Inkassounternehmen: Androhung Strafanzeige Betrug

7. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
El Carbid
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 27x hilfreich)
Inkassounternehmen: Androhung Strafanzeige Betrug

Hallo an alle,
ein Bekannter hatte ein Zetungsabbonnement in der Zeit von Ende 2000 bis Ende 2001.
Er konnte dieses aber wohl ab Sommer 2000 nicht mehr bzahlen.
Nun bekam er Post eines kleinereen Inkassounternehmens, welche die Forderungen des Zeitungsverlegers eintreiben soll.
Hauptforderung 10% Zinsen
von 1.07.01 bis 30.04.02 189€
alles zusammen gerechnet 360€ ( mit Kosten usw.)
Bis dahin soweit klar, auch wenn ich nicht wirklich verstehen kann, warum die Zeitung noch 10 Monate trotz Zahlungsverzges geliefert woredn sein soll.
Weiter schreibt der Inkasso:
Wir werden weiterhin beauftragt,vorab ermittlungen durchzuführen, ob Umstände darauf hindeuten, dass sie bereits bei Auftragserteilung bzw.Vertragsabschluß nicht zahlungsfähig bzw. willig waren.Sollte sich aufgrund unserer Ermittlungen der Verdacht des Betruges zum Nachteil unseres Auftraggebersergeben, haben wir den Auftrag, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen

X.Y.Z.

Hat man da noch Worte?
Wie sollte man sich hier verhalten. Mein Bekannter ist hochverschuldet, Hartz 4, EV, das ganze Programm halt.
Nun hat er Angst, weil er keine Unterlagen betreffs Zeitungsabo mehr hat.

Was kann ich ihm sagen oder wie kann ich ihm helfen?

Viele Grüße

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn das Abo im Jahr 2000 war, dürfte hier meines Wissens Verfolgungsverjährung eingetreten sein.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

hinsichtlich der geldforderung erstmal auf verjährung berufen, wenn nicht tituliert wurde.

sollte tatsächlich strafanzeige erstattet werden müsste dargelegt werden, dass nicht von vorne herein die absícht bestand nicht zu zahlen. die verfolgsgunsfrist beträgt 5 Jahre (§ 78 III Nr.4 StGB ) und ist daher uU noch nicht abgelaufen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
El Carbid
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo,
erst einmal Danke für die beiden Antworten.
Mir geht die Sache einfach nicht aus dem Kopf.
Ist das nicht schon Nötigung?
Diese Textformulierung hört sich für mich irgendwie so an wie, wenn du nicht zahlst, stellen wir Strafantrag.
Oder wie seht Ihr das?

gruß Gerd

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
El Carbid
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo, mein Bekannter war eben nochmal da.
Er sagt, er glaube nicht, das die Zeitung solange noch geliefert wurde.
Er hat wohl drei Mahnungen bekommen, und dann wurde die Lieferung eingestellt.
Ich werde morgen Abend nach Feierabend mal zu Ihm gehen und seine Unterlagen sichten.
Dann werde ich mich wieder zu wort melden.
Ich glaube so stellt man auch einen Thread wieder vornean.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
El Carbid
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 27x hilfreich)

Vielen Dank Volker,
auch Ihre Aussage trifft soweit die meinige Idee. Ich denke, das das ganze psycholgisch anzusetzen ist. Nur ist meine Frage, ist ein solches Schreiben nicht schon Nötigung?
Mein Bekannter flennt mir die Ohren voll, aber sowas hab ich auch noch nicht erlebt, mir fehlen da die Worte. meines erachtens grenzt das ganze an Erpressung.
Aber bitte belehrt mich.

Gruß Gerd

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mit dem Wink mit der Anzeige versucht das IB
den Druck auf den Schuldner zu erhöhen.
(Angstfaktor) weil....wie oft im Leben wird man schon angezeigt ?!
Derartige Anzeigen werden - wenn Sie denn tatsächlich gemacht werden - in aller Regel meistens wieder eingestellt.

gruß
thehellion

privatmeinung eines laien

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wir werden weiterhin beauftragt,vorab ermittlungen durchzuführen, ob Umstände darauf hindeuten, dass sie bereits bei Auftragserteilung bzw.Vertragsabschluß nicht zahlungsfähig bzw. willig waren.Sollte sich aufgrund unserer Ermittlungen der Verdacht des Betruges zum Nachteil unseres Auftraggebersergeben, haben wir den Auftrag, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige zu erstatten.

zitat Ende

Drücken sich aber zumindest zurückhaltend aus -

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
El Carbid
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo,
vielem Dank für die reichlichen Anregungen.
Na für meinen Geschmack ist das aber nicht butterweich ausgedrückt, aber vielleicht fehlt mir da Gott sei Dank die Erfahrung.
Wie gesagt, erstmal vielen Dank.

Viele Grüße
Gerd

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Gerd,

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Eine Nötigung in der Formulierung durch das Inkassobüro ist mE nicht erkennbar. Dieses ist vielmehr als allgemeiner Hinweis zu werten, dass sofern sich Anhaltspunkte für einen Betrug ergeben sollten, sich das Inkassobüro an die Strafverfolgungsbehörden wenden wird. Eine direkte Verknüpfung zwischen diesem Hinweis und einer etwaigen Aufforderung zu zahlen, ist mE nicht erkennbar.

Ein Eingehungsbetrug kann hier schon aus dem Grund nicht gegeben sein, da es bereits zwischen den betroffenen Parteien zu einem Leistungsaustausch gekommen ist. Wenn, dann wäre hier an einen echten oder unechten Erfüllungsbetrug zu denken. Dieses muss jedoch nachgewiesen werden. Eine Aussage dazu ist mangels näherer Informationen zu den Umständen in dem fraglichen Zeitraum nicht möglich.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich zieh das mit der Strafanzeige bei so ziemlich jedem Schuldner durch, bei dem sich ein leichter Verdacht in diese Richtung aufdrängt.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

el carbid
ich meinte : es ist sehr vorsichtig formuliert ! Daran hat sicherlich ein RA gearbeitet. Das IB geht dadurch m.M. möglichen Anzeigen aus dem Weg.

gruß
thehellion

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
El Carbid
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 27x hilfreich)

Klasse,
auch hier vielen Dank

Gerd

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.880 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen