Inkassounternehmen verlangt Generalvollmacht

11. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
JohnDoe123456789
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkassounternehmen verlangt Generalvollmacht

Sg. Damen und Herren,
ich habe ein Inkasso Unternehmen im Februar beauftragt und vorletzte Woche den Auftragsstatus erfragt. Das Unternehmen teilte mir mit, dass sie keinerlei Kontakt zum Schuldner aufbauen konnten. Nun bekam ich eine Nachricht, dass sie die Forderungen an ihren Rechtsanwalt übergeben werden, dazu müsse ich eine Generalvollmacht unterzeichnen. Durch meine Unterschrift ermächtige ich sozusagen den Rechtsanwalt Geld in Empfang zu nehmen.
Leider steht in der Vollmacht nicht mehr als ich erwähnt habe.
Ist der Vorgang bei Inkasso Unternehmen üblich?
Welche Verpflichtungen gehe ich damit ein?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

quote:
Ist der Vorgang bei Inkasso Unternehmen üblich?

Üblich ja, zielführend nein. Kostendopplung (Inkasso und Rechtsanwaltskosten) kann der Schulnder grundsätzlich ablehnen.
quote:
Welche Verpflichtungen gehe ich damit ein?

Das sollte man das Inkasso bzw. den Anwalt, der beauftragt werden soll, fragen.

Idealerweise beauftragt man den Anwalt direkt mit einer Klage. Allerdings machen das Inkassoanwälte erst als letztes in der Regel. An erster Stelle steht der eingene Profit des Inkassos und das bedeutet: Zusatzkosten generieren und erfinden.

Inkassobüros sind Rechtsdienstleister nach dem RVG. Ihnen ist zugestanden, Mahnbescheide zu beantragen. Dass Inkassobüros als Rechtsdienstleister für einen Mahnbescheid oder ein weiteres Mahnschreiben einen weiteren Rechtsdienstleister benötigen, ist auch rein logisch nicht einzusehen.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 11.06.2013 12:25

-- Editiert mepeisen am 11.06.2013 12:26

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JohnDoe123456789
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Nachricht!
Von Kostengenerierung kann hier nicht die Rede sein, alles hat seinen Preis und warum sollte das Inkassounternehmen keinen Betrag für die Dienstleistung verlangen?
Das beauftragte Unternehmen arbeitet auf Erfolgsbasis, wenn der Schuldner aber nicht bezahlt sind ja trotzdem Kosten (durch das Mahnverfahren) entstanden.
Ich habe meine vorgerichtliche Sachbearbeiterin gefragt ob für mich Kosten entstehen würden, diese versicherte mir aber, dass das nicht so ist. Diesen Bescheid werde ich mir noch schriftlich einholen, dass für mich keine Kosten entstehen, auch wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist.
Ich wollte mir hier aber noch eine weitere Meinung einholen. Was würden Sie in meiner Situation tun?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1825x hilfreich)

quote:
Was würden Sie in meiner Situation tun?


Einen richtigen Anwalt beauftragen, der mit Inkassobüros nichts zu tun hat. Womöglich ist bei dem Schuldner jetzt nichts mehr zu holen, denn Inkassobüros haben in der Regel eigene Auskunfteien. Durch eine Eintragung bei diesen bekommt der Schuldner keinen Kredit (mehr), um seine Verbindlichkeiten zu regeln. Man schießt sich sozusagen ins eigene Knie.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Von Kostengenerierung kann hier nicht die Rede sein, alles hat seinen Preis und warum sollte das Inkassounternehmen keinen Betrag für die Dienstleistung verlangen? <hr size=1 noshade>

Dagegen ist per se nichts einzuwenden. Allerdings steht demm zweierlei entgegen:

1. Das Inkassounternehmen ist Spezialist im Erfinden von Gebühren, die es faktisch gar nicht gibt. Gerne genommenes Beispiel sind die Kontoführungskosten.

2. Ganz praktisch haben Sie als Gläubiger eine Verpflichtung die deutschen Gesetze einzuhalten. Eines davon (§254 BGB ) besagt, dass Sie Kosten, die sie erst selbst mutwillig verursachen, nicht vom Schuldner einfordern dürfen. wenn Sie beispielsweise 20 Mahnschreiben verschicken, bevor sie vor Gericht ziehen, wird Sie der Richter fragen, wieso sie das Briefporto von 20 Mahnschreiben ersetzt bekommen wollen, eines hätte beispielsweise genauso gereicht.
Wer Inkassobüros ohne eigene Mahnung beauftragt, auch der begibt sich auf sehr sehr dünnes Eis.

Als Gläubiger hat man somit bei der Wahl der Mittel gerade keine Narrenfreiheit. Kostendopplung sieht die Vergütungsverordnung für Rechtsdienstleister nicht vor. Wenn man 10 Anwälte mit seiner Vertretung beauftragt, heisst das nicht, dass der Gegner alles bezahlen muss. Wenn man mit seinem Anwalt einen Stundensatz von 1000€ vereinbart, muss das der Gegner auch nicht bezahlen usw.

quote:<hr size=1 noshade>Das beauftragte Unternehmen arbeitet auf Erfolgsbasis, wenn der Schuldner aber nicht bezahlt sind ja trotzdem Kosten (durch das Mahnverfahren) entstanden. <hr size=1 noshade>

Die Gerichtskosten, sowie die eine Kostennote RVG für das Beantragen eines gerichtlichen Mahnbescheides, da raten wir auch jedem Schuldner, diese zu bezahlen. Inkassogebühren, Kontoführungskosten und was auch sonst noch das Inkassobüro erfindet, da raten wir, das gerade nicht zu bezahlen.

