Intrum uralte Titelforderung und Schufa Basisscore 98,19! Geht das?

16. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
DemErnstKuzorraseineFrauihrStadion
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Intrum uralte Titelforderung und Schufa Basisscore 98,19! Geht das?

In den 90ern des letzten Jahrhunderts war ich von naiv über dumm bis sorglos so ziemlich alles was mir Schulden einbrachte.
2001 bekam ich mein Leben auf die Reihe und war in der Lage meine Schulden auf einen Streich mit etwas Verhandlungsgeschick aus der Welt zu schaffen.

2016 meldete Lindorff sich mit einem Titel aus 1994, danach jährlich ein Mal nun Intrum.
Ich habe mittlerweile einen Schufa Basisscore von 98,19 %
Ist es möglich so einen Score zu haben und gleichzeitig mit einem Titel belastet?
Titel Vertragsdatum 1994.
Kann der an der Schufa vorbei gegangen sein?
Obwohl ich meinem Gedächtnis vertraue kommen mit jedem Schreiben einmal jährlich so kleine Zweifel: Haste wirklich alles bezahlt?
Aber dann wären doch vor 2016 auch schon Briefe gekommen.

Ich habe diese ….hmmm...Firma über die Jahre dann ignoriert weil die Forderung nie so richtig fordernd im Sinne des Wortes war.
Schwammig, Paragraphen zur Verwirrung, Ratenvorschlag, sogar "Hilfe" über ne 0800 Nummer, hui.
Und auch dass kein Gerichtsvollzieher hier antanzte.

Aber mittlerweile denke ich daran hier eine Anzeige wegen Betrugs aufzugeben mit dem Gedanken dass da draußen vielleicht nicht so widerstandsfähige Leute sind, die einfach bezahlen obwohl sie auch längst alles beglichen haben.
Oder wie kann ich denen auf den Sack gehen?

Titel 1994
Alles bezahlt 2001
Seit 2016 jährlich „Forderungen", also gut 20 Jahre war nix
Schufa Score 98,19

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116139 Beiträge, 39211x hilfreich)

Zitat (von DemErnstKuzorraseineFrauihrStadion):
Alles bezahlt 2001

Diese unsubstantiierte Behauptung kann man wie genau belegen?



Zitat (von DemErnstKuzorraseineFrauihrStadion):
Ist es möglich so einen Score zu haben und gleichzeitig mit einem Titel belastet?

Offenbar schon ...
Zitat (von DemErnstKuzorraseineFrauihrStadion):
Ich habe mittlerweile einen Schufa Basisscore von 98,19 %




Zitat (von DemErnstKuzorraseineFrauihrStadion):
Kann der an der Schufa vorbei gegangen sein?

Selbstverstndlich.
Auch wenn die SCHUFA es gerne hätte, sie ist keine Zweigstelle der NSA.



Zitat (von DemErnstKuzorraseineFrauihrStadion):
Obwohl ich meinem Gedächtnis vertraue kommen mit jedem Schreiben einmal jährlich so kleine Zweifel: Haste wirklich alles bezahlt?

Dann würde ich doch einfach mal in die Unterlagen schauen, was sich da zu dem Fall findet ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DemErnstKuzorraseineFrauihrStadion
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ups, ich vergaß zu erwähnen dass ich nach ein paar Umzügen aus dieser Zeit keine Unterlagen mehr habe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116139 Beiträge, 39211x hilfreich)

Zitat (von DemErnstKuzorraseineFrauihrStadion):
Ups, ich vergaß zu erwähnen dass ich nach ein paar Umzügen aus dieser Zeit keine Unterlagen mehr habe.

Nun, dann sollte man solche Ambitionen
Zitat (von DemErnstKuzorraseineFrauihrStadion):
Aber mittlerweile denke ich daran hier eine Anzeige wegen Betrugs aufzugeben
...
Oder wie kann ich denen auf den Sack gehen?

ganz schnell vergessen, schön in Deckung bleiben und die Bälle ganz flach halten. Denn dann können die das Ganze komplett eintreiben, also Titel, Zinsen, Kosten der Rechtsverfolgung etc.

Verjährung dürfte man vermutlich am 01.01.2037 gelten machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2062 Beiträge, 315x hilfreich)

Man sollte die Zahlung der Forderung schon nachweisen können. Das würde vieles erleichtern.

Wenn man das nicht kann, ist der Titel zwar nicht verjährt, aber er könnte verwirkt sein.
Insbesondere da ja in der Zeit von 2001 bis 2016 zu diesem Titel offenbar nichts passiert ist, aber das wird im Einzelfall zu prüfen sein (der Zeitablauf alleine reicht für eine Verwirkung nicht aus).

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von DemErnstKuzorraseineFrauihrStadion):
Ich habe diese ….hmmm...Firma über die Jahre dann ignoriert weil die Forderung nie so richtig fordernd im Sinne des Wortes war.


Was spricht dagegen noch bis 2025 zu warten und sich dann auf die Verjährung zu berufen!?

Signatur:

Gruß Charly

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