Ist die E-Mail von Tesch mediafinanz Inkassogesellschaft rechtswidrig?

18. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
DimaZ5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist die E-Mail von Tesch mediafinanz Inkassogesellschaft rechtswidrig?

Guten Tag, ich habe vorgestern eine E-Mail von der Tesch mediafinanz Inkassogesellschaft bekommen und mir ist einiges in der E-Mail nicht so des rechtens vorgekommen, weswegen ich Spezialisten in dem Gebiet fragen wollte :) . Hier die Kurzfassung der Vorgeschichte: Mein Sohn und ich sind zu einer Fotoagentur gegangen, weil mein Sohn den kurzzeitigen Wunsch aufwies Model zu werden, was er aber kurrzeitig danach verworfen hat. Bei der Fotoagentur angekommen, eine Fotoagentur welche als kostenlos reklamiert wurde, aber es gar nicht war. Aber man muss sagen, dass wir die Auswahl hatten ob wir den Vertrag unterschreiben oder nicht. Im Endeffekt habe ich meinem Sohn es gegönnt und unterschrieb den Vertrag. Einige Tage später habe ich es mir auch zum Ziel genommen das Geld abzuschicken, da wir aber im heftigen Umzugsstress waren vergaß ich über die ganze Angelegenheit und ignorierte es, bis die E-Mail. In der Zeit bekam ich nichts per Post, als auch per E-Mail oder Telefon, alle 3 habe ich bei dem Fotografen als Information hinterlassen. Angemerkt, da wir umgezogen sind hat sich auch die Adresse geändert und wir bekamen jeden Brief auf einer neuen Adresse, eigentlich hätte auch der Mahnungsbrief bei mir in der neuen Adresse ankommen sollen, aber trotz dessen dass ich alles bei dem Postamt geklärt habe das Briefe auf die alte Adresse zur neuen umgeleitet werden, taten es einige aber dieser nicht. Also ich komme auf den Punkt, hier ein Paar Ausschnitte aus der E-Mail:

"einen Betrag in Höhe von 199,00 EUR. Die genaue Zusammensetzung der Grundforderung und Mahnkosten unseres Mandanten entnehmen Sie bitte der beigefügten Aufstellung. Leider haben Sie auf unsere Mahnung vom 05.09.2019 nicht reagiert. Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie auf, die ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.

Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Grundforderung unseres Mandanten (Gegenstandswert f. Inkassogebühren): 199,00 EUR
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 15,00 EUR
Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280 , 286 BGB : 58,50 EUR
Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280 , 286 BGB : 11,70 EUR"

Ich würde mich über jede Hilfe freuen! Elena

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von DimaZ5):
taten es einige aber dieser nicht.

Deshalb sollte man auch nicht nur einen der Zusteller benachrichtigen.
Kann sein das da noch weitere Briefe von anderen Gläubigern kommen.


Die E-Mail ist nicht rechtswidrig.


Jedoch sind bisher nur die 199,00 EUR durchsetzbar, da kein Anzeichen für Verzug vorliegt.

Man müsste mal in den vertraglichen Vereinbarungen schauen, ob sich da was verzugsauslösendes findet (z.B. eine Zahlungsfrist) und wie genau diese formuliert ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Man müsste mal in den vertraglichen Vereinbarungen schauen, ob sich da was verzugsauslösendes findet (z.B. eine Zahlungsfrist) und wie genau diese formuliert ist.

Sollte man natürlich sicherheitshalber tun, richtig.

Allerdings gibt es fürs Erste dafür keinen Grund. Die haben eine Mahnung behauptet, die es offenkundig nie gab. Solange sie die nicht nachweisen können und solange keine neue Argumentation folgt (steht doch im Vertrag die Zahlungsfrist...) würde ich mich zwar informieren, aber vorläufig das Ergebnis für mich behalten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von DimaZ5):
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 15,00 EUR


Zusammen mit Inkassogebühren ist das sowieso allenfalls im mittleren einstelligen EUR-Bereich erstattungsfähig. Wird aber immer gerne versucht.

0x Hilfreiche Antwort

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