JDK Inkasso für flirtcher.com

7. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 111x hilfreich)
JDK Inkasso für flirtcher.com

Moin,

hab heute von o..g Inkasso ein Schreiben bekommen, dass ich umgehend 96 Euro zahlen soll. 79 Euro Hauptforderung für eine angebliche Bestellung vom 18.06.2017 plus 17 Euro Inkassokosten.

Ich bin mir nicht sicher, kann aber sein dass ich mich da mal kostenlos regeistriert hab. Eine kostenpflichtige Mitgliedschaft habe ich da aber definitiv nicht abgeschlossen.

Was kann ich tun? sehe nicht ein das ich das zahlen soll, mag aber auch keinen Ärger haben.

Danke
Casper

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43 Antworten
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#1
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(630 Beiträge, 136x hilfreich)

Darf ich fragen wie alt du bist? Und wie heißt das Inkasso richtig?
Bitte einmal die komplette Adresse etc. posten weil unter JDK Inkasso finde ich nichts.
Bitte auch einmal die komplette Forderung 1:1 (am besten ein Bild - zensiert (Adresse von dir usw.)) posten.

Also ein kleiner Blick alleine in die AGB die du schon bestätigen musst bzw. in der 2. Anmeldemaske ja klar steht über "Registrierung abschließen" folgender Satz! > Mit Ihrer Anmeldung gelten unsere AGB.
Das heißt du hast den AGBs schon mal zugestimmt. Die Anmeldung selber ist durchaus Kostenlos, aber der Dienst selber nicht. In Punkt 2 der AGB wird auch genau das beschrieben & auch auf einen Link hingewiesen wo man sehen kann was der Dienst den kostet.

Man könnte hier argumentieren dass hier versteckte Kosten sind, aber in den AGBs steht auch klar dass man diese Coins da kaufen muss um überhaupt was zu machen wie ne Nachricht versenden etc. & auch bei jedem Kauf bestätigen muss dass man da was kaufen will.

Nach meiner erste Auffassung musst du also Coins gekauft haben. Möchte mich da jetzt nicht extra anmelden um das zu prüfen, aber wenn du mit offenen Karten spielst kann man dir besser helfen.

Interessant finde ich den Punkt "X. Besonderer Hinweis" und dazu die 1. Zeile xD
Erinnert mich an meine Zeit als ich auch für sowas gearbeitet habe ^^ .. in meiner Jugend wohl gemerkt.

-- Editiert von DStein am 07.10.2019 10:53

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#2
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 111x hilfreich)

Hallo,

erstmal lieben Dank für deine Ausführungen. Mittlerweile bin ich 40 Jahre jung. Die AGB hab ich gelesen und der besagte Punkt X ist mir dann auch ins Auge gefallen. So hatte ich dann für mich beschlossen da nichts weiter zu machen.

Ich habe auf der Seite zwei oder drei Nachrichten geschickt (bis mir das dann komich vor kam), das habe ich aber von Freicoins gemacht. Danach hab ich die Angelegenheit eingestellt und war auch nie wieder auf der Seite. Die Forderung ist aus 2017?!

Ich habe definitiv keine Coins gekauft. Die Coins die ich zum Schreiben verwendet habe, hat man mit Anmeldung geschenkt bekommen.

Wie kann ich denn hier ein Bild anfügen?

Danke

JKD Management Inkasso GmbH Am Kaiserkai 59 20454 Hamburg

-- Editiert von cdfmi am 07.10.2019 11:08

-- Editiert von cdfmi am 07.10.2019 11:10

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(630 Beiträge, 136x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ich denn hier ein Bild anfügen?
PS: Hab das Inkasso mal gegoogelt... scheint es garnicht zu geben...
Indem du das Bild extern irgendwo hochlädst, zb. auf abload.de & den Link hier postest zum Bild.

Dass es JDK Inkasso nicht gibt, sagte ich bereits, zumindest nicht unter diesem Namen.
Eine Straße würde hier schon weiterhelfen weil man dann im Register schauen kann ob dort ein Inkasso überhaupt sitzt.

Verjährt wäre die Forderung allerdings erst am 01.01.2021, wenn sie den berechtigt ist.

Zitat:
JKD Management Inkasso GmbH Am Kaiserkai 59 20454 Hamburg
Danke. Die Adresse ist jedoch falsch bzw. gibt es dort zwar ein Inkassounternehmen, aber ein anderes. Die neue Adresse wäre: Am Kaiserkai 69

Allerdings ist viel interessanter folgender Link: https://www.northdata.de/JKD+Management+GmbH,+Hamburg/HRB+150748

Tätigkeitsfeld:
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von IT- und Software-Dienstleistungen, Internetdienstleistungen, Digitales Marketing sowie das Management der Online-Präsenz anderer Unternehmen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.

--> Somit hat JKD überhaupt keine Lizenz irgendwas einzutreiben, zumal sie kein eingetragenes Inkasso sind.

-- Editiert von DStein am 07.10.2019 11:18

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 111x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 111x hilfreich)

Bei der Adresse hab ich mich vertippt. steht schon richtig auf dem Schreiben, aber das siehst du ja.

Was mache ich damit jetzt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(630 Beiträge, 136x hilfreich)

Zitat (von cdfmi):
https://abload.de/image.php?img=inkasso72jbd.jpg
Das Bild...

Die heißen JKD ich dussel


Dankeschön.
Also machen wir es kurz.
1.) Dieses Inkassounternehmen gibt es nicht
2.) An der genannten Adresse sitzt ein Inkassounternehmen, allerdings die MPR GmbH mit der HRB 144768
3.) Ein Standard-Drohschreiben was so überhaupt schon mal nicht funktioniert weil einfach nur ne Mahnung zu schreiben und dann die genannten Schritte zu machen, das funktioniert so nicht. Dafür müssen Voraussetzungen erfüllt sein.
4.) Es fehlt hier sowieso die komplette Kostenaufstellung wie sich diese Kosten zusammensetzen.

Das was du jetzt machst ist ein Schreiben aufsetzen indem du ihnen mitteilst, dass du die Forderung vollumpfänglich widersprichst. Außerdem forderst du bitte ein Detaillierte Kostenaufstellung an & setzt eine Frist, wenn das heute raus geht... sagen wir bis zum 18.10.2019. Mehr als genug Zeit.

Sollte bis dahin die angeforderten Nachweise nicht erbracht worden sein, so wirst du unverzüglich Strafanzeige wegen Gewerblichen Betruges einleiten, das zuständige Aufsichtsgericht darüber Informieren & juristischen Rechtsbeistand einschalten. <<< das auch reinschreiben.

Mehr würde ich erstmal nicht machen.
Man könnte natürlich noch darauf hinweisen dass sie kein eingetragenes Inkassounternehmen sind usw., aber das behalten wir erstmal als Spielkarte in der Hinterhand. Mich würde einfach mal interessieren wie sie auf das Schreiben reagieren würden.

Alleine die Einschaltung bzw. einen negativen Schufa-Eintrag können Sie mit diesem Schrieben schon deshalb nicht machen, weil du die Forderung bestreitest. § 31 BDSG regelt.

-- Editiert von DStein am 07.10.2019 11:32

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#7
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 111x hilfreich)

So ich hab jetzt mal da angerufen... KEIN ANSCHLUSS unter dieser Nummer. Auch die Mail kommt als unzustellbar zurück.

Muss ich da überhaupt was machen?

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#8
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(630 Beiträge, 136x hilfreich)

Zitat (von cdfmi):
So ich hab jetzt mal da angerufen... KEIN ANSCHLUSS unter dieser Nummer. Auch die Mail kommt als unzustellbar zurück.

Muss ich da überhaupt was machen?
Also wenn schon keine Mails ankommen & dazu keine Nummer verfügbar, dann würde ich schon direkt jetzt zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.

Leider bin ich gerade nicht in Hamburg unterwegs sonst wäre ich da mal eben vorbeigefahren.
Letzte Woche hättest du mit deiner Forderung kommen sollen :D
Du könntest aber sonst einfach mal bei der MPR GmbH vor Ort anrufen und fragen ob die da überhaupt sitzen. Telefonnummer wäre 040 226160050 ... sollten die das verneinen, dann hast du 2 Optionen. Sofort zur Polizei wegen gewerblichen Betruges oder warten ob noch was kommt.

Ich würde Option 1 wählen einfach um zu wissen er wirklich dahinter steckt & um den Treibern das Handwerk zu legen.

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#9
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 293x hilfreich)

Leider hat hier DStein einen Denkfehler.

Die Seite gehört besagter Firma, sie mahnt also für sich selbst. Ist vollkommen legitim und braucht auch keine Lizenz. Das Wort Inkasso kann man da natürlich auch verwenden.
Die Gebühren sind natürlich so nicht nachzuvollziehen. Pro Brief(!)-Mahnung sind 1,50 EUR ok.
Wenn du gar keinen Vertrag abgeschlossen hast, dann würde ich das denen erstmal schreiben. Der Brief ist auch voller Rechtsschreibfehler.

Zitat:
sagen wir bis zum 18.10.2019.

10 Tage sind nicht "mehr als genug". Mindestens 14 müssen es schon sein.

Zitat:
Polizei gehen und Anzeige erstatten.

Was für eine Straftat liegt denn hier vor?

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#10
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(630 Beiträge, 136x hilfreich)

Welche Seite soll wem wie gehören?
Du sagst also dass flirtcher.com der Firma JKD Management Inkasso gehört?
Oder das MPR Cashflow Solutions zu JKD gehört? Ich würde jetzt erstmal sagen unwahrscheinlich wenn man sogar Domainabfragen heranzieht. Die Seite Flirtcher.com ist eine in Davao Del Norte registrierte Domain (Philippinen).

MPR hat eine Inkassolizenz, die JKD hingegen nicht.
Die E-Mail von JKD gibt es nicht, die Telefonnummer kein Anschluss, die Domain "jkdgmbh.de" ist zwar registriert, aber führt ins Leere.
Warum sollte die MPR welches Inkassoforderungen eintreiben darf eine "Scheinfirma" wie die JKD eine Forderung eintreiben? Das würde keinen Sinn ergeben wenn du das damit meintest dass die Seiten zusammen gehören.

Zitat:
Der Brief ist auch voller Rechtsschreibfehler.
Richtig zzgl. zu den genannten Punkten liegt hier mehr der Verdacht nahe ein Versuch mit einem Fake-Inkasso (augenscheinlich) Geld von einem ahnungslosen Opfer abzukassieren. Daher auch mein Vorschlag für die Anzeige des gewerblichen Betruges.

Wenn der Fragesteller sowieso keine Käufe getätigt hat wie er sagt, dann wäre die Forderung sowieso hinfällig.
In meinen über 16 Jahren habe ich noch nie von MPR Inkassoforderungen noch von JKD jemals etwas gehört. Und alleine die Rechtschreibfehler & fehlenden / falschen Daten sollten stutzig machen dass hier alles Rechtens wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 293x hilfreich)

Zitat:
Welche Seite soll wem wie gehören?
Du sagst also dass flirtcher.com der Firma JKD Management Inkasso gehört?

Ja, kannst du doch einfach im Impressum nachschauen: https://www.flirtcher.com/about_us.php
Die GmbH hat übrigens kein Inkasso im Namen.

MPR hat hier doch gar nichts mit zu tun, dass ist ein reiner Google-Fund von euch bisher.

Zitat:
Die Seite Flirtcher.com ist eine in Davao Del Norte registrierte Domain (Philippinen).

Der Betreiber der Website hat aber nicht zwangsläufig etwas mit dem Inhaber der Domain und dem Registrar zu tun.

Zitat:
Warum sollte die MPR welches Inkassoforderungen eintreiben darf eine "Scheinfirma" wie die JKD eine Forderung eintreiben? Das würde keinen Sinn ergeben wenn du das damit meintest dass die Seiten zusammen gehören.

Die JKD zieht für sich selbst ein. Also wie jedes Unternehmen.

Zitat:
Daher auch mein Vorschlag für die Anzeige des gewerblichen Betruges.

Nur weil man einen Brief mit einer Forderung bekommt, ist das nicht automatisch gewerblicher Betrug ;)

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16123x hilfreich)

Zitat:
Das Wort Inkasso kann man da natürlich auch verwenden.

Ähhhm. Nö. wenn man wirklich Inkassodienstleistungen erbringt bzw. entsprechende Gebührenpositionen fordert, braucht man eine Erlaubnis für diese Leistung. Das ist hier grobe Irreführung. Ob wirklich Betrug, das sei mal dahin gestellt.

Aber egal wie man es dreht. Das sieht nach Trickbetrug aus. Man hat nichts bestellt. Punkt. Wenn das alles ins Nichts führt, ist die Vermutung (unabhängig davon ob die nun eine Lizenz haben oder nicht) im Regelfall ein reiner Fake, die Leute abzocken wollen. Nicht mehr, nicht weniger.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#13
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 293x hilfreich)

Bist du dir da sicher, mepeisen? Inkasso heißt ja nichts weiteres als "Einziehung". Wikipedia-Definition:

Zitat:
Als Inkasso [ˌɪnˈkaso] (von italienisch incasso, „Eingang", „Einziehung"; als Deverbativ von italienisch incassare „einkassieren" oder „Geld einziehen", österreichisch ausschließlich Plural Inkassi, wird die Einziehung von fälligen Geldforderungen im eigenen oder fremdem Namen bezeichnet. Der Begriff entstammt dem Bankwesen.

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#14
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(630 Beiträge, 136x hilfreich)

@The Mentalist
Gut ich habe wohl übersehen oder vergessen es in Bezug zu nehmen dass die JKD Management GmbH (ohne Inkasso) hinter dem Angebot steckt. Ändert aber auch aus meiner Sicht die Grundlage nicht dass hier unseriöse Praktiken oder wie mepeisen sagt: Trickbetrug, stattfinden könnte.

Das Schreiben dass er von JKD bekommen hat ist ... ein Witz.
Die Punkte hierzu wurden ja genannt: Rechtschreibfehler ohne Ende, E-Mail gibt es nicht, Telefonnummer gibt es nicht sowie ist das ganze Impressum auf flitcher.com so noch nicht mal zulässig. Hier werden von Anfang an falsche Angaben gemacht oder es fehlen einfach gänzlich diese.
Leider bin ich echt gerade nicht in HH um zu schauen ob die JKD da wirklich sitzt.

Das Schreiben suggeriert ein eigenständiges Inkasso zu sein was genau diese Tätigkeit wie es in der Überschrift steht, hauptberuflich macht. Hätte er die Forderung im normalen Sinne bekomme sprich das JKD für sich die Forderung einfordert, wäre es erstmal denke ich okay. Punkt 1. Der 2. Punkt wäre aber zu klären: Gibt es hier überhaupt offene Posten durch den Fragesteller? Er sagt NEIN weil er nichts gekauft hat.

So oder so.. > Kostenaufstellung anfordern & hoffen dass sie Gebühren wie ein Inkasso in Anschlag nehmen.
Ich würde damit zum Anwalt gehen.

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#15
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 293x hilfreich)

Natürlich riecht das Ding aus 100km nach (umgangssprachlichen) Betrug, weil der Header ein "echtes" Inkasso suggeriert.

Der Anwalt kann da auch nichts machen, ist nur bedrucktes Papier…

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#16
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(630 Beiträge, 136x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Natürlich riecht das Ding aus 100km nach (umgangssprachlichen) Betrug, weil der Header ein "echtes" Inkasso suggeriert.

Der Anwalt kann da auch nichts machen, ist nur bedrucktes Papier…
Naja ^^ er könnte gegen die Betreiber zumindest versuchen vorzugehen oder zumindest die Rechtsgrundlage klar sagen ob was gemacht werden muss oder nicht. Aber ich denke da wird auch nie was großartig kommen, weil vor keinem deutschen Gericht, sage ich jetzt mal, würde der Betreiber damit durchkommen.

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#17
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 111x hilfreich)

Soll ich erstmal dahin schreiben wie beschrieben? Mitdenken anderen Inkasso hab ich Kontakt aufgenommen. Die kennen die firma nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(630 Beiträge, 136x hilfreich)

Zitat (von cdfmi):
Soll ich erstmal dahin schreiben wie beschrieben? Mitdenken anderen Inkasso hab ich Kontakt aufgenommen. Die kennen die firma nicht.
Wenn MPR die nicht mal im eigenen Haus kennt, gut muss nicht zwingend was heißen, klingt es hier für mich eher nach einer Briefkastenfirma. Die ganze Sache stinkt hier einfach zum Himmel.

Du kannst ein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein ja mal hinschicken & schauen ob es ankommt. Zumindest die Kostenaufstellung würde interessant werden. Alternativ ignoriere das Schreiben erstmal & schau ob noch mal Post kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 293x hilfreich)

Ich würds auch erstmal ignorieren. Wenn noch was kommt widersprechen. Irgendwo müssen die ja deine Daten herhaben-

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16123x hilfreich)

Zitat:
Bist du dir da sicher, mepeisen? Inkasso heißt ja nichts weiteres als "Einziehung". Wikipedia-Definition:

Ich bin mir sicher, wenn es um eine Gebührenposition namens "Inkassogebühr" geht. Das Wort "Inkasso" aus der Betriebswirtschaft hat damit (also mit der Gebührenposition, abgeleitet aus dem RVG) nämlich nichts zu tun. Erst recht wäre dieser Fall für mich erreicht, wenn die Inkassogebühr zusätzlich zu einer Mahngebühr gefordert würde. Das wäre dann für mich schon massive und grobe Irreführung.

Aber ich schrieb ja auch: Ob das nun Betrug sein soll, sei dahin gestellt. Seine Mahnabteilung "Inkassoabteilung" zu nennen, macht das IMHO jedenfalls nicht zum Betrugsfall.

Man muss denke ich hier schon zwischen Strafrecht und Zivilrecht trennen. Der Rückschluss von DStein mit dem eigenständigen Inkasso, das könnte man so sehen. Halte ich aber für schwierig. Die Linie ist schwierig zu ziehen, wo das dann wirklich mit Vorsatz zum Betrugsfall wird und wo noch nicht.

Wenn man das Gesamtbild sieht, dann ist das ohne Wenn und Aber Betrug. Die Argumentation über frei erfundene Forderungen und Firmen, die es vermutlich gar nicht gibt, ist da sowieso eine viel bessere.

Zitat:
So oder so.. > Kostenaufstellung anfordern & hoffen dass sie Gebühren wie ein Inkasso in Anschlag nehmen.

Halte ich aufgrund der Gesamtsituation eher für Quatsch. Man hat nichts gekauft. Punkt. Solche Trickbetrüger, wo Kontakte im Nichts landen ziehen im Regelfall nie vor Gericht. Da müssten sie ihre Anonymität aufgeben. Meist das einzige, was sie halbwegs vor der Strafverfolgung schützt.

So, wie TheMentalist schreibt, erst mal aussitzen. Ggf. zur Polizei auch mit der Info, dass die andere Firma vor Ort diesen offensichtlichen Trickbetrüger gar nicht kennt. Strafanzeige. Dann mal sehen, was bei rauskommt. Würde mich wundern, wenn man danach noch jemals was von denen hört.

-- Editiert von mepeisen am 08.10.2019 10:08

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
HEXER1969
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen Schüler 38
Habe auch einen Mahnbescheid von JDK bekommen, und wir Ihrer ist der aus 2017. Laut google gibt es die Firma erst Zeit April 2019 und hat Zeit den 4 Geschäftsführer gehabt. Nach dem ich jetzt mit den verbrauchschutz telefoniert habe, werde ich Anzeige erstatten.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(630 Beiträge, 136x hilfreich)

Zitat (von HEXER1969 ):
Guten Morgen Schüler 38
Habe auch einen Mahnbescheid von JDK bekommen,
Sehr unwahrscheinlich dass ein "Mahnbescheid" vom besagten Briefkasten-Inkasso gekommen sein soll.

Zitat:
Nach dem ich jetzt mit den verbrauchschutz telefoniert habe, werde ich Anzeige erstatten.
Mehr Details bitte was die gesagt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 293x hilfreich)

Zitat:
Ich bin mir sicher, wenn es um eine Gebührenposition namens "Inkassogebühr" geht. Das Wort "Inkasso" aus der Betriebswirtschaft hat damit (also mit der Gebührenposition, abgeleitet aus dem RVG) nämlich nichts zu tun.

Genau das meine ich ja. Aber aus dem Brief geht ja keine Inkassogebühr hervor, von daher hab ich das einfach für ein anderes Wort wie "Mahnabteilung" gewertet. Auch wenn die Aufmachung mehr als Dubios ist...

Zitat:
Laut google gibt es die Firma erst Zeit April 2019 und hat Zeit den 4 Geschäftsführer gehabt. Nach dem ich jetzt mit den verbrauchschutz telefoniert habe, werde ich Anzeige erstatten.

Beides falsch. Sie existiert seit März 2018 und hat nun den 2. GF. Was ist daran so verwerflich?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 111x hilfreich)

So hab dannmal ein Schreiben aufgesetzt und per Einschreiben/Rückschein versendet. Bin ich ja mal gespannt.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
fraenkie_d
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei uns kam hier gestern auch so ein Brief...
Also wenn im Briefkopf groß "JKD Management Inkasso GmbH" steht, erwarte ich, dass es so eine Firma auch im Handelsregister gibt. Man kann einem Firmennamen nicht einfach noch Worte wie "Inkasso" hinzufügen, weil es gerade gut aussieht. Und dann einfach ein paar Zeilen weiter unten den richtigen Namen ohne den Zusatz Inkasso hinzuschreiben macht die Sache auch nicht besser.
In der 2. Zeile steht dann "Inkasso Aussendienst - Gerichtliche Mahnschreiben - Außergerichtlicher Forderungseinzug" - das suggeriert, dass es sich um ein Inkassounternehmen handelt - es existiert aber wohl keine Genehmigung.

Von den ganzen anderen Sachen wie Rechtschreibfehler und nicht existierende Email-Adresse wurde ja schon berichtet.
Das Schreiben hat übrigens auch kein Datum (steht nur "Hamburg, den")
Bei uns ist die angebliche "Hauptforderung" allerdings von 5.2.2015, also wohl verjährt...
Wir werden den Wisch ignorieren

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(630 Beiträge, 136x hilfreich)

Nein die Firma hat keine Inkassolizenz.
Aber sie kann sehr wohl für sich selber Forderungen eintreiben, allerdings so wie es hier abläuft eher weniger meiner Meinung nach. Wenn das vor Gericht kommt, gehe ich davon aus dass die einen ordentlich ins Gesicht bekommen.

