Intrum und Rückzahlung eines Studienkredites

10. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Cecile148
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Intrum und Rückzahlung eines Studienkredites

Hallo,

ich hatte bei der DresdnerBank/CoBa einen Studienkredit, der aufgrund von Versäumnissen beider Parteien(!) nach einer Auszahlungssumme von 3500 Euro im beidseitigen Einverständnis gestoppt wurde, mit Zinsen habe ich jetzt etwas um die 4000 Euro zurückzuzahlen.
Laut Vertrag und Gerichtsurteil soll das spätestens zum 01.10.2013 beginnen; Ratenhöhe ist nirgendwo verabredet, sondern sollte mit der Filliale abgesprochen werden.
Nun wurde nach dem Urteil meine Forderung an Intrum verkauft; da ich noch mindestens 1 Jahr weiterstudiere und durch mein Gehalt vom Nebenjob nicht so viel zahlen kann, habe ich Intrum vor ein paar Wochen gebeten, mir 1) einen aktuellen Kontoauszug oder irgendein Dokument zur Verfügung zu stellen, auf dem ersichtlich wird, wie viele Schulden ich weshalb (also Kredit oder Zinsen plus Zinssatz) zurückzahlen muss.
2) Weiterhin habe ich wahrheitsgemäß von der Studiendauer berichtet und dass es mir nicht möglich ist, größere Beträge zu zahlen, daher um Aufschiebung bis nach dem Studium gebeten oder alternativ um eine Rückzahlung von mind. 35 Euro ab 16.05.2013; nach Beendigung des Studiums natürlich ein Angleich im Sinne einer Ratenerhöhung.

Ohne Kontoübersicht bekam ich vor wenigen Tagen einen flotten Zweizeiler, dass im Verhältnis zur Forderungssumme die Ratensumme viel zu klein sei (nun, normalerweise bekommen alle Leidensgenossen über den gesamten Master eine Stundung, wenn der Kredit, wie bei mir, für den Bachelor war) und dass ich mitteilen soll, ob ich vor dem 1.10.13 zurückzahlen werde.

Ich möchte liebend gerne mit der Rückzahlung beginnen, sofort, aber kann mir keine 100 Euro leisten! Nach dem Studium wird das ja hoffentlich kein großes Problem sein, aber derzeit wäre das mein absoluter Ruin.
Ich bin nun unsicher, was ich hier tun kann, wie ich reagieren soll. Denn ich freue mich ja über jeden Euro, den ich abbezahlt habe. Nebenher möchte ich aber gern was essen und nötige Materialien und Bücher für mein Studium kaufen können :-(.
Abgesehen davon macht es mich rasend, dass ich keine Konto/Forderungsübersicht bekomme. Ich weiß so also nicht einmal den genauen Betrag!

Habt ihr Tipps für mich? Was sagt euer Bauchgefühl dazu? Wie gehe ich am besten vor?

Beste Grüße
Cecile


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14 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Nun. Dass es taktisch unklug war, die Ratenhöhe nicht direkt im urteil mit festzuschreiben, muss ich dir hoffentlich nicht erklären. Ich würde per Einschreiben nochmals das ganze widerholen.
Beispiel:

quote:

Hallo.
Ich wiederhole meine Aufforderung nach einem Ratenplan und einer Forderungsaufstellung. Sie wollen mir das unverzüglich aushändigen. Bei Weigerung werde ich das gericht bemühen müssen und Ihnen werden die Kostena uferlegt. Beachten sie: Zusatzkosten aufzuerlegen (Inkassogebühr usw.) werde ich nicht akzeptieren. Es gibt ein Gerichtsurteil und das ist auch nach Forderungsverkauf für Sie bindend.
Sollten Sie sich über das gerichtsurteil hinweg setzen wollen, werde ich ebenfalls das gericht bemühen, um den Forderungsverkauf für nichtig zu erklären. Es war gewiss nicht im Sinne des Gerichts, ein Urteil zu sprechen, wenn das dann durch den Forderungsverkauf ausgehebelt werden wird.

