Inkassoverfahren - Bahncard aber nie erhalten

5. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Skybully
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoverfahren - Bahncard aber nie erhalten

Hallöchen,

Durch meine Eltern habe ich gerade erfahren, dass ich anscheinend ein Inkassoverfahren wegen "überfälliger Forderung" am Hals habe.
Ich hatte ab 2016 eine Bahncard 50 Student bei der DB beantragt und bis 2018 genutzt. Dann für 2019 die Rechnung erhalten (per E-Mail, zu dem Zeitpunkt schon umgezogen), aber Bahncard kam nie und auch keine Mahnung oder ähnliches, deswegen habe ich das ganze etwas aus den Augen verloren bzw. für mich war das ganze geklärt. Ich meine mich erinnern zu können, dass ich die Jahre davor auch erst überweisen musste und dann die Bahncard erst bekam (steht auch so in der Rechnung), obwohl überall sonst steht, es geht andersherum. Leider habe ich auch nie die Bahncard gekündigt, eben weil ich von denen nie wieder was gehört hab (außerhalb von den Rechnungen).

Naja, auf jeden Fall handelt es sich hier um die Bahncard von 2019, also wird der ganze Spaß wahrscheinlich auch auf die von 2020 hinauslaufen.
Die Hauptforderung beläuft sich auf 69€
Mahngebühren 2,50€
Zinsen 2,96€

Geschäftsgebühr 49,50€
Auslagenpauschale 9,90€
Ermittlungskosten 8,50€

Gesamtforderung 142,36€

Das alles vom Inkassounternehmen Universum natürlich.

Zusätzliche Infos: ich habe mich Mitte diesen Jahres komplett aus Deutschland abgemeldet und lebe seitdem auch nicht mehr dort. Desweiteren habe ich die Bahncard(s) nie erhalten und auch keine Mahnung oder ähnliches. Wie gesagt steht in meinen Rechnungen, dass ich die Bahncard erhalte, wenn ich gezahlt habe.
Jetzt bin ich mir nicht sicher, was ich zu tun habe. Natürlich will ich erstmal ungern für einen Service zahlen, den ich nie erhalten habe, und auch nicht das Inkassounternehmen, aber ich hätte das ganze auch gern schnell geklärt, da ich im Moment nicht allzu viel Zeit habe (trotzdem überwiegt bei mir der Wunsch nicht zu zahlen).
Was mache ich jetzt am besten? Ich habe DB eine Mail geschickt um zu fragen, ob sich wegen der 2020 Bahncard noch was machen lässt bzgl. Sonderkündigungsrecht.

Das ist jetzt alles ist schon ziemlich doof und ich sehe ein, dass ich zu naiv war (wieder was dazu gelernt), aber wenn es geht würde ich die Summe gern so klein halten wie es nur geht, da das Geld jetzt auch nicht gerade im Überfluss ist.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und schon Mal viele Dank für eure Antworten.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Variante A) Die Eltern bringen die Briefe ungeöffnet zur Post und verweigern dort die Annahme Mit Hinweis: Lebt nicht bei uns.

Variante B) Du meldest dich beim Inkasso mit der korrekten Adresse und weist darauf hin, dass du nie die Bahncard erhalten hast und dass es für eine Nicht-Leistung auch kein Geld gibt.

Dann würde ich abwarten, wie sie reagieren.

Zitat:
Ich habe DB eine Mail geschickt um zu fragen, ob sich wegen der 2020 Bahncard noch was machen lässt bzgl. Sonderkündigungsrecht.

Welches Sonderkündigungsrecht sollte das denn sein?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Skybully
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@mepeisen, danke für die schnelle Antwort! Eltern zur Post schicken würde ich ungern, da eh schon genug zu tun ist und ich sie nicht zusätzlich belasten möchte.

Gerade Mal nachgeschaut und dieses Sonderkündigungsrecht gilt nur für Internet- und Telefonieverträge (§46 im Telekommunikationsgesetz). Ich wusste nur noch, dass ich für einige Verträge die Abmeldebescheinigung einreichen konnte um früher rauszukommen. Aber dann wird das wohl nichts.

Auf jeden Fall danke schon Mal für die hilfreichen Tipps - ich werde die zweite Variante ausprobieren und hoffe damit Erfolg zu verzeichen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(632 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Skybully):
Die Hauptforderung beläuft sich auf 69€
Mahngebühren 2,50€
Zinsen 2,96€
Geschäftsgebühr 49,50€
Auslagenpauschale 9,90€
Ermittlungskosten 8,50€
Gesamtforderung 142,36€

Das alles vom Inkassounternehmen Universum natürlich.
Masseninkasso.
Hier wären nur zu bezahlen: HF + Mahngebühren, sofern postalisch auch von der DB eine Mahnung erhalten + Zinsen.

Die "Geschäftsgebühr" ist unzulässig. Hier wären 15,00 Inkasso + 3,00 Auslagen zu bezahlen.
Ermittlungskosten... wofür? Deine Adresse scheint ja bekannt zu sein da du die Bahncard ja bisher erhalten hast. Hier wären diese also zu ignorieren bzw. sagst du, du hast dich in DE abgemeldet.
Also an die alte Adresse, also zu deinen Eltern?

