KSP Forderung (PayPal) unbekannte E-Mail

20. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
go669273-39
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
KSP Forderung (PayPal) unbekannte E-Mail

Hallo,

ich habe ein Anschreiben bzw. Eine Mahnung über einen PayPal Kauf von KSP Rechtsanwälte erhalten. Über ein Konto mit unbekannter Email soll ich am 14.04 eine Zahlung an Adidas aufgegeben haben, das PayPal Konto benutzt meine Daten (Mein Namen, Anschrift etc.)

Ich hab mich daraufhin mit PayPal telefonisch in Verbindung gesetzt, da mir die E-Mail unbekannt war sowie der geforderte Betrag. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass die Zahlung mittels eines Bankkontos (Volksbank) von mir erfolgte, was durch Phishing vor einiger Zeit schon aufgelöst wurde. Die Frau von PayPal sagte mir, dass geringe Zahlungen wohl ohne Bestätigung des Bankkontos durchgehen würden. Die Zahlung soll bei Adidas veranlasst geworden sein, der Mitarbeiter von Adidas versicherte mir, dass meine Daten verwendet wurden aber die E-Mail aus dem KSP Brief auch dort hinterlegt war, damit wurde daraufhin ein Adidas Gutschein von 75€ an die Email auf dem Schreiben geschickt.

Was soll ich nun tun, ich habe bereits eine Anzeige erstattet gegen Unbekannt (Betrug). Aber bald fallen weitere mahnkosten an, kann KSP mich dafür Belangen, obwohl es nicht meine Email ist und ich den Kauf nicht getätigt habe?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go669273-39
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Nachtrag: Es handelt sich um 75€ grundsätzlich (E-Gutschein) im Brief von KSP wird 104,40€ verlangt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128581 Beiträge, 41000x hilfreich)

Zitat (von go669273-39):
kann KSP mich dafür Belangen, obwohl es nicht meine Email ist und ich den Kauf nicht getätigt habe?

Wenn der Auftraggeber von KSP wegen Schlamperei und Inkompetenz Betrügern Tür und Tor öffnet, dürfte es in DE schwer fallen, dafür das Opfer haftbar zu machen.

Wobei paypal und KSP das meist anders sehen, weil man in deren Augen gar nicht bewiesen hat, das Opfer zu sein.


Ich würde noch die Bankenaufsicht in Luxemburg (CSSF) detailliert darlegen, dass man dort durch Schlamperei und Inkompetenz Betrügern Tür und Tor öffnet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go669273-39
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn der Auftraggeber von KSP wegen Schlamperei und Inkompetenz Betrügern Tür und Tor öffnet, dürfte es in DE schwer fallen, dafür das Opfer haftbar zu machen.


Aber wie soll ich nun weiter vorgehen, da die Mahnung am 25.05 wohl auch erhöht wird. Aber ich sehe es nicht ein, für etwas zur Rechenschaft gezogen zu werden, was nicht von mir kommt. Ich habe auch schon öfter damals Anzeigen gegen Unbekannt machen müssen & in 99% der Fälle kam dabei nichts rum

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von go669273-39):
Aber wie soll ich nun weiter vorgehen, da die Mahnung am 25.05 wohl auch erhöht wird

Ich würde Gerichtsfest Widerspruch einlegen & die Anzeigenbestätigung beilegen, danach würde ich die Füße still halten.

Zitat (von go669273-39):
Aber ich sehe es nicht ein, für etwas zur Rechenschaft gezogen zu werden, was nicht von mir kommt.

In Zukunft etwas besser aufpassen, das man nicht nochmal Opfer von solchen Betrügereien wird.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go669273-39
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Marius938549):
Ich würde Gerichtsfest Widerspruch einlegen & die Anzeigenbestätigung beilegen, danach würde ich die Füße still halten.


Gibt es da irgendwelche Vorlagen, welche man verwenden kann, da ich mich mit sowas halt echt gar nicht auskenne. Danke.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2593 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat (von go669273-39):
Gibt es da irgendwelche Vorlagen, welche man verwenden kann,

M.W. nein. Aber ein kurzes (Ein-) Schreiben (Einwurf) reicht völlig aus. AZ nicht vergessen.

Textvorschlag:
Anrede,
Ich widerspreche der Forderung. Anbei übersende ich Ihnen die Kopie der Anzeige.
Weitere Schreiben werde ich nicht beantworten, einem MB widersprechen.
Die Datenweitergabe wird hiermit untersagt.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go669273-39
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
M.W. nein. Aber ein kurzes (Ein-) Schreiben (Einwurf) reicht völlig aus. AZ nicht vergessen.


