KLAGE Heidelberger Forderungskauf Advanzia Bank

16. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Hessen7718
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
KLAGE Heidelberger Forderungskauf Advanzia Bank

Hallo zusammen,

ich hatte einen Kreditkartenvertrag bei der Advanzia den ich nicht abzahlen konnte und gekündigt wurde. Ich habe die Bank/ Support vorher gebeten einige Tage zu warte da ich dann eine Steuerzahlung bekommen würde. Angeblich wäre dies nicht möglich.

Jetzt hatte ich dann Post von der Axactor und jetzt eine Klage ohne vorherigen Mahnbescheid ect. von einem Anwalt (Gräf&Centorbi) der die Heidelberger Forderungskauf II GmbH vertritt durch das Amtsgericht hier vor Ort.
Mit diesem Anwalt hatte ich nie zu tun.

Ich hatte im Vorfeld schon zwei Zahlungen (1x 1000€ und 1x 500€) direkt an die Advanzia bezahlt, was nie durch die Bank bestätigt wurde, aber das Geld bei denen Gutschrieben ist auf meinem Konto. Außer in der Klage wurde die 1000€ durch den Anwalt nachgereicht.

Jetzt weiß ich nicht mehr weiter und habe Angst und kann mir auch nicht wirklich einen Anwalt leisten.

Ich habe mal gelesen (ja ich weiß, lesen kann man viel) Das wenn Zahlungen angenommen werden, diese als Stille Ratenvereinbarung zählt.

Aber ich muss ja dem Amtsgericht jetzt eine Stellungnahme schreiben und stehe total panisch neben mir.

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116263 Beiträge, 39235x hilfreich)

Zitat (von Hessen7718):
Außer in der Klage wurde die 1000€ durch den Anwalt nachgereicht.

Wie meinen?



Zitat (von Hessen7718):
Ich habe mal gelesen (ja ich weiß, lesen kann man viel) Das wenn Zahlungen angenommen werden, diese als Stille Ratenvereinbarung zählt.

Völliger Unfug den man da las.
Wobei man diese Ratenvereinbarung dann ja wieder durch die Nichtzahlung gekündigt hätte.



Zitat (von Hessen7718):
Aber ich muss ja dem Amtsgericht jetzt eine Stellungnahme schreiben und stehe total panisch neben mir.

In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten. Man wird ja auch Interesse daran haben, das ganze rechtssicher zu machen? Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das macht.

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2286 Beiträge, 682x hilfreich)

Zitat (von Hessen7718):
Aber ich muss ja dem Amtsgericht jetzt eine Stellungnahme schreiben

Ja dann mache das doch. Ist die Forderung berechtigt, auch in der Höhe? Was spricht dann gegen die Anerkennung der Schuld? Wann gedenkst du zu zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 124x hilfreich)

Also wenn die Forderung berechtigt ist, wird da auch ein Anwalt wenig machen können. Wenn gezahlte Beträge noch nicht angerechnet wurden, dann erwähnt und beweist man die Zahlung in der Stellungnahme.

Ist die Forderung berechtigt ist, wäre ein Anerkenntnis- bzw. Versäumnisurteil vermutlich am günstigsten.

0x Hilfreiche Antwort

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