KSP wollte im Auftrag der Telekom unklare Schulden meines vor 6 Jahren verstorbenen Vaters nebst zusätzlichen Gebühren einfordern. Habe die Forderung
zurückgewiesen, Verjährung geltend gemacht und Ihren vorgeschlagen, sich wegen der Uneinbringlichkeit der Forderung direkt an die neue Adresse meines Vaters auf den Friedhof X-Stadt und Grabfeld Y zu wenden und zu hoffen, dass die Post dort ankommt. Sie sollten die Post gegen Wegnahme und witterungseinflüsse auf dem Grab schützen aber nicht hoffen, dass die Forderung erfüllt wird.
Seither ist Ruhe.
-- Editier von Wieslawa am 29.09.2016 09:13
KSP Anwälte und Telekom
29. September 2016
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Frage vom 29. September 2016 | 09:12
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 9x hilfreich)
KSP Anwälte und Telekom
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 29. September 2016 | 10:58
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
Hast du damals das Erbe angetreten? Falls nicht, wäre es ohnehin komplett egal für dich. Dann hättest du nicht mal reagieren müssen.
Wenn es damals einen Titel gegen denen Vater gab, ist es natürlich nicht verjährt bzw. würde erst nach 30 Jahren verjähren (frühestens).
-- Editiert von mepeisen am 29.09.2016 10:58
#2
Antwort vom 30. September 2016 | 10:32
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 9x hilfreich)
Antwort: Nein, ich habe kein Erbe angetreten. Dass ich eigentlich nicht hätte reagieren müssen, ist mir bekannt.
Aber es hat einfach Spaß gemacht zu reagieren. Einen Titel gab es nicht, deshalb auch die Verjährung.
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