Guten Abend,
ich hab ein ganz blödes Problem.
Am Freitag erhielt ich einen Brief bzgl eines Inkassoverfahrens wegen überfälliger Forderung.
Es geht darum, dass ich die 62,-€ für meine BahnCard nicht gezahlt hätte. (Gesamtforderung: 132,77€ )
Die BahnCard wurde jedoch meinerseits fristgerecht und ordnungsgemäß zum 15.10.2018 gekündigt.
Der Brief wurde per Post (leider ohne Einschreiben) nach Frankfurt zum BahnCardService geschickt.
Im November kam eine Mahnung der DB. Ich schrieb eine Email an die DB, dass ich bereits gekündigt habe (die Kündigung liegt auch als Kopie vor). Also Antwort kam lediglich, dass die Kündigung für nächstes Jahr vermerkt worden sei.
Ich schrieb erneut, dass ich jedoch fristgerecht und ordentlich zum 15.10.18 gekündigt habe.
Darauf kam dann keine Nachricht mehr und nun ohne Vorwarnung ein Brief des Inkassounternehmens.
Die Kündigung, sowie die Emailverläufe habe ich vorliegen.
Muss ich trotzdem zahlen, obwohl ich die BahnCard fristgerecht gekündigt habe
und nun sogar noch Inkassogebühren?
Vielen Dank im Voraus :-)
-- Editiert von fb507454-98 am 21.01.2019 20:03
Inkassoverfahren - BahnCard trotz Kündigung
21. Januar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 21. Januar 2019 | 20:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoverfahren - BahnCard trotz Kündigung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Januar 2019 | 05:03
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Wie genau war deren Antwort formuliert? Haben sie dir bestätigt, den Brief erhalten zu haben? Du hattest den Brief rechtzeitig abgeschickt?
#2
Antwort vom 5. April 2019 | 18:13
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
du kannst sogar per e-mail Kündigen
Und am besten tust du das auch
Du solltest auch die Bestätigung einfordern
Per Post am Besten so das genug Zeit ist
Es ist schwer zu beweisen das du eine Kündigung geschrieben hast
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. April 2019 | 07:00
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Höre doch mal auf, hier zu spammen und ständig alte Themen vorzuholen.
Und jetzt?
Schon
268.229
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
13 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
8 Antworten
-
10 Antworten
Top Inkasso Themen
-
33 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten