Inkassoschreiben von COEO bzgl. Klarna Rechnung

26. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Sephy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoschreiben von COEO bzgl. Klarna Rechnung

Hallo zusammen,

ich habe gestern eine Mail und heute auch per Post ein Schreiben von COEO bekommen bzgl. einer Klarna Rechnung.
Hier geht es um einen Rechnungskauf welcher Ende Mai erfolgt ist. Vorab, den Betrag habe ich gestern nachdem ich die Mail vom Inkassobüro erhalten hatte direkt an Klarna in Höhe der offenen Forderung inkl. der Klarna Mahngebühren überwiesen.

Und nun zum Hintergrund des Ganzen. Ich hatte kurz nach dieser Bestellung einige größere gesundheitliche Probleme was dann auch mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden war, dadurch hatte ich da auch natürlich erstmal gar kein Kopf mehr für und es selbstverständlich vergessen. Einige Zeit später als ich wieder raus war und es mir ein wenig besser ging, bekam ich eine erneute Mahnung von Klarna welche ich diesmal tatsächlich gesehen habe. Hatte mir hier dann vorgenommen den Betrag schnellstmöglich zu begleichen, muss es aber wohl wieder vergessen haben.

Wie auch immer. Ich erhielt dann Mitte Juli die letzte Mahnung von Klarna. War aber nicht in der Lage den Betrag sofort zu zahlen. Konnte mir das aber durch den Link in der Mail hervorholen und die auf der Seite eine Verlängerung der Frist durchführen was ich auch tat. Und was soll ich sagen, anschließend ist mir wie es mir nun aufgefallen ist erneut passiert es zu vergessen.

Ich bin mir zwar sehr sicher, dass ich anschließend nochmal daran gedacht hatte und mich mit meiner Mail bei Klarna angemeldet hatte und hier keinerlei Rechnung mehr finden konnte bzgl. dieser Sache, weshalb ich davon ausging, dass sich das wohl geklärt hat. In meinem Leichtsinn war ich mir auch irgendwie sicher, dass sie mich bestimmt auch noch mal nach so einer Verlängerung an die nicht eingegangene Zahlung erinnern würden.

Deshalb wende ich mich hier an die Community und hoffe, dass hier der ein oder andere eventuell noch einen Tipp zum weiteren Vorgehen für mich hätte. Was ich durch eigene Recherche bisher so aufgefasst habe ist, dass Klarna erstens wohl als Zahlungsdienstleister gar nicht direkt so vorgehen darf bzw. es hier wohl keinen bekannten Fall gibt bei dem sowas eingeklagt wurde? Und des Weiteren hab ich auch mehrfach gelesen, dass ich den Betrag wenn dann nur direkt an Klarna überweisen sollte, was ich dann auch tat.

Ich bedanke mich schon jetzt recht herzlich für alle die sich die Zeit genommen haben meinen Beitrag durchzulesen!

Beste Grüße

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Sephy):
dass Klarna erstens wohl als Zahlungsdienstleister gar nicht direkt so vorgehen darf

Doch, dürfen sie schon.



Zitat (von Sephy):
bzw. es hier wohl keinen bekannten Fall gibt bei dem sowas eingeklagt wurde?

Richtig.



Zitat (von Sephy):
Und des Weiteren hab ich auch mehrfach gelesen, dass ich den Betrag wenn dann nur direkt an Klarna überweisen sollte,

Richtig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Zitat:
dass Klarna erstens wohl als Zahlungsdienstleister gar nicht direkt so vorgehen darf


vs.

Zitat:
dadurch hatte ich da auch natürlich erstmal gar kein Kopf mehr für und es selbstverständlich vergessen. Einige Zeit später als ich wieder raus war und es mir ein wenig besser ging, bekam ich eine erneute Mahnung von Klarna welche ich diesmal tatsächlich gesehen habe. Hatte mir hier dann vorgenommen den Betrag schnellstmöglich zu begleichen, muss es aber wohl wieder vergessen haben.


Der Fehler liegt bei Dir... was soll Klarna denn anderes machen, wenn der Kunde nicht zahlt?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Davon mal abgesehen ist das aber keine Rechtfertigung für frei erfundene Gebühren.

Ich würde hier dem Inkasso schreiben, dass es bezahlt ist und dass man die Inkassokosten zurückweist. Sie mögen doch bitte den vollständigen zwischen Klarna und Coeo geschlossenen Vertrag in Kopie vorlegen, sowie ein ausführliches Arbeitsprotokoll. Damit man prüfen kann, ob sie überhaupt eine Rechtsdienstleistung erbringen und ob denen diese Gebühr zusteht.

Normalerweise verweigert Coeo das alles. Aber einfach so auf Verdacht ohne Prüfung musst du nicht glauben, dass sie wirklich eine Rechtsdienstleistung erbringen. Man erzeugt damit quasi ein Patt, denn die zeigen die Verträge nicht. In Wahrheit steht da drin, dass Coeo kostenlos arbeitet und das wollen sie nicht zugeben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen