Ich schildere kurz mein Problem. Ich habe im November letzten Jahres eine Bestellung bei einem Onlineshop getätigt. Diese Bestellung wurde wohl durch DHL mutmaßlich abgelegt. Sie wurde durch meine nicht Anwesenheit nicht in die Filiale eingeliefert. Ich habe keinen Ablagevertrag mit DHL. Als ich nach ein paar Tagen wieder nach Hause kam, war das Paket natürlich nicht da.
Ich habe dies sofort gemeldet bei DHL und dem Internetshop und KLARNA. Von DHL habe ich ein Schreiben bekommen, dass die Lieferung nicht hätte abgelegt werden dürfen, da ich keinen Ablagevertrag mit DHL habe.
Der Internet Shop und DHL verlangten beide von mir eine eidesstattliche Erklärung, die ich Ihnen auch zukommen ließ.
Die Bestellung sollte über Klarna bezahlt werden. KRARNA und der Internetshop bestehen weiterhin auf der Forderung. Weder der Internetshop noch KLARNA noch DHL händigen mir irgendwelche Unterlagen aus, wo es um den Verbleib der Sendung oder über den Nachforschungsauftrag geht. Ich habe beim Internet Shop die Bestellung schon stornieren wollen, aber der Shop besteht weiterhin auf Bezahlung und hat nun ein Inkassounternehmen beauftragt, die Forderung einzutreiben. Dieses Inkassounternehmen hat mich nun per Email kontaktiert.
Auch beim Inkassounternehmen habe ich per Email wiedersprochen.
Wäre sehr nett wenn sie mir da eine Tip geben könnten was ich noch machen kann.
KLARNA beauftragt Inkasso
Zitat :Der Internet Shop und DHL verlangten beide von mir eine eidesstattliche Erklärung, die ich Ihnen auch zukommen ließ.
Ja, der übliche Blödsinn mit der "eidesstattlichen Erklärung" ...
Zitat :KLARNA beauftragt Inkasso
Zitat :aber der Shop besteht weiterhin auf Bezahlung und hat nun ein Inkassounternehmen beauftragt, die Forderung einzutreiben.
Was denn nun?
Zitat :Weder der Internetshop noch KLARNA noch DHL händigen mir irgendwelche Unterlagen aus, wo es um den Verbleib der Sendung oder über den Nachforschungsauftrag geht.
Welchen Status hat man denn?
Zitat :Als ich nach ein paar Tagen wieder nach Hause kam, war das Paket natürlich nicht da.
Strafanzeige wurde erstattet?
Und die Bestätigung darüber auch an die 3 Parteien weitergeltet?
-- Editiert von User am 12. März 2025 22:49
Zitat :Was denn nun?
Alza.de versucht über Klarna an sein Geld zu kommen. Und Klarna jetzt über das Inkasso
Zitat :Welchen Status hat man denn?
DHL teilt mir in einer Mail mit, das ich aufgrund der AGBs (da Empfänger) keine Auskunft über den abgesuchten Nachforschungsauftrag erhalte, da ich nicht der Vertragspartner bin. Alza.de schrieb mir ich solle mich an DHL wenden. Das dreht sich jetztschon fast 4 Monate im Kreis, da DHL eine ca 14 tägige Antwortzeit hat.
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Der Shop ist der Vertragspartner, er muss die entsprechenden Nachweise bringen will er ein Recht auf das Geld haben.
Ich würde ihn gerichtsfest auffordern entsprechende Nachweise zubringen.
Mit KLARNA müsste man die Verträge prüfen, ob KLARNA hier nicht ein Recht auf das Geld hätte und man dann gegen den Shop klagen müsste.
Hallo,
Wieso den ndieser Blödsinn? Der Händler müsste den Nachweis erbringen, dass der bestellte Artikel an den TE übergeben wurde und das kann er nicht, wie wir wissen!Zitat:Ich würde ihn gerichtsfest auffordern entsprechende Nachweise zubringen.
Wenn man gerichtsfesst zu etwas auffordern will, dann den Shop zur Lieferung der bestellten Ware! Ich gehe mal davon aus, dass du als Privatperson gekauft hast)
Gar nicht mit DHL kommunizieren, mit denen hast du nichts zu tun.Zitat:Das dreht sich jetztschon fast 4 Monate im Kreis, da DHL eine ca 14 tägige Antwortzeit hat.
Der Shop muss liefern und befindet sich jetzt schon im Lieferverzug, trotzdem wie erwähnt nochmal gerichtsfesst zur lieferung auffordern, oder einfach vom Kauf zurücktreten!
Das verschwundene Paket ist nicht dein Problem, dies ist einzig und alleine Sache des Shops! Der Shop muss dir gegenüber erstmal die Ware liefern, ausser du willst den Kauf rückabwickeln.
Zitat :Wieso den ndieser Blödsinn?
Damit man später nicht auf den Kosten für Anwalt und Gericht sitzen bleibt.
Zitat :Der Händler müsste den Nachweis erbringen, dass der bestellte Artikel an den TE übergeben wurde
Genau das schrieb ich ...
Zitat :das kann er nicht, wie wir wissen!
Irrelevant.
-- Editiert von User am 20. März 2025 22:41
Es geht weiter. DHL hat MIR heute ein lächerlichen Ausgleich angeboten. Die bieten laut „Weltpostverlag" wo solch ein Fall geregelt wird 134,-€. Der Wert der Bestellung betrug 658,-. Wieso sollte das mein Problem sein? Paket unerlaubt abgestellt, kein Lieferbeleg, keine Unterschrift, wohl nicht mein Problem?
Zitat :DHL hat MIR heute ein lächerlichen Ausgleich angeboten
Ignorieren.
Nimmt man den an, sitzt man in der Falle.
Ich würde hier jetzt auch die Kommunikation einstellen und nur noch auf Gerichtspost reagieren. Bei den Auskunfteien die Scores im Auge behalten und ggf. Unterlassung einklagen. Mehr würde ich hier nicht mehr machen.
Zitat :die Kommunikation einstellen
Zitat :Ignorieren.
Nimmt man den an, sitzt man in der Falle.
Zitat :DHL hat MIR heute ein lächerlichen Ausgleich angeboten.
Da würde ich DHL doch direkt an den ihren eigenen Vertragspartner verweisen.
Wobei ich die Annahme des Angebots von DHL nicht direkt als schädlich betrachten würde.
Die Zahlung eines Unternehmens an jemanden, der nichtmal Kunde ist, hat in der Regel keine Bedeutung für anderweitige Vertragsverhältnisse. Bestenfalls kann das den Anspruch gegen den Vertragspartner mindern. Aber da der Anspruch gegen den Vertragspartner ja ohnehin noch nicht auf "Geld" sondern auf "Lieferung" lautet verkompliziert die Annahme den Vorgang nur.
Wie meinst du das? Hätte ich das Angebot von DHL annehmen sollen? Und dann immer noch auf Nachlieferung bestehen sollen? Das kommt mir schon ein wenig seltsam vor.
Kannst dein Text evtl. noch mal ein bisschen anders schreiben?
Zitat :Wie meinst du das? Hätte ich das Angebot von DHL annehmen sollen? Und dann immer noch auf Nachlieferung bestehen sollen? Das kommt mir schon ein wenig seltsam vor.
Kannst dein Text evtl. noch mal ein bisschen anders schreiben?
Eventuell könntest du, oder auch nicht... Aber damit wird alles noch komplizierter. Es ist ja schon kompliziert genug.
Kompliziert ist es eigentlich nicht.
DHL hat ein Paket in meiner Abwesenheit ohne Ablagevertrag, abgelegt. Das Paket hatte einen Wert von ca 680€, dafür müsste glaub ich eine Unterschrift fällig sein.
DHL bestätigte mir schriftlich, das die Zustellkraft das Paket nicht hätte ablegen dürfen.
Da ich über Klarna bezahlt habe, verweigere ich natürlich die Rechnung, da keine Lieferung erfolgt ist.
Der Shop hat wohl einen Lieferbeleg, den er mir aber nicht aushändigt.
Das Klarna-Inkasso prüft jetzt ob die Ansprüche durchgesetzt werden können.
Kompliziert ist es eigentlich nicht.
DHL hat ein Paket in meiner Abwesenheit ohne Ablagevertrag, abgelegt. Das Paket hatte einen Wert von ca 680€, dafür müsste glaub ich eine Unterschrift fällig sein.
DHL bestätigte mir schriftlich, das die Zustellkraft das Paket nicht hätte ablegen dürfen.
Da ich über Klarna bezahlt habe, verweigere ich natürlich die Rechnung, da keine Lieferung erfolgt ist.
Der Shop hat wohl einen Lieferbeleg, den er mir aber nicht aushändigt.
Das Klarna-Inkasso prüft jetzt ob die Ansprüche durchgesetzt werden können.
Zitat :Wobei ich die Annahme des Angebots von DHL nicht direkt als schädlich betrachten würde.
Ich sehe da die Gefahr, das man damit konkludent einer abschließenden Schadenregulierung zustimmen könnte. Da zu brauche ich nämlich gar kein vorhergehendes Vertragsverhältnis mit dem Zahlenden.
Der Empfänger ist doch gar nicht Geschädigter.
Geschädigter ist der Verkäufer.
Dessen Paket wurde von DHL verschlampt und der hat den Schaden, weil der seinem Kunden gegenüber noch leistungspflichtig ist.
Wenn DHL nicht ausdrücklich im Auftrag des Verkäufers agiert, ist da gar nichts konkludent. Wohlgemerkt wird man aber sich die Zahlung von DHL auf den vom Verkäufer forderbaren Schadenersatz anrechnen lassen müssen und ggf. an diesen zurückzahlen.
Daher das, was den Fall am wenigsten verkompliziert: DHL zur Schadensregulierung an ihren Auftraggeber verweisen und vom Auftraggeber Vertragserfüllung fordern.
Vertragserfüllung habe ich schon im Dezember vom Verkäufer gefordert. Der verweist auf eine erfolgte Zustellung an meinen Ablageort (den ich nicht habe).
Freitag lag wieder ein Paket von DHL auf dem Mietshausbriefkasten außen. (Wieder an Ablageort zugestellt) den ich natürlich nicht habe.
Wieso schmeißt DHL denn eigentlich die Briefe nicht alle in eine große Tonne und jeder sucht sich seine Briefe raus
Zitat :Es geht weiter. DHL hat MIR heute ein lächerlichen Ausgleich angeboten. Die bieten laut „Weltpostverlag" wo solch ein Fall geregelt wird 134,-€. Der Wert der Bestellung betrug 658,-. Wieso sollte das mein Problem sein? Paket unerlaubt abgestellt, kein Lieferbeleg, keine Unterschrift, wohl nicht mein Problem?
Da (im Bezug auf das andere Thema) bei Ihnen anscheinend leider schon öfters Pakte verschwunden sind, probiert man es diesmal wohl einfach. Abgesehen ist das auch schon ein Betrag, welcher ein Händler nicht einfach so abschreiben will.
Es wurde ja bereits schon gefragt, aber haben Sie denn eine Anzeige gestellt? Ändert zwar nichts an der zivilrechtlichen Rechtslage, sollte man aber tun, wenn da öfters Pakete verschwinden. Man hat ja sicher auch ein persönliches Interesse daran, den Dieb zu finden, nehme ich mal an.
Neu Email von DHL:
wir kontaktieren Sie bezüglich Ihrer Sendung xxxxxxx.
Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir bedauern die Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten.
Wir bitten Sie über den Absender, die Einleitung eines Nachforschungsauftrags im vorliegenden Fall direkt bei der jeweiligen örtlichen Partnerzustellgesellschaft zu veranlassen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne. Nutzen Sie dazu bitte unser Online-Kontaktformular unter dhl.de/kundenservice.
Beste Grüße
Ihr DHL Kundenservice Team
Neu Email von DHL:
wir kontaktieren Sie bezüglich Ihrer Sendung xxxxxxx.
Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir bedauern die Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten.
Wir bitten Sie über den Absender, die Einleitung eines Nachforschungsauftrags im vorliegenden Fall direkt bei der jeweiligen örtlichen Partnerzustellgesellschaft zu veranlassen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne. Nutzen Sie dazu bitte unser Online-Kontaktformular unter dhl.de/kundenservice.
Beste Grüße
Ihr DHL Kundenservice Team
Zitat :Es wurde ja bereits schon gefragt, aber haben Sie denn eine Anzeige gestellt?
Warum sollte der Empfänger überhaupt Strafanzeige stellen?
Er wurde nicht bestohlen, er wurde nicht geschädigt...ihm wird lediglich gerade die Vertragserfüllung verweigert und das ist eine zivilrechtliche Sache. [Edit: Ok, die Besitzstörung durch das widerrechtliche Abstellen von fremdem Eigentum auf dem eigenen Grundstück könnte man vielleicht anzeigen...]
Wenn der Versender diesen Diebstahl seines Eigentums strafrechtlich verfolgt sehen möchte, dann möchte er doch bitte selbt Strafanzeige stellen (und gefälligst den bisher immer noch nicht erfüllten Vertrag erfüllen).
-- Editiert von User am 3. April 2025 11:38
Zitat :Warum sollte der Empfänger überhaupt Strafanzeige stellen?
1. aus taktischen Gründen
2. der Zusteller begeht durchaus strafrechtlich relevante Handlungen wenn er Post einfach in die Gegend stellt, satt sie an die Empfänger auszuliefern
Gegen den Zusteller und den Dienstleister würde ich jetzt gezielt zivilrechtlich vorgehen, da er seine Pflichtverletzungen offenbar regelmäßig begeht.
Anzeige wurde schon gestellt. Der Beamte hat entschieden das das auf „Unterlassung" läuft.
Ich hab einfach kein Bock mehr mich da drum zu kümmern
Das schöne ist ja, eine Zeit lang wurde dann einfach an „zugestellt an Empfänger" angegeben. Die Pakete liegen jedes Mal wo anders. Jetzt fängt es wieder an mit „liegt am gewünschten Ablageort". DHL hat zwar verstanden das ich kein Ablagevertrag habe, aber irgend wie interessiert es sie nicht wirklich.
Zitat :Ich hab einfach kein Bock mehr mich da drum zu kümmern
Mag sein. Muss man ja auch nicht.
Nur hat man dann das Problem, das man bei künftigen Paketen dann durchaus in Haftung wäre, also zahlen müsste ohne Ware zu erhalten. Von anderen Komplikationen mal abgesehen.
Wie meinst du das? Wenn ich kein ablegevertrag habe, aber trotzdem abgelegt wird, wieso soll ich da in die Haftung gehen?
Zitat :Wenn ich kein ablegevertrag habe, aber trotzdem abgelegt wird, wieso soll ich da in die Haftung gehen?
Weil man nun weis, dass die Ablage regelmäßig und rechtswidrig erfolgt.
Unternimmt man da nichts, kann es passieren, das vor Gericht Rechtsmissbräuchlichkeit festgestellt wird wenn man auf Nichtzahlung / Schadenersatz pocht.
Im übrigen leidet dann auch die Glaubwürdigkeit, wenn dauernd Pakete wegekommen und man dann nichts dagegen unternimmt.
Hier hat der Empfänger keinerlei Garantenpflicht. Wenn der Vertragspartner der jeweiligen Versender selbst rechtswidrig unterwegs ist, hat der Empfänger damit dennoch nichts zu tun und muss auch nicht zahlen.
Einmal eine Strafanzeige (ist ja passiert) reicht vollkommen, aber nicht einmal das hätte zwingend sein müssen. Eine wie auch immer geartete Pflicht, die Sache auch noch zivilrechtlich (aber auch ohne Garantie) zu verfolgen gibt es nicht.
Es geht weiter…. Dem Inkasso habe ich zukommen lassen:
Ich weise hiermit wiederholt jegliche Forderungen an mich zurück.
Ihre Ankündigung von diesem Ablieferbeleg im Anhang bleibt unerfüllt. Ihre Mail enthält ein solches Dokument nicht.
Sie können mir die ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen von ihrer Auftraggeberin gern per Post zukommen lassen.
Das Paket wurde unerlaubt abgelegt, und fällt somit in die Zuständigkeit von DHL und dem Zusteller. Ich habe keinen Ablagevertrag mit DHL.
In den von DHL mir zur Verfügung gestellten Dokument ist die Rede von „Ablageort" wurde also ohne Unterschrift an eine mir unbekannten Ablageort abgelegt und fällt so in die Zuständigkeit von DHL. Wenn eine Unterschrift auf diesem Lieferbeleg steht ist diese vom Zusteller.
DHL hat mir bestätigt das das Paket nicht abgelegt werden durfte.
Ich habe Anzeige bei der Polizei erstattet.
Das Aktenzeichen lautet:……..
Jetzt schreibt das Inkasso wieder:
vielen Dank für die Übersendung Ihrer Unterlagen zu der o.g. Forderungsangelegenheit. Leider sind nicht alle Informationen, die wir für eine abschließende Prüfung benötigen, ersichtlich/leserlich. Aus diesem Grund bitten wir Sie uns noch folgende Information(en) zukommen zu lassen:
- Information ob Ihrerseits ein Nachforschungsauftrag in die Wege geleitet wurde.
Ich bekomme ja keine Infos von DHL. Da ich der Empfänger bin, und das die AGBs von DHL verhindern das ich Infos bekomme.
Wollen die mir da jetzt einen Strick drehen?
An Klarna kommt man gar nicht dran.
Kann ich da die Email von DHL reinkopieren das DHL bereit ist einen sehr niedrigen Betrag als Ausgleich zu bezahlen, weil das Paket nicht wiederaufgetaucht ist? Das ist wohl gewissermaßen ein Schuldeingesndnis von DHL.
-- Editiert von User am 18. April 2025 08:13
Zitat :Ich bekomme ja keine Infos von DHL. Da ich der Empfänger bin, und das die AGBs von DHL verhindern das ich Infos bekomme.
Dann das entsprechend formulieren und antworten.
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