Inkassoverfahren ohne vorherige Mahnung

24. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
KingKomSW
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Inkassoverfahren ohne vorherige Mahnung

Hallo, bin neu hier und habe mal eine Frage.

Ich bin im November letzten Jahres umgezogen und habe gleichzeitig mein Girokonto gewechselt. Vorher hatte ich Giro und Kreditkarte, der Saldo wurde immer von Girokonto abgebucht.

Nach Auflösung des Kontos sollte ich die Kreditkarte entwertet zurückschicken, was ich auch getan habe. Ich bin davon ausgegangen, dass ein offener Saldo noch von meinem bis 01.12. bestandenen Girokonto abgebucht wurde.

Nun, über 8 Monate später, erhalte ich ein Schreiben von einem Inkassobüro, dass noch 386,28 EUR auf der Kreditkarte offen waren und ich nun insgesamt 509,80 EUR bezahlen soll.

Ich bin erst mal aus allen Wolken gefallen und hab bei dem Unternehmen angerufen, da ich nicht mal wusste was das für eine Forderung sein sollte.

Nun gut, ich hab dann schriftlich widersprochen und denen mitgeteilt, dass ich selbstverständlich den offenen Saldo zahle, aber nicht die Gebühr des Inkassounternehmens. Darauf wurde mir heute nur lapidar geantwortet, dass die Forderung gerechtfertig sei und ich innerhalb von 10 Tagen zahlen soll.

Ich habe weder eine Abrechnung der Kreditkarte, noch eine Zahlungserinnnerung geschweige denn Mahnung erhalten. Meine neue Anschrift war der Bank meiner Meinung nach bekannt, auch hatte ich einen Nachsendeauftrag gestellt.

Ich möchte eigentlich erneut Widerspruch einlegen und nur die Hauptforderung zahlen, habe aber Angst vor den Folgen. Ich hatte noch nie mit einem Inkassounternehmen zu tun und weiß daher nicht, was die alles bewirken können.

Wir stehen kurz davor, ein Haus zu kaufen, der Kredit ist nach erfolgter Vorabprüfung auch genehmigt, ich will mir das nicht durch einen negativen Eintrag kaputt machen lassen.

Jetzt erst mal danke an alle die bis hierher gelesen haben und nun meine Fragen:

- Kann das Inkassounternehmen einen negativen Schufa-Eintrag erwirken?
- ist es überhaupt rechtens, dass ich keine einzige Mahung erhalten habe und nun direkt vom Inkassobüro ein Schreiben erhalte?
- sollte ich alles zahlen oder nur die Hauptforderung oder wie soll ich mich verhalten?

Wäre super, wenn jemand einen Tipp für mich hätte.

LG
King

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Deinem Posting ist zu entnehmen das die eigentliche Hauptforderung 386 € unstrittig ist !

Ist es zu einem Abbuchungsversuch gekommen ?
Handelt es sich um einen Lastschriftrückläufer ?



Sind in den 386 schon interne Mahngebühren enthalten ?

Am Besten Du verlinkst das Inkassoschreiben mal ( Namen abdecken)

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#2
 Von 
KingKomSW
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Naja, ob die Forderung gerechtfertig ist kann ich nicht sagen, ich nehme aber mal an dass die Bank sich das nicht ausdenkt. Ich hab keine Unterlagen mehr darüber, deswegen kann ich nicht beweisen dass sie strittig ist.

Ich habe beim Inkassobüro auch einen Nachweis über die Forderung angefordert, aber die sind auf nix von meinem Schreiben eingegangen.

Ob es zu einem Abbuchungsversuch gekommen ist weiß ich auch nicht, ich denke mal wenn dann erst als das Konto erloschen war. In meinen letzten Kontoauszügen ist auf jeden Fall nix mehr davon vermerkt, das Konto war bis zur Auflösung immer gedeckt.

Die 386,28 EUR sind lt. Schreiben vom Inkassobüro die Hauptforderung, ich kann sie wie schon geschrieben nicht nachvollziehen da ich nichts mehr darüber habe.

Da ich das Schreiben jetzt nicht einscannen kann, hier mal die Daten:

Hauptforderung 386,28 EUR
Verzugszinsen 11,32 EUR
Mahnauslagen/Kosten und Kontoführungsgebühren 15,81 EUR
Kosten des Inkassobüros:
Bearbeitungsgebühr 67,50 EUR
Auslagenpauschale 13,50 EUR
19 % MwSt 15,39 EUR

Macht insgesamt 509,80 EUR

Ich weiß wirklich nicht wie ich mich verhalten soll, eigentlich sehe ich nicht ein, das alles zu bezahlen aber aus lauter Angst vor einem negativen Schufa-Eintrag bin ich kurz davor einfach zu zahlen. Der vom Inkassobüro hat zwar am Telefon gesagt dass nix eingetragen wird, aber wenn ich jetzt nochmal Widerspruch einlege und es zum Mahnbescheid kommt ist doch spätestens dann ein Eintrag fällig oder?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kommt auf deine Gemütsfassung an
Die gebühren des ext IBs werden aufgrund der uneinheitlichen mitunter sehr inkassounfreundlichen Rechtsprechung sicherlich nicht eingeklagt http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/
Schläfst Du allerdings schlecht bzw willst schnell deine Ruhe dann zahl alles

ICH würde jedoch nur rund 400 € zweckgebunden ( nur hauptforderung) unangekündigt direkt auf das Konto der Kreditkartenfirma überweisen und gegenüber dem IB die Forderung schriftlich nachweisbar zurückweisen und der weitergabe meiner daten gem BDSG untersagen

Telefonanrufe im IB würde ich unterlassen
Es handelt sich lediglich um Inkasso Call Agents

Evtl forderst Du auch nochmals den Nachweis ein
(...wie bereits in meinem Schreiben vom xx.xx geschehen fordere ich nochmals ...etc pp )
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19 % MwSt 15,39 EUR
LOL
Gibst hier natürlich nicht - das IB "flunkert"




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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 25.08.2012 11:06

-- Editiert thehellion am 25.08.2012 11:08

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#4
 Von 
KingKomSW
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für Deine Antwort.

