Inkassoverfahren trotz Begleichung der Forderung

4. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
giogoi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoverfahren trotz Begleichung der Forderung

Hallo zusammen,

meine Situation ist etwas verzwickt. Ich habe von der Deutschen Bahn die Bahncard für 61 € in Anspruch genommen. Rechnung kam, erstaunlicherweise musste meine Freundin aber 41 € bezahlen. Das wollte ich per E-mail klären, jedoch nahm dies ordentlich Zeit in Anspruch(erst kam keine Antwort, dann keine zufriedenstellende).

Also flog die 1. Mahnung ins Haus, dann die 2. . Nachdem mir dann selbst aufgefallen ist,dass ich noch eine Forderung offen habe, habe ich erneut eine E-Mail an die DB verfasst, in der ich um die Kontodaten bat, da ich die Rechnung nicht mehr fand. Als Antwort kam dann, dass sie die Forderung an ein Inkassounternehmen weitergeleitet haben.

Vor lauter Panik habe ich dann meine Wohnung auf den Kopf gestellt und schließlich doch noch die Rechnung gefunden und sofort überwiesen. Nach 1 1/2 Wochen kam nun der Brief vom Inkassounternehmen und aus 63 € wurden jetzt 111,06 €.
Dort war eine Anlage bei, auf der ich mehrere Kreuzchen setzen konnte: u.a. Ratenzahlung, Einverständnis, Widerspruch und eben "Forderung beglichen". Das habe ich angekreuzt, unterschrieben, Kontoauszug beigelegt und gerade als Einschreiben weggeschickt.
Ist das ausreichend oder muss ich noch mit weiteren Problemen rechnen?

Vielen Dank im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Warte erst mal ab, wie sie reagieren auf dein "Forderung beglichen". Mehr nicht machen. Ggf. hier noch einmal melden, wenn sie das ignorieren.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Vermutlich wird der Inkassoladen auf Begleichung der Gebühren bestehen welche allerdings nicht in dieser Höhe durchsetzungsfähig sind
Siehe Link

Nochmal hier posten wenn sich das Inkasso meldet

http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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