Hallo,
Dezember 2006 bestellte ich eine Kamera bei einem Onlineshop, welche defekt ankam.
Eine Erstazkamera wurde vorab zugesandt und die defekte Kamera wurde zurückgesand.
Das Paket kam jedoch leer an weshalb eine Schadensreklamtion, wegen Entwendung der Kamera, bei DHL gestellt wurde. DHL erkannte diesen Schaden auch und leitete das Schadensersatzverfahren ein.
Vom Onlineshop kamen zwei Manhschreiben ich solle die Rechnung in voller Höhe bezahlen.
Nach telefonischer Rückmeldung, dass ich das Paket ordnungsgemäß zurücksandte und DHL dies doch bereits nahc meiner Information alles abgeklärt hat wurde nach Einsicht der Unterlagen mir mitgeteilt ich könne diese Mahnung ignorieren.
Dies war wohl im Zeitraum Ende März (die Mahnschreiben habe ich nicht mehr).
Fast ein halbes Jahr später, 10.09.2007, erhalte ich ein Schreiben eines Inkassobüros, dass die fällige Rechnung bezahlt werden müsse inkl. Gebühren.
Dem Inkassobüro wurde der Fall geschildert und nun kam ein zweites Schreiben, dass ich an DHL Unterlagen wie Lieferschein, Rechnung... zusenden hätte sollen. Dies wurde auch getan sonst hätte DHL den Ansrpcuh gar nicht weiter bearbeitet. Es wurde auch eine entsprechende Abtrittserklärung unterzeichnet.
Nach Anruf bei DHL heute, konnte man mir nur mehr mitteilen, dass der Fall am 20.03.2007 abgeschlossen wurde.
Wie soll ich nun weiterverfahren?
Gruß,
edgar_f
Inkosseforderung zwecks Rechnung/Bestellung
Was heißt denn, der Fall sei bei DHL abgeschlossen? Haben Sie denn Zahlungen der DHL erhalten? Wenn ja, wann?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hallo,
ob sie eine Zahlung erhalten haben weiß ich nicht. Der Telefonanruf bei DHL brachte keine nähre Informationen diesbezüglich.
Der Onlineshop teilte mir auch nicht mit wie es dnen verlaufen ist und verwies mich nur an das Inkassounternehmen.
Gruß,
edgar_f
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Als Absender sind Sie doch der Gläubiger eventueller DHL-Schadensersatzzahlungen?!
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hallo,
als Absender ist man erstmal Gläubiger, jedoch kann man dies abtreten was ich auch tat.
Somit hätte DHL theoretisch den Onlineshop den Betrag in Höhe der Versicherung erstattet haben.
Gruß,
edgar_f
Und jetzt?
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