Hallo zusammen,
habe leider Gottes Post bekommen von einem IB namens Intrum Justitia. Darin ging es um eine seit September 09 bestehende Forderung in Höhe von 7,50 Euro von eGun wo ich damals mal was verkauft habe.
Nur hab ich nie eine Rechnung oder Mahnung gesehen. Mittlerweile habe ich sie gefunden. In einer Mailbox, die ich seit langem nicht mehr benutze, die aber wohl in meinem eGun Account noch drin war. Forderung also berechtigt. Hätte ich definitiv auch bezahlt, wenn ich davon gewusst hätte. War mal 4,50 Euro. eGun mahnte dann per Mail und schlugen 3,00 Euro Mahngebühren drauf. Lächerlicher Betrag, den ich sicher auch überwiesen haette.
Nun gut, nun kam Post von o.g. IB,
Aufstellung:
Hauptforderung: 7,50€ (ok)
Mahnspesen: 15,00 (wofür?)
Zinsen: 0,21€
Inkassokosten 21,00€
Kontoführungskosten: 5,00€
Ermitt.+Ausk. Kosten: 5,00€
Gesamt: 53,71€
Aus 4,50€, bzw. 7,50€ mal eben 53€ machen? Kann so was richtig sein?
Natürlich keine Vollmacht etc. dabei.
Ich habe dann die 7,50 direkt an eGun überwiesen und dem IB gefaxt, dass ich die Forderung mangels Vollmacht vollumfänglich zurückweise.
Nun kommt Post von einer Anwaltskanzlei "Adiuvo" mit folgender Aufstellung:
Hauptforderung: 7,50€
Mahnspesen: 15,00
Zinsen: 0,21€
Inkassokosten 21,00€
Kontoführungskosten: 5,00€
Ermitt.+Ausk. Kosten: 5,00€
0,75 Gebühr gem. §§ 13, 14 Nr. 2300 VV RVG: 18,75€
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG: 3,75€
Gesamt: 76,23€
Nun also noch mal 22€ mehr, weil ich eine Vollmacht verlangt habe?
Vollmacht natürlich auch hier wieder nicht dabei.
Ich meine ok...die Forderung war berechtigt, aber ich haette sie ja auch gezahlt. Man haette mir ja auch mal per Post ne Rechnung oder Mahnung zustellen koennen. JETZT geht es ja scheinbar auch.
Aber wegen 4,50€ Gebühren nun 76€ zahlen kann doch nicht richtig sein, oder? Vor allem, wenn man sich nicht einmal legitimiert hat.
Bitte um Rat!
-----------------
""
-- Editiert am 19.05.2010 21:39
Intrum Justitia - Aus 7,50€ mal eben 53€ machen?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Ist eine Lastschrift geplatzt ?
Die Mahnkosten des Gläubigers hätte ich mit beglichen
-----------------
""
Hallo,
nein, ich hatte leider keine Lastschriftvereinbarung. Sonst haette ich den Ärger vermutlich nun nicht.
Bereits in der ursprünglichen Rechnung stand "Bitte überweisen Sie..."
Auch in der letzten Mahnung standen nur 7,50€ drin...nichts von 15 Euro wegen Rücklastschrift oder dergleichen.
-- Editiert am 19.05.2010 21:57
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hast Du nach Erhalt des 1 Inkassobriefes nachweisbar die Vollmacht eingefordert und zeitnah die Hf von 7,50 überwiesen ?
Die 7,50 gingen direkt auf das Konto von egun und wurden nicht wieder retourniert ?
-----------------
""
Die 7,50€ habe ich innerhalb einer Woche überwiesen.
Witzig ist auch, dass das erste Inkassoschreiben auf den 29.04. datiert ist mit Zahlungsfrist bis 09.05 (Sonntag), aber erst am 05.05. (Mittwoch) hier war.
Effektiv also ein Zahlungsziel von 2 Tagen.
Vollmacht wurde von mir per Fax erst am 16.05. eingefordert. Die HF aber schon vorher direkt an eGun überwiesen.
-----------------
""
quote:
Witzig ist auch, dass das erste Inkassoschreiben auf den 29.04. datiert ist mit Zahlungsfrist bis 09.05 (Sonntag), aber erst am 05.05. (Mittwoch) hier war.
Das ist in der Branche aus taktischen Gründen obligatorisch um das Druckpotential zu erhöhen
Wann kam das RA Schreiben und wann hast Du überwiesen ?
-----------------
""
quote:
Nur hab ich nie eine Rechnung oder Mahnung gesehen.
quote:
Auch in der letzten Mahnung standen nur 7,50€ drin
Ne , is klar

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
-- Editiert am 19.05.2010 22:36
quote:
Ne , is klar
Lies einen Satz weiter, da steht dann auch, dass ich sie mittlerweile gefunden habe.
RA Schreiben kam heute, datiert auf den 17.05.
Überwiesen habe ich am 13.05. nachmittags online...
-----------------
""
Spass muss sein
Du willst auf Nummer sicher gehen?
Mahnspesen: 15,00
Zinsen: 0,21€
0,75 Gebühr gem. §§ 13, 14 Nr. 2300 VV RVG: 18,75€
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG: 3,75€
Überweise das zweckgebunden an den RA und teile im gleichzeitig mit das die Hauptforderung bezahlt ist.
Mahnspesen: 15,00
Zinsen: 0,21€
hättest du besser sofort mitüberwiesen.
lg
und danke für deine Bewertung
-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
-- Editiert am 19.05.2010 22:54
quote:
RA Schreiben kam heute, datiert auf den 17.05.
Überwiesen habe ich am 13.05. nachmittags online...
Ich würde ebenfalls alles abzüglich
quote:
Inkassokosten 21,00€
Kontoführungskosten: 5,00€
und natürlich den 7,50
zweckgebunden an den RA überweisen
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
10 Antworten
-
22 Antworten
-
70 Antworten
-
33 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
13 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten