Ich war jahrelang Kunde bei einem Serveranbieter. Der Server kostete mich gerade einmal 14,33 Euro im Monat, und ich konnte monatlich kündigen. Irgendwann brauchte ich diesen Server nicht mehr so sehr, wollte aber auch noch nicht kündigen. Ich vergaß, dass ich diesen Server noch hatte. Da ich das extra für solche Angelegenheiten erstellte E-Mail Konto deshalb auch nicht las, erreichten mich Mahnungen & andere Rechnungen nicht.
Als ich das schließlich bemerkt hatte, kündigte ich den Server zum Ende des Monats August. Doch es war zu spät: ich wurde bereits an ein Inkassounternehmen abgeschoben.
Aber anstatt das mir das Inkassounternehmen eine Rechnung in Höhe der Gesamtforderungen für die nicht bezahlten Monate (Juli & August) stellt, stellt es mir drei separate Rechnungen für die Monate Juli, August & September (Im September war das Produkt bereits gekündigt), für die sie jeweils nochmals Mahngebühren, Inkassogebühren & Inkassoauslagen wollen. Aus den 14,33 Euro pro Monat wurden so 76,11 Euro, und das wohlgemerkt drei Mal. Denn das Inkassounternehmen stellte mir nicht eine Forderung in Höhe der beiden fehlenden Monatsbeiträge, sondern drei separate Rechnungen. Die Gesamtforderung beträgt nun also 228,33 Euro anstatt 42,99 Euro.
Jetzt frage ich mich: muss ich wirklich diese gesamten Beträge bezahlen, ist das Vorgehen der Inkassofirma rechtmäßig? Was kann ich tun? Gibt es so etwas wie ein Vorbehaltsrecht? Und falls es aus meinem Text nicht genau hervorging: ich habe das Produkt im August gekündigt, jedoch trotzdem eine Rechnung für den Monat September bekommen, die auch an das Inkassounternehmen weitergeleitet wurde.
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort. Ich bin im Moment auf jeden Fall ziemlich verzweifelt, weil ich da absolut nicht mehr durchblicke.
Es handelt sich um die Tesch Mediafinanz Inkassogesellschaft.
Jede Menge Ärger mit Inkassounternehmen
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zahle die geforderte Hauptforderung an den Gläubiger, also nicht an der Inkasso.
Zahle die Hauptforderung samt Zinsen und etwaigen Mahngebühren (falls du Mahngebühren zahlen sollst und auch dabei achten, dass du nicht zu hohe Mahngebühren bezahlst).
Schreibe dem Inkasso eine E-Mail oder einen Brief, worin du denen für die nette Zahlungsaufforderung dankst und das die Zahlung bereits an den Gläubiger überwiesen wurde.
Wiederspreche zudem der 3. Forderung, da diese nichtig ist (falls du rechtzeitig gekündigt haben solltest).
ZitatAber anstatt das mir das Inkassounternehmen eine Rechnung in Höhe der Gesamtforderungen für die nicht bezahlten Monate (Juli & August) stellt, stellt es mir drei separate Rechnungen für die Monate Juli, August & September :
Logisch, denn das erhöht den potentiell Verdienst des Inkassos ja erheblich.
ZitatJetzt frage ich mich: muss ich wirklich diese gesamten Beträge bezahlen, :
Nein
Zitatist das Vorgehen der Inkassofirma rechtmäßig? :
Ja, es mag erstaunen, aber derzeit ist das erheben von Unfuggebühren nicht verboten.
Zitatfür die sie jeweils nochmals Mahngebühren, Inkassogebühren & Inkassoauslagen wollen. :
Was konkret wird denn da gefordert?
ZitatWas kann ich tun? :
Sich nicht vom Inkasso verunsichern lassen.
ZitatGibt es so etwas wie ein Vorbehaltsrecht? :
Ja, das regelte die Beziehungen der alliierten Besatzungsmächte gegenüber der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland.
Da das hier nicht relevant ist, wäre die Frage, was genau man sich unter diesem "Vorbehaltsrecht" vorstellt.
Zitatich habe das Produkt im August gekündigt, jedoch trotzdem eine Rechnung für den Monat September bekommen, :
Das dürfte bei einem monatlichen Kündigungsrecht korrekt sein, denn da ist meist die Kündigung zum Monatsende des nächsten Monats die Regel.
Zitatdie auch an das Inkassounternehmen weitergeleitet wurde. :
Weil man die Bezahlung verweigert hat?
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ZitatGibt es so etwas wie ein Vorbehaltsrecht? :
Ja, das regelte die Beziehungen der alliierten Besatzungsmächte gegenüber der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland.
Da das hier nicht relevant ist, wäre die Frage, was genau man sich unter diesem "Vorbehaltsrecht" vorstellt.
