Hallo Zusammen,
mir Dussel ist einen Lastschrift geplatzt und nun kam Bescheid vom Inkasso Dienst..
Abgesehen davon, dass die Forderungsaufstellung sehr merkwürdig geliedert ist, werden mir zweimal Geschäftsgebühren (1x 0,5 facher Satz, 1x 0,4) gem Nr. 2300 Abs II VV RVG berechnet.
Generell empfinde ich eine Inkassogebühr von insgesamt 53,76, bei einer Hauptforderung von 62,95 recht hoch. War da nicht mal was mit Deckelung, und so?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Viele Grüße
Inkassoschreiben und zwei mal Geschäftsgebühr
9. Januar 2023
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Frage vom 9. Januar 2023 | 19:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoschreiben und zwei mal Geschäftsgebühr
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#1
Antwort vom 9. Januar 2023 | 21:31
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39751x hilfreich)
Zitatmir Dussel ist einen Lastschrift geplatzt und nun kam Bescheid vom Inkasso Dienst.. :
Warum hat man nicht direkt an den Gläubiger überwiesen?
ZitatAbgesehen davon, dass die Forderungsaufstellung sehr merkwürdig geliedert ist :
Da wäre dann doch mal ein Scan als Diskussionsgrundlage sehr hilfreich ...
#2
Antwort vom 11. Januar 2023 | 18:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Warum hat man nicht direkt an den Gläubiger überwiesen?
ich hatte halt etwas per Bankeinzug gekauft, ist geplatzt und ich hatte es nicht gesehen.
Daraufhin kam das Inkassobüro, ich habe die Hauptforderung, nebst Mahngebühren bezahlt.
Erwartungsgemäß läßt das Inkassobüro nicht locker, aber ich finde die Aufstellung wirklich merkwürdig.
Zitat:Da wäre dann doch mal ein Scan als Diskussionsgrundlage sehr hilfreich ...
Hier der Scan
https://ibb.co/XyRp8QF
-- Editiert von User am 11. Januar 2023 18:29
-- Editiert von User am 11. Januar 2023 18:31
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#3
Antwort vom 11. Januar 2023 | 23:06
Von
Status: Student (2406 Beiträge, 714x hilfreich)
Ich finde die Aufstellung nicht merkwürdig. Das IB hat zuerst die 0,5 Gebühr berechnet und diese aufgrund deiner Nichtzahlung entsprechend erhöht auf insgesamt 1,3 Gebühr. Alles korrekt und vollkommen legitim.
Hinzu werden, sofern du nicht zahlst, die MB Kosten kommen. Solltest du dagegen widersprechen wirst du abwarten müssen ob die klagen oder nicht.
Welchen Grund gibst du denn an, dass du vom 1. Schreiben des IB bis zur Zahlung fast einen Monat brauchtest? Ist schon arg dreist wenn die LS doch einfach ein Versehen gewesen sein soll. Die Zahlungsfrist des 1. IB Schreibens wurde definitiv nicht eingehalten.
-- Editiert von User am 11. Januar 2023 23:07
#4
Antwort vom 12. Januar 2023 | 00:38
Von
Status: Weiser (16472 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:War da nicht mal was mit Deckelung, und so?
Ja - die Deckelung liegt bei 0,5 Gebühren, wenn die Forderung nach dem ersten Inkassoschreiben bezahlt wird, ansonsten bei 0,9 Gebühren bei einfachen und 1,3 Gebühren bei schwierigen Fällen.
Es wurden erst 0,5 Gebühren berechnet - und da Sie offenbar nicht nach dem ersten Inkassoschreiben bezahlt haben, wurden weitere 0,4 Gebühren nachberechnet. Damit ist die Deckelung eingehalten (0,5+0,4=0,9).
Ansonsten gibt es noch eine weitere Deckelung, die aber nur Forderungen bis maximal 50€ betrifft - und da sind Sie drüber.
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