Inkassounternehmen verkauft Forderung an ein anderes Inkassounternehmen

21. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
tim234
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassounternehmen verkauft Forderung an ein anderes Inkassounternehmen

Hallo,

ich habe eine offene Forderung zu begleichen gehabt, habe es aber ignoriert, da es nicht durch mich verschuldet war. Habe mich an die Polizei gewandt aber die Ermittlungen wurden eingestellt.
Ich habe von dem ursprünglichen Gläubiger mehrere Mahnungen bekommen. Dann ging das alles an einen Inkassounternehmen. Mit denen hatte ich eine Ratenzahlung vereinbart(nach mehreren Mahnungen) und habe diese eingehalten. Nun habe ich erfahren, dass die Forderung an ein anderes Inkassounternehmen verkauft wurde.

Über das neue Inkassounternehmen lese ich im Internet nur Negatives. Ich würde mit diesem Unternehmen so schnell wie möglich ein Vergleichsangebot aushandeln.

Könnte das neue Inkassounternehmen einen Schufa-Eintrag(negativ Eintrag) veranlassen, weil ja damals der ursprüngliche Gläubiger und das Inkassounternehmen(Erste) mehrere Mahnungen verschickt haben?
Eine Anfrage an die Schufa durch das neue Inkassounternehmen wurde schon gestellt(Anfrage zu einer laufenden Geschäftsbeziehung......)

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27 Antworten
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#1
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Ob die Forderung nun durch dich Verschuldet wurde oder nicht, ist erstmal irrelevant. Man tritt an dich heran und will Geld von dir. Hier müssten also beweise belegt werden dass DU wirklich nix mit den Schulden zu tun hast.

Der Verkauf von Inkassoforderungen ist normal.
Damit werden die Kosten nämlich schön weiter hochgetrieben & man wird wie eine Milchkuh einfach nur ausgepresst. Den auch das neue Inkassounternehmen will natürlich die restliche Forderung vom alten Inkasso + neue Gebühren vom neuen Inkasso. Ein Schneeballsystem.

Zitat:
Könnte das neue Inkassounternehmen einen Schufa-Eintrag(negativ Eintrag) veranlassen, weil ja damals der ursprüngliche Gläubiger und das Inkassounternehmen(Erste) mehrere Mahnungen verschickt haben?
Eine Anfrage an die Schufa durch das neue Inkassounternehmen wurde schon gestellt(Anfrage zu einer laufenden Geschäftsbeziehung......)

Ohne weiteres ist das nicht möglich. Um jemanden einen Schufaeintrag zu verpassen, müssen ganz genaue Voraussetzungen erfüllt werden. Nämlich §31 BDSG.
Eine Schufaabfrage ist da normal um zu schauen ob ggf. Pfändungen etc. bereits vorliegen.

Aber auch solch eine Abfrage eines Inkasso's lässt den Score bereits sinken.

Zitat:
Ich würde mit diesem Unternehmen so schnell wie möglich ein Vergleichsangebot aushandeln.

Bedenke dass auch eine solche Vereinbarung bzw. eine Ratenzahlung neue Kosten verursacht.
Mittlerweile werden hier horrende "Gebühren" berechnet. Zb. 80 € mehr zur Forderung nur weil man eine Ratenzahlung vereinbart.

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#2
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Hier müssten also beweise belegt werden dass DU wirklich nix mit den Schulden zu tun hast.

Abgesehen davon, dass der Satz grammatikalisch keinen Sinn ergibt, liegt die Beweislast nicht beim TE.

Zitat:
Aber auch solch eine Abfrage eines Inkasso's lässt den Score bereits sinken.

Nicht unbedingt.

___________________________________

An deiner Stelle, tim234 würde ich die Forderungsübersicht erstmal prüfen, bevor ich einen Vergleich aushandle. Meistens sind ja ein Haufen Unfuggebühren dabei.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat:
Abgesehen davon, dass der Satz grammatikalisch keinen Sinn ergibt, liegt die Beweislast nicht beim TE.

Grammatik sei mal dahingestellt, es war spät wie man sehen kann ^^
Warum sollte die Beweislast nicht beim TE sein? Das Inkasso geht ja direkt erstmal an den TE & wie viele Schuldner behaupten "Ich habe nix gemacht... ich habe keine Schuld". Kein Inkasso wird dann sagen "ja dann ist egal - Bye".

