Habe eine Zahlungsauforderung von einen Inkassounternehmen bekommen:Hauptforderung lt.Rechnung vom 9.12.03Rechnung aus Warenlieferung mit Mahnkosten usw. von 522.79€.habe mir die Unterlagen von der Rechnung zu senden lassen vom Inkassounternehmen,die Rechnung darauf ist vom 11.12.2000 wo ich mir angeblich Videos ausgeliehen haben soll.Was ich aber nicht mehr nachverfolgen kann, bei dieser Videothek bin ich Kunde war aber schon ewig nicht mehr da! Mahnungen habe ich auch keine bekommen und nach weißen kann ich auch nicht das ich sie zurückgebracht habe,wie auch!Weiß nicht was ich jetzt machen soll!
Die Zahlungsauforderung ist erst am 22.01.2004 geschrieben worden und ich sollte bis zum 1.2.04 alles bezahlen.Ist das eigendlich Rechtens nach so langer zeit Rechnungen über ein Inkassounternehmen zu versenden und zu behaupten man bekomme noch Geld ohne vorher zu mahnen? Gruß Leila
Inkassounternehmen
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



???
Irgendwie widerspricht sich einiges...
Hauptforderung lt.Rechnung vom 9.12.03Rechnung aus Warenlieferung mit Mahnkosten usw. von 522.79€.
Rechnung darauf ist vom 11.12.2000 wo ich mir angeblich Videos ausgeliehen haben soll
Was denn nun? Warenlieferung mit Rechnung vom 09.12.03 oder Videos vom 11.12.00?
Wenn die Rechnung vom 09.12.03 an das Inkassobüro ging, ist dies sogar rechtens (siehe anderen Beitrag - Link:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=14827).
Sofern sich aber die Rechnung aus 12/03 auf die vom 12/00 bezieht, verstehe ich das ganze nicht so richtig?
Wie läuft das in dieser Videothek ab?
Video mitnehmen, zurückbringen, bezahlen?
bezahlen, Video mitnehmen, zurückbringen?
Mit bezaheln mein ich jetzt die "übliche Leihfrist" - also 2-3 Tage.
Musst du etwas unterschreiben, wenn du die Filme ausleihst? Und wenn du Sie zurückbringst?
Hast du überhaupt eine Rechnung erhalten?
Aus 12/2000 oder 12/2003?
Sind noch zuviele Fragen offen, um gezielt etwas zu sagen....
Gruss
MichiM
-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert "
Der erste Brief vom Inkassounternehmen bezog sich auf 1. Hauptforderung lt.Rechnung vom 09.12.2003Rechnungs Nr.aus warenlieferung-en.2.verzugszinsen .2.mahnkosten.3.Kosten die unsere Partei als Versuchszinsen gelten machen. usw. macht 522,79€!
Habe da angerufen weil mir der Firmenname auch nichts sagte und mir die Rechnung zu senden lassen!haben mir meinen Mietvertrag den ich 1997 dort gemacht habe zugesendet und eine rechnung vom 11.12.2000 wo ich mir 3Videos ausgeliehen haben soll ohne Unterschrieft mit Pin-Ident.
Videoleigebühr muß man vorher bezahlen,summe laut rechnung 11,60DMwie lange man sie behalten darf weiß ich nicht steht auch auf der rechnung nicht drauf.Gruß leila!
Zahlungsaufforderung vom Inkassounternehmen mit der Hauptforderung lt.rechnung vom 09.12.03 wurde erst am 22.01.04 geschriebenund mir am 23.01.04 zugesendet!
-- Editiert von leila_69 am 15.02.2004 01:49:21
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Wie läuft das denn mit der Rückgabe ab?
nach weißen kann ich auch nicht das ich sie zurückgebracht habe,wie auch!
Es muss doch irgendwo festgehalten worden sein.
Oder ist die Rechnung nur die Leihgebühr, die nicht anscheinend nicht bezahlt wurde?
Wäre mE allerdings ein wenig übertrieben - aus 11,60 DM 522,79 EUR
zu machen.
Hast du schonmal versucht, dich mit der Videothek in Verbindung zu setzen.
Den Weg über das InkassoBüro musst du nicht gehen - die Firmen wollen das meistens nur, um sich die Arbeit vom Hals zu halten.
Gruss
MichiM
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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert "
Hi!Die Rechnung ist bezahlt,steht auch das Rückgeld drauf! Die Videos werden mit einen scanner zurück gebucht,man bekommt keine Zettel oder sonstiges!kann also nichts beweisen!Ist das nicht schon verjährt?kann ja jede kommen und nach solanger zeit so was behaupten? Gruß leila!Sehe gerade auf der rechnung rückgabe wäre der 12.12.2000
-- Editiert von leila_69 am 15.02.2004 02:08:06
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