KSP Forderung Paypal falscher Verwendungszweck

4. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Matthias Schäuble
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP Forderung Paypal falscher Verwendungszweck

Ich bin aufgrund einer Rückbuchung durch Kontoauflösung bei Paypal in Verzug gekommen. Habe das Geld nach Aufforderung direkt überwiesen jedoch nicht den geforderten Verwendungszweck angegeben. Nach ca. einem Monat stellt KSP eine Forderung von

HauptforderungEUR23,44
VerzugszinsenEUR0,08
vorgerichtl. KostenEUR20,00
Gebühr * in Höhe vonEUR32,50
AuslagenpauschaleEUR6,50

Habe denen nachgewiesen, dass ich das Geld vor Geltendmachung der Fordeung bereits längst MIT FALSCHEM VERWENDUNGSZWECK überwiesen hatte.

Ist die Forderung der

VerzugszinsenEUR0,08
vorgerichtl. KostenEUR20,00
Gebühr * in Höhe vonEUR32,50
AuslagenpauschaleEUR6,50

legitim?

Wie muss ich vorgehen um mich vor weitern, evtl. höheren Forderungen zu schützen?

-- Editiert am 04.12.2010 01:25

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.12.2010 09:58:41
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Die Forderungen sind zwar legetim, aber gerichtlich nicht durchsetzbar.

Du warst nach der Zahlung nicht mehr in Verzug, also wird das Gericht die Inkassokosten nicht anerkennen...

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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Wie muss ich vorgehen um mich vor weitern, evtl. höheren Forderungen zu schützen?


Forderung gegenüber KSP vollumfänglich schriftlich zurückweisen und falls gerichtlicher Mahnbescheid ( extrem unwahrscheinlich ) fristgem Widerspruch !

lg

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#4
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Frist ist 2 Wochen. Widerspruch ans Mahngericht zurückschicken.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Matthias Schäuble
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Paypal hatte die Zahlung, nachdem ich Sie mich angemahnt hatte und ich es Ihnen erklärt habe, die Zahlung zugeordnet. Jedoch wurde die Forderung der KSP-Änwälte noch nicht zurückgezogen. ich danke für eure Beiträge, besonderen Dank an Harry und Tao für eure kompetenten Antworten. Ich werde die Forderung gegenüber den KSP-Anwälten zurückweisen. Auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagiere ich unverzüglich. Sollte es zu neuen Fakten kommen, werde ich den Thread aktualisieren (Auch für andere User)
Einen gesegneten Sonntag - Manuel

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-- Editiert am 05.12.2010 14:48

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
PayPal-Webhilfe
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo Matthias Schäuble,
falls du weiterhin Probleme bei diesem Vorgang haben solltest, kannst du dich gerne unter webhilfe@paypal.com bei uns melden. Bitte gibt dann die Vorgangsnummer an, wir kümmern uns so schnell wie möglich darum und überprüfen unsere Forderung.

Viele Grüße,
dein Team vom PayPal Support

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das das sogenannte " PayPal Support Team " die Foren nach unzufriedenen " Kunden " durchforstet halte ich für so wenig wahrscheinlich wie eine Marslandung am kommenden Mittwoch



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#8
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ja, also ob das echt ist...??? Da würde ich mich sicherheitshalber auch nicht drauf verlassen.

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#9
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

hellion, die webhilfe gibt es tatsächlich :)

Aber ob sie wirklich "hilft" ist fraglich.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Die Unternehmen haben inzwischen auch gemerkt das Hilfe und Kulanz sie billiger kommt als wenn diese Beiträge unkommentiert für die Ewigkeit im Netz stehen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#11
 Von 
Matthias Schäuble
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte Paypal in einer E-Mail gebeten sich mit den KSP-Anwälten direkt in Verbindung zu setzen woraufhin ich abgewimmelt wurde und mich selbst an diese wenden sollte. Auf die Zurückweisung der Forderung haben die Anwälte noch nicht reagiert. Von meiner Seite wird auch nichts weiter passieren es sei denn es kommt zum Mahnbescheid. Auf eine erneute Forderung würde ich mit einem Verweis auf die Rückweisung reagieren.

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-- Editiert am 16.12.2010 19:42

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#12
 Von 
PayPal-Webhilfe
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo zusammen,

eine gewisse Skepsis ist in der Regel nicht verkehrt und Thehellion und Morgause nicht nachzusehen.

Dieser Account wird aber ganz klar von einem Mitarbeiter der PayPal Deutschland GmbH verwaltet und dient dazu, bei Problemen und Diskussionen Hilfe & Informationen anzubieten. Die angegebene E-Mail-Adresse ist von PayPal autorisiert ist, was ihr an der Endung „@paypal.com" erkennt.
Wichtig beim Erkennen eventueller Fake-Accounts o.ä. ist, dass PayPal nie nach Nutzernamen oder Passwörtern fragen würde. Damit wir weiterhelfen können, ist es ausreichend, wenn Ihr uns in einer persönlichen Mail mitteilt, mit welcher E-Mail-Adresse Ihr PayPal Konto verbunden ist.

Um ganz klar zu zeigen, dass es sie bei diesem Account um einen Account direkt von PayPal handelt, werden wir in Zukunft immer folgenden disclaimer an unsere Postings hängen:

Dieser Account wird von einem Mitarbeiter von PayPal verwaltet. Die angegebene E-Mail-Adresse ist von PayPal autorisiert, dies erkennen Sie an der Endung „@paypal.com".
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Société en Commandite par Actions. Eingetragener Firmensitz: 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, RCS Luxembourg B 118 349.


Viele Grüße,
euer Team von der PayPal Webhilfe


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Dieser Account wird von einem Mitarbeiter von PayPal verwaltet. Die angegebene E-Mail-Adresse ist von PayPal autorisiert, dies erkennen Sie an der Endung „@paypal.com".
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Société en Commandite par Actions. Eingetragener Firmensitz: 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, RCS Luxembourg B 118 349.


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#13
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ich würde trotzdem zur Vorsicht raten und dazu, das Anliegen direkt mit den üblichen Ansprechpartnern zu klären.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Da bin ich anderer Meinung, bei der Webhilfe von paypal sitzen in der Regel Menschen die der deutschen Sprache mächtig sind und sich die Mühe machen sich mit dem Sachverhalt zu beschäftigen und eine reele Entscheidung zu treffen.

Die 'üblichen Ansprechpartner' von Paypal machen diesen Eindruck leider nicht immer ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Matthias Schäuble
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry van Sell

Nur der Vollständigkeit halber:

Warum sind die Forderungen legitim? Gerate ich bei Falschangabe des Verwendungszweckes in Verzug oder reicht die Zeit, welche bis zur Überweisung des Betrags vergangen ist, bereits aus um zusätzliche Forderungen zu legitimieren?

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-- Editiert am 22.12.2010 12:30

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,

quote:
Warum sind die Forderungen legitim?


Wer sagt das denn , KSP und die Anwälte?

Zum Zeitpunkt des Einschaltens war die Forderung ausgeglichen.
Anders wäre es gewesen wenn die Forderung zurückgebucht worden wäre weil sie nicht zugeordnet werden konnte.

Lass dich nicht von ein paar Drohbriefen einschüchtern.

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Gut zu wissen, Harry, ich selber kenne ich mich halt mit PayPal nicht spezifisch aus und dachte daher, Vorsicht könne nicht schaden -)

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Generell ist Vorsicht besser als Nachsicht ... :)




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Matthias Schäuble
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Warum sind die Forderungen legitim?

das hat Harry van Sell gesagt.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
Warum sind die Forderungen legitim?

Weil sie nicht ilegal sind.



Meine vollständige Aussage lautete
Die Forderungen sind zwar legetim, aber gerichtlich nicht durchsetzbar.

Du warst nach der Zahlung nicht mehr in Verzug, also wird das Gericht die Inkassokosten nicht anerkennen...



Zwischen legalen Forderungen und gerichtlich durchsetzbaren Forderungen leigen große Unterschiede ...

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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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