Jede Menge Ärger mit Inkassounternehmen

28. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Siebenundsiebzig
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Jede Menge Ärger mit Inkassounternehmen

Ich war jahrelang Kunde bei einem Serveranbieter. Der Server kostete mich gerade einmal 14,33 Euro im Monat, und ich konnte monatlich kündigen. Irgendwann brauchte ich diesen Server nicht mehr so sehr, wollte aber auch noch nicht kündigen. Ich vergaß, dass ich diesen Server noch hatte. Da ich das extra für solche Angelegenheiten erstellte E-Mail Konto deshalb auch nicht las, erreichten mich Mahnungen & andere Rechnungen nicht.

Als ich das schließlich bemerkt hatte, kündigte ich den Server zum Ende des Monats August. Doch es war zu spät: ich wurde bereits an ein Inkassounternehmen abgeschoben.

Aber anstatt das mir das Inkassounternehmen eine Rechnung in Höhe der Gesamtforderungen für die nicht bezahlten Monate (Juli & August) stellt, stellt es mir drei separate Rechnungen für die Monate Juli, August & September (Im September war das Produkt bereits gekündigt), für die sie jeweils nochmals Mahngebühren, Inkassogebühren & Inkassoauslagen wollen. Aus den 14,33 Euro pro Monat wurden so 76,11 Euro, und das wohlgemerkt drei Mal. Denn das Inkassounternehmen stellte mir nicht eine Forderung in Höhe der beiden fehlenden Monatsbeiträge, sondern drei separate Rechnungen. Die Gesamtforderung beträgt nun also 228,33 Euro anstatt 42,99 Euro.

Jetzt frage ich mich: muss ich wirklich diese gesamten Beträge bezahlen, ist das Vorgehen der Inkassofirma rechtmäßig? Was kann ich tun? Gibt es so etwas wie ein Vorbehaltsrecht? Und falls es aus meinem Text nicht genau hervorging: ich habe das Produkt im August gekündigt, jedoch trotzdem eine Rechnung für den Monat September bekommen, die auch an das Inkassounternehmen weitergeleitet wurde.

Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort. Ich bin im Moment auf jeden Fall ziemlich verzweifelt, weil ich da absolut nicht mehr durchblicke.

Es handelt sich um die Tesch Mediafinanz Inkassogesellschaft.


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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Zahle die geforderte Hauptforderung an den Gläubiger, also nicht an der Inkasso.
Zahle die Hauptforderung samt Zinsen und etwaigen Mahngebühren (falls du Mahngebühren zahlen sollst und auch dabei achten, dass du nicht zu hohe Mahngebühren bezahlst).
Schreibe dem Inkasso eine E-Mail oder einen Brief, worin du denen für die nette Zahlungsaufforderung dankst und das die Zahlung bereits an den Gläubiger überwiesen wurde.
Wiederspreche zudem der 3. Forderung, da diese nichtig ist (falls du rechtzeitig gekündigt haben solltest).

Signatur:

Bei mir gilt im übrigen §675 Abs. 2 BGB.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Siebenundsiebzig):
Aber anstatt das mir das Inkassounternehmen eine Rechnung in Höhe der Gesamtforderungen für die nicht bezahlten Monate (Juli & August) stellt, stellt es mir drei separate Rechnungen für die Monate Juli, August & September

Logisch, denn das erhöht den potentiell Verdienst des Inkassos ja erheblich.



Zitat (von Siebenundsiebzig):
Jetzt frage ich mich: muss ich wirklich diese gesamten Beträge bezahlen,

Nein



Zitat (von Siebenundsiebzig):
ist das Vorgehen der Inkassofirma rechtmäßig?

Ja, es mag erstaunen, aber derzeit ist das erheben von Unfuggebühren nicht verboten.



Zitat (von Siebenundsiebzig):
für die sie jeweils nochmals Mahngebühren, Inkassogebühren & Inkassoauslagen wollen.

Was konkret wird denn da gefordert?



Zitat (von Siebenundsiebzig):
Was kann ich tun?

Sich nicht vom Inkasso verunsichern lassen.



Zitat (von Siebenundsiebzig):
Gibt es so etwas wie ein Vorbehaltsrecht?

Ja, das regelte die Beziehungen der alliierten Besatzungsmächte gegenüber der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland.
Da das hier nicht relevant ist, wäre die Frage, was genau man sich unter diesem "Vorbehaltsrecht" vorstellt.



Zitat (von Siebenundsiebzig):
ich habe das Produkt im August gekündigt, jedoch trotzdem eine Rechnung für den Monat September bekommen,

Das dürfte bei einem monatlichen Kündigungsrecht korrekt sein, denn da ist meist die Kündigung zum Monatsende des nächsten Monats die Regel.



Zitat (von Siebenundsiebzig):
die auch an das Inkassounternehmen weitergeleitet wurde.

Weil man die Bezahlung verweigert hat?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Siebenundsiebzig
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat (von Siebenundsiebzig):
Gibt es so etwas wie ein Vorbehaltsrecht?

Ja, das regelte die Beziehungen der alliierten Besatzungsmächte gegenüber der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland.
Da das hier nicht relevant ist, wäre die Frage, was genau man sich unter diesem "Vorbehaltsrecht" vorstellt.


Ein anderer Nutzer auf einer anderen Plattform schrieb mir dies:

Zitat:
Fordere doch eine detaillierte Forderungsaufstellung plus Legitimationsnachweise ( Vollmacht gem. BGB174 bzw Abtretungserklärung gem. BGB410) Bis zum Erhalt machst Du von Deinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.


Ich frage mich, ob ich ein solches Recht überhaupt habe und ob ich diese Formulierung in meiner Antwort übernehmen soll.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Siebenundsiebzig):
und ob ich diese Formulierung in meiner Antwort übernehmen soll.

Blos nicht, denn damit würde man in Gefahr stehen die Forderung anerkennen.



Zitat (von Siebenundsiebzig):
Fordere doch eine detaillierte Forderungsaufstellung

Der Schilderung nach hat man doch schon eine detaillierte Forderungsaufstellung erhalten, ein nochmaliges Einfordern wäre unsinnig und kontraproduktiv..



Zitat (von Siebenundsiebzig):
plus Legitimationsnachweise

Die könnte man anfordern.



Die berechtigte Hauptforderungen wurden bereits bezahlt? Wenn ja an wen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Siebenundsiebzig
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Siebenundsiebzig):
und ob ich diese Formulierung in meiner Antwort übernehmen soll.

Blos nicht, denn damit würde man in Gefahr stehen die Forderung anerkennen.


Also sollte ich lediglich Legitimationsnachweise anfordern?


Zitat (von Siebenundsiebzig):
Fordere doch eine detaillierte Forderungsaufstellung

Der Schilderung nach hat man doch schon eine detaillierte Forderungsaufstellung erhalten, ein nochmaliges Einfordern wäre unsinnig und kontraproduktiv..

Jein. Man schickte mir dreimal eine Standard-Email mit bekannten Drohnungen wie dem gerichtlichen Mahnverfahren und Gerichtsvollziehern. Ich bekomme noch immer ständig neue E-Mails in der mir 4-Tages Fristen gesetzt werden.



Die berechtigte Hauptforderungen wurden bereits bezahlt? Wenn ja an wen?

Nein. Soll ich diese bezahlen und wenn ja an wen? Was ist mit dem Inkassounternehmen und den von ihnen verlangten Gebühren?



-- Editiert von Siebenundsiebzig am 28.12.2020 01:07

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Siebenundsiebzig):
Was ist mit dem Inkassounternehmen und den von ihnen verlangten Gebühren?

Was genau verlangen sie denn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Siebenundsiebzig
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Siebenundsiebzig):
Was ist mit dem Inkassounternehmen und den von ihnen verlangten Gebühren?

Was genau verlangen sie denn?


Ich zitiere aus einer der vielen E-Mails.

Zitat:
Grundforderung unserer Mandantin (Gegenstandswert f. Inkassokosten): 14,61 EUR
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 7,50 EUR
Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 45,00 EUR
Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 9,00 EUR


Diese Forderung stellen sie pro Rechnung für den einen selben Vertrag, also dreimal diese Inkassokosten etc.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Siebenundsiebzig):
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 7,50 EUR

Diese dürften stark überhöht sein, wenn Mahnungen tatsächlich nur per Mail kommen liegen durchsetzbare Mahnkosten bei 0 EUR.



Zitat (von Siebenundsiebzig):
Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 45,00 EUR
Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 9,00 EUR

Auch diese dürften stark überhöht sein, da hier keine wirkliche Rechtsdienstleistung erfolgt. Die Inkassogebühren würde ich auf 15 EUR kürzen, Inkassoauslagen auf 3 EUR.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Siebenundsiebzig
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Siebenundsiebzig):
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 7,50 EUR

Diese dürften stark überhöht sein, wenn Mahnungen tatsächlich nur per Mail kommen liegen durchsetzbare Mahnkosten bei 0 EUR.


Von dem ursprünglichen Anbieter bekam ich exakt einen Brief. Das Inkassounternehmen schrieb ausschließlich E-Mails.

Zitat (von Siebenundsiebzig):
Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 45,00 EUR
Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 9,00 EUR

Zitat (von Harry van Sell):
Auch diese dürften stark überhöht sein, da hier keine wirkliche Rechtsdienstleistung erfolgt. Die Inkassogebühren würde ich auf 15 EUR kürzen, Inkassoauslagen auf 3 EUR.


Wie mache ich das? Was schreibe ich? Insgesamt nur 18 Euro akzeptieren oder pro Forderung?

-- Editiert von Siebenundsiebzig am 28.12.2020 01:38

-- Editiert von Siebenundsiebzig am 28.12.2020 01:41

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Siebenundsiebzig):
Wie mache ich das? Was schreibe ich?

Kommt auf die Beantwortung der Rückfragen an, was man da sinnvollerwiese schreibt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Siebenundsiebzig):

Nein. Soll ich diese bezahlen und wenn ja an wen? Was ist mit dem Inkassounternehmen und den von ihnen verlangten Gebühren?


Wie gesagt, du musst, wenn du dem Unternehmen Geld schuldest, das Geld auch bezahlen.
Du sollst es aber direkt an den Gläubiger zahlen, nicht an das Inkasso.
Das schrieb ich dir in der 1. Antwort.

An deiner Stelle würde ich dem Inkasso nichts von gekürzten Inkassogebühren schreiben, weil du somit diesen Gebühren zustimmst.
Dank denen für die Zahlungserinnerung und schreibe, dass du das Geld an den Gläubiger (das Unternehmen dem die Server gehören) überwiesen hast.
Ganz einfach.

Signatur:

Bei mir gilt im übrigen §675 Abs. 2 BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Siebenundsiebzig
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fdl_db):
Zitat (von Siebenundsiebzig):

Nein. Soll ich diese bezahlen und wenn ja an wen? Was ist mit dem Inkassounternehmen und den von ihnen verlangten Gebühren?


Wie gesagt, du musst, wenn du dem Unternehmen Geld schuldest, das Geld auch bezahlen.
Du sollst es aber direkt an den Gläubiger zahlen, nicht an das Inkasso.
Das schrieb ich dir in der 1. Antwort.

An deiner Stelle würde ich dem Inkasso nichts von gekürzten Inkassogebühren schreiben, weil du somit diesen Gebühren zustimmst.
Dank denen für die Zahlungserinnerung und schreibe, dass du das Geld an den Gläubiger (das Unternehmen dem die Server gehören) überwiesen hast.
Ganz einfach.


Hallo,

ich habe nun die legitimen Forderungen des Serveranbieters (Monatsmieten, Accountsperrungsgebühren, Mahnkosten) beglichen.

Das Inkassounternehmen fordert aber weiterhin ihre Inkassogebühren ein - und will weiterhin Mahnkosten "ihres Mandanten" (obwohl bereits beglichen).

Zusammengefasst fordern sie also:

- Monatsmiete (54 EUR Inkasso)
- Monatsmiete (54 EUR Inkasso)
- Monatsmiete (54 EUR Inkasso)
- Accountsperrungsgebühren (59,40 EUR Inkasso)


Sind die verlangten Gebühren und das Vorgehen des Inkassounternehmens (alles separat einfordern) rechtmäßig? Was könnte ich schreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Ich würde denen schreiben, dass man gerne negative Feststellungsklage erhebt, wenn sie einen nicht in Ruhe lassen. Vor allem auch deswegen, weil man Teile der Forderung längst beglichen hat. Dann würde ich ihnen noch viel Spaß vor Gericht wünschen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Siebenundsiebzig
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde denen schreiben, dass man gerne negative Feststellungsklage erhebt, wenn sie einen nicht in Ruhe lassen. Vor allem auch deswegen, weil man Teile der Forderung längst beglichen hat. Dann würde ich ihnen noch viel Spaß vor Gericht wünschen.


Hallo nochmals,

geschrieben habe ich jetzt folgendes:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

sie machen Monatsmieten für August, September und Oktober sowie eine aus dem Zahlungsverzug resultierende Accountsperrungsgebühr geltend. Ich weise Sie erneut darauf hin, dass ich diese Beträge sowie die geforderten Mahnkosten am 29. Dezember an den Gläubiger überwiesen habe. Der Gläubiger bestätigte daraufhin den Zahlungseingang und die Schließung des Falls. Ich fordere Sie daher auf, die von Ihnen geforderten Beträge anzupassen, besonders im Hinblick auf weiter geltend gemachte Mahngebühren Ihres Mandanten.

Es handelte sich hierbei um einen Gläubiger und um einen Vertrag aus welchem mehrere offene Posten entstanden. Ich widerspreche den von Ihnen geltend gemachten Gebühren, da Sie offensichtlich nur Schreiben einfacher Art versenden und somit nach meinem Kenntnisstand maximal eine Gebühr von 0,3 RVG legitim wäre.

Unter der Voraussetzung, dass es sich hierbei nicht um eine unzulässige Kostendopplung und einen Verstoß der Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB handelt, bin ich bereit, Ihnen für jede ihre Forderungen einmalig 15 EUR an Inkassogebühren und 3 EUR an Auslagenpauschale zu zahlen. Somit bin ich bereit, Ihnen einen Betrag in Höhe von

72,00 EUR

umgehend zu überweisen, wenn dadurch sämtliche von Ihnen geltend gemachte Forderungen ihre Erledigung finden. Bitte bestätigen Sie mir Ihr Einverständnis, damit ich die Überweisung einleiten kann.


Doch frage ich mich, ob ich überhaupt auf deren "Einverständnis" mit diesem Angebot warten soll.

Wäre es vielleicht besser, den Betrag jetzt zweckgebunden zu überweisen, ihnen das anschließend mitzuteilen nebst dem Hinweis, dass ich einen evtl. gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen werde?

-- Editiert von Siebenundsiebzig am 23.01.2021 13:40

0x Hilfreiche Antwort

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