Insolvenz Gerichtskosten

18. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
Blumentopf13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz Gerichtskosten

Hallo,
meine 6 Jahre Insolvenz sind vorbei es geht um die genehmigte Kostenstundung der Gerichtskosten. Ich weis das das Gericht maximal 4 Jahre noch versuchen kann die Gerichtskosten Peer Ratenzahlung einzuholen. Ich bin jetzt im 9. Jahr. Drei Jahre nach den 6 Jahren Insolvenz wurde die Stundung genehmigt. Jetzt im 4. und letzten Jahr möchten sie mich zur Ratenzahlung verpflichten.
Aktuell habe ich nochmal versucht die Dinge offen zu legen und begründet.
Das geht jetzt durch oder nicht.
Meine Frage an euch..
Wenn ich jetzt eine Ratenzahlung machen muss laufen dann ab jetzt neu die 48 Monate oder darf das Gericht mich jetzt nur noch das letzte Jahr verpflichten?
Wenn dem so wäre was passiert dann mit dem offenen Betrag nach diesem Jahr?
Zweite Frage
Ich bin Pflegebedürftig und ohne Auto ist meine Versorgung und Pflege nicht gesichert. Das hat das Gericht nicht anerkannt. Wenn ich der Ratenzahlung einwillige darf ich dann mein Auto behalten? Weil ich mein Soll erfühlt habe?
Und muss ich dann immer noch alles offen legen oder ist der Albtraum dann vorbei?
Danke für eure Mühen ..
herzliche Grüße Blumentopf




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1648 Beiträge, 997x hilfreich)

Wenn du jetzt zur Ratenzahlung verpflichtet wirst, musst die maximal 48 Raten zahlen; die verstrichenen Jahre werden nicht angerechnet.
Die Anordnung von Zahlungen haben keine direkte Auswirkung auf dein Auto. Warum siehst du es in Gefahr?

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#2
 Von 
Blumentopf13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo salkavalka.
Lieben Dank für deine Antwort. Da hast du mich jetzt schon aufgeklärt was passiert sollte ich die Ratenzahlung machen müssen. Es ist so das 9 Jahre lang mein Fahrzeugbesitz anerkannt wurde und somit auch die Kfz Haftpflichtbeträge angerechnet wurden.
Es hat sich nichts verändert von meiner Behinderung und meinem Pflegegrad. Aber dieses Mal bei der Offenlegung der Wirtschaftlichen Verhältnisse findet das Gericht das für mich kein Auto mehr erforderlich ist und somit die Kfz Beträge nicht an zu rechnen sind deshalb kommt jetzt wohl die Ratenverpflichtung zu Stande.
Hier steht im letzten Brief das nicht ersichtlich ist das meine Behinderung auf einer schweren körperlichen Beeinträchtigung beruht.
Sie erhalten Gelegenheit binnen einer Woche sich zu äußern und entsprechende Nachweise vorzulegen.
Ich würde sagen mein Pflegegutachten ist sehr persönlich und geht sie nichts an. Ich kann jetzt nur noch auf meine Hausärztin hoffen die die Schwere meiner körperlichen Beeinträchtigung bestätigt. Alle anderen Ärzte sind in der Frist jetzt im Urlaub.
Ich weis nicht ob mein Auto in Gefahr ist es hat einen Wert von 300 Euro und ist 20 Jahre alt. Ich denke es geht darum ob sie es als erforderlich sehen wenn nicht muss ich die Raten zahlen. So habe ich es verstanden.
Danke für deine Gedanken .

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1648 Beiträge, 997x hilfreich)

Ja, das hast du richtig verstanden. Wenn dein Auto nicht anerkannt wird, werden die KFZ-Kosten nicht von deinem Einkommen abgezogen, das Auto selber muss aber nicht verwertet werden.

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#4
 Von 
Blumentopf13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Salkavalka.
Das beruhigt mich sehr.
Weist du wie sich das verhält wenn mein Auto nicht anerkannt wird und ich die Raten zahle, in der Zeit mein Auto kaputt geht was ich nicht hoffe aber was ist dann?
Darf ich dann ein neues haben?
Wenn das Gericht meine Behinderung nicht anerkennt?
Danke für deine Hilfe liebe Grüße

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19230 Beiträge, 10349x hilfreich)

Zitat (von Blumentopf13):
Zeit mein Auto kaputt geht was ich nicht hoffe aber was ist dann?

Dann müssen Sie sehen, wie Sie die Reparatur finanzieren, ohne die Ratenzahlung zu gefährden.

Zitat (von Blumentopf13):
Darf ich dann ein neues haben?

Ja natürlich. Die Frage ist halt, wie Sie eine neues finanzieren.
So lange die Raten gezahlt werden, ist das Auto völlig egal.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Blumentopf13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Tausend Dank dir.
Eine letzte Frage..
Wenn die Ratenzahlung beginnt für die höchstens 48 Monate. Bleibt die dann bei dem Betrag für diese Zeit?
Oder wird das dann auch wieder 4 Jahre geprüft ob ein höherer Betrag möglich ist?
Also kommen dann über diese Zeit noch diese Abfragen einmal im Jahr über die wirtschaftlichen Verhältnisse?
Und zu was bin ich verpflichtet zu melden?

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#7
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1648 Beiträge, 997x hilfreich)

Eigentlich sollte es bei der jetzt angeordneten Ratenzahlung verbleiben, weitere Vermögensabfragen (jedenfalls bis zu 4 Jahren nach Erteilung der Restschuldbefreiung) sind zwar möglich, aber unwahrscheinlich.
Von dir aus melden musst du jede Adressänderung und Einkommensverbesserungen von dauerhaft mehr als
100 € brutto monatlich. Solltest du zu Vermögen von über 10.000 € kommen (Erbschaft, Lottogewinn z.B.), müsstest du das auch melden.

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#8
 Von 
Blumentopf13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke dir sehr für deine Hilfe Salkavalka. ..

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