Also per Einschreiben an das Inkasso Unternehmen Widerspruch einlegen, ist diese Vorlage: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/ gut? Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2091 Beiträge, 552x hilfreich)

Das Schreiben ist gut formuliert und kannst du so verwenden.

Bei dem Teil mit der Begründung kannst du ja nochmal angeben, dass du das nicht veranlasst hast und dass das genutzte Bankkonto von dir bereits aufgelöst war und du auf die anliegende Anzeigenerstattung Bezug nimmst.

Also schon die Gründe angeben, aber sich nicht in Kleinigkeiten verlieren.

Das einzige ist, dass auf der Seite von "Einschreiben/Rückschein" gesprochen wird, allerdings geht das bei Firmen nicht unbedingt. Ein Einwurfeinschreiben reicht erstmal auch aus. Die Idee mit per Mail vorab und - falls möglich - per Fax vorab ist auch gut.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17795 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Die Idee mit per Mail vorab........ist auch gut.
Die ist sogar hervorragend, denn mittlerweile wird eine Mail auch als gerichtsfeste Zustellung angesehen wenn diese auf dem Mailserver des Empfängers oder in dessen Mail Postfach ankommt. Sie braucht dann noch nicht einmal vom Empfänger gelesen werden um Wirkung zu entfalten. Es reicht, wenn die Mail in den Wirkungsbereich des Empfängers gelangt.


@HvS, jajaja, ich weiß, ....... der Nachweis der Zustellung...........

-- Editiert von User am 22. Mai 2024 12:00

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go669273-39
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Das Schreiben ist gut formuliert und kannst du so verwenden.


Zitat (von -Laie-):
Die ist sogar hervorragend, denn mittlerweile wird eine Mail auch als gerichtsfeste Zustellung angesehen wenn diese auf dem Mailserver des Empfängers oder in dessen Mail Postfach ankommt. Sie braucht dann noch nicht einmal vom Empfänger gelesen werden um Wirkung zu entfalten. Es reicht, wenn die Mail in den Wirkungsbereich des Empfängers gelangt.


Ich Danke euch beiden recht herzlich, genau so werde ich es machen. Vielen Dank. Ich werde euch auf dem laufenden halten, ich hab nun auch Bestätigungen meiner beiden Bankkonten eingeholt, dass meine Daten zum April geleakt wurden. Bei der einen Bank geht man durch die Sparkassen Finanzgruppe auch von einem Trojaner aus & es wird darauf hingewiesen, dass auch andere Konten betroffen sein können, wie es letzendlich war. Meine alten Bankdaten wurden zu dem Zeitpunkt auch wieder geleakt, dies hat mir Google bestätigt bei den Sicherheitstests der Passwörter.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128581 Beiträge, 41000x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
@HvS, jajaja, ich weiß, ....... der Nachweis der Zustellung...........

Ja, man sollte nicht vergessen zu erwähnen, das die volle Beweislast für den Zugang der Mail beim Absender liegt. Und das diesen Beweis 99% aller Absender schlicht nicht führen können, sollten sie nicht das Glück haben, das der Empfänger darauf antwortet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go669273-39
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Also schon die Gründe angeben, aber sich nicht in Kleinigkeiten verlieren.

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, man sollte nicht vergessen zu erwähnen, das die volle Beweislast für den Zugang der Mail beim Absender liegt. Und das diesen Beweis 99% aller Absender schlicht nicht führen können, sollten sie nicht das Glück haben, das der Empfänger darauf antwortet.


"Nach Rücksprache mit PayPal stellte sich heraus, dass die Zahlung von einem ehemaligen Bankkonto bei der Volksbank stammte, welches mir aufgrund von Betrugsfällen/unberechtigte Abbuchungen/Datenausspähung in der Vergangenheit Seitens der Volksbank aufgelöst wurde. Adidas bestätigte mir, dass es sich um ein E-Gutschein von 75€ handelte und an die im Mahnschreiben erwähnte, mir unbekannte E-Mail-Adresse versandt wurde. Daher habe ich eine Anzeige bei der Polizei erstattet (siehe Anhang)."

Wäre das in Ordnung als "Erklärung zu schreiben", da ich nun morgen das Einschreiben sowie die E-Mail verschicke, da ich noch auf eine Bestätigung der Volksbank warten muss, dass das Konto aufgrund von Betrugsfällen aufgelöst wurde. Sollte ich davon eine (von der Volksbank über die Auflösung) auch an ksp schicken? und zusätzlich die Anzeigen Bestätigung?

Danke euch.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 287.827 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.928 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen