Internetprovider - Berechtigte Forderung??

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
3,141592653
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Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)
Internetprovider - Berechtigte Forderung??

Mal angenommen, Person A schließt bei Unternehmen B einen Vertrag ab (Internetanschluss, und Telefon). B leistet jedoch grundlos nicht vertragsgemäß, und verweigert dies auch zu tun, trotzdem wurden angemessene Fristen gesetzt, die B ohne zu handeln verstreichen lies. (A hat sich gegenüber also B nichts zu schulden kommen lassen.)

Nun möchte A das alles nichtmehr mitmachen, und stellt B erneut eine Frist, mit Androhung der fristlosen Kündigung, nun endlich vertragsgemäß zu leisten, was B wieder ausdrücklich und endgültig verweigert. A kündigt daraufhin den Vertrag mit B fristlos. B ging die Kündigung nachweislich an einem bestimmten Datum, sagen wir den 10. eines Monats ein, B lehnte diese allerdings ab, und ging auf die Gründe für die Kündigung nicht ein.

*Gilt diese fristlose Kündigung mit ihrem Zugang, auch wenn B sie erst nicht akzeptierte, obwohl sie gerechtfertigt war?

*Muss eine Weiterleistung nach dem 10. dieses Monats von A bezahlt werden? Diese Leistung war ja unaufgefordert, und grundlos, sofern die Kündigung mit ihrem Zugang wirksam wurde.

*Schließlich bestätigte B die Kündigung, verlangt von A allerdings einen Ablöasebetrag für die vorzeitige Vertragskündigung. Da es ja B war, der nicht vertragsgemäß geleistet hat, und nicht A, stellt sich nun die Frage, ob A diesen Betrag überhaupt zu bezahlen hat, bzw. ob B diesen fordern darf/kann.

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16 Antworten
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#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

B weigert sich zu leisten, will aber A nicht aus dem Vertrag entlassen und will auch noch Geld? Irgendwie unglaublich!

Es ist aber egal was B meint - wenn A Grund für eine außerordentliche und fristlose Kündigung sieht, dann spricht es diese aus und Ende des Vertrages. B bleibt dann nur die eigene Meinung+Forderung vor Gericht bestätigen zu lassen.

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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Ich denke auch, dass die Forderung nicht rechtens ist, aber gibt es dafür auch konkrete gesetzliche Angaben?

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#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

In dem Fall ist es doch umgekehrt - oder?
Da will jemand Geld, leistet aber nicht nach Vertrag - woher nimmt der denn den Rechtsanspruch für seine Forderung?

Vielleicht solltest du die Hintergründe mal ausführlicher darlegen!? Wie begründet der Anbieter seine Forderung, wenn er nicht leistet?


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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Er begründet garnicht, er will nur eine Vorfälligkkeitsentschädigung, wegen der fristlosen Kündigung.

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#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Da es hier ja offiziell keine Rechtsberatung gibt, hab ich alles relativ allgemein gehalten, ich kann aber auch konkreter werden, und das mach ich jetzt auch.

Also ich habe bei einem Telekom munikationsunternehmen, nennen wir es C einen DSL Anschluss beauftragt. Nach mehreren gravierenden Fehlern seitens C (z.B. wurde mir am 03.11.2010 mitgeteilt, dass am 18.10.2010 ein Techniker vorbeikommt, super, das nutzt mir ja auch ganz viel...) habe ich ihnen dann eine Frist gesetzt, bis wann der Anschluss lauffähig sein soll. Darauf hat man sich ncihtmal gemeldet, die Frist ist erfolglos abgelaufen.

Nachdem mir dann alles zu lange dauerte (schon mehrere Wochen, und das ohne Internet, und ohne Telefon, man kommt sich vor wie ein Depp), wurde mir irgendwann mitgeteilt, ich sollte doch die Holtine anrufen, natürlich ohne Festnetzanschluss, also hab ich vom Handy aus zu 42 Cent in der Minute 1,5 Stunden die Hotline angerufen (super). Nach einigem Hin und Her sollte dann ein Techniker kommen, der natürlich nicht gekommen ist.
Und, da ich ja nichts anderes zu tun habe, und gerne von der Außenwelt abgeschnitten bin, warte ich halt nochmal.
In der ganzen Zeit habe ich immerwieder einige Fristen gesetzt, die erfolglos ausgelaufen sind.

Mir wurde irgendwann von Seiten C dann zugesagt, man würde mir meinen entstandenen Schaden ersetzen, immerhin etwas Kundenservice...

Nachdem ich also einige Male einige Male Fristen gesetzt habe, die erfolglos ausgelaufen sind, habe ich dann nur noch deshalb am Vertrag festgehalten, weil mir der Ersatz meines Schadens zugesichert wurde, was ich auch ausdrücklich gesagt habe. Es kam mir damals schon seltsam vor, dass man mir meinen Schaden erst dann ersetzen wollte, wenn der Anschluss funktioniert, aber unter der Bedingung des Ersatzes habe ich mich darauf eingelassen.

Schließlich funktionierte dann auch am 05.12. endlich der Anschluss, nachdem ich 9 Wochen ohne Internet und Telefon war. Daraufhin wollte ich natürlich meinen Schaden ersetzt haben, was man jetzt allerdings konstant verweigerte.



Weiterhin gehört zum Vertrag eine SIM-Karte, die man optional dazubuchen kann, was ich getan habe. Diese kam jedoch nie bei mir an. Auch eine Zusendung der SIM-Karte wurde mir seitens C verweigert, mit der Begründung, es wäre kein Vertragsbestandteil, sondern ein "gewährter Bonus", und dass es nicht mehr deren Problem sei, wie ich zu der Karte komme.

Also habe ich wegen diesen 2 Leistungsverweigerungen (es gab noch einige andere Gründen, die auf das Selbe hinauslaufen würden, den Umfang dieses Posts allerdings nochmal sehr vergrößern würden, und 2 sind ja eigentlich auch genug) fristlos gekündigt.

Die Kündigung wurde nachweislich am 19.12. zugestellt, ich erhilt daraufhin auch am 20.12. eine Antwort, in der sie nicht akzeptiert wurde. Nach einigem erneuten HickHack wurde mir dann eine Kündigungsbestätigung ausgestellt, zum 29.12., bis dahin soll ich noch zahlen, und das, obwohl ich schon keine Leistung mehr in Anspruch genommen habe, und die fristlose Kündigung schon vorher eingegangen ist. Es handelt sich bei dem Betrag nicht um viel Geld, aber es geht mir ums Prinzip. Muss ich den trotz Zugang einer begründeten fristlosen Kündigung zahlen?


Um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen will C jetzt auch noch einen Ablösebetrag/eine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Vertragskündigung haben.
Ist das rechtens?!?

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#6
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Du darfst kündigen und das ist auch dein Recht. Die Frage ist, ob es einen Widerruf oder eine Kündigung sein sollte.

Wie hast du den Anschluß bestellt? schriftlich oder telefonisch oder per Internet?

durch den Abschluß eines Telefon oder Internetanschluß ist damit ein Dienstvertrag abgeschlossen.

Dir steht ein Widerrufsrecht von 2 Wochen. Diese 2 Wochen, um wirksam zu werden, sind an bestimmten Voraussetzungen gebunden, welche das Unternehmen erfüllen muss, damit die Frist des Widerrufs laufen kann. Das sind die Informatiosnpflichten ( Name, Anschrift, Infos über den vertrag, belehrung über das Widerrufsrecht oder Ruckgaberecht, etc.)

die Tele.unternehmen muß dir diese Information schriftlich, also in textform mitteilen und spätestens bis zur Bereitstellung des Internets. tut er diese nicht dann läuft die widerrufsfrist nicht zu laufen.

Das Tele.Unternehmen trägt die Beweislast dafür, daß er dich ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat.

Weil du geschrieben hast, daß du Internet erst am 05.12 bekommen hast und die Kündigung erst am 19.12 zugestellt wurde, würde ich dir empfehlen, an das Unternehmen nochmal zu schreiben und um ein Fehlerkorrektur zu bitten.

teile sie mit, daß du Widerruf gemeint hast und nicht Kündigung.
Damit ist die Frist auch gewahrt. Als folgen des Widerrufs sind alle leistungen von beiden Seiten zurückzuerstatten.

gruß

Leon

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

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#7
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Ich hab mir nochmal die AGB durchgelesen, und folgenden Paragraphen gefunden:

quote:
11.6 Wird ein Vertragsverhältnis mit einer
vereinbarten Mindestvertragslaufzeit vor Ablauf
der Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet,
die congstar nicht zu vertreten hat, ist der Kunde
verpflichtet, congstar einen in einer Summe
fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe
eines Viertels der bis zum Ablauf der vereinbarten
Mindestvertragslaufzeit zu zahlenden restlichen
monatlichen Preise zu entrichten. Der
Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn
congstar einen höheren Schaden nachweist. Er ist
niedriger anzusetzen bzw. entfällt, wenn der
Kunde nachweist, dass ein wesentlich geringerer
oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist. Ein
Recht zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages
wird durch diese Regelung nicht begründet.


Zitat aus den AGB der Congstar GmbH, zu finden unter:
http://www.congstar.de/fileadmin/files_congstar/documents/agb/AGB_congstar_komplett_20100519_final.pdf


Von dem her müsste ich ja auf der sicheren Seite sein, da die Kündigung ja von denen zu vertreten ist.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Interessant wäre auch, ob die Aufforderungen zur Mängelbeseitigung auch gerichtsfest nachweisbar zugegangen sind und ob die Verweigerung der zugesagten Leistungen gerichtfest nachweisbar sind.

Ansonsten könnte Beweisnot eintreten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#9
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Ja, es fand ein Mailaustausch mit ca 60 Mails (insgesamt; von beiden Seiten) statt, in dem die vorherigen immer wieder aufgegriffen wurden, also ist das deutlich nachweisbar.

Die Fristen waren nicht immer astrein gesetzt (also 14 Tage oder mehr waren nicht drin, eher weniger, weil ich das Internet extrem dringend gebraucht hätte), aber die Verweigerung ist ganz deutlich nachweisbar.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Die 14 Tage sind ja nur allgemien üblich, in begründeten Einzelfällen kann man davon abweichen.



Die E-Mails würde ich übrigens doppelt oder dreifach sichern...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#11
 Von 
ich101
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

ich sehe in diesem Fall kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht. Der Anschluss funktionierte am 05.12. und somit wurde die Leistung erbracht.

Die fehlende Simkarte ist eine "Zusatzleistung", welche meiner Ansicht nach keine Sonderkündigung rechtfertig. Eine Zahlung für diese "Zusatzleistung" müssen Sie jedoch nicht vornehmen.

Den Ihnen entstandenen Schaden können Sie selbstverständlich geltend machen, stellt jedoch keine direkte Leistungsverweigerung aus dem Vertragsverhältnis dar.

Grundsätzlich sehe ich die Forderung des Telekommunikationsunternehmen als gerechtfertig an.

Sie können jedoch folgendes versuchen:
Stellen Sie eine Schadenersatzforderung an das Unternehmen (eventuelle gezahlte Beträge an das Unternehmen (vor dem 05.12.), alle Telefonatskosten von Ihrem Handy auf Festnetzanschlüsse bis zum 05.12. etc.). Teilen Sie weiter mit, dass Sie den Anspruch notfalls auch gerichtlich durchsetzen werden. Gleichzeitig bieten Sie jedoch an, auf Ihren gerechtfertigten Schadenersatzanspruch zu verzichten, soweit jegliche Forderungen gegen Sie eingestellt werden.

MfG

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#12
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Das sehe ich inzwischen auch so.

quote:
B leistet jedoch grundlos nicht vertragsgemäß
trifft in der Darstellung nicht zu, denn die Leistung mit der SIM-Karte hat einen Wert von 0.-€. Wenn man dieses Gimmick nicht bekommt, ist eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig.
Ich würde schnellstens zusehen mit denen einen Kompromiß auszuhandeln.

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#13
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Nunja, vergessen sollte man aber nicht, dass ich nach 2 Monaten vergeblicher Fristsetzung schon fristlos gekündigt habe, den Vertrag allerdings unter der Bedingung des Schadensersatzes aufrechterhalten habe. Dieser Schadensersatz wurde mir damals zugesichert, und jetzt verweigert.


Ebenso ist die SIM-Karte genauso wie eine Flatrate ins Mobilnetz zubuchbar, und es würde sich auch noch ein Guthaben darauf befinden, einfach die Leistung der SIM-Karte verweigern geht dann ja auch nicht, ich kann nicht erst damit werben und dann sagen, "nee, kriegste jetz doch nicht, dein Pech".

Ein weiterer, bisher nicht erwähnter Grund ist die Tatsache, dass es sich bei der DSL Geschwindigkeit beim besten Willen nicht um 16.000 handelt, sondern um 3.000, was signifikant weniger ist, als beworben, auch hier wurde eine Nachbesserung verweigert. Es gibt in dieser Sachlage auch bereits ein Urteil vom Amtsgericht Fürth (Az. 340 C 3088/08 ), was natürlich nicht allzuviel aussagt.
Laut Telekom ist an meinem Anschluss aber 16.000 möglich, weshalb man bei Congstar nciht die maximal mögliche Geschwindigkeit geschalten hat, sondern nur ein Minimum davon.


Außerdem ist das gesamte Verhalten von Congstar außerordentlich kundenunfreundlich, ich vertelefoniere einiges an Geld, opfere ganze Tage, an denen kein Techniker kommt, engagiere mich alleinig (von Seiten Congstars kam NICHTS) für die Funktionsfähigkeit meines Anschlusses, was mehr als 50 Stunden in Anspruch nahm, musste 2 Monate ohne Telefon und Internet auskommen, und Alternativen suchen, hatte wegen eines erneuten Fehlers von Congstar sogar eine halbe Woche nichtmal die Möglichkeit mit dem Handy zu telefonieren, war also gänzlich isoliert, (wie im Gefängnis) und jetzt wird mir sogar der zugesagte Schadensersatz verweigert.

Ich denke, dass das Vertragsverhältnis unwiederbringbar zerrüttet ist, und mir eine Fortführung des Vertrages auch im Zusammenhang mit der viel zu niedrigen Geschwindigkeit, nach der Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann, was ebenfalls einen sofortigen Kündigungsgrund rechtfertigen würde.



Eine weitere Frage, kann ich die investierte Zeit eigentlich auch geltend machen, bzw. steht mir für die vergeudete Zeit ein Schadensersatz zu? Besteht ein Anspruch auf Entschädigung für die internetfreie Zeit, insbesondere für die Tage, an denen ich nichteinmal mit dem Handy telefonieren konnte?
Wenn Ansprüche bestehen, wie viel kann dann pro investierter Stunde/pro vergeudetem Tag (Techniker)/pro Tag ohne Internet/pro Tag kompletter Isolation von der Außenwelt verlangt werden? Dies kommt besonders zum tragen, da ich Student bin, und in genau diesem Zeitraum auch noch eine Arbeit zu schreiben hatte, weshalb mich das Fehlen vom Internet schon extrem beeinträchtigt hat.

Außerdem musste ich mit dem Handy die ganzen 2 Monate meine normalerweise übers Festnetz geführten Telefonate machen, was mich auch teuer zu stehen kam, und das, nur weil Congstar nicht fähig war, mir meinen Anschluss bereitzustellen.



Noch eine abschließende Frage:
Solange ein Schadensersatzanspruch von mir gegen Congstar besteht, kann ich diesen doch mit dem an Congstar zu zahlenden Betrag verrechnen, oder?

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#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Dieser Schadensersatz wurde mir damals zugesichert, und jetzt verweigert.

gerichtsfest nachweisbar? Dann wäre alles ok. Da jetzt die Hauptleistung erbracht ist, sehe ich die Position als schwach an.
quote:
Cxxxstar nciht die maximal mögliche Geschwindigkeit geschalten hat

hängt i.d.R. von der Leitungsphysik ab. Wenn ein Anbieter immer die volle theoretsche Leistung freigibt und die Leitung nur ein Bruchteil bringt - Pech. Nur wenn es Leistungsstufen mit separaten Preisen gibt, kann ein Anbieter keinen Aufschlag für 16k verlangen, wenn er nur 6000-fall back(=3000) liefert.
Fraglich auch ob die 16k verbindlich zugesichert sind.

Und Schadensersatz kann nicht in beliebiger Weise verlangt werden, sondern Schadensminderungspflichten und beschränkte Forderungsmöglichkeiten als Privatkunde stehen dem entgegen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Ich:

quote:
Ok, ich gebs zu, das ist jetzt nicht lange her, dass ich das letzte Mal geschrieben habe, aber mitterweile kam auch noch ein Brief an, in dem zu lesen ist, dass der Techniker am 18.10.2010 kommt, blöd nur, dass der Brief auf 03.11.2010 datiert ist 8/

Da ich mittlerweile anscheinend alles Nötige bekommen habe, warte ich noch auf den Technikertermin, der innerhalb der nächsten Woche sein sollte, ansonsten werde ich den "Vertrag" ignorieren und alles zurückschicken, und natürlich auch jede Abbuchung rückbuchen lassen (vielleicht merkt dann mal jemand, dass was nicht stimmt...).
Des Weiteren erwarte ich eine Entschädigung für meine Aufwendungen und meinen Ärger./quote]


Congstar:
Zitat:
Zur Sache:
Ich habe das ganze mit dringender Bitte noch einmal weitergeleitet. Ich gehe davon aus, dass der Technikertermin, den du angesprochen hast, nur falsch datiert wurde und habe darum gebeten, diesen Termin richtig zu stellen. Sobald Dein Anschluss läuft, können wir gerne über eine Gutschrift für die lange Ausfallzeit sprechen.
Auch wenn ich weiß wie schwer es fällt, muss ich leider noch einmal um Geduld bitten! :S



Ich:
quote:
Hätte ich nicht diesen Schaden, der für einen Studenten nicht wenig ist, würde ich sofort gehen, jetzt bin ich dazu gezwungen, zu warten und zu warten und zu warten, um den Schaden dann wenn alles (vielleicht irgendwann) einmal läuft eventuell wieder gutgeschrieben zu bekommen.
Ihr solltet euch schnell etwas einfallen lassen, ich bin gerade in der Uni und da gibts so einen verlockenden O2 Shop, der nur darauf wartet, dass ich hingehe und bei denen DSL abschließe, ihr könnt mir dann gestohlen bleiben!
Ich bleibe jetzt noch genau bis 12:30 online, danach bin ich weg bei hier, und zwar für immer!
(Ein Kündigungsgrund ist wohl mehrfach gegeben, ebenso fristlose Kündigung, da so viele Fristen erfolglos abgelaufen sind und niemand reagiert hat. Und wenn es nach der Auftragsbestätigung geht, die ja erst am 03.11. ausgestellt wurde hätte ich noch ein Widerrufsrecht; Sollte die Auftragsbestätigung nicht zählen, weil sie ja fehlerhaft erst verspätet abgeschickt wurde, dann erbringt Congstar die geschuldete Leistung nicht und das auch nach mehreren Anmahnungen. Beide male läuft es aufs Selbe raus). Ich bin jetzt sowas von "auf 180", mir reichts hier!



Ich:
quote:
Ok, ich bin heute dann nichtmehr in der Wohnung und das Wochenende auch nicht.
Ich gebe euch eine allerletzte Chance.
Wenn am Montag ein Techniker vorbeikommt (zwischen 14 und 18 Uhr; denn als Student hat man nicht allzu viel Zeit) und die Leitung dann auch langfristig (länger als nur ein paar Minuten, so wie ich es in anderen Threads hier gelesen habe) funktioniert, dann bleibe ich hier, wenn nicht, dann nicht, dann könnt ihr das schonmal als fristlose Kündigung ansehen.
Wenn ein Techniker kommen sollte, dann sagt das bitte hier nochmal.
Ich kann zwar die nächsten Tage online kommen (und werde das heute Abend auch), bin aber nichtmehr in der Nähe meiner Wohnung, weshalb der Techniker erst am Montag (und wirklich NUR am Montag) vorbeischauen sollte.
Das wärs dann von meiner Seite aus, kommt der Techniker und funktioniert alles, dann passts, andernfalls werdet ihr mich nie wieder sehn (und ich werde auch meine Prepaidkarte wechseln).
Sollte dann doch noch alles funktionieren, dann möchte ich meinen Schaden ersetzt bekommen und auch endlich die zum Vertrag gehörige SIM-Karte bekommen. Wenn die nicht bis spätestens 22.11.2010 bei mir ist, wird ebenfalls fristlos gekündigt.


Congstar:
quote:
Die Überlange Wartezeit bis zu Ihrem nutzbaren DSL Anschluss können wir Ihnen selbstverständlich Gutschreiben.



Ich:
quote:
Was allerdings nichts an der Tatsache ändert, dass es Congstar mittlerweile echt zu weit getrieben hat.
Ich sehe ein, dass nächster Montag etwas kurzfristig ist, deshalb verlängere ich die "Deathline" bis Montag, den 22.11.2010, wenn ich allerdings bis dahin nicht habe, was ich will, dann krieg ich es wo anders...



Ich:
quote:
Was ich zum Technikertermin sagen möchte ist Folgendes, kommt er morgen (bis 13 Uhr, ich hatte mich in meinen vorigen Beiträgen geirrt) nicht, lass ich euch im Regen stehen (und komme auch garnichtmehr hier her und schon garnichtwerde ich mit der Hotline oder dem Supportchat reden) und werde jegliche Nachrichten von Congstar konstant ignorieren und hiermit wiedereinmal vorsorglich mit Wirkung zum Mittwoch fristlos kündigen (den Router zurückschicken und die Lastschrift über die 9.99 für den Router sofern sie denn schon erfolgt ist umgehend zurückbuchen lassen). Anders als durch vollendete Tatsachen kann man mit Congstar anscheinend nicht kommunizieren.
Und falls es klappt will ich meine SIM-Karte und dann auch endlich mal eine vollständige Erstattung meines Schadens von mittlerweile um die 70€, wovon mir bisher nur 20€ gutgeschrieben wurden.
Sollte das nicht bis spätestens 01.12.2010 passiert sein, werde ich wegen Vertragsbruch ebenso fristlos kündigen.
Sorgt dafür, dass das weitergeleitet wird oder macht was ihr sonst tut, mir ist das egal, ich habs euch jetzt gesagt, wenn nicht passiert was ich will, dann krieg ichs eben woanders.




Ich denke, dass ich also oft genug den Ersatz des Schadens als Bedingung für die Fortführung genannt habe, und dass Congstar dies auch so bestätigt hat.
Das Obige sind alles Originalzitate, denen man das ja so entnehmen können sollte. (Oder reicht das nicht?)

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Einseitige Forderungen ohne schriftliche Zusage in der Höhe und der Art der Erstattung sind wertlos. Ohne nachweisbare Zusage keine Erstattung.

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