilt, dass bei einer nicht fristgemäßen Zahlung ein gerichtliches Mahnverfahren gegen mich eingeleitet werden soll.

Ich selbst habe noch nie eine Mahnung, geschweige denn ein Inkassobrief erhalten.

Wenn ich mich recht erinnere, gibt es doch eine Verjährungsfrist nach 3 Jahren, oder irre ich mich da?

Könnten Sie mir vielleicht einen Tipp geben, wie ich mich nun weiter verhalten soll, bzw. verhalten kann?

Ich danke vorab für Ihre Rückmeldungen.

Jens Wittberger

-- Editiert von fb514802-88 am 08.05.2019 18:17

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Na dann. Wenn es keinen Mahnbescheid gibt, ist das mehr als eindeutig verjährt. Eine Ausnahme (zwischenzeitliche Zahlungen u.ä.) sind hier nicht sichtbar.

Ich würde dem Inkasso folgendes schreiben:" Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, was sie von mir wollen. Solche Forderungen sind mir vollständig unbekannt. Darüber hinaus sind Forderungen aus 2008/2009 ohnehin verjährt. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, werde ich aktiv gegen sie vorgehen, beispielsweise via negativer Feststellungsklage. Ich erwarte ihr Erledigt-Schreiben binnen 14 Tagen."

Das wars.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb514802-88):
Wenn ich mich recht erinnere, gibt es doch eine Verjährungsfrist nach 3 Jahren, oder irre ich mich da?

Nö, da irrt man nicht. In der Regel wäre es also verjährt.

Kann und sollte man dem Inkasso mitteilen, das das ganze verjährt ist. Und dann abwarten, was die antworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Nachweislich und schriftlich dem Inkassounternehmen mitteilen, dass die Forderung bestritten wird!
Briefkasten zur besten Urlaubszeit zwecks Zustellung gerichtlicher Mahnbescheid im Auge behalten!

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