Zitat:
"Inkasso Aussendienst - Gerichtliche Mahnschreiben - Außergerichtlicher Forderungseinzug" - das suggeriert, dass es sich um ein Inkassounternehmen handelt
Richtig. Allerdings weiß ich nicht ob das SO rechtlich in Ordnung wäre.

Zitat:
Bei uns ist die angebliche "Hauptforderung" allerdings von 5.2.2015, also wohl verjährt...
Seit dem 01.01.2019 verfährt. Ignorieren kann man hier machen.

- - -
Ich glaube dass momentan einfach alle angeschrieben werden die mal was mit einen der Seiten von denen zu tun hatte. Sei es verfährt oder nicht in der Hoffnung dass ein dummer zahlt. Ich behaupte einfach mal dass zu 99% keine Klage kommen wird.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114520 Beiträge, 39009x hilfreich)

Zitat (von fraenkie_d):
Also wenn im Briefkopf groß "JKD Management Inkasso GmbH" steht, erwarte ich, dass es so eine Firma auch im Handelsregister gibt.

"JKD Management Inkasso GmbH" ist nicht erlaubt, wenn es keine solceh Firma gibt.

Zitat (von fraenkie_d):
Man kann einem Firmennamen nicht einfach noch Worte wie "Inkasso" hinzufügen, weil es gerade gut aussieht.

Stimmt.
Die Bezeichnung als "JKD Management Inkasso" oder "JKD Management GmbH Inkasso" wären wohl ok, wenn weiter unten die Pflichtangaben korrekt wären.


Die 0900er Nummer im Impressum ist auch nicht legal ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 293x hilfreich)

Zitat:
Nein die Firma hat keine Inkassolizenz.
Aber sie kann sehr wohl für sich selber Forderungen eintreiben, allerdings so wie es hier abläuft eher weniger meiner Meinung nach. Wenn das vor Gericht kommt, gehe ich davon aus dass die einen ordentlich ins Gesicht bekommen.

Wenn sie die Seite betreibt, mahnt sie für sie auch für sich selbst. Das ist vollkommen legitim. Keine Ahnung, was du daran verwerflich siehst.

Zitat:
das suggeriert, dass es sich um ein Inkassounternehmen handelt - es existiert aber wohl keine Genehmigung.

Für sich selbst Forderungen einzuziehen benötigt man auch keine Lizenz.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(630 Beiträge, 136x hilfreich)

@Mentalist,
bitte den richtigen Kontext lesen. Ich sagte nicht dass es verboten ist für sich selber eine Forderung einzufordern, sondern quasi wie Harry schon sagte es solch eine Firma nicht gibt & somit keine Lizenz & somit SO auch keine Forderung eingefordert werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16123x hilfreich)

Bei Firmennamen ist die Anforderung an Genauigkeit durchaus hoch. Daher stimme ich zu, dass das hier nicht mehr legal ist. Ein Rechtschreibfehler im Firmennamen mag noch OK sein. Wörter hinzuzufügen aber definitiv nicht mehr. Das sind dann erst mal rechtlich zwei Firmen. Und damit wird es zur erlaubnispflichtigen Inkassodienstleistung.

Und da es die zweite (…. Inkasso GmbH) nicht gibt, würde ich mich ans Aufsichtsgericht wenden UND Strafanzeige erstatten wegen Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges. Die weiteren geschilderten Auffälligkeiten, die hier alle schon genannt wurden, tun doch ihr übriges.

Sollten die wirklich die Hinterleute erwischen, über die andere eingetragene Firma, dürfen die sich warm anziehen. Das war dann nicht sonderlich geschickt, was die gemacht haben.

Alle, die betroffen sind, würde ich nur davor warnen, das jemals so ernst zu nehmen, dass man ernsthaft da was zahlen möchte. Ich denke, da sind wir uns einig.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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