Inkassosünden nach RNV Debatte

8. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gottesstrafe
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassosünden nach RNV Debatte

Sehr geehrte User und Leser,

ich habe for kurzem ein Brief von der Infoscore FINANCE GmbH abgetretene Forderung der Firma Rhein-Neckar-Verkehr GmbH erhalten.

Forderung aus erhöhtem Beförderungsentgeld: 60,00 € und 7,00 € Mahnauslagen aus Mahngebühren.

Inkassokosten aus Inkassoauftrag bzw. Verzugsschaden §§...... und Auslagen Nr 7002 VV 9,90 € mit max. 59,40 €
+ 0,17 € Zinsen bei 4,12% und gesamt 126,57 €.

An der Beförderungsstrafe bin ich indirekt belastbar, ich habe mein Ausweis und Fahrausweis verloren, und dieser Fahrausweis war eine Azubi karte die aber durch beginn eines Studiums aufgelöst bzw gekündigt habe. Die Person konnte sich scheinbar mir ähnlich aussehend erfolgreich bei den Sicherheitsleuten/Kontrolleuren ausweißen ( wie auch immer das passieren konnte, ich bin nicht schwarz und auch kein Asiate ... ). Die RNV bat mich um eine Stellungnahme, diese fordert jedoch eine Verlustanzeige die ich damals nicht erstellte da der Fahrausweis eh deaktiviert wurde und mein Ausweis ab dem Verlusttag max noch weiter 2 Monate Gültigkeit besaß. Während ich eine Stellungnahme per e-Mail ansetzte wurde scheinbar die Akte an ein Inkasso verkauft.
Was würdet ihr mir hier empfehlen ?
Ich bin aktuell in Klausurstress und bin willig die 67,00 € Trotzdem zu zahlen, da aktuell Zeit > Geld.
Kann ich einfach den Betrag an die RNV zahlen statt Inkasso?
Ich wurde meine ich nur 1 mal angemahnt bis zum 15. Dez.
Das Schreiben vom Inkassodienst ist vom 29.12.2017 und kam am 08.01.2018 bei mi an.

Die Verbraucherschutzzentrale in Heidelberg erhebt für solche Auskünfte 20,00 €, die macht die Sache aber dadurch irgendwo noch schlechter.
Ich danke hiermit öffentlich, jeder Person die sich zum Wohle der Gemeinschaft und Sozial engagieren und mitwirken.

Mit freundlichen Grüßen

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25 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
An der Beförderungsstrafe bin ich indirekt belastbar,

Es gibt keine indirekte Schuld bei so etwas. Du bist es nicht gewesen. Punkt.

Zitat:
Was würdet ihr mir hier empfehlen ?

Ich würde stur darauf beharren, dass man es nicht war. Und die Zahlung verweigern.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Nachtrag: Die Inkassokosten belaufen sich sowieso auf exakt 0,00€. Grund: Der Auftraggeber (Infoscore Finance) und das Inkasso (Infoscore Forderungsmanagement) gehören demselben Konzern an.

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#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Gottesstrafe):
diese fordert jedoch eine Verlustanzeige die ich damals nicht erstellte da der Fahrausweis eh deaktiviert wurde und mein Ausweis ab dem Verlusttag max noch weiter 2 Monate Gültigkeit besaß


Würde ich mal nachholen, wer weiß, ob demnächst nicht noch irgendwelche Forderungen aus abgeschlossenen Verträgen kommen.

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#4
 Von 
Gottesstrafe
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Mitwirkung.

Die Zusammengehörigkeit kann ich nicht unterstreichen, im welchen Verhältnis steht dieses Inkasso zu der Firma Rhein-Neckar-Verkehr GmbH ? Im Impressum habe ich nichts lesen können.

Meine Frage.: Wie gehe ich jetzt richtig vor? Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH erwartet von mir eine Mitwirkung bei der Stellung der Person, da mein Ausweis und alter Fahrausweis nicht mehr nachteilig gegen mich einsetzbar ist, will ich mit der ganzen Sache durch meine zeitliche Eingrenzung nichts zu tun haben. Jedoch reicht meine Statement per e-Mail dieser GmbH nicht aus.
Wie reagiere ich jetzt gegenüber dem Inkasso? Ich will die Sache so schnell es geht klären, ich bin momentan unbelastet und habe keine Zahl-Schuld, nirgends. So sollte es auch bleiben, hoffe ich.


Einsicht in die Akte:

(Sehr geehrter Herr G,

zwecks Zahlung wenden Sie sich bitte an das Inkassounternehmen. Infoscore,Tel. 05246-9392000. Hier können wir leider nichts mehr für Sie tun.

Da keine Verlustanzeige vorliegt, stellen wir nun keinen Strafantrag auf unbekannt, behalten uns dies jedoch vor.


Freundliche Grüße)

-- Editiert von Gottesstrafe am 08.01.2018 15:56

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#5
 Von 
Gottesstrafe
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Zitat (von Gottesstrafe):
diese fordert jedoch eine Verlustanzeige die ich damals nicht erstellte da der Fahrausweis eh deaktiviert wurde und mein Ausweis ab dem Verlusttag max noch weiter 2 Monate Gültigkeit besaß


Würde ich mal nachholen, wer weiß, ob demnächst nicht noch irgendwelche Forderungen aus abgeschlossenen Verträgen kommen.


Sollte eigentlich nicht, da der Ausweis schon seit längerem nicht mehr Gültig ist und somit kein Vertragsabschluss.
Falls doch, sollte er laut der Aussage des Büros ungültig sein. Aber danke für den Tipp, vielleicht gehe ich doch eine Verlustanzeige erstellen, mal sehen. Vielen Dank an die Erinnerung.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Die Zusammengehörigkeit kann ich nicht unterstreichen, im welchen Verhältnis steht dieses Inkasso zu der Firma Rhein-Neckar-Verkehr GmbH ?

Lies meinen Beitrag diesbezüglich nochmal. Der Auftraggeber ist die Infoscore Finance. Nicht mehr die RNV... Der Verkehrsverbund ist aufgrund der Abtretung längst aus dem Spiel.

Zitat:
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH erwartet von mir eine Mitwirkung

Die RNV ist aufgrund der Abtretung aus dem Spiel. Die kann nichts mehr verlangen.
Davon abgesehen: Wie sollst du denn "mitwirken"? Du hast doch keine Ahnung, wer das gewesen sein könnte. Die einzigen, die hier vernünftig Ermittlungen einleiten könnten, wäre der RNV, nicht du. Du bist weder Fahrpersonal/Kontrolleur, noch hast du Videoaufzeichnungen o.ä.

Zitat:
Jedoch reicht meine Statement per e-Mail dieser GmbH nicht aus.

Es muss aber reichen. Nicht du bist es, der etwas zu beweisen hat. Im Gegenteil: Der RNV ist es, der zu beweisen hat, dass du die gesuchte schwarzfahrende Person bist.

Davon abgesehen: Warst du ggf. zu besagtem Zeitpunkt ganz woanders? Oder kannst du nachweisen, ganz woanders gewesen zu sein?

Zitat:
Wie reagiere ich jetzt gegenüber dem Inkasso?

Habe ich ja schon vorgeschlagen.
Stur bleiben und darauf beharren, dass man nicht die gesuchte Person ist.

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#7
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
ich habe for kurzem ein Brief von der Infoscore FINANCE GmbH abgetretene Forderung der Firma Rhein-Neckar-Verkehr GmbH erhalten.


Steht dies so in den Schreiben drin oder ist der Gläubiger nach wie vor noch die "Rhein-Neckar-Verkehr Gmbh". Das macht schon einen Unterschied, ob sie im Auftrag des Gläubigers arbeiten oder die Forderung gekauft haben und eigenständig aktiv werden.

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#8
 Von 
Gottesstrafe
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Zitat:
ich habe for kurzem ein Brief von der Infoscore FINANCE GmbH abgetretene Forderung der Firma Rhein-Neckar-Verkehr GmbH erhalten.


Steht dies so in den Schreiben drin oder ist der Gläubiger nach wie vor noch die "Rhein-Neckar-Verkehr Gmbh". Das macht schon einen Unterschied, ob sie im Auftrag des Gläubigers arbeiten oder die Forderung gekauft haben und eigenständig aktiv werden.


Ja genau so. Habe ich 1zu1 zitiert.

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#9
 Von 
Gottesstrafe
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Nachtrag: Die Inkassokosten belaufen sich sowieso auf exakt 0,00€. Grund: Der Auftraggeber (Infoscore Finance) und das Inkasso (Infoscore Forderungsmanagement) gehören demselben Konzern an.



Hier nennst du 2 Unternehmen, in dem Fall Infoscore Finance und das Inkasso Infoscore Forderungsmanagement die gemeinsam einem Konzern angehören. Das Konzern ist in diesem Fall RNV GmbH? Richtig?

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#10
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Eins verstehe ich hier nicht, du hast keine Verlustanzeige für Deinen Ausweis gestellt?
Wie kommst Du denn an einen neuen Personalausweis?

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Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
Gottesstrafe
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Eins verstehe ich hier nicht, du hast keine Verlustanzeige für Deinen Ausweis gestellt?
Wie kommst Du denn an einen neuen Personalausweis?


Reisepass/Führerschein, hast du auch eventuell einen Tipp für mich, zu Gunsten meiner Situation?

-- Editiert von Gottesstrafe am 08.01.2018 19:33

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#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Nicht zahlen!
Der RNV muss die Schwarzfahrt zweifelsfrei nachweisen!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Hier nennst du 2 Unternehmen, in dem Fall Infoscore Finance und das Inkasso Infoscore Forderungsmanagement die gemeinsam einem Konzern angehören. Das Konzern ist in diesem Fall RNV GmbH? Richtig?

Nein.
Der Konzern ist Arvato Infoscore. Mit RNV hat es nichts zu tun und muss es auch nicht.
Durch die Abtretung setzt sich Infoscore Forderungsmanagement an Stelle des Ursprungsgläubigers. Der Gläubiger wird also ausgetauscht.

Anschließend beauftragt die eine Arvato-Tochter die andere Arvato-Tochter und das ist dann eine konzerninterne Beauftragung. Laut Gesetz (§2 RDG ) gibt es bei verbundenen Unternehmen keine Rechtsdienstleistung und deswegen auch keinen Vergütungsanspruch.

Ob RNV und Infoscore zu demselben Konzern gehören, ist vollkommen egal.

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#14
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Zitat (von Gottesstrafe):
Zitat (von Jonathon):
Eins verstehe ich hier nicht, du hast keine Verlustanzeige für Deinen Ausweis gestellt?
Wie kommst Du denn an einen neuen Personalausweis?


Reisepass/Führerschein, hast du auch eventuell einen Tipp für mich, zu Gunsten meiner Situation?

-- Editiert von Gottesstrafe am 08.01.2018 19:33


Ja, denn für diese Dinge wirst du doch den Verlust angezeigt haben.
Das würde ich denen dann auch senden.

@Mepeisen.
Ich habe das so verstanden, dass sich jemand mit dem verlorenen Ausweisdokument ausgewiesen hat.

Sollte dem so gewesen sein, wird es sehr schwer aus den Nummer wieder rauszukommen, denn die werden sich logischerweise dann die Ausweisnummer mit notiert haben.
Das würde ohne Verlustanzeige, welche belegt, dass man zu dem Zeitpunkt nicht mehr im Besitz des Ausweisdokumentes ist, ich als wasserdicht bezeichnen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Ich habe das so verstanden, dass sich jemand mit dem verlorenen Ausweisdokument ausgewiesen hat

Nichts genaues weiß man nicht. Es kommt extrem oft vor, dass es dann doch "nur" das abgelaufene Ticket war und dass derjenige gar nicht den Ausweis vorgezeigt hat, weil das Bild auch nicht gepasst hat.

Natürlich sollte man eine Verlustanzeige machen.

Ich hatte auch nicht ohne Grund gefragt, ob TE zufällig zu besagtem Zeitpunkt woanders war und das auch beweisen könnte. Aber das wird merkwürdigerweise nicht beantwortet.....

Vielleicht war er es dann doch und versucht sich hier nur kreativ aus der Sache rauszureden?

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Gottesstrafe
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Ich habe das so verstanden, dass sich jemand mit dem verlorenen Ausweisdokument ausgewiesen hat

Nichts genaues weiß man nicht. Es kommt extrem oft vor, dass es dann doch "nur" das abgelaufene Ticket war und dass derjenige gar nicht den Ausweis vorgezeigt hat, weil das Bild auch nicht gepasst hat.

Natürlich sollte man eine Verlustanzeige machen.

Ich hatte auch nicht ohne Grund gefragt, ob TE zufällig zu besagtem Zeitpunkt woanders war und das auch beweisen könnte. Aber das wird merkwürdigerweise nicht beantwortet.....

Vielleicht war er es dann doch und versucht sich hier nur kreativ aus der Sache rauszureden?


Sehr Interessant, aber nicht korrekt.
Ich habe zu dem Zeitpunkt eine Vorlesungeinheit besucht.
Ich habe Doppel Staatsbürgerschaften, ich konnte mir also beim DEU. Ausweis Zeit lassen.
Eine Verlustanzeige habe ich aus Zeitgründen nicht in Erwägung gebracht. Jetzt die Verlustanzeige zu stellen wäre Kontraproduktiv und nicht gut gelöst. Ich habe glaube ich ab dem April 2017 ein KFZ-Fahrzeug, welches ich zum täglichen Pendeln nutze.

Können wir bitte wieder zurück zum Thema, ich brauche eure Hilfe und keine weiteren Vermutungen, auch wenn manchmal von mir wenig kommt, liegt es eher daran wie schon einmal erwähnt an meinem Lernverhalten aktuell, ich schaue kurz rein wenn ich eine Pause mache.

Zusammengefasst:
Es wird schwer ohne Gericht meine Unschuld zu beweisen, also gebe ich nach, und Ungerechtigkeit ist doch immer Perspektiv, in diesem Fall zumindest.
Wir wissen nun, die Inkasso kosten sind scheinbar nicht erlaubt, da intern weiter gegeben.
Wie reagiere ich nun? A: Schicke ich die 67,00 € an jene Inkasso und schreibe per e-Mail eine Nachricht und verweise auf §2 RDG und reagiere nicht mehr?
B: Ich schicke 60,00 € da die 7,00 € Mahngebühr doch dem RNV zustand und nicht dem Inkasso, verweise auf § RDG und versichere keine weitere Zahlung und Widerspreche allem anderen nach schon bekannten Gründen.
C: Schreibe eine e-Mail und bitte um Korrektur der Rechnung und zahle erst dann mit dem Verwendungszweck "nur Grundbetrag bzw. Fachbezogener Begriff: Hauptforderung ?

Vielen Dank für eure Zeit und Mitwirkung

-- Editiert von Gottesstrafe am 09.01.2018 15:57

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Gottesstrafe
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Doppelpost###

-- Editiert von Gottesstrafe am 09.01.2018 15:57

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Ich habe zu dem Zeitpunkt eine Vorlesungeinheit besucht.

Na dann. Da gibt es bestimmt genug Zeugen, dass du also gar nicht da unterwegs gewesen sein kannst. Oder sogar eine Anwesenheitsliste?
Lass dir von dem ein oder anderen schriftlich bestätigen, dass du da in der Vorlesung warst und dann hast du doch genug an der Hand, weiterhin stur zu bleiben.

Zitat:
Jetzt die Verlustanzeige zu stellen wäre Kontraproduktiv

Warum?

Zitat:
Ich habe glaube ich ab dem April 2017 ein KFZ-Fahrzeug, welches ich zum täglichen Pendeln nutze.

Das taugt als Argument nicht. Du kannst trotz KFZ mit der Bahn schwarz gefahren sein.

Zitat:
ich brauche eure Hilfe

Wie oft denn noch? Stur bleiben und sagen "Ich war das nicht. Lasst mich in Ruhe".
Einem Mahnbescheid (wenn er kommt) widersprechen
Und bei einer Klage (wenn sie kommt) die Zeugen benennen und die Zeugenaussagen vorlegen, sowie die Angabe, dass man das verloren hatte und bestreitet, da schwarz gefahren zu sein.

Thema erledigt.

Wieso willst du unbedingt bezahlen? Zuviel Geld?

-- Editiert von mepeisen am 09.01.2018 17:44

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Gottesstrafe
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Ich habe zu dem Zeitpunkt eine Vorlesungeinheit besucht.

Na dann. Da gibt es bestimmt genug Zeugen, dass du also gar nicht da unterwegs gewesen sein kannst. Oder sogar eine Anwesenheitsliste?
Lass dir von dem ein oder anderen schriftlich bestätigen, dass du da in der Vorlesung warst und dann hast du doch genug an der Hand, weiterhin stur zu bleiben.

Zitat:
Jetzt die Verlustanzeige zu stellen wäre Kontraproduktiv

Warum?

Zitat:
Ich habe glaube ich ab dem April 2017 ein KFZ-Fahrzeug, welches ich zum täglichen Pendeln nutze.

Das taugt als Argument nicht. Du kannst trotz KFZ mit der Bahn schwarz gefahren sein.

Zitat:
ich brauche eure Hilfe

Wie oft denn noch? Stur bleiben und sagen "Ich war das nicht. Lasst mich in Ruhe".
Einem Mahnbescheid (wenn er kommt) widersprechen
Und bei einer Klage (wenn sie kommt) die Zeugen benennen und die Zeugenaussagen vorlegen, sowie die Angabe, dass man das verloren hatte und bestreitet, da schwarz gefahren zu sein.

Thema erledigt.

Wieso willst du unbedingt bezahlen? Zuviel Geld?

-- Editiert von mepeisen am 09.01.2018 17:44


Ich danke dir für deine Tipps, jedoch bin ich ein Mensch der immer alles erledigt haben will, und diese Sache würde bei mir Stress auslösen, da als Briefe kämen und ich handeln muss, die 60 € wären mir meiner Gesundheit willen Recht. Kannst du mir bitte bezüglich meiner Frage helfen? Also Möglichkeit A-C, welcher Weg ist ordentlich?
Finde ich im Internet Muster Briefe um die Inkasso-Gebühren zu entkräften ?

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Mit der Zahlung der EUR 60 geben Sie mehrere Straftaten zu.
- Erschleichung von Beförderungsdienstleistungen
- Betrug (Behauptung, selbst nicht gefahren zu sein; Dokumente wurden von jmd. anderes genutzt).

Der RNV kann immer noch einen Strafantrag gegen Sie stellen, um ein Exempel zu statuieren.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Gottesstrafe
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Mit der Zahlung der EUR 60 geben Sie mehrere Straftaten zu.
- Erschleichung von Beförderungsdienstleistungen
- Betrug (Behauptung, selbst nicht gefahren zu sein; Dokumente wurden von jmd. anderes genutzt).

Der RNV kann immer noch einen Strafantrag gegen Sie stellen, um ein Exempel zu statuieren.


Bis dahin sind meine Klausuren vorbei, dann mach ich die alle Fertig.
Jetzt ist mir eine Frage aufgekommen.
Das Inkasso weiß doch wieviel sie verlangen dürfen, probieren es aber dennoch.
Gibt es eine Möglichkeit die Art von Täuschung dem Inkasso unter die Nase zu reiben?
Man muss doch eine Strafe für so etwas vergeben , aber wie ?

Offtopic: Als wäre es nicht beleidigend genug , dass Inkasso gebühren ohne Jura-Studium Juristen gebühren nutzen dürfen, mal ganz nebenbei , mein Freund der Jahrelang Jura studiert sollte als Jurist sowas machen dürfen, nicht Inkasso.

Von meiner Seite aus bestehen keiner weiteren Fragen mehr,
Das Thema kann geschlossen werden.

-- Editiert von Gottesstrafe am 09.01.2018 19:37

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die Aufsichtsbehörden schließen bei Beschwerden sehr gerne die Augen, deshalb dürfen die Inkassos praktischerweise jeden Mist verbocken, den sie wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Die 60€ erst zu bezahlen und dann zurückholen zu wollen, ist - mit Verlaub - dämlich. Zudem wird man um seine Ruhe zu haben, alles vollständig bezahlen müssen. Inkl. Inkassogebühren. Nur dann wäre wirklich Ruhe. Und das alles zurück zu bekommen, wird verdammt schwer, denn was sollte ein Richter da tun? Dir glauben? Wieso? Du hast doch gezahlt... Sich das nochmal zu überlegen ist nicht...

Wenn du zahlen willst, nur um deine Ruhe zu haben, dann komplett und dann auch endgültig.

Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Ich streite ab, jemals diese Schwarzfahrt getätigt zu sein. Ihre Mandantin weiß das auch. Ich war zum fraglichen Zeitpunkt ganz woanders und das lässt sich auch problemlos beweisen. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, werde ich aktiv gegen Sie vorgehen (Strafanzeige wegen Nötigung, negative Feststellungsklage, Beschwerde beim Aufsichtsgericht). Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich lege es ausdrücklich auf eine gerichtliche Klärung an."

Damit ist alles gesagt. Mehr würde ich nicht schreiben. Danach einfach schweigen, solange kein Brief eines Gerichts kommt.

Signatur:

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