Es bleibt bei meinem Angebot zur Zahlungshöhe. Sämtliche Beträge sind ausschließlich zunächst mit der Hauptforderung zu verrechnen. Mehr als 35€ ist nicht möglich. Wenn Sie das endgültig nicht akzeptieren, sollten Sie mir dies mitteilen. Ich werde dann nichts zahlen und stattdessen den Weg in die Privatinsolvenz suchen.

Weitere Druckmittel (Schufa u.ä., Mahnbescheide) sind unangebracht und werden von mir mit Hinzuziehen eines Anwalts beantwortet, der dann für Sie erhebliche Kosten verursacht.


Ansonsten stur anfangen zu zahlen. Setze sie vor vollendete Tatsachen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 471x hilfreich)

Ist es sicher, dass die Forderung an Intrum verkauft wurde, oder ist Intrum nur mit dem Forderungseinzug beauftragt worden?
Sprich: Gibt es ein Schreiben der Gläubigerbank, das sie nicht mehr Inhaber der Forderung ist?

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#3
 Von 
Cecile148
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort und das superklasse Schreiben!! :-) Das kriegen die heute noch...

Ja, ich habe von der CoBa ein Schriftstück, in dem steht, dass die Forderung verkauft wurde und alles mit Intrum zu regeln ist. Ich war letztens noch bei der CoBa und da tauche ich auch nicht mehr in irgendwelchen Datenbanken (weder aktuelle noch ehemalige Kunden) auf.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

Ist der Inkassoladen der neue Forderungsinhaber "dürfen" keine Inkassogebühren berrechnet werden

Da es sich bei Intrum um ein mit allen Wässerchen gewaschenes Inkassounternehmen handelt welches traditionell versucht von der Unkenntnis der Schuldner Gebührentechnisch maximal zu profitieren würde ich empfehlen künftige Unterlagen genaustens zu überprüfen und vor allem nichts voreilig unterschreiben

Künftige Zahlungen immer zweckgebunden tätigen
"Verrechnung mit Hauptforderung"







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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 10.06.2013 09:51

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Unterschreiben muss man sowieso nichts. Egal und wenn sie wegen der 35€ ein "Anerkenntnis" wollen. Mehr als das Urteil geht nicht und bevor man sich weitere FOrderungen durch Unterschrift unterjubeln lässt, einfach nichts unterschreiben.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

Mein Hinweis war vor allem als Prophylaxe gegen künftige mögliche Abzockversuche eines Inkassounternehmens zu verstehen





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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#7
 Von 
Cecile148
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Aaalso, zur Sicherheit gerade nochmal in die Unterlagen geschaut:

Die CoBa hat 2011 geschrieben, dass die Forderung an Intrum verkauft wurde.
Jegliche Korrespondenz ist ab sofort mit Intrum (Ansprechpartner steht im Schreiben) zu führen; Kontodaten stehen mit im Schreiben.
Ähnliches Schreiben bekam ich einen Monat später von Intrum selbst, die mir auch schrieben, dass die CoBa die Forderungen verkauft und abgetreten habe.

Ich werde also heute 35 Euro an "mein" Konto überweisen als erste Rate und das obige Schreiben entweder faxen oder per Post wegschicken.

Unterschreiben werd ich nichts, das ist ja mein eigenes (finanzielles) Todesurteil ;-).

Ist mein Vorgehen so richtig? Kann ich, wenn ich im Monat xy unerwartet viel Geld zur Verfügung habe, einfach hingehen und mal 65 Euro überweisen, ohne mir die Deppen wieder auf den Hals zu hetzen?

Ich danke jetzt schon für die tolle und so schnelle Hilfe!! :-)

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

quote:
Kann ich, wenn ich im Monat xy unerwartet viel Geld zur Verfügung habe, einfach hingehen und mal 65 Euro überweisen, ohne mir die Deppen wieder auf den Hals zu hetzen?

