Inkassoverfahren Bahn Card Universum Inkasso - Mahnungen wurden nicht weiter zugestellt

19. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
masterfabbel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoverfahren Bahn Card Universum Inkasso - Mahnungen wurden nicht weiter zugestellt

Guten Tag,

ich komme gleich zum Punkt:

Ich habe letzte Woche Donnerstag einen Brief vom Inkassounternehmen Universum erhalten. Dabei ging es darum, dass ich die Gebühren meiner 50er Bahncard nicht bezahlt habe und nun Inkasso Verfahren gegen mich läuft.
Ich bin letztes Jahr 2 Mal umgezogen. Einmal von Bayern nach Karlsruhe und innerhalb von Karlsruhe noch einmal. Dazu habe ich es vergessen, meine Kontodaten im Bahncard Konto dem neuen Konto in Karslruhe anzugleichen - jedoch war meine Kreditkarte im Bahncard Konto korrekt hinterlegt, wo ich immer meine Fahrkosten mit bezahle. Ich bin davon ausgegangen, dass es darüber einfach ausgebucht wird......

Fakt: Diese Gebühren konnten nicht abgehoben werden, da mein altes Giro-Konto aufgelöst wurde und damit die Lastschrift nicht durchgeführt werden konnte. Hätte ich demnach im Bahncard Online Konto anpassen müssen, was ich aber vergessen habe.

Nun ist es so, dass ich nur ein einziges Mal eine Mahnung erhalten habe - danach jedoch nicht mehr. Das wird höchstwahrscheinlich mit meinem Umzug zusammenhängen. Jedoch habe ich gerade mit meinem Vorvermieter telefoniert (Wohnheim mit 200 Wohnungen) und ihn gefragt, ob etwas in meinem Namen dort nach meinem Umzug noch angekommen wäre.
Sein Aussage: Ich habe keine Ahnung, da Ihr Name bereits weg ist. Nach diesem Umzug ist mein Name nirgends mehr vorhanden und überall entfernt worden. Somit hätte die Post diesen Brief normalerweise gar nicht zustellen können.

Das haben sie aber gemacht, weil ich bei der DB angerufen habe und gefragt habe, warum ich eigentlich keine Mahnungen mehr erhalte und stattdessen gleich das Inkasso ankommt.
Antwort: Es kam nichts zurück, dass sie nicht mehr dort wohnen würden. Alles wurde sozusagen zugestellt. Aber auch er konnte es nicht direkt nachschauen, OB WIRKLICH alle Mahnungen verschickt wurden.

Schön, nur habe ich das nie erhalten. Und die Mahnungen sind höchstwahrscheinlich auch nicht mehr vorhanden...

Ist meine AKTUELLE Adresse nun richtig hinterlegt im Bahncard Konto - Ja, das ist sie. Und das schon seit Monaten - da sie in Kombination mit meinem aktualisierten Ausweis ja übereinstimmen muss. Daher habe ich das gleich angepasst. Müsste etwa im September 2016 geschehen sein, da ich mich zu diesem Zeitpunkt umgemeldet habe.

Nur hätte ich mich, laut dem DB Mitarbeiter, auch im Servicecenter der DB melden sollen und dort offiziell und nachträglich meine Kontaktdaten ändern sollen.... m.M.n. eine Zumutung, wenn die Bahn sowohl meine Handynummer, Mailadresse als auch neue Hausadresse im Bahncard Konto hat - und ich darunter jederzeit erreichbar bin!

Nun zum Inkassoverfahren:

Frankfurt: 14.06.2017

Forderung der DB Vertrieb GmbH
zur Bahncard Nummer xxxxxxxxxxxxxxxxx / Laufzeitbeginn: 13.10.2016
Vertragsdatum: Spätestens am 13.10.2016
Vertragskonto: xxxxxxxxx

69,00 EUR Hauptforderung (Bahncard)
2,50 EUR Mahngebühren (DB)
1,62 EUR Zinsen

49,50 EUR Inkassogebühr
9,90 EUR Auslagenpauschale
8,50 EUR Ermittlungskosten

Gesamtforderung: 141,02
DB: 73,12 EUR
Inkasso: 67,90 EUR

Ja... was soll ich sagen. Ich fühle mich etwas blöd dabei - nur habe ich durch den Umzugsstress diesen Fall einfach aus den Augen verloren. Aber es sind nur 69 EUR - eine Summe, die ich nach der 2ten Mahnung auf jeden Fall bezahlt hätte, weil ich es wirklich vergessen habe (Kontodaten anpassen etc. ). Diese Mahnung kam aber nicht an.

Was meint ihr, wie ich dort vorgehen soll?

Vielen Dank für euer Feedback.

Viele Grüße
masterfabbel

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von masterfabbel):
Nun ist es so, dass ich nur ein einziges Mal eine Mahnung erhalten habe - danach jedoch nicht mehr.


Eine reicht ja auch. Und die neue Bahncard hat man auch erhalten. Was ist mit einem Nachsendeauftrag?



Zitat (von masterfabbel):
Nur hätte ich mich, laut dem DB Mitarbeiter, auch im Servicecenter der DB melden sollen und dort offiziell und nachträglich meine Kontaktdaten ändern sollen.... m.M.n. eine Zumutung, wenn die Bahn sowohl meine Handynummer, Mailadresse als auch neue Hausadresse im Bahncard Konto hat - und ich darunter jederzeit erreichbar bin!


Steht aber so in den 212 Seiten AGB, schriftlich oder telefonisch. Finde ich auch merkwürdig, aber egal. Bankverbindung hätte geändert werden müssen wegen SEPA-Mandat.


Zitat (von masterfabbel):
Was meint ihr, wie ich dort vorgehen soll?


Erstmal Hauptforderung, Mahngebühren, Zinsen und Ermittlungskosten zahlen. Allerdings direkt an die Bahn.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
masterfabbel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Retels,

danke für die Antwort!
Wenn ich es überweise: Wo erhalte ich denn die Kontodaten? In meinem Bahncard Account bekomme ich sie nicht, weil dort die Ansicht dazu wegen der Inkassogeschichte gesperrt ist.

Wie kann man denn an so etwas noch herankommen?

Und wenn ich es überweise: Was für Argumente kann ich denn bringen, damit ich das Inkasso Unternehmen nicht bezahlen muss?

Viele Grüße
masterfabbel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Die Forderung ist völlig gerechtfertigt, eine Mahnpflicht besteht nicht, weil die DB ein genaues Zahlungsziel auf die Rechnung schreibt und du durch die Lastschriftrückgabe automatisch in Verzug bist.
Wenn du das Risiko eingehen willst solltest du zumindest die Ermittlungskosten direkt ans IB zahlen, da diese auch die Adressermittlung durchgeführt haben.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
weil die DB ein genaues Zahlungsziel auf die Rechnung schreibt

Die Rechnung gehört nicht zum Vertrag und begründet keinen Verzug gemäß BGB. So sieht es der BGH. Bitte keine Märchen verbreiten ;-)

Zitat:
und du durch die Lastschriftrückgabe automatisch in Verzug bist.

Das sehen Gerichte und die Fachliteratur allerdings durchaus so. Wobei das begründet wird durch eine "Selbstmahnung" und darüber dass die Bank einen ja informiert. Wenn die Bank einen aber nicht informiert, weil das Konto nicht mehr existiert, fragwürdig.

Da man aber laut TE eine Mahnung erhalten hatte, war man so oder so im Verzug. Die Argumentation über Fristen in Rechnungen oder Selbst-Mahnung per Lastschrift ist damit irgendwie überflüssig. Und eine zweite oder dritte Mahnung ändert an dem Verzug auch nichts mehr.

Zitat:
Wenn du das Risiko eingehen willst solltest du zumindest die Ermittlungskosten direkt ans IB zahlen, da diese auch die Adressermittlung durchgeführt haben.

Wenn man wirklich mal das Risiko beurteilen würde, müsste man sich wirklich noch mal den genauen Zeitablauf anschauen. Spannend ist die Frage, wann die Bahncard/Mahnung kam und wann die aktuelle Adresse vom TE hinterlegt wurde. Sprich: Musste es jemals eine Adressermittlung geben?

Die zweite Frage ist: Wenn ein gültiges Zahlungsmittel (Kreditkarte) hinterlegt war, was funktionierte, hätte die Bahn dann nicht darüber abbuchen können?

Ich würde das nicht unbedingt vor Gericht klären wollen, wer weiß, ob die Bahn das vor Gericht klären will...


-- Editiert von mepeisen am 20.06.2017 10:37

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Da er die neue Adresse nicht der richtigen Stelle mitteilte war die Anschriftsermittlung lt Bahn notwendig. Ob diese damit vor Gericht durchkäme darf bezweifelt werden.

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