Insolvenzverwalter Leiter Mahnbescheid über alte Forderungen ein

20. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Rukain
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 10x hilfreich)
Insolvenzverwalter Leiter Mahnbescheid über alte Forderungen ein

Hallo zusammen,

ich habe in der Vergangenheit 13/14 mit einem Unternehmen ein Vertrag abgeschlossen gehabt. Dieses Unternehmen hat mir damals aus meiner Sicht unbegründete Leistungen in Rechnung gestellt. Da ich den entsprechenden Rechnungen widersprochen hatte, wurde mir parallel dazu ein bereits gezahlter Online-Zugang seitens des Unternehmens gesperrt.
Die erbrachten Leistungen (alle) konnte ich nur auf diesem Onlineportal einsehen.

Damals gab es etwas Korrespondenz mit dem im Haus ansässigen Anwalt, woraufhin die Forderung kommentarlos nicht mehr weiter verfolgt wurde.

Nun ist das besagte Unternehmen in Insolvenz gegangen und der Bevollmächtigte Verwaltung lässt mir einen Mahnbescheid nebst Zinsen und Verfahreskosten zukommen und erwartet dass ich trotz strittigkeit der Forderung diese Zahle.
Sowohl die Rechnungen (lt. Mahnbescheid) als auch die Leistungen kann ich nicht (mehr) verifizieren oder kontrollieren, da mir dieser besagte Online Zugang fehlt und weiterhin gesperrt ist.

Wie würdet ihr in diesem Fall verfahren?

Danke und Grüße,
Rukain

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119405 Beiträge, 39719x hilfreich)

Zitat:
Wie würdet ihr in diesem Fall verfahren?

1. Dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen.
2. Die ganze Korrepondenz und die vertraglichen Vereinbarungn von damals schon mal raussuchen
3. Auf die Klagebegründung der Gegenseite warten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Wie der Vorredner geschrieben hat.

Wenn Du den Widerspruch nicht einlegst, solltest Du zahlen, denn sonst musst Du damit rechnen dass Dein Konto mit Vorpfändung blockiert wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rukain
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo zusammen, zur Sache; dem Mahnbescheid wurde fristgerecht widersprochen, nun kommt die Info dass die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahres vorliegen und die Sache an "mein" Amtsgericht abgegeben wurde.

Wie ist nun das weitere Prozedere und an wann genau kommen weitere (deutlich höhere) Kosten auf mich zu?

Ich gehe mal davon aus, der Antragsteller schreibt eine Begründung ans Amtsgericht, worauf ich schriftlich Stellung nehmen werde/muss?

Danke euch!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Rukain):
Da ich den entsprechenden Rechnungen widersprochen hatte, wurde mir parallel dazu ein bereits gezahlter Online-Zugang seitens des Unternehmens gesperrt.
Die erbrachten Leistungen (alle) konnte ich nur auf diesem Onlineportal einsehen.

Damals gab es etwas Korrespondenz mit dem im Haus ansässigen Anwalt, woraufhin die Forderung kommentarlos nicht mehr weiter verfolgt wurde.


Verstehe ich das richtig, dass die Rechnungen nur in diesem Onlineportal einsehbar waren und du keine anderweitige Kopie mehr davon hast? Wie wurdest du über die Rechnungen informiert? Per E-Mail mit einem Link in das Portal? Hast du eine solche Mail noch?

Hast du noch die Briefe aus der Korrespondenz mit dem Anwalt? Steht da auch was zu deinen Rechnungs-Reklamationen drin? Und dass du nicht mehr an die Rechnungen kommst, weil der Zugang gesperrt ist? Das wäre ideal für eine Verteidigung vor Gericht.

Wenn du rechtlich nicht bewandert bist, würde ich für die Stellungnahme ans Gericht empfehlen, dass du dir einen Anwalt nimmst.

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#5
 Von 
Rukain
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

die Leistungen wurden mir, sofern sie erbracht wurden, im Online-Portal zur Verfügung gestellt. D.h. ich hätte diese optional herunterladen und ausdrucken können.
Nachdem nun Leistungen in Rechnung gestellt wurde die mMn nicht erbracht wurden, wurden eben auch alle anderen Leistungen (die bereits gezahlt wurden) vom Server entfernt bzw. der Zugang geschlossen.

Dies wurde seinerzeit auch mit dessen Anwalt per Schriftverkehr "diskutiert" woraufhin die Sache einschlief.

Nun steht der Insolvenzverwalter bzw. dessen Anwalt auf der Matte und macht Druck, mir ist hierbei nicht bewusst wie tief dessen Einblick in die Sachlage ist. Kennt er alle Rechnungen (kamen per Post), kennt und sieht er alle erbrachten Leistungen etc. pp.

Ich habe inzwischen ALLES erneut in Auftrag geben müssen, was natürlich Schwachsinnig wäre wenn ich mir Leistungen zuvor erschlichen hätte. Im Gegenteil von den jetzigen 3500€, hätte ich mir rund 1000€ sparen können durch die doppelte Geschichte!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde hier einen eigenen Anwalt empfehlen.
Die Beweislage ist schwierig. Du hast im Prinzip nichts außer deiner Reklamation von damals. Wie viel das Wert ist, wird sich zeigen müssen.
Wenn die behaupten, dass die die Leistung erbracht hatten und du sie nur nicht abgerufen hättest, ist das blöd für dich. Die Leistung nicht abzurufen befreit dich nicht von der Zahlungspflicht.

Vom Ablauf her muss die Gegenseite nun erst mal eine Klagebegründung liefern. Du wirst dann aufgefordert zu erklären, ob du dich verteidigen willst und wie du reagierst.

-- Editiert von mepeisen am 07.10.2016 20:00

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rukain
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 10x hilfreich)

Es geht hierbei um zweierlei Dinge, einmal Leistung die erbracht und bezahlt wurde (von mir aber fälschlicherweise nicht lokal abgespeichert) und dann eben nicht erbrachte Leistungen die aber in Rechnung gestellt und nicht bezahlten wurden (worauf der Zugang gekappt wurde).
Die Beweislage ist jedoch ähnlich undurchsichtig, mit einem klaren Menschenverstand wäre es ja so gewesen, dass man mir sämtliche Leistungen per E-Mail zukommen lässt und ich die Forderungen zahle, so dsss ich nicht nochmal mit dem ganzen Käse zu einem weiteren Dienstleister gehen (und bezahlen) muss.

Ab wann entstehen denn nun weitere Kosten und ich welcher Höhe etwa?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119405 Beiträge, 39719x hilfreich)

Zitat (von Rukain):
Ich gehe mal davon aus, der Antragsteller schreibt eine Begründung ans Amtsgericht, worauf ich schriftlich Stellung nehmen werde/muss?

Wenn er denn tatsächlich eine Begründung schreibt ... oft werden solche Verfahren dann zur Aktenleiche.

Ansonsten muss man auch nicht antworten, dannverliet man aber.

Eine Erwiderung wäre also sehr empfehlenswert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Rukain):
Ab wann entstehen denn nun weitere Kosten und ich welcher Höhe etwa?


Ab dem Zeitpunkt, wo du das Gerichtsverfahren verlierst, welches mit der fristgerechten Begründung durch den Antragsteller beginnt. Die Höhe hängt zum einen vom Ausgang des Verfahrens ab, zum anderen vom Streitwert (welcher der Hauptforderung laut Mahnbescheid entsprechen dürfte).

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rukain
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 10x hilfreich)

Dh. also, sobald das erste Schreiben meines Amtsgerichts kommt, bin ich im Verfshrne und muss drauf zahlen, für den Fall dass ich verlieren.
Streitwert liegt bei rund 1.000 EUR!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Rukain
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 10x hilfreich)

Ist es sinnvoll das Anklageschreiben abzuwarten und darauf zu antworten bzw. eine Gegendarstellung einzureichen und dann im nächsten Schritt, bevor es zu einer Einladung kommt, die Forderung zu begleichen um weitere -höhere- Kosten zu meiden??

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Also,
an Deiner Stelle würde ich alles was ich habe bereits jetzt raussuchen.
Reagieren würde ich allerdings erst, wenn von Gericht das Schreiben vom Antragsteller kommt.
Dort wird dann auch begründet warum man das Geld fordert.
Denn bis jetzt ist noch nicht klar, ob die Klage eröffnet wird.

Sollte dieses jedoch kommen, würde ich einen Anwalt einschalten und diesen mit der Verteidigung beauftragen.

Hier ist es halt so, dass der IV versucht das Geld einzutreiben, Deine Einwände kennt dieser wahrscheinlich nicht.



-- Editiert von Jonathon am 11.10.2016 12:24

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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