Ein anderer Nutzer auf einer anderen Plattform schrieb mir dies:
Zitat:Fordere doch eine detaillierte Forderungsaufstellung plus Legitimationsnachweise ( Vollmacht gem. BGB174 bzw Abtretungserklärung gem. BGB410) Bis zum Erhalt machst Du von Deinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.
Ich frage mich, ob ich ein solches Recht überhaupt habe und ob ich diese Formulierung in meiner Antwort übernehmen soll.
Zitatund ob ich diese Formulierung in meiner Antwort übernehmen soll. :
Blos nicht, denn damit würde man in Gefahr stehen die Forderung anerkennen.
ZitatFordere doch eine detaillierte Forderungsaufstellung :
Der Schilderung nach hat man doch schon eine detaillierte Forderungsaufstellung erhalten, ein nochmaliges Einfordern wäre unsinnig und kontraproduktiv..
Zitatplus Legitimationsnachweise :
Die könnte man anfordern.
Die berechtigte Hauptforderungen wurden bereits bezahlt? Wenn ja an wen?
Zitat:Zitatund ob ich diese Formulierung in meiner Antwort übernehmen soll. :
Blos nicht, denn damit würde man in Gefahr stehen die Forderung anerkennen.
Also sollte ich lediglich Legitimationsnachweise anfordern?
ZitatFordere doch eine detaillierte Forderungsaufstellung :
Der Schilderung nach hat man doch schon eine detaillierte Forderungsaufstellung erhalten, ein nochmaliges Einfordern wäre unsinnig und kontraproduktiv..
Jein. Man schickte mir dreimal eine Standard-Email mit bekannten Drohnungen wie dem gerichtlichen Mahnverfahren und Gerichtsvollziehern. Ich bekomme noch immer ständig neue E-Mails in der mir 4-Tages Fristen gesetzt werden.
Die berechtigte Hauptforderungen wurden bereits bezahlt? Wenn ja an wen?
Nein. Soll ich diese bezahlen und wenn ja an wen? Was ist mit dem Inkassounternehmen und den von ihnen verlangten Gebühren?
-- Editiert von Siebenundsiebzig am 28.12.2020 01:07
ZitatWas ist mit dem Inkassounternehmen und den von ihnen verlangten Gebühren? :
Was genau verlangen sie denn?
Zitat:ZitatWas ist mit dem Inkassounternehmen und den von ihnen verlangten Gebühren? :
Was genau verlangen sie denn?
Ich zitiere aus einer der vielen E-Mails.
Zitat:Grundforderung unserer Mandantin (Gegenstandswert f. Inkassokosten): 14,61 EUR
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 7,50 EUR
Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 45,00 EUR
Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 9,00 EUR
Diese Forderung stellen sie pro Rechnung für den einen selben Vertrag, also dreimal diese Inkassokosten etc.
Zitatbisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 7,50 EUR :
Diese dürften stark überhöht sein, wenn Mahnungen tatsächlich nur per Mail kommen liegen durchsetzbare Mahnkosten bei 0 EUR.
ZitatInkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 45,00 EUR :
Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 9,00 EUR
Auch diese dürften stark überhöht sein, da hier keine wirkliche Rechtsdienstleistung erfolgt. Die Inkassogebühren würde ich auf 15 EUR kürzen, Inkassoauslagen auf 3 EUR.
Zitat:Zitatbisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 7,50 EUR :
Diese dürften stark überhöht sein, wenn Mahnungen tatsächlich nur per Mail kommen liegen durchsetzbare Mahnkosten bei 0 EUR.
Von dem ursprünglichen Anbieter bekam ich exakt einen Brief. Das Inkassounternehmen schrieb ausschließlich E-Mails.
ZitatInkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 45,00 EUR :
Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 9,00 EUR
ZitatAuch diese dürften stark überhöht sein, da hier keine wirkliche Rechtsdienstleistung erfolgt. Die Inkassogebühren würde ich auf 15 EUR kürzen, Inkassoauslagen auf 3 EUR. :
Wie mache ich das? Was schreibe ich? Insgesamt nur 18 Euro akzeptieren oder pro Forderung?
-- Editiert von Siebenundsiebzig am 28.12.2020 01:38
-- Editiert von Siebenundsiebzig am 28.12.2020 01:41
ZitatWie mache ich das? Was schreibe ich? :
Kommt auf die Beantwortung der Rückfragen an, was man da sinnvollerwiese schreibt ...
Zitat:
Nein. Soll ich diese bezahlen und wenn ja an wen? Was ist mit dem Inkassounternehmen und den von ihnen verlangten Gebühren?
Wie gesagt, du musst, wenn du dem Unternehmen Geld schuldest, das Geld auch bezahlen.
Du sollst es aber direkt an den Gläubiger zahlen, nicht an das Inkasso.
Das schrieb ich dir in der 1. Antwort.
An deiner Stelle würde ich dem Inkasso nichts von gekürzten Inkassogebühren schreiben, weil du somit diesen Gebühren zustimmst.
Dank denen für die Zahlungserinnerung und schreibe, dass du das Geld an den Gläubiger (das Unternehmen dem die Server gehören) überwiesen hast.
Ganz einfach.
Zitat:Zitat:
Nein. Soll ich diese bezahlen und wenn ja an wen? Was ist mit dem Inkassounternehmen und den von ihnen verlangten Gebühren?
Wie gesagt, du musst, wenn du dem Unternehmen Geld schuldest, das Geld auch bezahlen.
Du sollst es aber direkt an den Gläubiger zahlen, nicht an das Inkasso.
Das schrieb ich dir in der 1. Antwort.
An deiner Stelle würde ich dem Inkasso nichts von gekürzten Inkassogebühren schreiben, weil du somit diesen Gebühren zustimmst.
Dank denen für die Zahlungserinnerung und schreibe, dass du das Geld an den Gläubiger (das Unternehmen dem die Server gehören) überwiesen hast.
Ganz einfach.
Hallo,
ich habe nun die legitimen Forderungen des Serveranbieters (Monatsmieten, Accountsperrungsgebühren, Mahnkosten) beglichen.
Das Inkassounternehmen fordert aber weiterhin ihre Inkassogebühren ein - und will weiterhin Mahnkosten "ihres Mandanten" (obwohl bereits beglichen).
Zusammengefasst fordern sie also:
- Monatsmiete (54 EUR Inkasso)
- Monatsmiete (54 EUR Inkasso)
- Monatsmiete (54 EUR Inkasso)
- Accountsperrungsgebühren (59,40 EUR Inkasso)
Sind die verlangten Gebühren und das Vorgehen des Inkassounternehmens (alles separat einfordern) rechtmäßig? Was könnte ich schreiben?
Ich würde denen schreiben, dass man gerne negative Feststellungsklage erhebt, wenn sie einen nicht in Ruhe lassen. Vor allem auch deswegen, weil man Teile der Forderung längst beglichen hat. Dann würde ich ihnen noch viel Spaß vor Gericht wünschen.
ZitatIch würde denen schreiben, dass man gerne negative Feststellungsklage erhebt, wenn sie einen nicht in Ruhe lassen. Vor allem auch deswegen, weil man Teile der Forderung längst beglichen hat. Dann würde ich ihnen noch viel Spaß vor Gericht wünschen. :
Hallo nochmals,
geschrieben habe ich jetzt folgendes:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
sie machen Monatsmieten für August, September und Oktober sowie eine aus dem Zahlungsverzug resultierende Accountsperrungsgebühr geltend. Ich weise Sie erneut darauf hin, dass ich diese Beträge sowie die geforderten Mahnkosten am 29. Dezember an den Gläubiger überwiesen habe. Der Gläubiger bestätigte daraufhin den Zahlungseingang und die Schließung des Falls. Ich fordere Sie daher auf, die von Ihnen geforderten Beträge anzupassen, besonders im Hinblick auf weiter geltend gemachte Mahngebühren Ihres Mandanten.
Es handelte sich hierbei um einen Gläubiger und um einen Vertrag aus welchem mehrere offene Posten entstanden. Ich widerspreche den von Ihnen geltend gemachten Gebühren, da Sie offensichtlich nur Schreiben einfacher Art versenden und somit nach meinem Kenntnisstand maximal eine Gebühr von 0,3 RVG legitim wäre.
Unter der Voraussetzung, dass es sich hierbei nicht um eine unzulässige Kostendopplung und einen Verstoß der Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB handelt, bin ich bereit, Ihnen für jede ihre Forderungen einmalig 15 EUR an Inkassogebühren und 3 EUR an Auslagenpauschale zu zahlen. Somit bin ich bereit, Ihnen einen Betrag in Höhe von
72,00 EUR
umgehend zu überweisen, wenn dadurch sämtliche von Ihnen geltend gemachte Forderungen ihre Erledigung finden. Bitte bestätigen Sie mir Ihr Einverständnis, damit ich die Überweisung einleiten kann.
Doch frage ich mich, ob ich überhaupt auf deren "Einverständnis" mit diesem Angebot warten soll.
Wäre es vielleicht besser, den Betrag jetzt zweckgebunden zu überweisen, ihnen das anschließend mitzuteilen nebst dem Hinweis, dass ich einen evtl. gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen werde?
-- Editiert von Siebenundsiebzig am 23.01.2021 13:40
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