Hallo und guten Tag,
vll. kann mir jemand von euch einen guten Ratschlag geben, und zwar geht es um folgendes:
Ich befinde mich gerade in der Privaten Insolvenz. Vor kurzem hatte ich einen Autowechsel, weils mein altes nicht mehr getan hat. Das Finanzamt hat die Steuerüberzahlung vom alten Auto (150€) an den Insolvenzverwalter überwiesen. Ich bin der Meinung, dass mir dieses Geld zugestanden hätte, da ich ja für das jetzige Auto auch wieder zur Zahlung der KFZ Steuer für ein ganzes Jahr herangezogen werde. Schliesslich wurde dieses Geld ja auch aus dem bereits gepfändeten Einkommen bezahlt, oder sehe ich das falsch? Irgendwo habe ich das glaub ich auch schonmal gelesen, dass das Finanzamt das gar nicht darf, hat es aber auf Anweisung meines Insolvenzverwalters getan.
Das selbe gilt auch für die Lohnsteuerrückerstattung. Auch dieses Geld fordert er vom Finanzamt. Auch hier bin ich der Meinung, dass dies Gelder sind, die ja von meinem bereits gepfändeten Einkommen im Voraus bezahlt wurden aufgrund meiner Arbeit. Ich hab pro Woche über 250 € an Spritkosten, bedingt durch meinen Arbeitsplatz, ich sammle alle Quittungen und tu und mach, und am Ende werd ich abgezockt... Da frag ich mich wirklich wozu der ganze Aufwand? Ich musste 300 € an den Steuerberater bezahlen damit die Steuererklärung überhaupt zustande kommt, auch von meinem gepfändetem Lohn, hab Reparaturen und etliches an Medikamenten bezahlt, auch von meinem gepfändeten Lohn, hatte etliche Ausgaben wegen meines Jobs, und Versicherungen bezahle ich auch von meinem gepfändeten Lohn...
Mit dem Insolvenzverwalter kann man nicht reden, am Telefon lässt er sich verleugnen, und schriftlich teilt er mir nur knapp mit, dass Steuerrückzahlungen voll in die Insomasse fallen, das kann doch so nicht sein, oder?
Wer weiß darüber etwas?
Würde mir sehr helfen, wenn ich ein paar Antworten von euch bekommen könnte.
Insolvenz und Steuerrückzahlungen
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Insolvenz heißt, dass Sie sich bereit erklären, über x Jahre alle Gelder, welche über der Pfändungsgrenze liegen, an den Insolvenzverwalter abzugeben.
Das war sicher Sinn Ihres Inslovenzantrags, oder? Nur so erhalten Sie die Möglichkeit, dass Ihnen nach der vereinbarten Zeit die Restschulden erlassen werden.
Sprich: die von Ihnen genannten Gelder müssen Sie abgeben!
Kann murgab nur voll und ganz zustimmen. Steuerrückerstattungen fallen in die Insolvenzmasse.
Wenn tatsächlich hohe Fahrtkosten vorliegen, dann könnte sich jedoch ein Antrag auf Erhöhung des pfändbaren Arbeitseinkommen anbieten nach § 850 f Abs. 1 ZPO
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Ja aber das ist doch kein Einkommen, sondern nur wie ich schon erwähnte Geld, das ich vom bereits gepfändeten Lohn zuviel an Steuern bezahlt habe, das ist doch der Unterschied.
Und wenn das so ist wie ihr hier schreibt, dann werde ich nächstes Jahr ganz sicher keine 300 € für einen Steuerberater ausgeben, dann übergeb ich den ganzen Kram an meinen Insolvenzverwalter, dann soll der sich mit rumärgern, und Quittungen werd ich auch keine mehr sammeln, für was auch? Dann kommt der Antrag pro forma ans Finanzamt, oder der Insolvenzverwalter soll das machen, wie mir der Steuerberater schon gesagt hat, dass er eigentlich dafür zuständig ist. Dann mach ich mir mein Leben auch einfacher und mit weniger Kosten für mich
§ 35 InsO
bestimmt, was Insolvenzmasse ist. Dort ist keine Rede von Einkommen, sondern von Vermögen. Das ist etwas anderes als Einkommen.
Im Übrigen hast Du Mitwirkungspflichten. Wie soll bitte sehr der Insolvenzvewalter Deine Einkommenssteuererklärung für Dich erstellen. Quittungen sammeln und die entsprechenden Auskünfte erteilen musst Du schon mal selbst. Eigentlich muss der Schuldner, so denn kein Gewerbebetrieb in der InsO ist, sich auch selbst um die Steuererklärung kümmern.
Kommst Du Deinen Mitwirkungspflichten übrigens nicht nach, kann das auch dazu führen, dass Du einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiuung kassierst. Dann hättest Du Dir das ganze Insolvenzverfahren sparen können. Ich würde daher gut überlegen, was ich mache oder nicht mache.
Im Übrigen sollte es in Deinem Interesse sein, das Verfahren so schnell wie möglich zum Abschluss zu bringen. Die Einkommenssteuererstattung, die auf den Zeitraum nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens entfällt, bekommst Du nämlich und nicht mehr die Insolvenzmasse.
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