Inkassounternehmen "nervt"

1. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
BEVopfer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassounternehmen "nervt"

Ein bisschen kurios und fast schon zum Lachen ist der Fall schon. Trotzdem bin ich inzwischen mehr oder weniger genervt und würde dem gerne ein Ende bereiten:

Vor 2 Jahren bin ich durch Zufall darauf gestoßen, dass gegen mich ein Titel vorliegen soll. Das Ganze wurde zusammen mit dem Gerichtsvollzieher recht schnell geklärt. Es handelte sich um eine schlichte Namensgleichheit. Trotzdem wurde bei mir im Schuldnerverzeichnis etwas eingetragen. Nach Klärung dann wieder gelöscht. Durch die ganze Geschichte kam aber das Inkassobüro, das die Forderung betreut in den Genuss meiner E-Mail-Adresse. Die Firma stellt sich auf den Standpunkt, dass ich der korrekte Schuldner bin und will die Kohle weiter von mir haben (~4000 EUR und wird fast minütlich mehr :-)).
- Unterschiedlicher 2. Vorname
- Unterschiedliches Geburtsdatum
- Unterschiedliche Meldeadressen usw.
alles egal.

Da die Leute am Telefon sehr arrogant und herablassend waren, habe ich alle zwei Wochen geschmunzelt wenn wieder eine Mail mit wilden Drohungen kam, und die Sache aber ignoriert. Adresse von mir haben sie offensichtlich nicht, weil ich nie Post von denen bekam.

Nun ist aber die Frage, ob ich dem Spuk mal ein Ende bereiten sollte? Ich meine, es kann ja nicht rechtens sein völlig unbeteiligte zu behelligen und versuchen dort Forderungen einzutreiben. Gleichzeitig drohen sie mit Zwangsvollstreckungen, Leuten die mich besuchen, usw.
Ich weiß, diese Drohungen sind haltlos, weil sie niemals einen Titel gegen mich erwirken können. Sie nehmen aber immer den bestehenden Titel des echten Schuldners als "Beweis" der Forderung.

Lohnt ein Gang zur Polizei bzw. zum Anwalt?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Trotzdem wurde bei mir im Schuldnerverzeichnis etwas eingetragen. Nach Klärung dann wieder gelöscht

Hast du das schriftlich? Also den Gerichtsbeschluss zur Löschung, sowie die Bestätigung, dass es eine Verwechslung ist?

Zitat:
Gleichzeitig drohen sie mit Zwangsvollstreckungen, Leuten die mich besuchen, usw

An dem Punkt würde ich direkt zur Polizei gehen. Strafanzeige wegen Nötigung und ggf. kommt auch noch weiteres Zustande.

Zudem würde ich mich beim Aufsichtsgericht des Inkassos beschweren und anregen, denen die Lizenz zu entziehen. Denn offenbar geht es denen nicht um seriöse Rechtsdienstleistung. Wenn klar festgestellt wurde, dass du die falsche Person bist, sollten sie den richtigen suchen und nicht versuchen, dir das anzuhängen und dich zur Zahlung zu nötigen. So eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht ist entsprechend günstig (nur Briefporto) und daher relativ wirksam.

Wenn sie dann immer noch nicht aufhören: Anwalt und diesen direkt eine Klage bei Gericht einreichen lassen auf Unterlassung und auf Feststellung, dass sie den falschen haben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BEVopfer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Hast du das schriftlich? Also den Gerichtsbeschluss zur Löschung, sowie die Bestätigung, dass es eine Verwechslung ist?


Ja, der GV hat das schriftlich bestätigt. Einen Beschluss von Gericht direkt zur Löschung habe ich nicht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den GV wurde behandelt und man hat sich entschuldigt sowie mir meine Kosten erstattet. Das ging sehr flott. SCHUFA wurde auch innerhalb von wenigen Tagen korrigiert.

Zitat:

Zudem würde ich mich beim Aufsichtsgericht des Inkassos beschweren und anregen, denen die Lizenz zu entziehen. Denn offenbar geht es denen nicht um seriöse Rechtsdienstleistung. Wenn klar festgestellt wurde, dass du die falsche Person bist, sollten sie den richtigen suchen und nicht versuchen, dir das anzuhängen und dich zur Zahlung zu nötigen. So eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht ist entsprechend günstig (nur Briefporto) und daher relativ wirksam.

Wenn sie dann immer noch nicht aufhören: Anwalt und diesen direkt eine Klage bei Gericht einreichen lassen auf Unterlassung und auf Feststellung, dass sie den falschen haben.


Das war auch mein Gedankengang. Nur habe ich ein paar "Bedenken" deswegen:
- Die bekommen meine Adresse, die sie jetzt offensichtlich nicht haben.
- Die Schreiben gehen alle an meine E-Mail. Sie können sich auf den Standpunkt stellen, dass sie nicht wussten, dass der Eigentümer der Mailadresse nicht der Schuldner ist. Obwohl ich das mehrmals auch per Mail kommuniziert habe.

Wäre es ratsam zunächst eine E-Mail in dieser Art zu verfassen?

Sehr geehrte EOS (ja, genau die...),

wie schon von meinem Anwalt im Jahr 2017 mitgeteilt, bin ich NAME, geb. DD.MM.YYYY in Musterstadt nicht der Schuldner der Forderungen die sie gegen mich über meine E-Mail-Adresse geltend machen.
Ich fordere sie hiermit, letztmalig, auf jede weitere Kommunikation, insb. über diese E-Mail-Adresse zu unterlassen. Geschieht dies nicht werde ich eine offizielle Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde schreiben. Zudem erwäge ich eine Anzeige wegen Betruges (Versuch des Eintreibens ungerechtfertigter Forderungen) und Nötigung (Drohung mit Kontopfändung, Besuch von Außendienstmitarbeitern, Schufaeinträgen u.v.m.).

Hochachtungsvoll

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Sie sollten dem Inkassounternehmen in einem Schreiben, dessen Zugang Sie später auch nachweisen können, den Sachverhalt noch einmal darlegen und unter Fristsetzung eine Erklärung verlangen, dass es von der Geltendmachung der Forderung nunmehr Abstand nimmt.

Andernfalls sollten Sie androhen, strafrechtliche Schritte einzuleiten, eine negative Feststellungsklage zu erheben und hinsichtlich des Geschäftsgebarens Beschwerde sowohl beim zuständigen Landgericht als auch beim Bundesverband Deutscher-Inkassounternehmen einzulegen.

Es sollte mich schon wundern, wenn Sie so nicht fristgerecht eine entsprechende Erklärung erhalten würden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ja, der GV hat das schriftlich bestätigt. Einen Beschluss von Gericht direkt zur Löschung habe ich nicht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den GV wurde behandelt und man hat sich entschuldigt sowie mir meine Kosten erstattet. Das ging sehr flott. SCHUFA wurde auch innerhalb von wenigen Tagen korrigiert.

OK. Ein Gerichtsbeschluss wäre besser, aber dennoch ist es besser als nichts.

Zitat:
Die bekommen meine Adresse, die sie jetzt offensichtlich nicht haben.

Doch, die haben deine Adresse bereits, sonst wäre der Gerichtsvollzieher nicht bei dir gewesen

Zitat:
Die Schreiben gehen alle an meine E-Mail. Sie können sich auf den Standpunkt stellen, dass sie nicht wussten, dass der Eigentümer der Mailadresse nicht der Schuldner ist. Obwohl ich das mehrmals auch per Mail kommuniziert habe.

Ach Quatsch. Sie haben dir den Gerichtsvollzieher auf den Hals gesetzt und wussten es. Dazu deine Mails. Diese Ausrede zündet nicht.

Zitat:
Wäre es ratsam zunächst eine E-Mail in dieser Art zu verfassen?

Du hast doch bereits mehr als einmal eine Mail gesendet. Brieffreundschaften bringen nichts. Die werden dich erneut ignorieren. Schalte eine Stufe höher, dann werden sie es vielleicht einsehen.

Zitat:
Es sollte mich schon wundern, wenn Sie so nicht fristgerecht eine entsprechende Erklärung erhalten würden.

Bei EOS wundert einen gar nichts. Die sind auch Meister im "Zufälligen Verwechseln von Personen". Und stellen sich gerne absichtlich taub und doof. Da hilft auch kein weiterer Brief mehr weiter.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BEVopfer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat:
Die bekommen meine Adresse, die sie jetzt offensichtlich nicht haben.
Doch, die haben deine Adresse bereits, sonst wäre der Gerichtsvollzieher nicht bei dir gewesen


War er nicht. Das war einer aus einer ganz anderen Stadt. Der hat nur den Eintrag im Schuldneverzeichnis veranlasst auf meinen Namen, weil er den echten Schuldner nicht gefunden hat oder uns verwechselt hat.


Zitat:

Ach Quatsch. Sie haben dir den Gerichtsvollzieher auf den Hals gesetzt und wussten es. Dazu deine Mails. Diese Ausrede zündet nicht.

Um korrekt zu sein: Sie haben zunächst den GV dem richtigen Schuldner auf den Hals gehetzt. Nur sind sie, nachdem sie jetzt meine E-Mail haben auf mich übergesprungen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du hast doch geschrieben, dass der GV dich angeschrieben hat und du von ihm schriftlich hast, dass du der falsche bist. Du hast geschrieben, dass es schon eine anwaltliche Intervention gab und ein dienstrechtliches Verfahren gegen den GV.
Deine Adresse ist also bekannt. So oder so.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BEVopfer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Du hast doch geschrieben, dass der GV dich angeschrieben hat und du von ihm schriftlich hast, dass du der falsche bist. Du hast geschrieben, dass es schon eine anwaltliche Intervention gab und ein dienstrechtliches Verfahren gegen den GV.
Deine Adresse ist also bekannt. So oder so.


Beim GV ja. Bei EOS nicht. Jedenfalls habe ich von denen noch nie mehr als eine E-Mail bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Also nochmals: Wenn dich der GV anschreibt, ist deine Adresse bekannt und dann ist sie auch EOS bekannt. Egal ob sie das nutzen oder nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BEVopfer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das sehe ich nicht so. Nochmal in Kürze der Vorgang:

EOS erwirkt Titel gegen "richtigen" Schuldner
EOS beauftragt GV mit Vollstreckung gegen "richtigen" Schuldner
GV findet nur mich im Schuldnerverzeichnis, und trägt den Titel ein. Keine Zustellung eines Mahnbescheids, keine Zustellung eines Vollstreckungsbescheids, nichts ging jemals an eine Meldeadresse von mir.
Ich kläre mit GV den Vorfall, dieser lässt den Eintrag löschen.
Klärungsversuche mit EOS waren immer ohne Nennung meiner aktuellen Adresse.

Also: Woher soll EOS meine Adresse bekommen haben?
Vom GV nicht. Von mir auch nicht.
Hätten die eine Adresse von mir, glaubst du nicht, die hätten in den letzten 2 Jahren in irgendeiner Weise mal davon gebrauch gemacht? Bislang kamen nur Drohungen per Mail. Niemals wurde tatsächlich etwas unternommen. Daher gehe ich davon aus, dass die schlicht nichts haben, womit sie etwas anfangen können.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Falsch.
Eos muss diese haben, denn das IKB muss den Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieher Verteilerstelle schicken, diese ist bei dem Amtsgericht in dessen Zuständigkeit Du wohnst.
Anhand deiner Adresse wird diese dann dem zuständigen GV zugeteilt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Weder der Gerichtsvollzieher, noch ein Gericht machen jemals eine Meldeamts-Anfrage oder recherchieren eine Adresse. Das ist ausschließlich Aufgabe des Gläubigers bzw. Inkassos. Selbst bei einem Umzug schickt der GV an den Gläubiger eine Nachricht, dass der Schuldner nicht mehr aufgefunden wird und überlässt dem Gläubiger die Adress-Recherche.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BEVopfer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, das wusste ich nicht. Ich dachte der Gerichtsvollzieher hat die falsche Adresse recherchiert. Dann lag der Fehler von ihm nur darin, dass er das nicht verifiziert hat, dass es nicht meine Adresse ist.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Korrekt.

Die Frage ist nun, ob du das einfach weiterhin ignorierst. Sollen sie halt Mail schreiben. Schriftverkehr aufheben.
Oder ob du nochmal aktiv gegen sie vorgehst.

Ich würde aktiv gegen sie vorgehen. Die kostengünstigste und risikoärmste Möglichkeit ist eine Beschwerde beim zuständigen Aufsichtsgericht. Sollen die mal untersuchen, wie das Inkasso an deine Adresse gekommen ist und wieso die immer noch versuchen, dir fremde Schulden anzuhängen, obwohl sie wissen, dass du die falsche Person bist...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
BEVopfer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Ich habe denen jetzt die letzte Gelegenheit gegeben mit dem Sch... aufzuhören.
Frage zu dieser Beschwerde beim Aufsichtsgericht:
Sollte ich dort sämtlichen Schriftverkehr anfügen oder reicht es fürs Erste den Fall in einem Brief zu schildern?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Man sollte den Schriftverkehr am Besten mit anhängen, sowie eine knappe Sachschilderung und Begründung, warum man sich beschwert.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen