Intrum vs. OLG Frankfurt

15. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)
Intrum vs. OLG Frankfurt

Vielleicht ist die Überschrift etwas übertrieben, aber habe was aus dem persönlichen Repertoire zu erzählen.

Einen sehr guten Freund, helfe ich derzeit gegen intrum in Sachen einer titulierten Forderung.
Es geht um ein überzogenes Konto.

Zu Beginn wollte intrum noch weit über 3200 Euro haben für eine HF von etwa 2300 Euro.

Nachdem ich in seinem Namen plus Erlaubnis das OLG angeschrieben habe und mich beschwert habe.
Kamen die ersten Ausreden, dass es ja ein Verbraucherkredit gewesen sei und Zinsen nicht nach drei Jahren verjähren würden.

Dazu kamen viele Fantasiegebuhren die gefordert wurden.
Nachdem ich die dann darum bat nachzuweisen dass es ein Kredit war, kamen verschiedene Ausreden.

Auch auf den Einwand des Konzerninkassos plus Factoring (bgh Urteil) kamen lustige Erklärungaversuche.

Nach dem 2. BRIEF und der Bitte Maßnahmen gegen intrum zu ergreifen, wurden plötzlich aus den 3200 Euro 2500 Euro.

Schon seltsam wie heimlich die Forderungen schrumpfen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Hauptforderung ist aber berechtigt, nehme ich an? Sei dir bewusst, dass auch ein Dispo-Kredit ein Verbraucherdarlehen ist. Die Grenze liegt IMHO bei 200€ bzw. allem darüber. Ich würde daher auf diesem Punkt gar nicht mehr groß rumreiten.

Zitat:
Dazu kamen viele Fantasiegebuhren die gefordert wurden.
[…]
Auch auf den Einwand des Konzerninkassos plus Factoring (bgh Urteil) kamen lustige Erklärungaversuche.

Was war das denn im Einzelnen und im Wortlaut, wenn ich fragen darf?

Ich würde hier mal bei Gericht nachfassen. Dass die da eingreifen. Es kann ja nicht sein, dass die zuerst erfundene Dinge in die Aufstellung schreiben, dann weigern, das zu erläutern und dann plötzlich alles verschwindet, was erfunden war. Das sollte doch ein Fall für die Staatsanwaltschaft sein. Ich würde bei Gericht auch die Frage aufwerfen, ob das nicht nur ein Einzelfall ist.

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