Inkassoschreiben wegen Vollstreckungsbescheid von 2017

26. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
Wave1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoschreiben wegen Vollstreckungsbescheid von 2017

Hallo Zusammen.

Ich hatte heute einen Brief von einer Inkasso Bude im Briefkasten (vertreten die Stadtwerke).

Was mich nur verwundert, dass das der erste Brief von dieser Inkasso Bude ist, die ich je im Briefkasten hatte. Keine Mahnung, nichts. Es wird aber bereits oben darauf hingewiesen, das die Forderung auf einem rechtskräftigem Titel (Vollstreckungsbescheid) basiert, der aber gut 7 Jahre in der Vergangenheit liegt. Die Inkasso Bude erreicht man nicht, aber ich bin mir sicher das ich bei unseren Stadtwerken kein Kunde war. (Jetzt definitiv nicht, aber bei wem ich vor 7 Jahren war, weiß ich auch nicht.

Meine Frage ist jetzt: Ist das so rechtens? Weil ich den Ablauf seltsam finde, kommt nicht erst ein Inkasso und danach ein Vollstreckungsbescheid? Bei dem angeblichen Vollstreckungsbescheid gibts ne lange Nummer, kann man irgendwo nachvollziehen ob es diesen "Bescheid" auch wirklich gibt?


Vielen Lieben Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Wave1):
Weil ich den Ablauf seltsam finde, kommt nicht erst ein Inkasso und danach ein Vollstreckungsbescheid?

Richtig, das ist das Vorspiel - was aber nun schon vorbei ist.
Danach kommt dann wieder Inkasso / Anwalt und dann Gerichtsvollzieher.



Zitat (von Wave1):
Bei dem angeblichen Vollstreckungsbescheid gibts ne lange Nummer

Das dürfte das Aktenzeichen sein.,



Zitat (von Wave1):
kann man irgendwo nachvollziehen ob es diesen "Bescheid" auch wirklich gibt?

Ja, beim zuständigen Amtsgericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Wave1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Aloha Harry,

danke für die schnelle Antwort.

Was mich nur wundert ist, dass das ausstellen des angeblichen Vollstreckungsbescheid wie geschrieben fast 7 Jahre her ist. Habe keine Erfahrung mit sowas, deswegen wundert mich das. Ist das normal, das Inkassos so lange warten?

Beim hier ansässigen Amtsgericht finde ich nix auf der Website, da werd ich dann mal eine Email schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Wave1):
Ist das normal, das Inkassos so lange warten?

Das Inkasso wird nicht so lange gewartet haben. Das Inkasso wird erst tätig, wenn der Auftrag des Gläubigers vorliegt.



Zitat (von Wave1):
Beim hier ansässigen Amtsgericht finde ich nix auf der Website

Nö, da wird man nichts auf der Website finden.
Die Nachfrage beim örtlichen Gericht bringt nichts, man muss immer beim zuständigen Gericht anfragen. Es wäre schon ein sehr große Zufall, wenn Du genau dort wohnen würdest.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2599 Beiträge, 758x hilfreich)

Zitat (von Wave1):
Beim hier ansässigen Amtsgericht finde ich nix auf der Website, da werd ich dann mal eine Email schreiben.

Du musst das für den Gläubiger (-vertreter) zuständiges Mahngericht anschreiben. Alternativ könnte man beim IB auch eine Titelkopie anfordern.

Zitat (von Wave1):
Ist das normal, das Inkassos so lange warten?

Es ist jedenfalls nicht unüblich. Könnte ein paar Konstellation schreiben, aber rätseln bringt dich nicht weiter.

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