Ich schildere kurz mein Problem. Ich habe im November letzten Jahres eine Bestellung bei einem Onlineshop getätigt. Diese Bestellung wurde wohl durch DHL mutmaßlich abgelegt. Sie wurde durch meine nicht Anwesenheit nicht in die Filiale eingeliefert. Ich habe keinen Ablagevertrag mit DHL. Als ich nach ein paar Tagen wieder nach Hause kam, war das Paket natürlich nicht da.
Ich habe dies sofort gemeldet bei DHL und dem Internetshop und KLARNA. Von DHL habe ich ein Schreiben bekommen, dass die Lieferung nicht hätte abgelegt werden dürfen, da ich keinen Ablagevertrag mit DHL habe.
Der Internet Shop und DHL verlangten beide von mir eine eidesstattliche Erklärung, die ich Ihnen auch zukommen ließ.
Die Bestellung sollte über Klarna bezahlt werden. KRARNA und der Internetshop bestehen weiterhin auf der Forderung. Weder der Internetshop noch KLARNA noch DHL händigen mir irgendwelche Unterlagen aus, wo es um den Verbleib der Sendung oder über den Nachforschungsauftrag geht. Ich habe beim Internet Shop die Bestellung schon stornieren wollen, aber der Shop besteht weiterhin auf Bezahlung und hat nun ein Inkassounternehmen beauftragt, die Forderung einzutreiben. Dieses Inkassounternehmen hat mich nun per Email kontaktiert.
Auch beim Inkassounternehmen habe ich per Email wiedersprochen.
Wäre sehr nett wenn sie mir da eine Tip geben könnten was ich noch machen kann.
KLARNA beauftragt Inkasso
12. März 2025
Thema abonnieren
Frage vom 12. März 2025 | 21:00
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 0x hilfreich)
KLARNA beauftragt Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 12. März 2025 | 22:46
Von
Status: Unbeschreiblich (128126 Beiträge, 40932x hilfreich)
ZitatDer Internet Shop und DHL verlangten beide von mir eine eidesstattliche Erklärung, die ich Ihnen auch zukommen ließ. :
Ja, der übliche Blödsinn mit der "eidesstattlichen Erklärung" ...
ZitatKLARNA beauftragt Inkasso :
Zitataber der Shop besteht weiterhin auf Bezahlung und hat nun ein Inkassounternehmen beauftragt, die Forderung einzutreiben. :
Was denn nun?
ZitatWeder der Internetshop noch KLARNA noch DHL händigen mir irgendwelche Unterlagen aus, wo es um den Verbleib der Sendung oder über den Nachforschungsauftrag geht. :
Welchen Status hat man denn?
ZitatAls ich nach ein paar Tagen wieder nach Hause kam, war das Paket natürlich nicht da. :
Strafanzeige wurde erstattet?
Und die Bestätigung darüber auch an die 3 Parteien weitergeltet?
-- Editiert von User am 12. März 2025 22:49
#2
Antwort vom 14. März 2025 | 10:35
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWas denn nun? :
Alza.de versucht über Klarna an sein Geld zu kommen. Und Klarna jetzt über das Inkasso
ZitatWelchen Status hat man denn? :
DHL teilt mir in einer Mail mit, das ich aufgrund der AGBs (da Empfänger) keine Auskunft über den abgesuchten Nachforschungsauftrag erhalte, da ich nicht der Vertragspartner bin. Alza.de schrieb mir ich solle mich an DHL wenden. Das dreht sich jetztschon fast 4 Monate im Kreis, da DHL eine ca 14 tägige Antwortzeit hat.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 15. März 2025 | 23:21
Von
Status: Unbeschreiblich (128126 Beiträge, 40932x hilfreich)
Der Shop ist der Vertragspartner, er muss die entsprechenden Nachweise bringen will er ein Recht auf das Geld haben.
Ich würde ihn gerichtsfest auffordern entsprechende Nachweise zubringen.
Mit KLARNA müsste man die Verträge prüfen, ob KLARNA hier nicht ein Recht auf das Geld hätte und man dann gegen den Shop klagen müsste.
#4
Antwort vom 16. März 2025 | 01:40
Von
Status: Richter (8585 Beiträge, 4087x hilfreich)
Hallo,
Wieso den ndieser Blödsinn? Der Händler müsste den Nachweis erbringen, dass der bestellte Artikel an den TE übergeben wurde und das kann er nicht, wie wir wissen!Zitat:Ich würde ihn gerichtsfest auffordern entsprechende Nachweise zubringen.
Wenn man gerichtsfesst zu etwas auffordern will, dann den Shop zur Lieferung der bestellten Ware! Ich gehe mal davon aus, dass du als Privatperson gekauft hast)
Gar nicht mit DHL kommunizieren, mit denen hast du nichts zu tun.Zitat:Das dreht sich jetztschon fast 4 Monate im Kreis, da DHL eine ca 14 tägige Antwortzeit hat.
Der Shop muss liefern und befindet sich jetzt schon im Lieferverzug, trotzdem wie erwähnt nochmal gerichtsfesst zur lieferung auffordern, oder einfach vom Kauf zurücktreten!
Das verschwundene Paket ist nicht dein Problem, dies ist einzig und alleine Sache des Shops! Der Shop muss dir gegenüber erstmal die Ware liefern, ausser du willst den Kauf rückabwickeln.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
286.235
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
11 Antworten
-
29 Antworten
-
24 Antworten
Top Inkasso Themen
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten