Hallo alle zusammen,
ich habe da eine Frage bei der ich echt guten Rat brauchen kann.
Die Vorgeschichte:
Ich war von 12/2006 - 06/2007 für einen Unternehmer als Handelsvertreter tätig. Mir wurde damals vorgegaukelt das er Verträge mit Zulieferern hat für deren Artikel wir Provision pro verkaufte Einheit bekommen. Leider hatte er diese Verträge nicht und ich habe monatelang umsonst gearbeitet. Hab den Vertrag dann fristlos gekündigt und bin zum Anwalt. Hatte jetzt Anfang Februar Verhandlung und den Prozess gewonnen. Der Angeklagte, mein alter Auftraggeber ist nicht zu Verhandlung erschienen. Kurz nachdem ich das Urteil zugestellt bekam, schrieb mich auch ein Insolvenzverwalter an da mein alter Auftraggeber Insolvenz anmeldete.
So, nun das unfassbare
: Nachdem ich in 2007 bei dem besagten Auftraggeber kündigte, schloss er seinen alten Betrieb (was übrigens eine Einzelgesellschaft war, also haftet er mit seinem gesammten Vermögen) und gründete eine Immobilienmaklerfirma. Kurze Zeit später wurde daraus eine GmbH bei der er alleiniger Gesellschafter war. In Vorbereitung auf den Prozess forderte ich im Mai 2008 eine Schuldenübersicht (heißt das so?) beim Amtsgericht an. Damals standen da 44 Haftbefehle gegen ihn drin. Zu diesem Zeitpunkt hatte er aber keine Eidesstattliche Versicherung abgelegt. Eine solche Übersicht forderte ich im Januar 2009, kurz vor dem Prozess erneut an. Da waren noch 39 Haftbefehle drin, aber immer noch keine Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung.
Nachdem ich nun das Schreiben seines Insolvenzverwalters bekam, rief ich beim Registergericht an um zu erfahren was mit seiner GmbH ist. Dort wurde mir mitgeteilt das diese GmbH im Juli 2008 an seine Frau überschrieben wurde und er nur noch als Geschäftsführer eingetragen ist.
Nun ist natürlich klar was passieren wird: Er ist bei seiner Frau angestellt, die Firma läuft sehr gut, er bekommt aber nur ein kleines Gehalt. Wahrscheinlich genau soviel damit kein Pfänbarer Anteil vorhanden ist. Er geht also die nächsten Jahre duch die Insolvenz und keiner seiner Gläubiger erhält einen Cent.
Nun meine Fragen:
Es ist mir unerklärlich, wie den 44 Haftbefehle enstehen können ohne das der Gerichtsvollzieher durchgreift. Nun, eine kleine Erklärung habe ich: Der Gerichtsvollzieher ist ein Bekannter seines Vaters, und mein damaliger Auftraggeber hatte mir erzählt das dieser immer ein Auge zudrückte wenn er bei ihm Forderungen eintreiben soll. Kann man den nun den Gerichtsvollzieher dafür belangen dass er ihm die Eidesstattliche nicht abgenommen hat?
Wenn dies bereits vor der Überschreibung der GmbH passiert wäre (Zu diesem Zeitpunkt bestanden immerhin schon 44 Haftbefehle) hätte man die GmbH Anteile pfänden können und die Firma wäre nie überschrieben worden. Es wären immerhin die 25.000 € Grundkapital vorhanden gewesen und verschieden Dinge wie Büroeinrichtung und Geschäftsfahrzeuge.
Und ist das nicht irgendeine Insolvenzstraftat, wenn mein alter Auftraggeber die Insolvenz so lange rausgezogen hat bis man die Überschreibung der Firma nicht mehr rückgängig machen kann?
(Veräußerungen dieser Art kann man bis zu 6 Monate rückgängig machen nachdem Insolvenz angemeldet wurde.)
Was kann man noch dagegen tun? Den alten Auftraggeber anzeigen? Kann man sich irgendwo über den Gerichtsvollzieher beschweren? Oder den auch gleich anzeigen?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Insolvenzverschleppung? GV mit involviert?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hallo.
Also den Gerichtsvollzieher wirst du schwer haftbar machen können.
Meiner hat früher bei mir auch mal ein auge zugedrückt OHNE
gegen Recht oder seinem Auftrag zu verstossen.
Die vielen Haftbefehle ohne abgabe der eidestattlichen Vers. erkläre ich mir ganz einfach.
Der jeweilige Gläubiger hat Zwangseintreibung per GV beantragt und
gleichzeitig die Abgabe der eidesstattlichen Vers.
Der Schuldner hat den Gerichtvollzieher einfach vertröstet.
Damit auf Zeit gearbeitet und dann sich mit dem gläubiger auf raten gegeinigt bzw gezahlt.
Glaub 2/3 der Schuld müssen gezahlt werden um die EV zu verweigern.
Auf dem Amtsgericht ist deswegen der benatragte HB vermerkt jedoch keine Ev.
:-) Bei 44 Hbs hat der gute starke Nerven.
Solche Leut sind schwer durchtrieben,sag ich immer.
Das einzige wo vielleicht was zu machen wäre ist die Frage wann der alles
auf seine Frau überschrieben hat.
Soweit ich schon gelesen hab,kann man sowas anfechten.
Weil dies ja ein uralter Trick ist um Vermögen
vor den gläubigern zu schützen.
Wird auch schwer,meiner Meinung nach.
Denn mit sicherheit hat der sich schon eine Erklärung gebastelt.
Viel glück aber
lieben Gruss
TrutchenMeier
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