Also eigentlich würde ich schon gerne nochmal widersprechen und mir erst mal nen Nachweis von der Bank vorlegen lassen, dass da wirklich noch was offen war/ist. Und vor allem wissen warum ich wirkliche KEINEN einzigen Hinweis auf die offene Forderung bekommen habe.

Aber auf mein erstes Schreiben ist das IB ja überhaupt nicht eingegangen sondern hat mir gestern nur geschrieben "...teilen wir Ihnen nach Prüfung mit, dass die Kontolöschung seitens der ****bank erfolgte und zu Recht war."

Ich hab aber in meinem Schreiben geschrieben dass ich der Forderung widerspreche, dass ich Nachweise haben will, dass ich den Inkasso-Mist nicht bezahlen werde usw. Und zurück bekomm ich nen 3-Zeiler...mit nochmaliger Drohung dass das MV eingeleitet wird.

Und kann ich auch nur die Hauptforderung an das IB bezahlen? Oder muss ich das an die Bank zahlen? Weil ich hab ja keine Daten mehr von der Kreditkarte und weiß somit auch nicht, wohin ich die Forderung einzahlen sollte. Ist ja sonst auch immer abgebucht worden.

Und was meinst Du bzgl. der MwSt?

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-- Editiert KingKomSW am 25.08.2012 12:10

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Zahlen Sie nur die Hauptforderung an die Bank.
Danach verlangen Sie von der Bannk einen Kontoauszug.
Danach reagieren Sie auf nichts mehr, insbesondere
nicht fernmündlich. Schreiben nur per Einschreiben mit Rückschein.
Wenn Sie gute Nerven haben, warten Sie den Mahnbescheid ab.
Danach erheben Sie Widerspruch. Unter Umständen muß die
Bank die Inkassokosten zahlen.
Denn, es kann einem Bankhaus zugemutet werden, zunächst selbst den Schuldner kostenkünstig anzumahnen.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Unter Umständen muß die
Bank die Inkassokosten zahlen.

Müssen die ja ohnehin da der ext Inkassoladen von der Bank und nicht vom "Schuldner" beauftragt wurde ;-))

Ich würde mir von der bank eine detailierte Forderungsaufstellung gem BGB 367 zukommenlassen

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Meine neue Anschrift war der Bank meiner Meinung nach bekannt,

Kannst du das auch beweisen?



quote:
Ich hab keine Unterlagen mehr darüber,

Das ist natürlich extrem nachteilig ...
Wie alt ist denn die Forderung überhaupt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KingKomSW
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein, dass die Bank meine neue Anschrift kannte kann ich nicht beweisen. Ich bin mir aber sicher, dass ich die Kreditkarte zurückgeschickt habe, als wir schon unter der neuen Adresse gemeldet waren und ich die dann auch logischerweise ins Schreiben geschrieben habe.

Aber ich hatte auch einen Nachsendeauftrag, der 6 Monate gültig war. Und das Schreiben vom IB ging ja auch direkt an meine neue Anschrift, also müssen die sie ja auch irgendwo her haben.


Naja ich hatte Kreditkarte und Girokonto bei der gleichen Bank, hatte Online-Banking, da hab ich die Umsätze der Kreditkarte immer gesehen und am Monatsende sind sie abgebucht worden. Ne separate Abrechnung ging da nie an mich raus.

Die Forderung muss von November 2011 sein.

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Inkassobüros haben Datenquellen für Adressen, die willst du gar nicht kennen. Dass die dich unter neuer Adresse anschreiben, bedeutet zunächst gar nichts.

Du musst nichts beweisen, im Gegenteil: Das Inkassobüro muss die Rechtmäßigkeit beweisen und wenn sie halbwegs seriös sind tun sie das auch oder ziehen die Forderung zurück bzw. geben irgendwann Ruhe. Fordere einfach einen Kontoauszug auf dem auch erkennbar ist, was du da auf Kreditkarte bezahlt haben sollst und wann und wann das versucht wurde abzubuchen oder warum es nicht versucht wurde abzubuchen. Schreibe, dass du erst anhand der Unterlagen, die du einforderst alles prüfen willst und dann sagst, ob du die Hauptforderung überhaupt anerkennst.

Darüber hinaus: Kreditinstitute müssen von Rechtswegen die Daten deutlich länger aufheben. Ggf. also einmal an die Bank wenden und die letzten Kontoauszüge/ Kreditkartenabrechnungen zuschicken lassen, wenn du beim Inkassobüro nicht weiterkommst. Das wird auch in der Regel kostenlos gemacht.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
KingKomSW
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich hab jetzt nochmal Widerspruch eingelegt und dem IB mitgeteilt, dass ich zunächst nen Nachweis über die offene Forderung möchte.

Weiter hab ich nochmal alle sonstigen Kosten vom IB abgelehnt und geschrieben, dass ich nach Nachweis der Hauptforderung diese zahlen werde, aber nicht mehr.

Und ich hab nochmal betont, dass ich keine einzige Erinnerung, Mahnung oder sonst was bekommen hab.

Bin gespannt ob sie diesmal auf mein Schreiben eingehen oder ob ich wieder nen Dreizeiler bekomme.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die werden lediglich einige AZ liefern warum Inkassokosten vermeintlich erstattungsähig sein sollen.

Mehr wird da nicht kommen

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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