Auch solch einen Fall habe ich gerade hier liegen wo Amazon sich an sie wendet bzw Geld will obwohl sie nachweislich nichts bestellt hat aber sie die Rechnung bekommt. Momentan sind es 4 Stück.

Zitat:
Nicht unbedingt.

Das stimmt, richtig sollte der Satz lauten:
„Aber auch solch eine Abfrage eines Inkasso's kann den Score bereits sinken lassen."

Das Thema Schufa & Score ist ein anderes Thema. Geoscoring ist eig. verboten, wird aber betrieben.

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#4
 Von 
tim234
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Meine Befürchtung ist / war, dass das neue Inkassounternehmen aufgrund der Historie des Falles einen negativen Schufa Eintrag veranlasst.

Wie gesagt, ich hatte bei dem letzten Inkassounternehmen eine Ratenzahlung vereinbart, der ich immer nachgekommen bin.

Also ohne eine Mahnung von dem neuen Unternehmen dürfen sie keinen Schufa Eintrag veranlassen, oder?

Ist es möglich kostenlos rechtlichen Beistand zu holen?

Habt ihr sonst Tipps wie ich damit umgehen soll?

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#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Warum sollte die Beweislast nicht beim TE sein? Das Inkasso geht ja direkt erstmal an den TE & wie viele Schuldner behaupten "Ich habe nix gemacht... ich habe keine Schuld". Kein Inkasso wird dann sagen "ja dann ist egal - Bye".

Unfug. Inkassos schreiben ja auch nur bedrucktes Papier. Vor Gericht wird immer die Forderungsgrundlage überprüft und da hat logischerweise nicht die Beklagte Beweise vorzulegen, sondern der Kläger.

Zitat:
Meine Befürchtung ist / war, dass das neue Inkassounternehmen aufgrund der Historie des Falles einen negativen Schufa Eintrag veranlasst.

Einfach der Forderung wiedersprechen und dann kann die Forderung auch nicht eingetragen werden.

Zitat:
Ist es möglich kostenlos rechtlichen Beistand zu holen?

Nennt sich Prozesskostenhilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tim234
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Meine Befürchtung ist / war, dass das neue Inkassounternehmen aufgrund der Historie des Falles einen negativen Schufa Eintrag veranlasst.

Einfach der Forderung wiedersprechen und dann kann die Forderung auch nicht eingetragen werden.

Kann ich trotzdem Widerspruch einlegen, auch wenn ich beim alten Inkassounternehmen eine Ratenzahlung vereinbart hatte?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von tim234):
Kann ich trotzdem Widerspruch einlegen, auch wenn ich beim alten Inkassounternehmen eine Ratenzahlung vereinbart hatte?

Kann man.

Könnte nur nutzlos sein, je nachdem was da so alles in der Ratenzahlungsvereinbarung drinsteht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
tim234
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Irgendwie verstehe ich es nicht.
Kann jetzt das 2. Inkassounternehmen einen negativen Schufaeintrag veranlassen? Ich habe bisher von denen keine Zahlungsaufforderung etc bekommen. Habe von dem neuen Inkassounternehmen über die Schufa Anfrage erfahren.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von tim234):
Kann jetzt das 2. Inkassounternehmen einen negativen Schufaeintrag veranlassen?

Nur wenn die Bedingungen nach §31 BDSG vollständig erfüllt werden, insbesondere Abs. 2.
Eine bestreitete Forderung verhindert die Eintragung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
tim234
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann das neue Inkassounternehmen sich auf diesen Paragrafen beruhen und behaupten, das letzte Inkassounternehmen von denen Sie ja die Forderung aufgekauft haben, hatte mich damals gemahnt und somit wäre ein negativ Eintrag in der Schufa rechtens?
Bei dem alten Inkassounternehmen habe ich über einem Jahr die Raten immer pünktlich bezahlt. Davor wurde ich von denen gemahnt. Aber seit einem Jahr war alles mit der Ratenzahlung in Ordnung.

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Kann das neue Inkassounternehmen sich auf diesen Paragrafen beruhen und behaupten, das letzte Inkassounternehmen von denen Sie ja die Forderung aufgekauft haben, hatte mich damals gemahnt und somit wäre ein negativ Eintrag in der Schufa rechtens?

Wenn fertig bezahlt ist: Nein. Nachtreten ist nicht möglich.

Wenn noch nicht fertig bezahlt ist: Ja.

Es ist insoweit inhaltlich egal, ob die Forderung verkauft wurde oder nicht. Es kommt drauf an, ob sie bezahlt ist oder nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#12
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Wie gesagt, nach meiner Rechtsauffassung muss §31 BDSG vollständig erfüllt sein, so steht es dort auch geschrieben, bevor man einen rechtsgültigen Eintrag in die Schufa vornehmen lassen kann. Insbesondere der Abs. 2 muss erfüllt sein.

Dadurch dass die Forderung vom bisherigen Inkassos verkauft worden ist, müsstest du auch keine Ratenzahlung mehr an die leisten. Dein neuer Ansprechpartner ist nun das neue Inkasso & somit auch neue Konditionen ausgehandelt werden oder du bestreitest die restliche Forderung / neuen Gebühren.
Damit wäre der §31 Abs.2 (D) BDSG eigentlich nicht erfüllbar da du die Forderung bestreitest.

Persönlich würde ich das auch sogar machen, besonders dann wenn die Forderung beim alten Inkasso schon fast komplett bezahlt sein sollte, dann würde ich auch auf diese Konditionen bestehen & mir keine neuen Kosten aufdrücken lassen wollen. Sollte es der Fall sein dass die Forderung vom 1. Inkasso fast erledigt ist und das Inkasso die Forderung nun kurz vor Ende verkauft hat, dann kannst du davon ausgehen dass auch das 2. Inkasso das machen wird kurz vor Ende nachdem sie dich gemolken haben. Ein Teufelskreis & du wirst womöglich nie die Schulden loswerden.

Rechtens kann das definitiv nicht sein. Ich kenne aber keinen §-en oder Urteil der das verhindert.

@ mepeisen - was meinst du dazu?

-- Editiert von DStein am 23.09.2019 13:28

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Dein neuer Ansprechpartner ist nun das neue Inkasso

Überaus vermutlich.



Zitat (von DStein):
& somit auch neue Konditionen ausgehandelt werden oder du bestreitest die restliche Forderung.

Nur das es dafür schlicht an der Rechtsgrundlage fehlt. Kann also zum teuren Bumerang werden.



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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Damit wäre der §31 Abs.2 (D) BDSG eigentlich nicht erfüllbar da du die Forderung bestreitest.

Leider in sich logischer Unsinn. Und zwar aus einem einfachen Grund: Die Forderung ist hier via Ratenzahlung längst anerkannt. Das nun zu bestreiten, nachdem man sie anerkannt hat, ist rechtlich gesehen unsinnig.

Sollte das neue Inkasso neue Konditionen ausrufen, ist das natürlich unabhängig davon trotzdem ebenfalls Unsinn. Denn ein Vertrag gilt, auch über den Forderungsaufkauf hinaus. Das neue Inkasso hat sich, solange der Schuldner sich schadlos an die Vereinbarung hält, ebenfalls daran zu halten.

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#15
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Damit wäre der §31 Abs.2 (D) BDSG eigentlich nicht erfüllbar da du die Forderung bestreitest.

Leider in sich logischer Unsinn. Und zwar aus einem einfachen Grund: Die Forderung ist hier via Ratenzahlung längst anerkannt. Das nun zu bestreiten, nachdem man sie anerkannt hat, ist rechtlich gesehen unsinnig.
Ich meine ja auch nicht die komplette Forderung, sondern beziehe ich mich auf die neuen Kosten die das neue Inkasso in Rechnung stellt. Diese würde ich persönlich nicht anerkennen. Das die alte Forderung nicht anfechtbar ist, ist mir klar.

Zitat (von mepeisen):
Sollte das neue Inkasso neue Konditionen ausrufen, ist das natürlich unabhängig davon trotzdem ebenfalls Unsinn. Denn ein Vertrag gilt, auch über den Forderungsaufkauf hinaus. Das neue Inkasso hat sich, solange der Schuldner sich schadlos an die Vereinbarung hält, ebenfalls daran zu halten.
Welchen Sinn hat es dann eine Forderung zu verkaufen?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Welchen Sinn hat es dann eine Forderung zu verkaufen?

Banker nennen das "Portfoliobereinigung".

Entweder weil man sich von dem Geschäftsbereich trennen will, oder man benötigt schneller frisches Geld.


Bei Inkassos kommt noch der dritte Grund, man will die Leute weiter über den Tisch ziehen im dem man ihnen weis macht, es würden weitere Gebühren anfallen.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Danke für die Antwort. Wieder was gelernt.
Ist es eigentlich Rechtens eine "Ratengebühr" zu verlangen was viele Inkasso's machen wenn man eine Ratenzahlung abschließen will? Ich meine die Leute bieten das ja oft selber an.. aber 80.. 90 € an Aufschlag oben drauf zu packen... nur für eine Ratenzahlung.

Bei Otto, Mindfactory & Co, seriösen Firmen wenn man eine Ratenzahlung abschließt okay, aber sich so heftig an Schuldnern bedienen zu wollen...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
tim234
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die sehr kompetenten Antworten!!!!

Ich habe aber bloß eine Sache nicht verstanden. Das ist für mich wichtig, weil ich evtl mit dem neuen Inkassounternehmen verhandeln will.

Das alte Inkassounternehmen hatte mehrere Mahnungen ausgesprochen und am Ende wurde eine Ratenzahlung vereinbart. An diese habe ich mich dann gehalten.
Weder das Inkassounternehmen noch der ursprüngliche Gläubiger (Kreditkartenanbieter bzw. Bank) hat einen negativen Schufaeintrag veranlasst.

Kann jetzt das neue Inkassounternehmen sagen, das ich schon Mahnungen vom alten Inkassounternehmen erhalten habe(vor einem Jahr z.B.) und kann somit das neue Inkassounternehmen einen negativen Schufaeintrag begründen?

Oder müssen diese Mahnungen von dem neuen Inkassounternehmen kommen?

Falls ein negativer Schufaeintrag erfolgt, wie kann ich am besten ohne Rechtschutzversicherung dagegen vorhehen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Ist es eigentlich Rechtens eine "Ratengebühr" zu verlangen was viele Inkasso's machen wenn man eine Ratenzahlung abschließen will?

Derzeit ja, leider.

Deshalb sage ich immer: wer Raten zahlen will, braucht keine Genehmigung dafür - einfach machen.


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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von DStein):
Ist es eigentlich Rechtens eine "Ratengebühr" zu verlangen was viele Inkasso's machen wenn man eine Ratenzahlung abschließen will?

Derzeit ja, leider.

Deshalb sage ich immer: wer Raten zahlen will, braucht keine Genehmigung dafür - einfach machen.
Da kann man einfach nur den Kopfschütteln.
Die Regierung wollte ja sowieso gegen sowas mal vorgehen .. allgemein klare & neue Regeln gegen Inkasso's. Mal sehen wann. Hoffentlich bald.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Bedauerlicherweise verdienen die Aufsichtsgerichte nicht wirklich ihren Namen.


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Kann jetzt das neue Inkassounternehmen sagen, das ich schon Mahnungen vom alten Inkassounternehmen erhalten habe(vor einem Jahr z.B.) und kann somit das neue Inkassounternehmen einen negativen Schufaeintrag begründen?
Oder müssen diese Mahnungen von dem neuen Inkassounternehmen kommen?

Die Antwort hast du bereits bekommen. Wenn du bereits fertig bezahlt hast, darf es keinen Schufa-Eintrag geben. Egal wer noch Mahnungen schreibt.
Wenn noch nicht fertig bezahlt ist (also die ursprüngliche Hauptforderung) darf es einen Schufa-Eintrag geben. Egal ob noch eine Mahnung erfolgt. Der Verkauf ans zweite Inkasso ist irrelevant.

Zitat:
Falls ein negativer Schufaeintrag erfolgt, wie kann ich am besten ohne Rechtschutzversicherung dagegen vorhehen?

Das kommt drauf an, ob bereits bezahlt war.

Zitat:
Ich meine ja auch nicht die komplette Forderung, sondern beziehe ich mich auf die neuen Kosten die das neue Inkasso in Rechnung stellt. Diese würde ich persönlich nicht anerkennen. Das die alte Forderung nicht anfechtbar ist, ist mir klar.

Das ist aber für den Schufa-Eintrag irrelevant, solange die ursprüngliche Ratenzahlung noch nicht bezahlt wurde.
Das neue Inkasso kann so oder so keine neuen Kosten in Rechnung stellen (vorerst).

Zitat:
Welchen Sinn hat es dann eine Forderung zu verkaufen?

Nicht alles, was Inkassos so treiben, muss Sinn ergeben. Natürlich will man irgendwie melken. Manche lassen das halt mit sich machen. Vielleicht will man auch ein Paket notleidender Forderungen aufwerten. Wer weiß.

Zitat:
Ist es eigentlich Rechtens eine "Ratengebühr" zu verlangen was viele Inkasso's machen wenn man eine Ratenzahlung abschließen will? Ich meine die Leute bieten das ja oft selber an.. aber 80.. 90 € an Aufschlag oben drauf zu packen... nur für eine Ratenzahlung.

Ja und Nein. Sie lässt sich in der Tat über die Gesetze irgendwie begründen. Der Knackpunkt ist aber, dass das Gebühren sind, die erst mal grundsätzlich laut ZPO dem Gläubiger selbst zur Last fallen. Dass der Schuldner sie übernehmen MUSS, ist Unfug. Ansonsten kommt es halt drauf an, was man nun vertraglich vereinbart. Rein finanziell macht es aber keinen Sinn. Denn eine Titulierung über MB/VB und Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher ist stets billiger als eine Ratenzahlung beim Inkasso nebst Anerkennung all der lustigen Gebühren.

Zitat:
Deshalb sage ich immer: wer Raten zahlen will, braucht keine Genehmigung dafür - einfach machen.

Korrekt. Und wenn es wenige Raten sind, kriegt man das Inkasso auch noch solange in eine Diskussion verzettelt, bis es abbezahlt ist und bevor sie den gerichtlichen Weg einschlagen. Falls es doch soweit kommt, ist es trotzdem noch billiger.

Schufa-Einträge und ähnliches sind natürlich nervig. Wer sich damit aber "erpressen lässt", der zahlt halt über 100€ Unfug. Muss jeder mit sich und seiner Situation ausmachen.

Zitat:
Die Regierung wollte ja sowieso gegen sowas mal vorgehen .. allgemein klare & neue Regeln gegen Inkasso's. Mal sehen wann. Hoffentlich bald.

Ja, was soll man dazu noch groß sagen. Im Grunde bräuchte es eine Behörde, wie die BaFin oder die Bundesnetzagentur. Die auch durchgreift. Die Gerichte sind mit dieser Rolle einfach überfordert. Die haben ein anderes Selbstverständnis. Die eigentliche Schande ist, dass da die guten Reformansätze, die sogar teilweise vom BDIU vertreten werden (hört, hört), verschleppt werden. Einerseits will der BDIU Reformen, andererseits versucht er alles in seiner Lobbymacht, den Gesetzgeber davon abzubringen. Durch angebliche Selbstverpflichtungen usw. Obwohl genug Inkassos gar nicht dem BDIU angehören und obwohl der eigentliche Kern, diese absurden Vorgänge wie in diesem Beispiel (mehrfaches Schröpfen), sich nicht gehören.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
tim234
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe gestern die Forderung beim neuen Inkassounternehmen komplett beglichen.

Bis heute ist kein Schufa Eintrag erfolgt. Weder durch die beiden Inkassounternehmen noch durch ursprünglichen Gläubiger.

Kann jetzt das neue Inkassounternehmen einen negativen Schufaeintrag veranlassen? Die Forderung war nicht durch ein Gericht tituliert.
Es ergäbe ja keinen Sinn, wenn das neue Inkassounternehmen einen negativen Schufaeintrag veranlasst und dann wieder als erledigt markiert.

Wie schätzt Ihr die Lage ein?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Zitat (von tim234):
Kann jetzt das neue Inkassounternehmen einen negativen Schufaeintrag veranlassen?


Ich verweise auf Antwort #11

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
tim234
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

aber das neue Inkassounternehmen weiß nicht mal, ob der ursprüngliche Gläubiger einen negativen Schufaeintrag veranlasst. Wenn jetzt das neue Inkassounternehmen einen erledigt-Vermerk an die Schufa meldet, wird der ursprüngliche nicht einen negativ-Eintrag veranlassen, da es ja nicht bezahlt und der Vertrag gekündigt wurde damals aus diesem Grund? Oder müsste das neue Inkassounternehmen aus diesem Grund einen negativ-Eintrag veranlassen?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
tim234
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Forderung stammt ursprünglich aus einem Kreditkartenvertrag

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie oft willst du es denn noch hören? Wenn bisher nichts in der Schufa steht, darf auch nichts drin stehen. Auch kein Erledigt-Eintrag. Bezahlt ist bezahlt und damit ist der Fall durch.

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