Guten,
ich habe im März ein Möbelstück für etwa 100 Euro bei eBay gekauft.
Da das Holz mehrere Mängel hatte, habe ich dem Verkäufer auf eBay geschrieben (inkl. Bilder des defekten Produkts) und den Artikel reklamiert. Da der Händler nicht geantwortet hat, habe ich ein Käuferschutzfall auf eBay sowie Klarna eröffnet. Auch darauf hat der Händler nicht geantwortet, weshalb eBay den Fall zu meinen Gunsten entschieden hat und die Rechnung storniert hat.
Zwei Monate später hat der Händler mir auf eBay eine Nachricht geschrieben (genau zu dem Zeitpunkt, auf dem man den Händler nicht mehr bei eBay bewerten kann), dass bei der Durchsicht aufgefallen ist, dass ich eine Rechnung nicht bezahlt habe. Er hat mir dann eine Frist gegeben, es zu bezahlen oder auf eigene Kosten zurückzuschicken.
Ich habe ihm dann geschrieben, dass der Fall bereits abschließend durch den eBay-Käuferschutz entschieden wurde, da der Händler auf mehrfache Anfrage nicht reagiert hat, und ich nicht mehr von ihm kontaktiert werden möchte, da ich den Fall als erledigt betrachte.
Heute kam dann ein Brief einer Inkassofirma mit einer Rechnung von 160 €, dass ich das Produkt nicht bezahlt hätte. Auch soll angeblich Anfang August eine Mahnung verschickt worden sein. Es kam aber nie eine Mahnung bei mir an, weder per E-Mail noch per eBay noch per Post. Wie soll ich nun vorgehen, um diese Inkassoforderung abzwenden? Der Händler hat den Kaufvertrag meiner Meinung nicht erfüllt und auch nicht reagiert.
Das defekte Möbelstück liegt noch bei mir im Keller. Wenn der Händler einen kostenlosen Retourenschein bereitstellt kann er es gern haben, aber ich werde es sicher nicht bezahlen.
-- Editiert von User am 22. August 2023 13:35
Inkassoschreiben trotz eBay-Käuferschutz
22. August 2023
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Frage vom 22. August 2023 | 13:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoschreiben trotz eBay-Käuferschutz
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#1
Antwort vom 22. August 2023 | 16:19
Von
Status: Unbeschreiblich (116023 Beiträge, 39201x hilfreich)
ZitatInkassoschreiben trotz eBay-Käuferschutz :
Das der "Käuferschutz" nur eine wertlose Phrase ist, hat der BGH ja schon in 2 Urteilen entschieden.
Zitatdass der Fall bereits abschließend durch den eBay-Käuferschutz entschieden wurde :
Nö, das wurde er eben nicht.
Hat man irgendeine gerichtsfeste Kommunikation mit dem Händler, insbesondere eine welche die Reklamation beinhaltet?
#2
Antwort vom 23. August 2023 | 07:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHat man irgendeine gerichtsfeste Kommunikation mit dem Händler, insbesondere eine welche die Reklamation beinhaltet? :
Der Händler hat bisher nicht auf meine Reklamationsanfrage reagiert. Ich bin also gezwungen, dass defekte Produkt seit Monaten auf meine eigene Kosten aufzubewahren. Und nun meldet sich die Inkassofirma.
Die Reklamationsanfrage hat der Händler sowohl über das eBay-Portal als auch per E-Mail erhalten. Ich habe auch einen schriftlichen Nachweis dafür.
-- Editiert von User am 23. August 2023 07:48
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#3
Antwort vom 23. August 2023 | 10:00
Von
Status: Weiser (16363 Beiträge, 5800x hilfreich)
ZitatDa der Händler nicht geantwortet hat, habe ich ein Käuferschutzfall auf eBay sowie Klarna eröffnet. :
- Hast du den Kauf widerrufen?
- Hast du, bei deiner Mängelrüge, eine ausreichende Frist zur Nachbesserung gesetzt?
ebay kann gar nichts entscheiden. Du hast einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. Diesem schuldest du die Kaufsumme und er schuldet dir eine Ware in einem vertragsgemäßen Zustand.
#4
Antwort vom 23. August 2023 | 22:12
Von
Status: Unbeschreiblich (116023 Beiträge, 39201x hilfreich)
ZitatIch habe auch einen schriftlichen Nachweis dafür. :
Prima.
Löst das Inkassoproblem zwar nicht, da man ja Schulden bei dem Händler hat und das Inkasso somit berechtigt ist.
Aber man kann mit der Reklamation weiter machen.
Da wäre dann erst mal zu klären, ob die Reklamationsanfrage schon eine gerichtsfeste Mängelanzeige war.
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