Inkassounternehmen - Vollmacht und Aufstellung

6. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Jannomag
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkassounternehmen - Vollmacht und Aufstellung

Hi,
wir haben hier ein Problem mit BFS risk & collection.
Dort geht es um eine Forderung von knapp 1200€ von der Telefonica wobei die Ursprungssumme bei knapp 200€ lag.

Wir konnten uns nun auf eine passende Ratenzahlung mit BFS einigen, jedoch bekommen wir weder eine Vollmacht noch eine Forderungsaufstellung, trotz mehrfacher Anfrage.

Daher meine Frage: MUSS ein Inkassounternehmen sowas vorlegen?
Wie gehe ich da nun vor?
Die erste Rate von 30€ habe ich eben gerade überwiesen, da die Person, die das betrifft, alles schon zu lange aufgeschoben hat und wir nicht noch mehr ärger wollen.

Wäre gut, wenn mir da jemand Auskunft geben kann, wie ich diese Unterlagen nun einfordere.

Mich interessiert, wie aus einer Mücke ein sehr behaartes Mammut mit vergoldeten Stoßzähnen geworden ist.


MfG
J.

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Erste Frage: Wie setzt sich das zusammen? Ist die Forderung tituliert? Was steht alles im Titel, den müsste dein Spezi ja noch haben hoffentlich? Gab es seither Vollstreckungsversuche eines Gerichtsvollziehers?

Ansonsten würde ich dem Aufsichtsgericht (OLG Hamm) eine Beschwerde schicken, dass das Inkasso sich weigert, eine Forderungsaufstellung und eine Vollmacht zuzusenden. Dass das Gericht doch bitte wegen Verstoß gegen §11a RDG ein Ordnungsgeld aussprechen möchte in empfindlicher Höhe und prüfen möchte, ob man dem Inkasso die Lizenz entziehen muss bzw. die Geschäftstätigkeit untersagen muss. So eine Beschwerde kostet nichts, hat aber durchschlagende Wirkung.

Ganz wichtig: Die Raten immer mit Verwendungszweck "Nur Hauptforderung und unter Vorbehalt" überweisen. Ggf. einen Brief an BFS nachschicken. "Ich habe soeben eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht eingelegt. Sollte sich herausstellen, dass Sie rechtswidrige Posten in Ihrer Forderung versteckt haben, folgt eine Strafanzeige wegen Betrugs. Sollte sich herausstellen, dass Sie keine Vollmacht haben, erfolgt ebenso eine Strafanzeige wegen Betrugs, sowie ein Antrag auf Entzug ihrer Lizenz. Ich bin mir sicher, dass Sie dem Aufsichtsgericht gerne erklären, wieso sie die Vorlage dieser Unterlagen verweigern."

P.S.: Nach dieser Aktion ist die Einigungsbereitschaft für Vergleiche auf 0 aber man hat wenigstens die Vollmacht und die Forderungsaufstellung.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 07.11.2014 07:20

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Forderung ist tituliert ?

Wieviel ist tituliert ?

quote:
Wir konnten uns nun auf eine passende Ratenzahlung mit BFS einigen,


Schriftlich ?

-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jannomag
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten.

Ein Vollstreckungsbescheid via Gerichtsvollzieher wurde nur angedroht, aber noch nicht durchgezogen - das wollten wir gerne vermeiden.
Deswegen haben wir uns auf eine Ratenzahlung geeinigt (schriftlich) - bis Mai 30€ und dann 100€, da dann mehr Mittel zur Verfügung stehen.

Was genau bedeutet eine titulierte Forderung?

Meine Frage ist halt eigentlich nur gewesen, ob BFS mit gegenüber verpflichtet ist eine Vollmacht vorzulegen. Dazu noch eine Aufstellung aller Forderungen, weil uns absolut nicht klar ist, wie aus knapp 200€ 1200€ werden konnten.

Also zur Übersicht:
Forderung von Telefonica konnte nicht bezahlt werden und wurde dann baumeln gelassen in der unwissenden Hoffnung, dass es von alleine weggeht (gab viele Gründe, die ich nicht erläutern möchte, daher bitte nicht weiter fragen).
Nach einiger Zeit kam der Brief von BFS mit dieser hohen Forderung und einer Androhung mit rechtlichen Schritten, sofern nicht bezahlt wird.
Jetzt die schriftliche Einigung über ein anderes Ratenmodell, wo die erste Zahlung gerade erfolgt ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Was genau bedeutet eine titulierte Forderung?

Im Prinzip: War das bereits vor Gericht. Klage oder Mahnbescheid?

quote:
Deswegen haben wir uns auf eine Ratenzahlung geeinigt (schriftlich) - bis Mai 30€ und dann 100€, da dann mehr Mittel zur Verfügung stehen.

Wie war der Wortlaut des Ganzen was unterschrieben wurde? Normalerweise wird man dabei relativ gründlich abgezockt.

quote:
Meine Frage ist halt eigentlich nur gewesen, ob BFS mit gegenüber verpflichtet ist eine Vollmacht vorzulegen.

Naja, wenn schon Raten gezahlt wurden und eine schriftliche Ratenvereinbarung existiert, ist es etwa spät wegen der Vollmacht zu meckern.

quote:
Dazu noch eine Aufstellung aller Forderungen, weil uns absolut nicht klar ist, wie aus knapp 200€ 1200€ werden konnten.

Vermutlich wurde der Vertrag gekündigt und ein "Schadensersatz" gefordert in Höhe der Grundgebühren bis zum regulären Vertragsende. Das ist nur bedingt OK, denn die volle Grundgebühr darf gar nicht gefordert werden.

Also nochmal die Fragen: Wurde es bereits tituliert und was genau wurde schriftlich vereinbart bzw. unterschrieben?

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Die Vorlage der Vollmacht dürfte nun entbehrlich sein, da der Schuldner die Bevollmächtigung bereits durch vertragliche Vereinbarung und Zahlungen konkludent anerkannt hat.



Den Erhalt Forderungsaufstellung sollte man aber durchzusetzen.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Weiß man überhaupt, von wann die Forderung sein soll?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.300 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen