Hallo liebes Forum...
Ich hab vor ca. 6 Wochen Insolvenz beantragt und seitdem nichts mehr gehört. Ich wollte euch mal fragen ob jemand Erfahrungen hat wie lange sich das noch rausziehen kann, da mir einige Gläubiger schon mit Betrugsanzeige drohen und ich nicht weiß wie ich drauf reagieren soll??
Desweitern wollte ich mal nachfragen wegen mein Girokonto. Mein Girokonto wurde gesperrt da ein Gläubiger das Konto gepfändet hat. Da nur Alg II und Kindergeld auf dieses Konto eingehen, wurde es auch vom Gericht nicht freigegeben, da diese Beträge ja ausgezahlt werden müssen. So weit so gut, da aber auch keine Überweisungen mehr getätigt werden können und Miete, Strom, Telefon und Versicherungen aber abgebucht bzw. überwiesen werden müssen, wollte ich mal fragen ob nach der Insolvenzeröffnung wieder eine Chance besteht dass das Konto wieder frei gegeben wird? Oder bleibt das jetzt dann die nächsten Jahre gesperrt?
Wer weiß hier bescheitund kann mir Auskunft geben?
Insolvenzverfahren & Kontosperre
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang auf dem Konto kannst Du - wenn es sich um Sozialleistungen handelt - frei über das Geld verfügen. Also muss die Bank Dir auch Überweisungen ermöglichen. Einzugsermächtigungen würde ich vorerst widerrufen und die entsprechenden Gelder dann jeweils innerhalb dieser 7 Tages-Frist per Überweisung bezahlen.
Ich würde nochmal mit dem zuständigen Rechtspfleger beim Amtsgericht sprechen und Deine Situation schildern. Er muss natürlich die Pfändung aus dem auch genannten Grund nicht aufheben, aber er kann dieses tun. Das hätte für dich natürlich den Vorteil, dass Du nicht immer so exakt auf die Einhaltung der 7-Tage Frist achten musst.
Ich habe vor 2 Jahren den Insolvenzantrag gestellt. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat es so etwa 6 Wochen gedauert, bis ich den Eröffnungsbeschluss erhalten haben. Demnach müsste da eigentlich bald etwas kommen.
Die Gläubiger würde ich schon einmal darauf hinweisen, dass Du den Insolvenzantrag gestellt hast.
Bezüglich der angedrohten Betrugsanzeigen: Dir muss nachgewiesen werden, dass Du Waren gekauft, oder Dienstleistungen in Anspruch genommen hast, obwohl du genau wusstest, dass Du diese nicht bezahlen kannst. Ansonsten liegt kein Betrug vor.
Gruß,
Axel
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