Würde ich nicht tun. Stattdessen erst einmal sparen. Ansonsten leiten die ab, dass du die Ratenzahlung erhöht hast und verlangen sofort mehr Geld. Das würde ich nur tun, wenn du derart viel hast, dass du einen größeren Teil sofort bezahlen kannst. Dann kann man ggf. spekulieren ("Meine Familie stellt mir XX€ zur Verfügung, wenn Sie damit den Vorgang komplett abschließen und mir den Titel entwertet im Original zusenden")

Das ist natürlich zwiespältig. Je schneller man abbezahlt, desto weniger Zinsen sind es am Ende. Aber einmalig 39€ mehr macht am Ende unterm Strich nicht so viel aus...

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#9
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

quote:
Würde ich nicht tun. Stattdessen erst einmal sparen. Ansonsten leiten die ab, dass du die Ratenzahlung erhöht hast und verlangen sofort mehr Geld. Das würde ich nur tun, wenn du derart viel hast, dass du einen größeren Teil sofort bezahlen kannst. Dann kann man ggf. spekulieren ("Meine Familie stellt mir XX€ zur Verfügung, wenn Sie damit den Vorgang komplett abschließen und mir den Titel entwertet im Original zusenden")


Der Schuldner ist gehalten seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Gläubiger so schnell wie möglich zu erledigen.

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

-- Editiert Moderator am 10.06.2013 11:12

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#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1825x hilfreich)

Hurra, Fuppes ist auch noch da :grins:

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

Ich würde ebenfalls nicht mit 35 € zahlungen anfangen
Abgesehen davon hat der Inkassoladen - gem 2 zeiler - keine Interesse an derartig "kleinen" Raten

Einen Vergleichsvorschlag ( "...Familienmitglied leiht mir xy € ...) halte ich durchaus für legitim

@offtopic
Ich kann nicht verstehen wieso ein bestimmter User welcher nachgewiesenermasen über fachliche Kompetenz verfügt sich so vehement um die Rechte von Masseninkassounternehmen "sorgt"
Würde sich das schwedische Inkassounternehmen Intrum auch für Ihn so einsetzen ? Wohl kaum

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 10.06.2013 11:24

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#12
 Von 
Cecile148
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte aus dem Grund mit 35 Euro beginnen, da ich in den nächsten 6-12 Monaten noch Studiengebühren zahlen muss. Natürlich wird hier und da ein Monat sein, wo ich auch 50 Euro oder vielleicht sogar mal 75 Euro zahlen kann. [Ganz so abwegig wie in dem auf S. 1 geposteten Schreiben ist nämlich die Privatinsolvenz dann nicht. Wenn sie das Geld jetzt sofort haben wollen, bleibt mir keine andere Lösung, da ich nicht aus einem familären Umfeld stamme, welches mir mal eben 4000 Euro leihen kann.]

Auf die Monate verteilt, werde ich das aber nicht können. Deswegen zahle ich lieber jeden Monat 35 Euro während der Studiumsdauer und spare mir nebenher entweder etwas für eine größere Sondertilgung zusammen bzw. überweise je nach Monat direkt das, was ich maximal kann.

Anschließend bin ich Psychologin und werde - hoffentlich - etwas mehr Geld verdienen als jetzt. Dass da eine 2 vor der 35 steht, wäre dann ja eigentlich selbstverständlich. Nur vorher nicht.


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-- Editiert Cecile148 am 10.06.2013 11:27

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#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

Psychologische Hilfe könnte der eine oder andere User hier im Forum durchaus gebrauchen ;-))

Dann die 35 immer zweckgebunden überweisen ( Verwendungszweck im Überweisungsträger : Nur Hauptforderung)

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 10.06.2013 11:30

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

@thehellion: Du nimmst anephan noch ernst?

@anephan: Bevor du so einen Unsinn behauptest, nenne das relevante Gesetz. Es gibt kein Gesetz, was den Schuldner "anhält, so schnell wie möglich zu bezahlen". Es gibt bestenfalls ein wirtschaftliches Interesse (weniger Zinsen), die den Schuldner dazu anhalten. Streng genommen kann er sich problemlos verweigern. Dann hat das Inkasso nur noch die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung/Fremdinsolvenz. Dass beides bei einem Studenten fruchtlos ist, weil er sehr wahrscheinlich unter dem Freibetrag liegt (und das noch eine Weile) dürfte auch dir klar sein.

Aber hauptsache mal wieder Unfug verzapft...

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