Inkassoverfahren UNIVERSUM Teil 2

5. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kemnitz23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkassoverfahren UNIVERSUM Teil 2

Moin alle miteinander.

Dies ist mehr oder weniger ein Update zu diesen Beitrag.

Ich hab jetzt ein weiteren Brief erhalten der folgendes besagt:

Zitat:
wie Ihnen bekannt ist, hat uns die Universum Finance GmbH mit der Beitreibung der überfälligen Forderung beauftragt. Trotz Mahnungen haben Sie die geltend gemachte Forderung bis heute nicht bezahlt.
Begleichen Sie - im eigenen Interesse - den Gesamtbetrag in Höhe von

80,81 EUR bis spätestens 13.03.2019


auf: (BANK DATEN).

Nach Ablauf der genannten Frist werden wir einen Rechtsanwalt beauftragen, die Forderung gerichtlich geltend zu machen und die Zwangsvollstreckung gegen Sie einzuleiten. Neben den bereits entstandenen Kosten für unsere Tätigkeit wäre dies mit weiteren Kosten und Unannehmlichkeiten für Sie verbunden.

Ein solches gerichtliches Verfahren kann sich außerdem negativ auf ihre allgemeine Kreditwürdigkeit auswirken.


Hört sich für mich alles nach leeren Drohungen an, aber ich wollte mir noch ein paar Meinungen dazuholen.
Ich hab die Hauptforderung ja bezahlt plus Mahngebüren, und sehe nicht ein dass ich den rest auch noch bezahlen soll.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Nach Ablauf der genannten Frist werden wir einen Rechtsanwalt beauftragen, die Forderung gerichtlich geltend zu machen und die Zwangsvollstreckung gegen Sie einzuleiten. Neben den bereits entstandenen Kosten für unsere Tätigkeit wäre dies mit weiteren Kosten und Unannehmlichkeiten für Sie verbunden.
Ein solches gerichtliches Verfahren kann sich außerdem negativ auf ihre allgemeine Kreditwürdigkeit auswirken.

Ab zur Polizei. Strafanzeige wegen Nötigung. Das ist nämlich eine vollkommen absurde Drohung. Hier fehlt völlig der relativierende Satz, dass du dem Ganzen auch widersprechen kannst und dass dann nichts passiert. Die tun so, als hättest du gar keine Möglichkeit, dich zu wehren. Das ist angesichts der Sachlage (Überfallinkasso) und längst bezahlter Hauptforderung mit Mahnkosten heftig.

Dem Inkasso würde ich dann schreiben "Wertes Inkasso. Ich habe ihre Mitarbeiter soeben angezeigt. Sie wissen, wieso. Weitere Details können Sie der Anzeige entnehmen. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich bestreite, dass sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen. Stattdessen handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um echtes/unechtes Factoring im Sinne des BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17 .
Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen mit Gläubiger geschlossenen Vertragswerkes, eines ausführlichen Tätigkeitsnachweises und eines Kontoauszuges, dass die Inkassokosten in meinem Fall vom Gläubiger bezahlt wurden, das Gegenteil nachzuweisen."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Kemnitz23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hab eine Antwort von denen erhalten:

Zitat:
In Beantwortung Ihrer schriftlichen Reklamation nehmen wir wie folgt Stellung:

Nach den derzeit vorliegenden Unterlagen besteht die abgetretene Forderung zu Recht. Die Zahlung ist nachweislich in Zahlungsverzug, so dass die Abtretung der Forderung zu Recht erfolgte.

Inkassokosten sind bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zustehenden Vergütung erstattungsfähig. Diese von der Rechtsprechung entwickelte Leitlinie findet seit dem 09. Oktober 2013 ihre gesetzliche Grundlage in § 4 Abs. 5 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG). Inkassokosten werden von der Rechtsprechung und den Mahngerichten als Verzugsschaden des Gläubigers bis zur Höhe einer sog. 1,3 Regelgebühr zzgl. Auslagenpauschale in Höhe von 20% der Gebühr (max. jedoch 20,00 EUR) anerkannt. Grundlage der Gebührenberechnung ist der Gegenstandswert d. h. die Forderungshöhe des Inkassoauftrags. Dies ergibt sich - in Bezug auf die Geltendmachung des Verzugsschadensersatzanspruches - aus § 4 Abs. 5 Sat 1 RDGEG i. V. m. Nr. 2300 und Nr. 7002 VV RVG.

Ihren Einwand sehen wir hiermit als erledigt an. Wir erwarten die Zahlung des offenen Forderungsbetrages in Höhe von 80,82 EUR bis zum 24.03.2019. Sollten Sie nicht fristgerecht zahlen, werden wir weitere Maßnahmen in die Wege leiten.


Was soll ich machen? Ich kann mir ein Gerichtsverfahren echt nicht leisten. :sad:

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Was soll ich machen? Ich kann mir ein Gerichtsverfahren echt nicht leisten

Warst du denn bei der Polizei?
Ich würde nichts weiter machen. Das ist nur ein Bluff von denen. Das geht im Normalfall nie vor Gericht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Kemnitz23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Was soll ich machen? Ich kann mir ein Gerichtsverfahren echt nicht leisten

Warst du denn bei der Polizei?
Ich würde nichts weiter machen. Das ist nur ein Bluff von denen. Das geht im Normalfall nie vor Gericht.


Ja, hab Strafanzeige erstattet.
Ich hoffe, du hast Recht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich kann dir nichts versprechen, aber der AK Inkassowatch hat damit durchaus positive Erfahrungen gemacht, ja.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Kleemenzius
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen!

Zitat (von Kemnitz23):
Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Was soll ich machen? Ich kann mir ein Gerichtsverfahren echt nicht leisten

Warst du denn bei der Polizei?
Ich würde nichts weiter machen. Das ist nur ein Bluff von denen. Das geht im Normalfall nie vor Gericht.


Ja, hab Strafanzeige erstattet.
Ich hoffe, du hast Recht.


Aus aktuellem Anlass bin ich auf diesen Dialog gestoßen und wüsste gern:
Hatte mepeisen recht oder gab es noch weitere Briefe vom Universum bzw. der Polizei bezügl. Strafanzeige?

Fuß zum Gruß,
Klee

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