Ich würde die HF + Mahngebühren (sofern zulässig) direkt an die DB bezahlen.
Zinsen müsste man ausrechnen, aber 3 € sind jetzt nicht die Welt. Diese + Inkassogebühr + Auslagen (15 + 3) Zweckgebunden an das Inkasso bezahlen.

- Du kannst aber auch wie mepeisen schon sagte, abwarten.
In jedem Fall sind keine 142,36 € zu bezahlen.

-- Editiert von DStein am 05.12.2020 23:24

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Variante B) Du meldest dich beim Inkasso mit der korrekten Adresse und weist darauf hin, dass du nie die Bahncard erhalten hast und dass es für eine Nicht-Leistung auch kein Geld gibt.

Mittlerweile hat die DB die Bahncard weitgehend auf Vorkasse umgestellt - die BC wird erst verschickt, nachdem bezahlt wurde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Mittlerweile hat die DB die Bahncard weitgehend auf Vorkasse umgestellt - die BC wird erst verschickt, nachdem bezahlt wurde.

Dann möge die Bahn doch erst mal beweisen, wie man wirksam den Vertrag umgestellt hat ohne Bestätigung des Kunden ;-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Skybully
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Mittlerweile hat die DB die Bahncard weitgehend auf Vorkasse umgestellt - die BC wird erst verschickt, nachdem bezahlt wurde.


Zitat (von mepeisen):
Dann möge die Bahn doch erst mal beweisen, wie man wirksam den Vertrag umgestellt hat ohne Bestätigung des Kunden ;-)


Stimmt, ich habe eben nachgeschaut in den Rechnungen und erst in der von 2020 steht zusätzlich mit "Ihre Bahncard erhalten Sie spätestens 2 bis 3 Wochen nach Zahlungseingang.", davor war nie die Rede davon, aber ich meine einmal aus Versehen etwas später bezahlt zu haben und dadurch auch die Bahncard auch erst später erhalten habe. Hat eventuell etwas damit zu tun, dass es der Studenten Tarif ist.

Kann ich da jetzt trotzdem noch mit Variante B was erreichen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Kann ich da jetzt trotzdem noch mit Variante B was erreichen?

Kaum.
Sie müssen beweisen, dass die DB Ihnen in den Jahren davor die BC stets vor der Bezahlung zugeschickt hat - aber selbst dann wird es vermutlich nichts nutzen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Sie müssen beweisen, dass die DB Ihnen in den Jahren davor die BC stets vor der Bezahlung zugeschickt hat - aber selbst dann wird es vermutlich nichts nutzen.

Ähhhm. Nö. Die Bahn muss beweisen, dass Vorkasse vertraglich vereinbart war.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Bei der Bahncard ist seit 25 Jahren vereinbart, dass sie spätestens am Vortag des Geltungsbeginns bezahlt sein muss. Das war noch nie anders.
Es scheint aber Kunden zu geben, bei dem die BC schon vor Zahlungseingang zugeschickt wird.
Und es scheint Kunden zu geben, bei dem die BC erst nach Zahlungseingang zugeschickt wird.
Einen Anspruch, dass man die BC schon vor Bezahlung zugeschickt bekommt, war in den Bahncard-Bedingungen noch nie enthalten.

Aber das ganze führt doch zu nichts. Denn wahrscheinlich wurde die BC sogar zugeschickt - nur an die alte Adresse und ist dann von der Post an die DB retourniert vorden. Im Eingangsbeitrag ist erwähnt, dass der Fragesteller umgezogen ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Bei der Bahncard ist seit 25 Jahren vereinbart, dass sie spätestens am Vortag des Geltungsbeginns bezahlt sein muss.

Das ist je nach Formulierung aber bloß die Fälligkeit. Das hat aber doch mit reiner Vorkasse nichts zu tun.
Außerdem steht doch oben, dass die Bahn das erst kürzlich komplett auf Vorkasse umgestellt habe.
Zitat:
Einen Anspruch, dass man die BC schon vor Bezahlung zugeschickt bekommt, war in den Bahncard-Bedingungen noch nie enthalten.

So rum funktioniert es nicht. Dieser Anspruch ergibt sich ganz grundsätzlich in jedem Abo-Verhältnis. Wir gesagt: Vorkasse muss als solches vereinbart sein.
Zitat:
Aber das ganze führt doch zu nichts. Denn wahrscheinlich wurde die BC sogar zugeschickt - nur an die alte Adresse und ist dann von der Post an die DB retourniert vorden. Im Eingangsbeitrag ist erwähnt, dass der Fragesteller umgezogen ist.

Das ist wohl vom Ablauf her richtig. Nur wieso soll das nichts bringen? Die Bahn ist deswegen ja nicht von ihrer Leistung befreit.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Nur wieso soll das nichts bringen? Die Bahn ist deswegen ja nicht von ihrer Leistung befreit.

Wenn die Bahn die BC an die alte Adresse versandt hat, hat sie doch schon geleistet.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wenn die Bahn die BC an die alte Adresse versandt hat, hat sie doch schon geleistet.

Und die Bahn kann das beweisen? ;-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Wenn die BC als unzustellbar zurückgekommen ist: Ja.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen