Insolvenz unterbrechen möglich?

2. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)
Insolvenz unterbrechen möglich?

Ich frage für meinen Freund, Vermieter, Mehrfamilienhaus!
Eine Mieterin einer großen Doppelwohnung hat ihre Firma gegen die Wand gefahren, Insolvenz letztes Jahr angemeldet, die Wohnung ungekündigt leergeräumt, verdreckt hinterlassen. Das weiß ich nur von einer Nachbarin die einen schlägst, ich darf nicht hinein bis das Gericht freigibt!
Es ist keine Kündigung der Wohnung erfolgt! Auch die Post landet seit über 1 Jahr im Briefkasten.
Nur durch Zufall, weil auf zwei Netzwerken, präsentiert sie sich in Urlaubslaune oder auf neuer Arbeitsstelle, weit weg, aber noch in Deutschland. Die Insolvenzverwalterin gibt die adresse nicht raus, sämtliche post landet an alter adresse, so dass die wohnung das 1x nicht geöffnet werden durfte!
Die Mieterin befindet sich nach auskunft der insolvenzverwalterin und der wohlverhaltensphase! Kann der Vermieter nach Öffnung der Wohnung eine Anzeige auf Betrug stellen? Danke für Antwort!




20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42892 Beiträge, 14799x hilfreich)

Du darfst sowieso nicht hinein, wenn dann Vermieter. Zahlt sie denn noch Miete?

wirdwerden

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#2
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Sie anfangs nur teilweise gezahlt, dann ganz eingestellt und verschwunden! Die Wohnung dürfen wir wahrscheinlich nächste Woche selber aufmachen, dann ist die Frist abgelaufen. Ich weiß wie sie aussieht, da die Nachbarin mich mal reingelassen hat, bzw. ich bin mit ihr rein. Offiziell müssten wir die Wohnung aufmachen lassen vom Schlüsseldienst.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42892 Beiträge, 14799x hilfreich)

Welche Frist ist dann abgelaufen? Warum hat man nicht längst das Mietverhältnis gekündigt?

wirdwerden

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130617 Beiträge, 41557x hilfreich)

Zitat (von Elfe123123):
Kann der Vermieter nach Öffnung der Wohnung eine Anzeige auf Betrug stellen?

Das kann er sogar schon jetzt.

Wurden die offenen Mieten als Insolvenzforderung angemeldet?



Zitat (von Elfe123123):
Es ist keine Kündigung der Wohnung erfolgt!

Warum hat der Vermieter da nicht schon längst gekündigt?



Zitat (von Elfe123123):
sämtliche post landet an alter adresse, so dass die wohnung das 1x nicht geöffnet werden durfte!

Völlig unverständlich was damit gemeint sein soll.



Zitat (von Elfe123123):
Die Wohnung dürfen wir wahrscheinlich nächste Woche selber aufmachen, dann ist die Frist abgelaufen.

Was für eine Frist?



Zitat (von Elfe123123):
Offiziell müssten wir die Wohnung aufmachen lassen vom Schlüsseldienst.

Das würde mich wundern, wenn ein Gericht so eine Auflage gemacht hätte.



Kann es sein, das man da in völliger Ahnungslosigkeit und ohne Anwalt selber rumwurstelt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Weil garnicht klar war, dass sie überhaupt weg war, der eine Sohn ging noch Ein und Aus. Das Kündigen wurde einfach verpasst, erst als durch Mieter mitgeteilt wurde, dass niemand mehr dort ist und in Netzwerken aufgetaucht, ganz woanders mit neuem Job in Führungsposition. .
Kann man die Insolvenz unterbrechen mit einer Anzeige? Geld wird nicht mehr erwartet, auch die Wohnung ist stark vermüllt durch den Sohn.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130617 Beiträge, 41557x hilfreich)

Zitat (von Elfe123123):
Kann man die Insolvenz unterbrechen mit einer Anzeige?

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 68x hilfreich)

In die Wohnung wird man wohl auch nicht dürfen, hier ist nicht erkennbar, dass gekündigt worden wäre oder ein Räumungstitel vorliegt. Damit ist es weiterhin die Wohnung der Mieterin, egal ob sie Miete zahlt und dort wohnt oder nicht.

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#8
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Räumungstitel wird nächste Woche erwartet.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42892 Beiträge, 14799x hilfreich)

Und die fehlenden Mietzinszahlungen sind nicht aufgefallen? Und welche juristisch relevante Frist ist abgelaufen, so dass man jetzt legal in die Wohnung darf? Und was will man aus der Begehung herleiten?

wirdwerden

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#10
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Doch, aufgefallen schon, aber der Vermieter dachte, dass sie noch nachzahlt, hat mit ihr telefoniert am Anfang und wurde doch belogen! Er hat viel zu tun und hat der Verwaltung nicht Bescheid gegeben, deshalb die Verzögerung.
Die Wohnung muss von Gericht noch kommende Woche freigegeben werden, hatte die Wohnungsverwaltung in die Wege geleitet!

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#11
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Es sei dem Vermieter zu raten, seine Dinge in Ordnung zu bringen.
Wenn man schon eine Verwaltung hat, warum nutzt man die nicht?

Teile des Vorgehens werfen Fragen auf.
Man verschafft sich Zutritt zur Wohnung - irgendwie durch irgendwelche Nachbarn - ohne das zu dürfen?
Man spricht laufend mit irgendwelchen Nicht-Vertragspartnern offenbar auch über interna?
Man lässt den Leuten nachstellen?

Welche Rolle spielen Sie in dem Konstrukt?

Was meinen Sie mit „Insolvenz unterbrechen"?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42892 Beiträge, 14799x hilfreich)

Wobei ich mich frage, was man vom bloßen Gucken hat?

wirdwerden

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#13
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 50x hilfreich)

Soweit ich das jetzt zusammen kriege. Die Mieterin ist in Privatinsolvenz? Oder ist nur die Firma insolvent gegangen und die Mieterin noch nicht?

Nehmen wir jetzt mal den Fall an, dass die Mieterin in Privatinsolvenz ist, du hast jetzt den Verdacht dass sie gar nicht so insolvent ist und Geld beiseite schafft. Wenn da ein hinreichender Verdacht gegeben ist, kann man da sicherlich was anzeigen. Allerdings wäre ich aufgrund irgendwelcher Fotos da sehr vorsichtig was ich da in die Welt setze.

Eine Ansprüche für die Mieten kannst du natürlich trotzdem anmelden.

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#14
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke Sarmand! Die Zitierfunktion funktioniert bei mir irgendwie gerade nicht! Also die ganze Story hier zu schreiben würde es sprengen! Der Vermieter wohnt woanders als wo sein Haus steht, ich bin nur eine Bekannte, die sich etwas um das Haus nebenher kümmert, da ich da in der Nähe wohne, er hat verdammt wenig Zeit. Auch die Verwaltung kümmert sich, aber er hat halt zu lang gewartet, weil er halt davon ausgegangen ist, dass sie noch zahlt‘!
Ja, erst Firmeninsolvenz und dann Privatinsolvenz, was so bekannt wurde, hat sie nicht selber mitgeteilt!
Die Fotos sind öffentlich gestellt, da kann jeder zugreifen! Sie reagiert aber auf keine Post, rein garnix! Das ist, was ich seh, was aus dem Briefkasten rausschaut, gelbe Briefe .. Sie hat offensichtlich nicht mal nen Nachsendeauftrag gestellt. Ich hab was gelesen, dass man in einer Wohlverhaltensphase keine neuen Straftaten begehen darf und darum geht es, ich selber will nur nachfragen, machen kann ich garnix!

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#15
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Elfe123123):
Ich hab was gelesen, dass man in einer Wohlverhaltensphase keine neuen Straftaten begehen darf und darum geht es, ich selber will nur nachfragen, machen kann ich garnix!


Schulden nicht bezahlen zu können ist keine Straftat. Auch in der Privatinsolvenz hat man einen Pfändungsfreibetrag mit dem man anstellen kann was man will. Auch 3 Wochen nach Mallorca jetten, wenn es einen Spaß macht. Man darf nur keine neuen Schulden machen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130617 Beiträge, 41557x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Man darf nur keine neuen Schulden machen.

Das ist schlicht falsch.
Keine Ahnung, wieso dieser Unfug nicht ausstirbt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42892 Beiträge, 14799x hilfreich)

Man sollte nie Straftaten begehen, weder in einer Insolvenz, noch vor einer Insolvenz noch danach.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Meine Zitierfunktion funktioniert leider nicht!
Ja, wenn aber die Beklagte ihre Wohnung leergeräumt hat und nur eine Müllhalde hinterlassen hat, sich aber in öffentlichen Netzwerken präsentiert und auch die Schlüssel zur Wohnung nicht rausrückt, ihre Post sich nicht nachschicken lässt, woanders lebt und arbeitet, gibt es da eine Möglichkeit einer Klage, ds Ganze hat ja nix mit Wohlverhalten zu tun! Der Kläger ist übrigens nicht der Einzige, wo Schaden angerichtet wurde und woanders wird das jetzt nur weitergeführt..

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#19
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Zitat (von Elfe123123):
ds Ganze hat ja nix mit Wohlverhalten zu tun!

Erstmal kann die Mieterin mit der Wohnung machen, was sie möchte, solange sie nicht gegen Recht oder Vertrag verstößt.
Das einzige "Nichtwohlverhalten" dürfte hier die ausbleibende Mietzahlung sein - und dagegen hat man natürlich als Vermieter handhabe, inkl. Kündigung und Räumungsklage.
Wenn man aber zu viel zu tun hat, um sich zu kümmern, muss man als Vermieter mit den Folgen der eigenen Tatenlosigkeit leben.

"Wohlverhalten" im Sinne einer des Insolvenzrechts meint nicht "gutes Benehmen", sondern bezeiht sich rein auf den Umgang mit den eigenen Finanzen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130617 Beiträge, 41557x hilfreich)

Zitat (von Elfe123123):
gibt es da eine Möglichkeit einer Klage

Selbstverständlich kann man auf Schadenersatz klagen.



Zitat (von Elfe123123):
ds Ganze hat ja nix mit Wohlverhalten zu tun!




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