KLARNA beauftragt Inkasso

12. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
PeterPaule2000
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)
KLARNA beauftragt Inkasso

Ich schildere kurz mein Problem. Ich habe im November letzten Jahres eine Bestellung bei einem Onlineshop getätigt. Diese Bestellung wurde wohl durch DHL mutmaßlich abgelegt. Sie wurde durch meine nicht Anwesenheit nicht in die Filiale eingeliefert. Ich habe keinen Ablagevertrag mit DHL. Als ich nach ein paar Tagen wieder nach Hause kam, war das Paket natürlich nicht da.

Ich habe dies sofort gemeldet bei DHL und dem Internetshop und KLARNA. Von DHL habe ich ein Schreiben bekommen, dass die Lieferung nicht hätte abgelegt werden dürfen, da ich keinen Ablagevertrag mit DHL habe.

Der Internet Shop und DHL verlangten beide von mir eine eidesstattliche Erklärung, die ich Ihnen auch zukommen ließ.

Die Bestellung sollte über Klarna bezahlt werden. KRARNA und der Internetshop bestehen weiterhin auf der Forderung. Weder der Internetshop noch KLARNA noch DHL händigen mir irgendwelche Unterlagen aus, wo es um den Verbleib der Sendung oder über den Nachforschungsauftrag geht. Ich habe beim Internet Shop die Bestellung schon stornieren wollen, aber der Shop besteht weiterhin auf Bezahlung und hat nun ein Inkassounternehmen beauftragt, die Forderung einzutreiben. Dieses Inkassounternehmen hat mich nun per Email kontaktiert.

Auch beim Inkassounternehmen habe ich per Email wiedersprochen.

Wäre sehr nett wenn sie mir da eine Tip geben könnten was ich noch machen kann.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128126 Beiträge, 40932x hilfreich)

Zitat (von PeterPaule2000):
Der Internet Shop und DHL verlangten beide von mir eine eidesstattliche Erklärung, die ich Ihnen auch zukommen ließ.

Ja, der übliche Blödsinn mit der "eidesstattlichen Erklärung" ...



Zitat (von PeterPaule2000):
KLARNA beauftragt Inkasso

Zitat (von PeterPaule2000):
aber der Shop besteht weiterhin auf Bezahlung und hat nun ein Inkassounternehmen beauftragt, die Forderung einzutreiben.

Was denn nun?



Zitat (von PeterPaule2000):
Weder der Internetshop noch KLARNA noch DHL händigen mir irgendwelche Unterlagen aus, wo es um den Verbleib der Sendung oder über den Nachforschungsauftrag geht.

Welchen Status hat man denn?



Zitat (von PeterPaule2000):
Als ich nach ein paar Tagen wieder nach Hause kam, war das Paket natürlich nicht da.

Strafanzeige wurde erstattet?
Und die Bestätigung darüber auch an die 3 Parteien weitergeltet?




-- Editiert von User am 12. März 2025 22:49

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PeterPaule2000
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was denn nun?

Alza.de versucht über Klarna an sein Geld zu kommen. Und Klarna jetzt über das Inkasso

Zitat (von Harry van Sell):
Welchen Status hat man denn?

DHL teilt mir in einer Mail mit, das ich aufgrund der AGBs (da Empfänger) keine Auskunft über den abgesuchten Nachforschungsauftrag erhalte, da ich nicht der Vertragspartner bin. Alza.de schrieb mir ich solle mich an DHL wenden. Das dreht sich jetztschon fast 4 Monate im Kreis, da DHL eine ca 14 tägige Antwortzeit hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128126 Beiträge, 40932x hilfreich)

Der Shop ist der Vertragspartner, er muss die entsprechenden Nachweise bringen will er ein Recht auf das Geld haben.

Ich würde ihn gerichtsfest auffordern entsprechende Nachweise zubringen.



Mit KLARNA müsste man die Verträge prüfen, ob KLARNA hier nicht ein Recht auf das Geld hätte und man dann gegen den Shop klagen müsste.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8585 Beiträge, 4087x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich würde ihn gerichtsfest auffordern entsprechende Nachweise zubringen.
Wieso den ndieser Blödsinn? Der Händler müsste den Nachweis erbringen, dass der bestellte Artikel an den TE übergeben wurde und das kann er nicht, wie wir wissen!

Wenn man gerichtsfesst zu etwas auffordern will, dann den Shop zur Lieferung der bestellten Ware! Ich gehe mal davon aus, dass du als Privatperson gekauft hast)

Zitat:
Das dreht sich jetztschon fast 4 Monate im Kreis, da DHL eine ca 14 tägige Antwortzeit hat.
Gar nicht mit DHL kommunizieren, mit denen hast du nichts zu tun.

Der Shop muss liefern und befindet sich jetzt schon im Lieferverzug, trotzdem wie erwähnt nochmal gerichtsfesst zur lieferung auffordern, oder einfach vom Kauf zurücktreten!

Das verschwundene Paket ist nicht dein Problem, dies ist einzig und alleine Sache des Shops! Der Shop muss dir gegenüber erstmal die Ware liefern, ausser du willst den Kauf rückabwickeln.

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