Gegenfrage: Was würden sie tun, wenn es die Inkassobüros nicht gäbe? Sie würden vielleicht eine zweite Mahnung verschicken. Macht Briefporto und Papierkosten. Dann? Würden sie einen Mahnbescheid beantragen, das kann jeder Kaufmann problemlos selbst. Dazu muss man kein Jurist sein. Jeder, der eine Mahnung schreiben kann, kann einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
Für den Schuldner bedeutet das: Maximal Gerichtskosten und Briefporto als Verzugsschaden.
Dann? Gehen sie zu einem Anwalt und beauftragen ihn mit einer Klage.

Im "Optimalfall" also hat der uneinsichtige Schuldner also die Kosten für eins zwei Briefe zu erwarten, einmal Gerichtskosten/Mahnbescheid, sowie die Kosten für das Gerichtsverfahren. Das war es schon.
Für weitere Kostenpunkte gibt es keine rechtliche Gründe, sondern (wie mittlerweile eine Reihe Gerichte Urteilen) mit der Schadensminderungspflicht ein Verbot.


Ein Beispiel aus meiner Praxis.
Ein Schuldner gerät in finanzielle Schieflage. Der Auslöser sei egal, es ist so passiert. Er kann einen Kredit nicht mehr bedienen. Die Bank kündigt den Kredit, errechnet eine Vorfälligkeitsentschädigung und Strafe jenseits von gut und böse. Das sei ihr erlaubt (obgleich evtl. sittenwidrig, der Porzess läuft noch).
Die Bank lässt pfänden (Gehaltsabtretung). Das Geld wird aber aus verschiedenen Gründen bei Gericht hinterlegt. Natürlich will die Bank sofort das Geld, verhandelt unbemerkt vom Schuldner mit anderen Banken, erreicht Freigaben. Der Schuldner, naiv wie er ist, glaubt an das Entgegenkommen, will alle zu 100% befriedigen, erbittet nur eine akzeptable Ratenzahlung.
Die Bank nun hat nichts besseres zu tun, trotz der Pfändungen und der ungeklärten Situation, ein Inkasso zu beauftragen. Das macht nichts anderes als ein Mahnbescheid auszufüllen (5 Minuten Arbeit, die die Bank auch hätte erledigen können). Da der Schuldner widerspricht, folgt eine richtig kurze Diskussion mit dem Inkassobüro, dann kommt die angeschlossene Kanzlei, zerrt den Schuldner vors Landgericht.
Beim Schuldner war längst die Zahlungsufähigkeit erreicht, das doch recht hohe Gehalt stand einem PKH-Antrag im Weg. Ergebnis: Die Bank hat bei vollem Bewusstsein den Schuldner ausgeblutet, ihn an den Rande der Insolvenz getrieben, um am Ende statt der ihr ursprünglich zustehenden ca. 15tsd € die Kosten so hochzuschrauben (weitere Zinsen, Inkassokosten, Gerichtskosten, Anwaltskosten), dass nunmehr über 20tsd € zusammengekommen sind.
Die übrigen Gläubiger mussten darauf reagieren, ihrerseits auf rund 50% der Forderung verzichten, um die Privatinsolvenz zu vermeiden. Die für eine Immobilie angeschlossene Bank hat kurzerhand wietere Gebühren gestrichen und Teile der Dispo-Schuld geschenkt, um die Insolvenz zu vermeiden.

Mir kann niemand erzählen, dass dieses Modell mit Inkassos wirklich Sinn ergibt. Das ist pure Kostentreiberei. Immer. Ansonsten wäre es Unsinn. Das sind Wirtschaftsunternehmen, die ihren eigenen Gewinn maximieren. Das tun sie, indem sie so viel Geld herauspressen, wie nur geht. Nach uns die Sintflut, ist doch egal, wenn der Schuldner ins Chaos gestürzt wird, hauptsache wir haben unser Geld...

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#5
 Von 
JohnDoe123456789
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich danke Ihnen für diesen Beitrag. Ich habe in meinem ersten Schreiben nicht erwähnt, dass der Schuldner und ich den Hauptwohnsitz in Österreich haben. Ich weiß nicht ob es zwischen dem österreichischem Recht und dem deutschen Recht große Unterschiede gibt, wollte es dennoch anmerken.
Ich habe erneut Rücksprache mit dem Geschäftsführer des Inkassounternehmens gehalten und konnte mich darauf einigen, die Generalvollmacht vorerst nicht zu unterschreiben. Wir haben außerdem beschlossen dem Schuldner eine vorgerichtliche Anwaltsmahnung zu zusenden, hoffentlich zieht der Schuldner dann endlich seinen Kopf aus dem Sand und nimmt Kontakt auf.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

quote:
Ich weiß nicht ob es zwischen dem österreichischem Recht und dem deutschen Recht große Unterschiede gibt, wollte es dennoch anmerken.

Die Hauptunterschiede liegen zunächst in der Art und Weise, wie Rechtsanwälte abrechnen (dürfen). Die sind oftmals deutlich teurer als in Deutschland. Mehr wiess ich nicht.

Ja, das ist eine wertvolle Info, denn damit würde ich gerne meine kompletten Beiträge zurückziehen, da ich nicht wirklich weiß, was Inkassos in Österreich dürfen und was nicht und was in Österreich als erstattungsfähig gilt und was nicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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