Hallo zusammen,
längere Geschichte, fass stichpunktartig zusammen:
Über den AG 2 E-bikes geleast Start 07/2020, Laufzeit 36 Monate
Ende 2/2021
-> AG gewechselt, der neue bietet das nicht an, auf meine Handelsvertretung (lief noch nebenbei) umschreiben lassen
Ende 2022
-> wir sind mittlerweile ins Ausland verzogen, Handelsvertretung wurde zum 31.12.2022 abgemeldet
Anfang 2023
-> will Leasinggeber wissen, ob man Bikes zurückgibt oder den Restwert bezahlt, LG macht dazu ein Übernahmeangebot, ich nehme an, soll im August 2023, nach Beendigung per Lastschrift eingezogen werden.
März 2023
-> LG schreibt, dass die Handelsvertretung ja aufgelöst wurde und der Vertrag zum 31.03.2023 quasi gekündigt wird. Schreiben ist ein Einschreiben an unsere alte Adresse, welches aber wegen dem Nachsendeauftrag weitergeleitet wurde. Ich versuche Kontakt aufzunehmen, spreche 2x bei der Ansprechperson auf die Mailbox, bitte um RR, nichts passiert. Von meiner Seite aus ist ja alles klar, die können abbuchen....
März 2025
-> Inkassopost per hinterlegter Email, ich soll die Restwertsummen begleichen zzgl. Gebühren für Inkasso...... Es ist noch unsere alte Adresse in Deutschland hinterlegt. Die Email ist alt und eine Auto-Antwort in Richtung "Wird nicht mehr gelesen" aktiviert. Wollte eigentlich den Kontoauszug schicken mit der Abbuchung, musste dann aber feststellen, dass die wohl nie abgebucht hatten, obwohl das alles schon geregelt und freigegeben war.
Wann würde denn hier die Verjährung einsetzen?
Es ist doch ein Unterschied, ob es Leasingraten sind, die eingefordert werden oder eine Restwertsumme?
Gehe mal davon aus, dass die Zustellung per Email keine Verjährungsunterbrechung mit sich bringt?
-- Editiert von User am 14. März 2025 12:24
Inkassoschreiben nach Ebike-Leasingvertrag
14. März 2025
Thema abonnieren
Frage vom 14. März 2025 | 12:23
Von
Status: Schlichter (7439 Beiträge, 1630x hilfreich)
Inkassoschreiben nach Ebike-Leasingvertrag
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#1
Antwort vom 14. März 2025 | 13:41
Von
Status: Student (2596 Beiträge, 757x hilfreich)
ZitatGehe mal davon aus, dass die Zustellung per Email keine Verjährungsunterbrechung mit sich bringt? :
Korrekt
ZitatWann würde denn hier die Verjährung einsetzen? :
3 Jahre zum Jahresende der Rechnung, also Ende 2026
#2
Antwort vom 14. März 2025 | 15:58
Von
Status: Philosoph (12042 Beiträge, 4440x hilfreich)
Zitatich soll die Restwertsummen begleichen :
Das sollte man dann jetzt auch schleunigst tun, ruhig auch an das Inkasso, nicht an den Leasinggeber.
Wichtig: Im Verwendungszweck genau angeben, dass das die Restwertsumme für die Räder ist.
Zitatzzgl. Gebühren für Inkasso...... :
Die Gebühren weist man einmalig zurück.
Begründung, es hat kein Verzug Deiner Seite aus vorgelegen, der Leasinggeber hat schlicht versäumt die Summe abzubuchen.
ABER, da könnte es wohl ein Problem geben.....
ZitatEnde 2022 :
-> wir sind mittlerweile ins Ausland verzogen, Handelsvertretung wurde zum 31.12.2022 abgemeldet
Das hat man seinen Vertragspartnern nicht mitgeteilt?
Keine Adresse, nichts?
Zum oben stehenden ABER:
Auf wessen Namen lief denn das Referenzkonto bzw. wer hat das Sepamandat erteilt?
Die Handelsvertretung?
Dann ist mit Abmeldung der Firma auch das Sepamandat erloschen, der Leasinggeber konnte gar nicht abbuchen.
-- Editiert von User am 14. März 2025 16:03
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#3
Antwort vom 15. März 2025 | 08:04
Von
Status: Schüler (357 Beiträge, 22x hilfreich)
ZitatZum oben stehenden ABER: :
Auf wessen Namen lief denn das Referenzkonto bzw. wer hat das Sepamandat erteilt?
Die Handelsvertretung?
Dann ist mit Abmeldung der Firma auch das Sepamandat erloschen, der Leasinggeber konnte gar nicht abbuchen.
Das Konto war mein privates Konto, das wurde vom ursprünglichen Vertrag so belassen. Dieses Konto gibt es auch heute noch.
ZitatDas hat man seinen Vertragspartnern nicht mitgeteilt? :
Keine Adresse, nichts?
Nein, aber spätestens mit der Weiterleitung des Einschreibens müsste man doch meine neue Adresse mitgeteilt bekommen haben?
ZitatDas sollte man dann jetzt auch schleunigst tun, ruhig auch an das Inkasso, nicht an den Leasinggeber. :
Wichtig: Im Verwendungszweck genau angeben, dass das die Restwertsumme für die Räder ist.
"nur zur Verrechnung auf die Hauptschuld".....
#4
Antwort vom 15. März 2025 | 09:06
Von
Status: Student (2596 Beiträge, 757x hilfreich)
ZitatNein, aber spätestens mit der Weiterleitung des Einschreibens müsste man doch meine neue Adresse mitgeteilt bekommen haben? :
Hast du denn zugestimmt, dass man deine Adresse dem Absender mitteilt?
#5
Antwort vom 15. März 2025 | 14:49
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41023x hilfreich)
ZitatHast du denn zugestimmt, dass man deine Adresse dem Absender mitteilt? :
Selbst wenn, ohne entsprechende Vorausverfügung des Absenders passiert da nichts.
Und für eine solche Vorausverfügung des Absenders existiert keine Verpflichtung.
#6
Antwort vom 15. März 2025 | 17:35
Von
Status: Schüler (208 Beiträge, 68x hilfreich)
Mal wieder ein Doppelaccount geoutet…
#7
Antwort vom 15. März 2025 | 18:08
Von
Status: Unbeschreiblich (37114 Beiträge, 6237x hilfreich)
ZitatMal wieder ein Doppelaccount geoutet… :

...und ich habe so oft gegrübelt, was wohl zur Blockierung geführt hatte.
...aber nuu is alles klar.

#8
Antwort vom 15. März 2025 | 19:14
Von
Status: Schüler (357 Beiträge, 22x hilfreich)
ZitatMal wieder ein Doppelaccount geoutet… :
Naja, Uralt-Account und Password nicht zur Hand gehabt, daher "neuhierangemeldet"
Vom PC aus ist das alte und vom Handy aus das neue....
Und jetzt?
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