Insolvenzverfahren bei einem Vollsteckungbescheid

31. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
voules
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzverfahren bei einem Vollsteckungbescheid

Ich habe am 18.05.2022 einen Vollsteckungsbescheid bekommen, den ich bis zu 01.06.2022 entweder bezahlen oder widersprechen muss. Erst am 07.06.2022 habe ich einen Termin bei den Anwalt, der sich um meinen Insolvenzverfahren kümmern wird. Wird bei dem Insolvenzverfahren der Vollsteckungsbescheid quasi aufgehoben oder wie läuft das ab? Würdet ihr Raten die Forderungen komplett zu bezahlen (ich müsste mich dafür weiter verschulden) oder einfach abwarten? Vor ein paar Tagen ist noch ein Vollsteckungsbescheid gekommen, den ich leider nicht mehr bezahlen kann. Ich habe etwas Angst vor dem Gerichtsvollzieher.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von voules):
Ich habe etwas Angst vor dem Gerichtsvollzieher.

Dann wäre ein Einspruch sinnvoll, denn der bringt Zeitgewinn.


Und dem GV teilt man das mit der Insolvenz mit / beweist es, in der Regel wird der dann nicht so aktiv.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
voules
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann wäre ein Einspruch sinnvoll, denn der bringt Zeitgewinn.

Ist es aber sinnvoll wenn die Forderung berechtig ist und man sie über Insolvenzverfahren abbezahlen möchte? Danach kommt doch die Klage, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von voules):
Danach kommt doch die Klage, oder?

Kommt darauf an, ich würde den Gläubiger entsprechend informieren das die Klage für ihn ein Verlustgeschäft wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
voules
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt darauf an, ich würde den Gläubiger entsprechend informieren das die Klage für ihn ein Verlustgeschäft wird.


Habe ich das jetzt richtig verstanden? Auch wenn der Gläubiger klagen würde, wird die Forderung duch Insolvenzmasse bezahlt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von voules):
Auch wenn der Gläubiger klagen würde, wird die Forderung duch Insolvenzmasse bezahlt?

Forderungen die von der Insolvenz erfasst sind, werden durch diese mit der jeweiligen Quote befriedigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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